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Wohnstatistiken

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Datenauszug vom Mai 2018.

Aktualisierung des Artikels geplant: Januar 2020.

Die englische Version ist aktueller.

Im Fokus

Ein Großteil der Bevölkerung in jedem EU-Mitgliedstaat lebte im Jahr 2016 in Eigentumswohnungen; ein Anteil von 52 % in Deutschland und 96 % in Rumänien.

Im Jahr 2016 lebte ein Sechstel der EU-Bevölkerung in überfüllten Wohnungen, die höchste Quote unter den Mitgliedstaaten verzeichnete Rumänien (48,4 %).

EU-weit litt im Jahr 2016 etwa jeder zwanzigste Einwohner unter schwerer Wohnungsnot.

Im Jahr 2016 war die Überlastung durch Wohnkosten bei Mietern, die zu Marktpreisen mieteten, in der EU in Griechenland am höchsten: 84,6 % von ihnen gaben mehr als 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnkosten aus. Der EU-Durchschnitt lag bei 28,0 %.

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Überbelegungsquote, 2016

Dieser Artikel enthält Informationen über aktuelle Statistiken zum Thema Wohnen in der Europäischen Union (EU), in drei EFTA-Ländern und drei Kandidatenländern; im Mittelpunkt stehen dabei die verschiedenen Arten von Wohnraum, Wohnbesitzverhältnissen (Miet- oder Eigentumswohnungen) sowie Qualität und Bezahlbarkeit von Wohnraum.

Angemessener Wohnraum zu einem bezahlbaren Preis und in einer sicheren Umgebung ist ein Grundbedürfnis und wird von vielen als Menschenrecht angesehen. Diesen Bedarf zu decken und damit zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung beizutragen, stellt für einige europäische Länder immer noch eine erhebliche Herausforderung dar.

Vollständiger Artikel

Wohnraumtyp

Im Jahr 2016 lebten mehr als vier von zehn Personen (41,8 %) in der EU-28 in Wohnungen, nahezu ein Viertel (23,9 %) in Doppelhaushälften und etwas mehr als ein Drittel (33,6 %) in Einfamilienhäusern (siehe Abbildung 1). Den höchsten Anteil der in Wohnungen lebenden Personen unter den EU-Mitgliedstaaten verzeichneten Spanien, Lettland (je 66,1 %) und Estland (62,0 %), während ein ähnlicher Anteil der Personen in der Schweiz (62,7 %) in Wohnungen lebte. Der höchste Anteil der Menschen, die in Doppelhaushälften lebten, wurde im Vereinigten Königreich (60,1 %), in den Niederlanden (58,4 %) und in Irland (52,4 %) gemeldet; dies waren die einzigen Mitgliedstaaten, in denen mehr als zwei Fünftel der Bevölkerung in Doppelhäusern lebten. Der Anteil der Menschen, die in Einfamilienhäusern lebten, war in Kroatien (71,0 %), Slowenien (65,5 %), Ungarn (62,8 %) und Rumänien (61,9 %) am höchsten; die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien (72,9 %), Serbien (64,2 %) und Norwegen (59,9 %) berichteten ebenfalls, dass ein hoher Anteil ihrer Bevölkerung in Einfamilienhäusern lebte.

Abbildung 1: Bevölkerung nach Art der Wohnung, 2016
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho01)

Wohnbesitzverhältnisse

Mehr als ein Viertel (26,6 %) der Bevölkerung der EU-28 lebte 2016 in einer eigenen Wohnimmobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren, während über zwei Fünftel (42,6 %) der Bevölkerung in einer eigenen Wohnung lebten, die nicht durch ein Darlehen oder eine Hypothek belastet war. Sieben von zehn Personen oder 69,2 % der Bevölkerung der EU-28 lebten also in selbstgenutztem Wohneigentum, 19,9 % lebten in zu Marktpreisen angemieteten Wohnimmobilien und 10,8 % in Wohnungen, die zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurden.

