Eurostat stellt den Veröffentlichungs-Kalender für Euro-Indikatoren auch als Internet-Kalender in ics-Format zur Verfügung.
Wie im Indikator 6.7 des Verhaltenskodex festgelegt, haben alle Anwender gleichzeitig denselben Zugang zu statistischen Daten. Einige wenige externe Benutzer haben vor der Veröffentlichung Zugang zu diesen Daten, dieser Zugang wird kontrolliert und bekannt gemacht. Das Protokoll über den unparteiischen Zugang der Nutzer zu Eurostat-Daten legt fest, wie Eurostat seine Verantwortung in dieser Hinsicht zu erfüllen hat. Es zeigt die beiden Arten des Zugangs vor der Veröffentlichung auf: (i) zu Qualitätssicherungszwecken und zur gemeinsamen Erstellung von europäischen Statistiken und (ii) zu Informationszwecken.
Externe Benutzer mit Zugang vor der Veröffentlichung sind im Protokoll gesondert benannt. Dies sind andere Generaldirektionen der Kommission (je nach Bereich), die Europäische Zentralbank, der Sprecher und das Kabinett des für Eurostat zuständigen Kommissionsmitglieds, die nationalen statistischen Ämter in den Mitgliedstaaten und akkreditierte Nachrichtenagenturen der Kommission in Brüssel.
Anwendung des Protokolls über den unparteiischen Zugang wird jährlich Eurostat-Direktoren vorgelegt.