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Archive:Fischereistatistik

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Datenauszug vom Juni 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: September 2016.
Abbildung 1: Fischereiflotte, Gesamtleistung 2014 (1)
(in Tsd. kW)
Quelle: Eurostat (fish_fleet)
Abbildung 2: Fischereiflotte, Gesamttonnage 2014 (1)
(in Tsd. BRZ)
Quelle: Eurostat (fish_fleet)
Tabelle 1: Gesamtfangmengen in ausgewählten Fischereigebieten, 2003–13 (1)
(in Tsd. Tonnen Lebendgewicht)
Quelle: Eurostat (fish_ca_main)
Abbildung 3: Fangmengen nach Fischereigebiet, EU-28, 2013 (1)
(in %, basierend auf Tonnen)
Quelle: Eurostat (fish_ca_main)
Tabelle 2: Aquakulturerzeugung, 2002–12 (1)
(in Tsd. Tonnen Lebendgewicht)
Quelle: Eurostat (fish_aq_q) und (fish_aq2a)

Dieser Artikel gibt einen Überblick über aktuelle statistische Daten zu Fischereiflotten, zu Fangmengen und zur Aquakulturerzeugung in der Europäischen Union (EU). Fische sind eine natürliche, biologische, nachwachsende und (mitunter über große Entfernungen) bewegliche Ressource. Von der Fischzucht abgesehen, kann niemand den Besitz von Fischen für sich in Anspruch nehmen, solange er sie nicht gefangen hat. Fischbestände gelten daher weiterhin als gemeinsame Ressource, die auch gemeinsam bewirtschaftet werden muss. Aus diesem Grund wurde eine Reihe politischer Maßnahmen ergriffen, die regeln, in welchem Umfang, mit welchen Methoden und mit welchem Fanggerät gefischt werden darf.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Fischereiflotten

Die Fischereiflotten der EU-28 hatten 2014 eine Gesamtkapazität von 1,6 Mio. BRZ und eine Gesamtmaschinenleistung von 6,5 Mio. Kilowatt (kW). Gemessen an der Leistung besaßen Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich die mit Abstand größten Fischereiflotten von allen EU-Mitgliedstaaten. 2014 kamen die Fischereiflotten jedes dieser Länder auf eine Gesamtleistung zwischen 0,8 Mio. kW und 1,0 Mio. kW. Gemessen an der Bruttoraumzahl (einem Indikator für die Fischaufnahmekapazität) verfügte jedoch Spanien über die weitaus größte Flotte (358 000 BRZ); dies ist fast das Doppelte des entsprechenden Wertes der nächstkleineren Fischereiflotte, nämlich der des Vereinigten Königreichs (196 000 BRZ). Auch die Fischereiflotte Norwegens war sehr groß; ihre Leistung (1,3 Mio. kW) überstieg die jeder anderen Flotte der EU-Mitgliedstaaten, und bei der Bruttoraumzahl lag sie etwas vor der spanischen Flotte (siehe Abbildungen 1 und 2).

Fangmengen

Nachdem die Gesamtfangmenge in der EU-28 1995 einen Spitzenwert von 7,6 Mio. t Lebendgewicht erreicht hatte (berechnet als die Summe der Fangmengen in den sieben Gebieten, für deren Statistiken EU-Rechtsakte gelten und die in Tabelle 1 aufgeführt sind), ging sie in fast jedem Jahr zurück und blieb nur im Zeitraum 2007–2011 relativ stabil. 2013 lag die Gesamtfangmenge um 15,8 % unter dem Niveau zehn Jahre zuvor und war um 37,1 % kleiner als 1995.

2013 entfiel mehr als die Hälfte der Gesamtfangmenge (56,1 %) der Fischereiflotten der EU-Mitgliedstaaten auf die Flotten Dänemarks, Spaniens, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs; das ist ihr höchster gemeinsamer Anteil für die in Tabelle 1 dargestellten Jahre. Von den 13 EU-Mitgliedstaaten mit einer Fangmenge von mindestens 100 000 t im Jahr 2003 verzeichneten Frankreich (-24,3 %), Dänemark (-35,2 %), die Niederlande, Schweden (jeweils -38,1 %), Italien (-40,6 %) und Litauen (-51,8 %) die stärksten Rückgänge zwischen 2003 und 2013.