Im Jahr 2016 lebte über die Hälfte der Bevölkerung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 2) in Eigentumswohnungen; dabei lagen die Zahlen zwischen 51,7 % in Deutschland und 96,0 % in Rumänien. In keinem EU-Mitgliedstaat überstieg der Anteil der Mieter den Anteil der in selbstgenutzten Eigentumswohnungen lebenden Personen. In der Schweiz hingegen überwog der Anteil der Personen, die in Mietwohnungen lebten, den Anteil der Bevölkerung in selbstgenutzten Eigentumswohnungen – hier wohnten etwa 57,5 % der Bevölkerung zur Miete. In den Niederlanden (61,0 %) und in Schweden (54,8 %) bewohnte mehr als die Hälfte der Bevölkerung eine eigene Immobilie, für die noch Darlehen oder Hypotheken abzuzahlen waren; dies war auch in Island (63,9 %) und Norwegen (62,3 %) der Fall.

Abbildung 2: Bevölkerung nach Wohnbesitzverhältnissen, 2016
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho02)


Der Anteil der Personen, die in zu Marktpreisen angemietetem Wohnraum lebten, lag 2016 in 11 EU-Mitgliedstaaten unter 10,0 %. Dagegen lebten in Deutschland (39,8 %) und Dänemark (37,9 %) fast zwei Fünftel der Bevölkerung in zu Marktpreisen angemietete Wohnungen, ebenso wie etwa drei Zehntel der Bevölkerung in Schweden (34.0 %), den Niederlanden (30,3 %) und Österreich (29,7 %), und rund ein Fünftel in Luxemburg (21,5 %), Griechenland (20,8 %) und Belgien (20,0 %). Noch höher war der Anteil der Bevölkerung, der in zu Marktpreisen angemietete Wohnungen lebte, in der Schweiz, wo er knapp über der Hälfte lag (50,2 %). Der Anteil der Bevölkerung, der in Wohnraum lebte, der zu ermäßigten Mietpreisen oder unentgeltlich überlassen wurde, lag in allen EU-Mitgliedstaaten und den sechs Drittstaaten, für die Daten ausgewiesen werden, unter 20,0 %.

Wohnungsqualität

Ein wesentliches Kriterium zur Bewertung der Qualität von Wohnraum ist die Frage, ob die Größe des Wohnraums ausreicht. Die Überbelegungsquote gibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an, der in überbelegtem Wohnraum lebt. Dieser Indikator, der auf der Grundlage der Zahl der Räume berechnet wird, die einem Haushalt zur Verfügung stehen, richtet sich nach der Größe des Haushalts, dem Alter der Haushaltsmitglieder und der familiären Situation.

Im Jahr 2016 lebten 16,6 % der Bevölkerung der EU-28 in überbelegten Wohnungen (siehe Abbildung 3). Die höchste Überbelegungsquote unter den EU-Mitgliedstaaten wurde in Rumänien (48,4 %) verzeichnet; Quoten über 50 % wurden für Serbien (55,5 %) und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (50,1 %) gemeldet, wobei die Türkei (46,0 %, Daten für 2015) ebenfalls eine relativ hohe Überbelegungsquote aufwies. Dagegen verzeichneten Zypern (2,4 %), Malta (2,9 %), Irland (3,2 %), Belgien (3,7 %) und die Niederlande (4,0 %) die niedrigsten Überbelegungsquoten, während in sieben weiteren Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Norwegen, der Schweiz und Island, weniger als 10,0 % ihrer jeweiligen Bevölkerung in überfüllten Wohnungen lebten.

Abbildung 3: Überbelegungsquote, 2016
(in % der angegebenen Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho05a)


