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Archive:Umweltstatistiken – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: Juli 2017.

Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wurde im November 2018 archiviert.

For a more recent article covering its topic see Environment statistics introduced (auf Englisch).

Eurostat stellt in enger Partnerschaft mit der Europäischen Umweltagentur (EUA) (auf Englisch) umweltbezogene Statistiken, Gesamtrechnungen und Indikatoren bereit, mit denen die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Umweltpolitik der Europäischen Union unterstützt wird. Eurostat erstellt Statistiken und Gesamtrechnungen zu Umweltbelastungen, Auswirkungen auf den Zustand und die Veränderung der Umweltqualität sowie den Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltauswirkungen. Umweltökonomische Gesamtrechnungen beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Wirtschaft mit den Auswirkungen der Wirtschaft auf die Umwelt und dem Beitrag der Umwelt zur Wirtschaft.

Europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen

In den umweltökonomischen Gesamtrechnungen wird die Wechselwirkung zwischen Umwelt und Wirtschaft analysiert. Dazu werden Umweltdaten nach den gleichen Buchführungsgrundsätzen zusammengestellt wie die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Anhand der umweltökonomischen Gesamtrechnungen lässt sich beispielsweise feststellen, welche Tätigkeiten die Umwelt am stärksten schädigen und welche die größten natürlichen Ressourcen verbrauchen, welche Rolle der Staat und die privaten Haushalte spielen, wie hoch die Kosten für den Umweltschutz sind und wer diese Kosten trägt, wie groß der Anteil der ökologischen Wirtschaft an der Gesamtwirtschaft ist und in welchem Umfang natürliche Ressourcen und Energie erzeugt und verbraucht werden.

Die Methodik der Umweltgesamtrechnung basiert auf dem System der integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (SEEA 2012), das von den Vereinten Nationen, der Europäischen Kommission, dem Internationalen Währungsfonds, der OECD und der Weltbank veröffentlicht wurde.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, die bisher sechs Module umfasst: Luftemissionsrechnungen, umweltbezogene Steuern, gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen, Rechnungen über physische Energieflüsse, Umweltschutzausgabenrechnungen sowie Umweltgüter und -dienstleistungen.

Die Verordnung sorgt für mehr Kohärenz und verbessert die EU-weite Verfügbarkeit von Umweltgesamtrechnungen, indem sie einen rechtlichen Rahmen für die Erstellung dieser Rechnungen einschließlich Methodik, gemeinsamer Standards, Begriffsbestimmungen, Klassifikationen und Buchungsregeln vorgibt.

Nachhaltige Entwicklung

Nachhaltige Entwicklung bildet seit Langem den Kern des europäischen Projekts. In den EU-Verträgen wird anerkannt, dass die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension bei jedem Vorhaben gemeinsam berücksichtigt werden sollten. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde im September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie bietet der EU die Möglichkeit, ihre eigene strategische Ausrichtung in den weltweiten Bemühungen um eine nachhaltige Gestaltung der Zukunft fest zu verankern. Den Kern der Agenda 2030 bilden 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) (auf Englisch) und 169 Zielvorgaben. Die SDG bieten einen hilfreichen Rahmen für die Arbeiten der EU auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung. Sie sind mit vielen innen- und außenpolitischen Feldern der EU und den 10 Prioritäten der Europäischen Kommission eng verknüpft, wie aus der Mitteilung der Europäischen Kommission „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft: Europäische Nachhaltigkeitspolitik“ (COM (2016) 739) hervorgeht.

In dieser Mitteilung wird eine genaue und regelmäßige Überwachung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele im EU-Kontext ab 2017 angekündigt. Zu diesem Zweck wurde ein EU-SDG-Indikatorenset entwickelt, das mehrere Umweltindikatoren beinhaltet (siehe Artikel über Statistiken für die europäische Politik und Initiativen mit hoher Priorität) wie Ressourcenproduktivität (Indikator für das SDG 12 „Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion“) und Treibhausgasemissionen nach Wirtschaftszweig (Indikator für das SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“). Mehrere andere Umweltindikatoren dienen zur Überwachung der Annäherung an weitere Ziele (SDG 6 „Sauberes Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen“, SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 14 „Leben unter Wasser“, SDG 15 „Leben an Land“ usw.).

