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Hinweis für Benutzer:innen

Die Datenerhebung wurde in den EU-Ländern gemäß ihrem nationalen Zeitplan zwischen September 2020 und März 2024 durchgeführt.

Eurostat koordinierte die Datenerhebung in 18 EU-Ländern (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien), wo die Erhebung von den nationalen Statistikbehörden durchgeführt wurde. Italien stellte auf der Grundlage seiner nationalen Erhebung vergleichbare Daten für die wichtigsten Indikatoren zur Verfügung. Für acht EU-Länder (Deutschland, Irland, Luxemburg, Rumänien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) koordinierten die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) die Datenerhebung, die von privaten Unternehmen gemäß den Leitlinien für die EU-GBV-Erhebung durchgeführt wurde.

Die Ergebnisse der EU-GBV-Erhebungswelle 2021, die in der Verantwortung von Eurostat lagen, wurden zwischen November 2022 und Juni 2024 zusammen mit einem statistischen Bericht über die ersten Ergebnisse der Erhebung veröffentlicht. Eine Freigabe der EU-weiten Daten durch Eurostat, FRA und EIGE, einschließlich einer gemeinsamen Veröffentlichung, erfolgte am 25. November 2024.

Wichtigste Konzepte und Definitionen

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