Von diesen 13 EU-Mitgliedstaaten mit einer Fangmenge von mindestens 100 000 t im Jahr 2003 kamen nur Finnland, Polen und Spanien mit 68,2 %, 29,0 % bzw. 10,5 % auf wesentliche Zuwächse. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum fiel die Fangmenge Islands um 30,9 %, die Norwegens dagegen nur um 23,7 %. Zusammen entsprachen im Jahr 2013 die Fangmengen Islands und Norwegens 69,2 % der Fangmenge der EU-28 und lagen damit um 10,5 Prozentpunkte unter dem Stand von zehn Jahren zuvor.

Fast 75 % der Fangmengen der EU-28 stammten 2013 aus dem Nordostatlantik. Das zweitgrößte Fischereigebiet waren das Mittelmeer und das Schwarze Meer, dicht gefolgt vom mittleren Ostatlantik (siehe Abbildung 3).

Aquakultur

Die in Tonnen gemessene Aquakulturerzeugung in der EU-28 blieb von 2002 bis 2012 mit einer Produktion im Bereich von 1,23 bis 1,36 Mio. t relativ stabil. Die fünf größten Aquakultur-Erzeugerländer unter den EU-Mitgliedstaaten waren Spanien, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien und Griechenland. Auf diese Länder zusammen entfielen 2012 etwas mehr als drei Viertel (75,4 %) der EU-28 insgesamt. Von den inTabelle 2 aufgeführten Nichtmitgliedstaaten hatte Norwegen eine äußerst umfangreiche Aquakulturerzeugung (1,32 Mio. t im Jahr 2012), die die Erzeugung der EU-28 insgesamt übertraf. Auch die Türkei hatte eine große Aquakulturerzeugung (212 000 t); von den EU-Mitgliedstaaten verzeichnete nur Spanien ein höheres Ergebnis.

Die Entwicklung der Aquakulturerzeugung gemessen in Tonnen verlief in den Jahren 2002 bis 2012 in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich. Von den größeren Erzeugern vermeldeten Deutschland, Irland, Italien, Frankreich und die Niederlande 2012 eine um mindestens 10,0 % geringere Produktionsmenge als 2002. Für Griechenland und das Vereinigte Königreich wurde ein Zuwachs von über 10,0 % verzeichnet. In Polen, Spanien, Dänemark und der Tschechischen Republik bewegte sich die Produktionsmenge 2012 auf einem ähnlichen Niveau wie zehn Jahre zuvor. Von den kleineren Erzeugern erzielten Malta mit einer mehr als sechsfachen Steigerung der Aquakulturerzeugung und Bulgarien, wo sich der Ertrag verdreifachte, das bemerkenswerteste Wachstum. Die Aquakulturerzeugung in Norwegen stieg im Zeitraum 2002–2012 auf mehr als das Zweifache.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übernimmt Eurostat die Fischereidaten direkt aus den amtlichen nationalen Quellen. Für andere Länder werden sie indirekt über andere internationale Organisationen gesammelt. Bei der Erhebung der Daten werden international vereinbarte Konzepte und Definitionen verwendet, die von der Arbeitsgruppe für die Koordinierung der Fischereistatistik (CWP) (auf Englisch) entwickelt wurden. In dieser Arbeitsgruppe sind neben Eurostat mehrere andere internationale, für Fischereistatistik zuständige Organisationen vertreten. Die Flagge des Fischereifahrzeugs wird als Hauptanhaltspunkt für die Nationalität eines Fangs herangezogen, wobei unter bestimmten Umständen eine andere Vorgehensweise gewählt werden kann.