Die Überbelegungsquote in der Gruppe der armutsgefährdeten Bevölkerung (mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen von unter 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens) lag im Jahr 2016 in der EU-28 bei 29,5 % und damit etwa 12,9 Prozentpunkte über der Überbelegungsquote für die Bevölkerung insgesamt. Die höchsten Überbelegungsquoten der armutsgefährdeten Bevölkerung wurden in Rumänien (60,6 %), Polen (59,2 %), Ungarn (54,7 %), der Slowakei (54,2 %) und Bulgarien (51,1 %) verzeichnet; die Türkei (71,8 %, Daten für 2015), Serbien (65,0 %) und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (63,6 %) meldeten ebenfalls hohe Überbelegungsquoten bei ihren von Armut bedrohten Bevölkerungsgruppen. Am anderen Ende der Skala wurden die niedrigsten Überbelegungsquoten in Zypern (5,7 %), Irland (6,0 %) und Malta (7,5 %) registriert; dies waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, in denen weniger als jeder Zehnte zur armutsgefährdeten Bevölkerung in überbelegten Wohnverhältnissen gerechnet wurde (siehe Abbildung 3). Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, fließen neben der Überbelegung in den Indikator für die Wohnungsqualität einige weitere Aspekte ein, wie das Fehlen eines Badezimmers oder einer Toilette, ein undichtes Dach oder ungenügende Helligkeit der Wohnung. Die Quote schwerer wohnungsbezogener Entbehrung ist definiert als der Prozentsatz der Bevölkerung, der in einer überbelegten Wohnung lebt und auf den zugleich mindestens eines der zuvor genannten Kriterien für wohnungsbezogene Entbehrung zutrifft. Im Jahr 2016 litten in der gesamten EU-28 4,8 % der Bevölkerung unter schwerer wohnungsbezogener Entbehrung (siehe Abbildung 4). In vier EU-Mitgliedstaaten war 2016 mehr als jeder Zehnte von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen. Bulgarien verzeichnete eine Quote von 11,6 %, während die Quoten in Lettland (14,6 %) und Ungarn (16,9 %) höher waren, sowie in Rumänien, das die höchste Quote verzeichnete, da fast jede fünfte Person (19,8 %) von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen war. Im Gegensatz dazu waren 1,0 % oder weniger der Bevölkerung in Finnland und Irland im Jahr 2016 von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffen.

Abbildung 4: Schwere wohnungsbezogene Deprivation, 2015 und 2016
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_mdho06a)

Der Gesamtanteil an von schwerer wohnungsbezogener Entbehrung betroffenen Personen in der EU-28 sank von 2015 bis 2016 um 0,1 Prozentpunkte. Unter den EU-Mitgliedstaaten wurde der stärkste Anstieg des Anteils der Menschen mit schwerer wohnungsbezogener Entbehrung in Ungarn und Belgien mit 1,4 bzw. 1,0 Prozentpunkten zwischen 2015 und 2016 gemeldet; ein stärkerer Anstieg wurde in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien beobachtet, wo die Rate der schweren wohnungsbezogenen Entbehrung um 2,4 Prozentpunkte stieg. Den stärksten Rückgang unter den Mitgliedstaaten verzeichnete Italien mit einem Rückgang um 2,0 Prozentpunkte, während in Dänemark und Slowenien ein Rückgang um 1,1 Prozentpunkte zu verzeichnen war; Island verzeichnete einen Rückgang um 1,0 Prozentpunkte.

Bezahlbarkeit von Wohnraum

Im Jahr 2016 lebten 11,1 % der Bevölkerung der EU-28 in Haushalten, in denen mindestens 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum ausgegeben wurde (siehe Tabelle 1). Der Bevölkerungsanteil, bei dem die Wohnkosten 40 % des verfügbaren Äquivalenzeinkommens überstiegen, war in der Gruppe der Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen angemietet haben, am höchsten (28,0 %) und in der Gruppe derjenigen, die mit Darlehen und Hypothekenschulden in selbstgenutztem Wohneigentum lebten, am geringsten (5,4 %).

Tabelle 1: Quote der Überbelastung durch Wohnkosten nach Wohnbesitzverhältnissen, 2016
(in % der Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_lvho07c) und (ilc_lvho07a)

Der Durchschnitt in der EU-28 überdeckt erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. So gab es einerseits einige Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der Bevölkerung, deren Wohnkosten 40 % des verfügbaren Einkommens überschritten, nur sehr gering war – dies traf insbesondere auf Malta (1,4 %) und Zypern (3,1 %) zu. Am anderen Ende der Skala gaben etwas mehr als zwei von fünf Personen (40,5 %) in Griechenland und etwas mehr als jeder Fünfte (20,7 %) der Bevölkerung in Bulgarien mehr als 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum aus, ebenso wie rund jeder sechste in Deutschland (15,8 %) und Dänemark (15,0 %).

Betrachtet man die Wohnbesitzverhältnisse des Bevölkerungsanteils mit dem höchsten Anteil an Wohnkosten, der 40 % ihres verfügbaren Einkommens überschritt, nämlich Mieter die Wohnraum zu Marktpreisen angemietet haben, so gab es ebenfalls große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten, wobei einige davon 2016 sehr hohe Anteile auswiesen. In 10 Mitgliedstaaten gab mehr als ein Drittel der als Mieter, die Wohnraum zu Marktpreisen anmieteten, mehr als 40 % ihres verfügbaren Äquivalenzeinkommens für Wohnraum aus, wobei dieser Anteil der Bevölkerung in Spanien (43,0 %), Kroatien (45,2 %) und Litauen (48,3 %) zwei Fünftel überstieg, in Bulgarien knapp die Hälfte (50,4 %) und in Griechenland 84,6 % erreichte.

