Käse
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Frischkäse (nichtgereifter Käse), einschließlich Molkenkäse; Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform; Schmelzkäse; Blauschimmelkäse und anderer Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti; anderer Käse, z. B. gereifter Käse.

Zu halbflüssigem Käse und zu Quark/Topfen siehe spezifische Karte „Milcherzeugnisse“.

Zu losem Käse in Pulverform siehe spezifische Karte „Lebensmittel, Pulver“.


Käse
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe

0,5 kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • EN ISO 707 – Milch und Milcherzeugnisse – Leitfaden zur Probenahme.
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Schöpfer (L04-01)
  • Schneidedraht.
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, Löffel usw.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500–1000 ml (P03/P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
  • Alufolie, Dehnfolie, Wachspapier.
Die Behälter müssen aus lebensmittelechtem Material gefertigt sein.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Nehmen Sie gesundheits- und sicherheitsrelevante Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme zur Kenntnis und befolgen Sie diese.
  • Detaillierte Hinweise zu Hygiene und Risiken beim Umgang mit gekühlten Lebensmitteln siehe Gesundheitsschutz und Sicherheit für die Probenahme von Lebensmitteln.
  • Die Lebensmittel müssen in hygienisch einwandfreiem Zustand belassen werden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie für die gegebenenfalls durchzuführenden Tätigkeiten über saubere und geeignete PSA verfügen.

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.

Sendungen für GAP (Ausfuhrerstattungen) Die Endprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben oder einer ausreichend großen Portion eines Käseblocks. Nachfolgend sind die für verschiedene Packungsgrößen jeweils zu befolgenden Vorgehensweisen zur Probenahme beschrieben.

Kartons mit einem oder mehreren Käsen; Waren in Einzelhandelspackungen

Es sollten genügend vollständige Käse in ihrer Originalverpackung an das Labor geschickt werden, damit die gewünschte Probenmenge erreicht wird. Die Proben werden entweder nach dem Zufallsprinzip oder systematisch genommen.

Käse in Blöcken ≤2 kg Es wird empfohlen, einen ganzen Block an das Labor zu schicken. Falls das nicht möglich ist, schneiden Sie Stücke oder Scheiben geeigneter Größe ab.

Käse in Blöcken >2 kg und ≤10 kg Verwenden Sie wenn möglich einen ganzen Block für Probe und Rückstellprobe. Schneiden Sie ansonsten eine Probe heraus (wie im nächsten Abschnitt dargestellt).

Käse in Blöcken >10 kg Proben werden mit einem Messer oder einem Schneidedraht herausgeschnitten.

  • blockförmiger Käse, 3–10 kg:
  • blockförmiger Käse, 10–20 kg:
Käse in tiefgekühlten Blöcken Von einem tiefgekühlten Käseblock können keine Proben entnommen werden. Schicken Sie einen ganzen Block an das Labor oder lassen Sie die Blöcke langsam bis zu einer Temperatur auftauen, bei der sie bei einer Umgebungstemperatur von üblicherweise 5 bis 10 °C mit einem Messer geschnitten werden können.

Käse in Solen, Öl usw. Es sollte entweder eine ganze Packung als Probe an das Labor geschickt werden oder eine Sammelprobe erstellt werden. Nehmen Sie Einzelproben des Käses aus den Fässern, Tonnen oder Gläsern, um die Sammelprobe zu erstellen. In den Endproben muss ausreichend Sole oder Öl enthalten sein, sodass die Käseprobe vollständig damit bedeckt ist.


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen
  • Vorzugsweise sollten immer vollständige Käsepackungen als Proben verwendet werden. Wenn es unter den gegebenen Umständen nicht praktikabel ist, ganze Packungen zu nehmen, verwenden Sie ein geeignetes Werkzeug, um wie oben beschrieben ganze Stücke abzuschneiden.
  • Die Entnahme von Bohrkernen aus Käseblöcken ist als Probenahmeverfahren für Zollzwecke nicht zu empfehlen.
  • Wenn die Sendung aus mehreren Käsearten besteht, muss jede Käseart der Sendung als separate Ware behandelt und separat beprobt werden.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und Lufteinwirkung.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Sorgen Sie dafür, dass die Proben während des Transports gekühlt oder tiefgekühlt sind. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
  • Aufgetaute Proben sollten nicht erneut eingefroren werden.
  • Tiefgekühlte Waren sollten vorzugsweise in einem Gefrierschrank transportiert werden. Alternativ können sie in einem Kühlschrank transportiert werden. Achten Sie darauf, dass die Proben während des Transports nicht auftauen. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und Lufteinwirkung.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Die Proben müssen bei kühler Temperatur, idealerweise zwischen 0 und 4 °C gekühlt werden, mehr Details siehe EN ISO 707. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte überwacht und protokolliert werden.
  • Zur langfristigen Lagerung einfrieren.
  • Tiefgekühlte Waren müssen in einem Gefrierschrank gelagert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
10.02.2021