In der Regel beziehen sich die Daten auf die Größe der Fischereiflotte zum 31. Dezember des Bezugsjahrs. Die Daten stammen aus den nationalen Fischereiflottenregistern, die gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 enthaltenen Vorgaben für die Erfassung der Schiffsmerkmale geführt werden. Die Verwaltungsdatei der Fischereifahrzeuge wird von der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei der Europäischen Kommission geführt.

Die Bemessung der Tonnage der Fischereiflotte wurde von der Bruttoregistertonne (BRT) auf die Bruttoraumzahl (BRZ) umgestellt. Die nationalen Behörden haben diese Neuerung unterschiedlich schnell umgesetzt, so dass die Daten unter Umständen im Zeitverlauf und zwischen den einzelnen Ländern nicht vergleichbar sind.

Die Fangmengen von Fischereierzeugnissen beziehen sich auf entnommene Erzeugnisse für alle Verwendungszwecke (kommerziell, industriell, als Freizeitbeschäftigung und für den eigenen Verbrauch) unter Einsatz aller Arten und Klassen von Fischereieinheiten in Küstennähe und im Bereich der Küsten- und Hochseefischerei. Die Flagge des Fischereifahrzeugs wird als Hauptanhaltspunkt für die Nationalität eines Fangs herangezogen. Die Fangmengen werden in der Regel in Lebendgewicht angegeben; die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Anlandungs- oder Produktgewichts unter Anwendung bestimmter Umrechnungsfaktoren. Mengen, die zwar gefangen und dem Wasser entnommen wurden (d. h. vor der Verarbeitung), aber aus verschiedenen Gründen nicht angelandet werden, sind in den Fangstatistiken nicht enthalten.

Die in diesem Artikel vorgestellten Daten für die Gesamtfangmengen betreffen sieben geografische Fischereigebiete. Dies sind die folgenden Hauptfanggebiete (auf Englisch) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO):

  • 21 — Nordwestatlantik, was in etwa dem Gebiet westlich des 42. westlichen Längengrades und nördlich des 35. nördlichen Breitengrades entspricht;
  • 27 — Nordostatlantik, was in etwa dem Gebiet östlich des 42. westlichen Längengrades und nördlich des 36. nördlichen Breitengrades entspricht und die Ostsee einschließt;
  • 34 — Mittlerer Ostatlantik, was dem Gebiet östlich des 40. westlichen Längengrades zwischen dem 36. nördlichen und dem 6. südlichen Breitengrad entspricht;
  • 37 — Mittelmeer und Schwarzes Meer, was das Mittelmeer und das angrenzende Schwarze Meer umfasst;
  • 41 — Südwestatlantik, was in etwa dem Gebiet westlich des 20. westlichen Längengrades zwischen dem 5. nördlichen und dem 50. südlichen Breitengrad entspricht;
  • 47 — Südostatlantik, was in etwa dem Gebiet östlich des 20. westlichen Längengrades zwischen dem 6. südlichen und dem 50. südlichen Breitengrad entspricht;
  • 51 — Westlicher Indischer Ozean, was in etwa dem Gebiet westlich des 80. östlichen Längengrades und nördlich des 45. südlichen Breitengrades entspricht.

Unter Aquakultur versteht man die Zucht im (Süß- oder Salz-)Wasser lebender Pflanzen und Tiere – einschließlich von Fischen, Weichtieren, Krebstieren und Wasserpflanzen – für den menschlichen Verzehr. Zucht wird betrieben, sobald in irgendeiner Form, beispielsweise durch regelmäßigen Besatz, durch Fütterung und Schutz vor natürlichen Feinden, mit dem Ziel der Produktionssteigerung in den Wachstumsprozess eingegriffen wird. Kennzeichen der Zucht ist ferner, dass sich die Pflanzen oder Tiere im Besitz von Einzelpersonen oder Unternehmen befinden oder Gegenstand von Rechtsansprüchen aus vertraglichen Verpflichtungen sind.