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Die Daten dieses Artikels stammen hauptsächlich aus Mikrodaten der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Die Angaben beziehen sich jeweils auf alle privaten Haushalte und deren Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ansässig waren; Personen, die in Gemeinschaftshaushalten und in Institutionen leben, sind grundsätzlich von der Zielpopulation ausgenommen. Die Daten für die EU-28 und die Eurozone sind bevölkerungsgewichtete Durchschnittswerte der Daten für die Mitgliedstaaten.

Kontext

Wohnräume beeinflussen die Lebensqualität der Haushalte in vielerlei Hinsicht. Sie bieten Schutz, Sicherheit, Privatsphäre und einen Raum zum Entspannen, Lernen und Leben. Wohnräume können auch im Kontext ihres lokalen Umfelds gesehen werden, in Bezug auf den einfachen Zugang zu Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätzen, Freizeitmöglichkeiten, Geschäften, öffentlichen Dienstleistungen und so weiter. Die Finanzierung von Wohnraum, ob gekauft oder gemietet, ist für viele Haushalte ein großes Problem, das oft in Verbindung mit der Wohnqualität steht.

Die EU verfügt über keinerlei spezielle Kompetenzen im Bereich Wohnungspolitik, vielmehr sind die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten für ihre Wohnungspolitik selbst verantwortlich. Viele Mitgliedstaaten der EU stehen jedoch vor den gleichen Herausforderungen wie der Erneuerung des Wohnungsbestands, der Steuerung und Bekämpfung der Zersiedelung, der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, der Unterstützung junger Menschen und benachteiligter Gruppen auf dem Wohnungsmarkt und der Sensibilisierung der Wohnungseigentümer für Fragen der Energieeffizienz.

Die Themen soziales Wohnen, Wohnungslosigkeit und Integration nehmen auf der sozialpolitischen Agenda der EU einen wichtigen Stellenwert ein. In der Grundrechtecharta heißt es in Titel IV Artikel 34: „Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.“ In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza eine Einigung über eine Reihe von gemeinsamen Zielsetzungen für die Strategie der Europäischen Union für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung erreicht, unter anderem über zwei Zielsetzungen mit Bezug zum Wohnraum, nämlich „[…] Maßnahmen mit dem Ziel, jedem Zugang zu einer ordentlichen, die Gesundheit nicht beeinträchtigenden Wohnung und der für ein normales Leben in dieser Wohnung nach örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Grundversorgung (Strom, Wasser, Heizung ...) zu gewähren“ und „Politische Maßnahmen [zu ergreifen], damit gravierende Änderungen der Lebensbedingungen vermieden werden, die zu einer Ausgrenzung führen können, insbesondere bei Überschuldung, Verweis aus der Schule oder Verlust der Wohnung“. Dieses Mandat wurde im Jahr 2010 verlängert, als im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung (KOM(2010) 758 endg.) eine Reihe von Maßnahmen festgelegt wurde, mit der die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Personen bis 2020 um mindestens 20 Millionen Personen reduziert werden sollte (im Vergleich zu 2008) – siehe auch den Artikel über von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen (auf Englisch).

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Einkommen und Lebensbedingungen (t_ilc), siehe:
Lebensbedingungen (t_ilc_lv)
Wohnverhältnisse (t_ilc_lvho)
Überbelegungsquote (t_ilc_lvho_or)
Belastung durch Wohnkosten (t_ilc_lvho_hc)
Materielle Entbehrung (t_ilc_md)
Wohnungsbezogene Entbehrung (t_ilc_mdho)
Einkommen und Lebensbedingungen (ilc), siehe:
Lebensbedingungen (ilc_lv)
Wohnverhältnisse (ilc_lvho)
Überbelegungsquote (ilc_lvho_or)
Unterbelegter Wohnraum (ilc_lvho_uo)
Belastung durch Wohnkosten (ilc_lvho_hc)
Materielle Entbehrung (ilc_md)
Wohnungsbezogene Entbehrung (ilc_mdho)