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Die EBS-Verordnung hat die europäischen Unternehmensstatistiken durch die Verringerung des Aufwands, die Verbesserung der Agilität und die Reaktion auf neue Anforderungen erheblich verbessert

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen aufgrund dieser Verordnung – insbesondere die zusätzlichen Daten, die über europäische Unternehmen erhoben werden, sowie kurze Erläuterungen - sind nachstehend aufgeführt.

Mit der EBS-Verordnung wurden neue Daten über Dienstleistungstätigkeiten eingeführt. Der bisherige Rechtsrahmen für die europäische Unternehmensstatistik bestand aus 10 einzelnen Rechtsakten. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem verarbeitenden Gewerbe, für den Dienstleistungssektor waren nur wenige Informationen verfügbar. Zusammen entfallen rund 70 % der Wertschöpfung in der EU-Wirtschaft auf das verarbeitende Gewerbe und den Dienstleistungssektor. 

Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Aktivitäten und die Veränderungen in der Art, wie Unternehmen organisiert sind, aufgrund des Binnenmarktes und der Globalisierung können besser überwacht werden. Erreicht wird dies durch die Verwendung zusätzlicher Daten, die in den statistischen Unternehmensregistern und im EuroGroups Register (EGR) sowie über den internationalen Handel, Auslandsunternehmenseinheiten und globale Wertschöpfungsketten erhoben werden. 

Darüber hinaus werden noch weitere regionale Daten zur Unternehmensdemografie auf lokaler Ebene erhoben. 

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