Art der Sendung |
Verfahren |
Sendungen zur Zollabfertigung |
Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.
|
Sendungen für GAP (Ausfuhrerstattungen) |
Die Endprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben oder einer ausreichend großen Portion eines Käseblocks. Nachfolgend sind die für verschiedene Packungsgrößen jeweils zu befolgenden Vorgehensweisen zur Probenahme beschrieben.
|
Kartons mit einem oder mehreren Käsen; Waren in Einzelhandelspackungen
|
Es sollten genügend vollständige Käse in ihrer Originalverpackung an das Labor geschickt werden, damit die gewünschte Probenmenge erreicht wird. Die Proben werden entweder nach dem Zufallsprinzip oder systematisch genommen.
|
Käse in Blöcken ≤2 kg |
Es wird empfohlen, einen ganzen Block an das Labor zu schicken. Falls das nicht möglich ist, schneiden Sie Stücke oder Scheiben geeigneter Größe ab.
|
Käse in Blöcken >2 kg und ≤10 kg |
Verwenden Sie wenn möglich einen ganzen Block für Probe und Rückstellprobe. Schneiden Sie ansonsten eine Probe heraus (wie im nächsten Abschnitt dargestellt).
|
Käse in Blöcken >10 kg |
Proben werden mit einem Messer oder einem Schneidedraht herausgeschnitten.
- blockförmiger Käse, 3–10 kg:

- blockförmiger Käse, 10–20 kg:

|
Käse in tiefgekühlten Blöcken |
Von einem tiefgekühlten Käseblock können keine Proben entnommen werden. Schicken Sie einen ganzen Block an das Labor oder lassen Sie die Blöcke langsam bis zu einer Temperatur auftauen, bei der sie bei einer Umgebungstemperatur von üblicherweise 5 bis 10 °C mit einem Messer geschnitten werden können.
|
Käse in Solen, Öl usw. |
Es sollte entweder eine ganze Packung als Probe an das Labor geschickt werden oder eine Sammelprobe erstellt werden. Nehmen Sie Einzelproben des Käses aus den Fässern, Tonnen oder Gläsern, um die Sammelprobe zu erstellen. In den Endproben muss ausreichend Sole oder Öl enthalten sein, sodass die Käseprobe vollständig damit bedeckt ist.
|