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Geltende Rechtsvorschriften

Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken

Jährliche Statistiken über den Dienstleistungshandel nach Unternehmensmerkmalen und die internationale Erbringung von Dienstleistungen nach Art der Erbringung werden auf der Grundlage der EU-Verordnung 2019/2152, der so genannten Verordnung über die Europäische Unternehmensstatistik, bereitgestellt. Sie beginnen mit den Bezugsjahren 2022 (nach Unternehmensmerkmalen) und 2023 (nach Art der Erbringung). Weitere Informationen zu den Änderungen und neuen Datenanforderungen, die durch die EBS-Verordnung eingeführt wurden, finden Sie in dem Artikel Europäische Unternehmensstatistiken (auf Englisch).