Das siebte EU-Umweltaktionsprogramm (7. UAP)

Umweltaktionsprogramme lenken die Entwicklung der EU-Umweltpolitik seit den frühen 1970er Jahren. Das aktuelle EU-Umweltaktionsprogramm (7. UAP) wurde mit dem Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 unter dem Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ angenommen. Das Programm gibt die Richtung der EU-Umweltpolitik bis 2020 vor. Es stützt sich auf eine Reihe aktueller strategischer Initiativen wie den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, die Biodiversitätsstrategie und den Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigeren CO2-armen Wirtschaft bis 2020. Das Programm umfasst neun prioritäre Ziele, die sich drei Gruppen zuordnen lassen.

Kernziele:

  • Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der Union;
  • Übergang der Union zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise;
  • Schutz der Unionsbürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Risiken für die Lebensqualität.

Rahmenbedingungen:

  • bessere Umsetzung des Umweltrechts;
  • bessere Information durch Verbesserung der Wissensgrundlage;
  • mehr und klügere Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik;
  • umfassende Einbeziehung von Umweltbelangen und ökologischen Erwägungen in andere Politikfelder.

Horizontale (bereichsübergreifende) Ziele:

  • nachhaltigere Gestaltung der Städte in der Union;
  • Verbesserung der Fähigkeit der Union, internationale Umwelt- und Klimaprobleme wirksamer in Angriff zu nehmen.

Die EU und die Mitgliedstaaten tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die Programmziele erreicht werden. In der Praxis geht es u. a. um die schrittweise Abschaffung umweltschädlich wirkender Subventionen, die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Umweltverschmutzung, die Festlegung von partnerschaftlichen Durchführungsvereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und einzelnen Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Umweltrechts sowie die Entwicklung eines Systems zur Verfolgung umweltbezogener Ausgaben im Rahmen des Unionshaushalts und zur Berichterstattung darüber.

Wie schon beim vorherigen Programm werden Statistiken, Gesamtrechnungen und Indikatoren von Eurostat zur Umsetzung des 7. UAP beitragen, wobei sie vor allem für die Rahmenbedingungen wichtig sind.

Europa 2020 – Europas Wachstumsstrategie

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für eine Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vor. Drei Zielvorgaben der Strategie betreffen den Bereich Umwelt und Klimawandel: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % gegenüber 1990; 20 % Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2020 und Erhöhung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020. Eine der Leitinitiativen im Rahmen der Strategie für nachhaltiges Wachstum zielt auf ein ressourcenschonendes Europa (auf Englisch) ab.

Ressourceneffizienz bedeutet, dass begrenzte Ressourcen wie Metalle, andere Mineralien, Brennstoffe, Wasser, Land, Holz, fruchtbare Böden, saubere Luft und biologische Vielfalt nachhaltiger genutzt werden. Die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ sieht vor, dass die Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung gefördert, die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft unterstützt, die biologische Vielfalt geschützt, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ausgebaut, der Verkehrssektor modernisiert und die Energieeffizienz gefördert wird.

Ressourceneffizienz kann technologische Innovation anstoßen, die Beschäftigung im aufstrebenden Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen fördern, neue Exportmärkte erschließen und den Verbrauchern in Form nachhaltigerer Produkte zugutekommen.

Eurostat wird Umweltstatistiken und Umweltgesamtrechnungen parallel zur Strategie Europa 2020 erstellen. Anhand einer Reihe von Statistiken und Indikatoren werden die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie insbesondere hinsichtlich der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und der Ressourceneffizienz überwacht.

Klimastrategien

Mit ihrem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (siehe KOM(2011) 112) hat die Europäische Kommission über kurzfristige Ziele hinaus den Weg für sehr viel weitgehendere Senkungen der Emissionsmengen bis Mitte des Jahrhunderts vorgezeichnet. Durch die Entwicklung zu einer CO2-armen Gesellschaft könnte es der EU gelingen, 2050 etwa 30 % weniger Energie zu verbrauchen als 2005. Um die für 2050 gesetzten Zielvorgaben zu erreichen, wurde das Klima- und Energiepaket 2020 mit einer Reihe wichtiger Klima- und Energieziele geschnürt.

Im Januar 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020 bis 2030“ (COM(2014) 15 final). Die darin festgelegten Werte und Zielvorgaben sollen der EU helfen, ihr Energiesystem wettbewerbsfähiger, sicherer und nachhaltiger zu gestalten und die von ihr langfristig angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 zu verwirklichen. Der Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 wurde im Oktober 2014 angenommen. Er beinhaltet drei Ziele:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990;
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen am Energieverbrauch um mindestens 27 %;
  • Energieeinsparungen von mindestens 27 % gegenüber einem Business-as-usual-Szenario.