Kontext

Die ersten gemeinsamen fischereipolitischen Maßnahmen auf europäischer Ebene wurden 1970 erlassen. Sie regelten den Zugang zu Fischfanggründen, den Markt für Fischereierzeugnisse und strukturpolitische Interventionen. All diese Maßnahmen gewannen an Bedeutung, als die EU-Mitgliedstaaten 1976 dem internationalen Beispiel folgten und beschlossen, den Bereich vor ihren Küsten mit Anspruch auf die darin befindlichen Meeresressourcen von 12 auf 200 Seemeilen auszudehnen.

Nach Jahren langwieriger Verhandlungen wurde 1983 die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), das Instrument der EU für die Verwaltung der Fischerei und Aquakultur, verabschiedet. Im Rahmen der GFP wird jedes Jahr die Höchstmenge festgelegt, die einem Bestand gefahrlos entnommen werden kann: die zulässige Gesamtfangmenge (total allowable catch – TAC). Der Anteil jedes Landes wird als nationale Quote bezeichnet.

Die GFP wurde 2002 reformiert, um den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Fischerei Rechnung zu tragen. Im Zuge dieser Reform wurde festgestellt, dass der Fischereiaufwand und die Fangmengen beschränkt sowie bestimmte technische Maßnahmen durchgesetzt werden müssen. Bei einer nachhaltigen Fischerei kommt es nicht nur auf die Menge der Fische an, die dem Meer entnommen wird, sondern auch auf die Arten, ihre Größe und die Fangmethoden sowie auf die Gebiete, in denen sie gefangen werden.

Für viele bedurfte die GFP weiterer Reformen, vor allem wegen der Dezimierung der Fischbestände, der allgemeinen Gefährdung des marinen Ökosystems und der daraus resultierenden Folgen für die Fischerei und die von diesem Wirtschaftszweig abhängigen Gebiete. Die jüngsten Reformen der GFP wurden im Dezember 2013 beschlossen und traten am 1. Januar 2014 in Kraft. Das Gesetzespaket umfasst zwei Verordnungen, und zwar über:

Die GFP soll gewährleisten, dass Fischerei und Aquakultur umweltverträglich sowie langfristig wirtschaftlich und sozial tragbar sind und dabei gesunde Nahrungsmittel für Europas Bürgerinnen und Bürger liefern. Der Industriezweig soll dynamisch sein und in den von der Fischerei lebenden Gemeinden einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Die GFP hat vier strategische Ebenen:

Laut der aktuellen Politik sollen die Fangquoten von 2015 bis 2020 so festgelegt werden, dass die Fischbestände langfristig erhalten bleiben.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Fischereierzeugung in allen Fischereiregionen (tag00117)
Fangmengen in allen Fischereiregionen (tag00076)
Fangmengen im Nordwestatlantik (tag00079)
Fangmengen im Nordostatlantik (tag00078)
Fangmengen im östlichen Mittelatlantik (tag00080)
Fangmengen im Mittelmeer (tag00081)
Aquakulturerzeugung in Tonnen und Wert (tag00075)
Fischereiflotte, Gesamtmaschinenleistung (tsdnr420)
Fischereiflotte, Gesamttonnage (tag00083)
Fischereiflotte, Zahl der Schiffe (tag00116)

Datenbank

Gesamte Fischereierzeugung (Fänge + Aquakultur) (fish_pr)
Fänge nach Fanggebieten (fish_ca)
Aquakulturproduktion nach Arten (fish_aq)
Anlandungen der Fischereierzeugnisse (fish_ld)
Fischereiflotte (fish_fleet)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Weitere Informationen

Fischfangstatistiken:

  • Verordnung (EG) Nr. 216/2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch Mitgliedstaaten, die in bestimmten Gebieten außerhalb des Nordatlantiks Fischfang betreiben
  • Verordnung (EG) Nr. 217/2009 über die Vorlage von Statistiken über die Fänge und die Fischereitätigkeit der Mitgliedstaaten, die im Nordwestatlantik Fischfang betreiben
  • Verordnung (EG) Nr. 218/2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik Fischfang betreiben

Aquakultur:

  • Verordnungen (EG) Nr. 788/96 und 762/2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten

Anlandungen:

Fischereiflotte:

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks