EU-Erweiterung
Ein Beitritt zur Europäischen Union (EU) führt über den Erweiterungsprozess. Im Rahmen dieses Prozesses führt jedes Land eigene Beitrittsverhandlungen mit der EU, in deren Verlauf es eine Reihe politischer und wirtschaftlicher Bedingungen erfüllen muss.
Derzeit gibt es zehn Bewerberländer. Davon sind neun Länder Beitrittskandidaten und haben Aussicht, Mitglied der EU zu werden:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
Es gibt ferner einen potenziellen Beitrittskandidaten mit der Aussicht, Beitrittskandidat zu werden, nämlich das Kosovo (Diese Benennung erfolgt unbeschadet der Stellungnahmen zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo).
Statistiken sind wichtig, um die EU-Mitgliedschaft zu erlangen: Vergleichbare und harmonisierte Daten sind unerlässlich, um die Fortschritte der Bewerberländer bei der Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften messen zu können. Statistiken sind für Folgendes ausschlaggebend:
- Überwachung der makroökonomischen Stabilität
- günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen
- funktionierende Arbeits- und Finanzmärkte
- ein gutes Niveau und eine gute Qualität der Bildung
- Infrastruktur
- Innovationen
- wirtschaftliche Integration mit der EU und der Welt
Die Hauptaufgabe von Eurostat bei der Zusammenarbeit mit den Bewerberländern umfasst Folgendes:
- Hilfestellung bei der Anpassung der Erstellung ihrer Statistiken an die Anforderungen der EU durch Einbeziehung der nationalen statistischen Ämter (NSÄ) in die Arbeit des Europäischen Statistischen Systems (ESS)
- Unterstützung bei der Abstimmung auf die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Statistik
- Überwachung der Fortschritte bei der Angleichung an die EU-Anforderungen
- Bereitstellung von Schlüsselindikatoren für die Messung dieser Fortschritte und der Fortschritte bei der Umsetzung der verschiedenen politischen Konzepte und Reformen in der Region
Im Rahmen des EU-Beitrittsverfahrens überwacht und bewertet Eurostat die Fortschritte der Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten in Bezug auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und -Standards im Bereich der Statistik. In Kapitel 18 der Beitrittsverhandlungen sind die Standards und Regeln der EU für die Erstellung vergleichbarer und hochwertiger amtlicher Statistiken festgelegt.
Um den Ländern das Verständnis und die Kenntnis der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Statistik im Zusammenhang mit Kapitel 18 zu erleichtern, veröffentlicht Eurostat jährlich das Kompendium statistischer Erfordernisse (SRC). Das SRC fasst die wichtigsten Referenzinformationen für die Erstellung amtlicher europäischer Statistiken zusammen.
Eurostat nutzt das SRC auch als Bezugsrahmen für die Durchführung von Übereinstimmungsprüfungen der Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten im statistischen Bereich. Eurostat führt auch Peer-Reviews nationaler statistischer Systeme und Sektorbewertungen durch, um die Ausrichtung der statistischen Stellen auf den Verhaltenskodex für europäische Statistiken zu überprüfen.
Eurostat unterstützt Bewerberländer hauptsächlich durch regionale Kooperationsprogramme im Bereich Statistik. Diese decken mehrere statistische Bereiche ab. Sie helfen den Ländern, Fortschritte bei der Angleichung an das EU-Recht im Bereich Statistik zu erzielen, und bieten einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit anderen Ländern in ihrer Region, um Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen.
Die EU nutzt das Instrument für Heranführungshilfe (IPA), um Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei zu unterstützen.
Georgien, Moldau und die Ukraine sind derzeit nicht Teil eines statistischen Unterstützungsprogramms zur Vorbereitung ihres statistischen Systems auf die EU-Mitgliedschaft. Sie beteiligen sich jedoch:
- an den Eurostat-Expertengruppen, um sich in Bezug auf die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Statistik kundig zu machen
- an Schulungen, um mehr über die EU-Anforderungen zu erfahren
- an Sitzungen, in denen Raum für Fragestellungen ist, wie die Erfordernisse der EU im Bereich Statistik erfüllt werden können
Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) unterstützt die EU seit 2007 Reformen in der Erweiterungsregion durch finanzielle und technische Hilfe.
Eurostat verwaltet das Instrument für Heranführungshilfe für Mehrempfängerprogramme (IPA MBP) für die statistische Zusammenarbeit.
Schwerpunkt und Ziele
Die Arbeit zur Unterstützung der nationalen statistischen Ämter im Rahmen des IPA MBP bei der statistischen Zusammenarbeit konzentriert sich auf statistische Bereiche, die für die europäische Integration von Bedeutung sind oder politische Prioritäten betreffen, wie z. B. makroökonomische Statistiken, Sozialstatistiken, Umwelt und Landwirtschaft. Darüber hinaus steht die weitere Verbesserung der Verbreitung und Kommunikation von Statistiken ganz oben auf der Agenda der Zusammenarbeit.
Das übergeordnete Ziel dieses IPA MBP besteht in:
- der Vorbereitung der statistischen Stellen auf die EU-Mitgliedschaft durch Angleichung ihrer Methoden und Verfahren an die statistischen Erfordernisse der EU
- der Integration ihrer nationalen statistischen Systeme in das Europäische Statistische System
Begünstigte und Partner sind nationale statistische Ämter und andere nationale Stellen, die amtliche Statistiken erstellen.
Arten der Hilfestellung
Durch den regionalen Charakter der Programme ist den Partnerländern ein Austausch ihrer Erfahrungen und bewährten Verfahren möglich. Da jedoch jedes Land diesbezüglich unterschiedlich weit fortgeschritten ist, leisten Experten aus den EU-Ländern auch individuell angepasste statistische Hilfestellung, um auf spezifische Bedürfnisse und Schwächen einzugehen.
Die Hilfestellung umfasst:
- statistische Unterstützung in verschiedenen Bereichen
- Teilnahme von Vertretern der nationalen statistischen Ämter an Arbeitsgruppen des Europäischen Statistischen Systems
- Schulungen
- Workshops
- Praktika
- Studienbesuche in EU-Ländern
IPA-MBP-Programme
Alle zwei bis drei Jahre wird ein neues Förderprogramm mit einer Laufzeit von drei bis vier Jahren in Höhe von rund 10 Mio. EUR aufgelegt. Diese Programme beruhen auf der IPA-Strategie 2021-2027 von Eurostat, die einen umfassenden Rahmen und Leitlinien für die Verwendung von Heranführungsmitteln für die statistische Zusammenarbeit bietet.
Die IPA-Strategie 2021-2027 von Eurostat weist zwei Schwerpunkte auf: die verstärkte Übermittlung hochwertiger statistischer Daten an Eurostat und den Datenbedarf für die wichtigsten Politikbereiche der EU wie den europäischen Grünen Deal.