Vorgesehen sind:

  • eine Modernisierung des EU- Emissionshandelssystems (EHS);
  • neue Indikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit und Energieversorgungssicherheit;
  • erste Ideen für ein neues Steuerungssystem auf der Grundlage nationaler Pläne für eine wettbewerbsfähige, sichere und nachhaltige Energieversorgung.

Im Dezember 2015 wurde auf der UN-Klimakonferenz in Paris ein globales Übereinkommen (auf Englisch) geschlossen. Am 4. November 2016 trat das Pariser Klimaschutzabkommen in Kraft. Es enthält einen Aktionsplan, mit dem die mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren umgegangen werden sollen, indem die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C und der Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. Die EU verfolgt die Fortschritte bei der Emissionssenkung durch regelmäßige Überwachung und Berichterstattung.

Eurostat bemüht sich um eine Verbesserung der Sichtbarkeit und Relevanz seiner amtlichen Statistiken, die in die Analyse des Klimawandels und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen einfließen. Inventare zu Luftemissionen werden in der Eurostat-Datenbank neu veröffentlicht, und damit verbundene Indikatoren sind Gegenstand verschiedener Veröffentlichungen wie Europe 2020 (auf Englisch) und den SDG Monitoring Reports (auf Englisch). Eurostat ist Mitglied der Lenkungsgruppe und der Taskforce der Konferenz Europäischer Statistiker (CES) und unterstützt die Umsetzung der CES-Empfehlungen für Statistiken zum Klimawandel (auf Englisch).

Initiativen zu den Themen natürliche Ressourcen, Wasser und Abfall

Eurostat unterhält das Umweltdatenzentrum für natürliche Ressourcen (auf Englisch), das den Schwerpunkt auf Statistiken, Gesamtrechnungen, Indikatoren und Informationen über Ressourceneffizienz und natürliche Ressourcen legt.

Die Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Ein Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“ wurde von den EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2012 positiv aufgenommen. Zweck dieses Vorschlags ist es, parallel zu einer Bestandsaufnahme der mit der Wasserrahmenrichtlinie erzielten Fortschritte den in den kommenden Jahren im Bereich der Wasserressourcen anstehenden Handlungsbedarf zu analysieren.

Anhand der Wasserstatistiken von Eurostat zu Wassermengen und der an die Europäische Umweltagentur gemeldeten Daten zur Wasserqualität lässt sich der Erfolg dieser Initiative messen.

Die Abfallbewirtschaftung der EU fußt auf dem Konzept der Abfallhierarchie (auf Englisch). Damit wird der Abfallpolitik und der Abfallbewirtschaftung auf operativer Ebene die Rangfolge der Abfallbehandlung vorgegeben: Vermeidung, (Vorbereitung zur) Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und die an letzter Stelle in Betracht kommende Option Beseitigung (Deponierung oder Verbrennung ohne energetische Verwertung). Die in den europäischen Rechtsvorschriften festgelegten Ziele und Zielvorgaben tragen wesentlich zu einer besseren Abfallbewirtschaftung bei, sie fördern Innovation im Bereich Recycling, schränken die Deponierung ein und schaffen Anreize zur Änderung des Verbraucherverhaltens. Die Nutzung von Abfall als Ressource ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft.

Eurostat erstellt Basisstatistiken und Indikatoren zur Abfallpolitik der EU. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 849/2010 im Jahr 2010 hat sich die Verwendbarkeit und die politische Relevanz von Abfallstatistiken verbessert. Das bei Eurostat angesiedelte Umweltdatenzentrum für den Bereich Abfälle ist die Hauptquelle für Daten und Hintergrundinformationen zur Abfallerzeugung und Abfallbewirtschaftung in der EU. Es legt Statistiken zu den Hauptabfallströmen, aufgeschlüsselt nach Abfallkategorie, Wirtschaftszweig und Behandlungsart wie Recycling oder Beseitigung vor.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Haupttabellen

  • Umwelt, siehe: „Haupttabellen“ unter dem jeweiligen Thema

Datenbank

  • Umwelt, siehe: „Datenbank“ unter dem jeweiligen Thema

Spezieller Bereich

Weitere Informationen

Methodik / Metadaten

Weblinks