Gesetzgebung
Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken
- Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken
- Verordnung (EU) 2020/1197 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1003 der Kommission zur Gewährung von Ausnahmen
Statistiken zur Unternehmensdemografie werden auf der Grundlage der Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken ab dem Bezugsjahr 2021 bereitgestellt. Weitere Informationen über die mit dieser Verordnung eingeführten Änderungen und neuen Datenanforderungen sind dem Artikel über europäische Unternehmensstatistiken (auf Englisch) zu entnehmen.
Die wichtigsten Änderungen für die Unternehmensdemografie sind eine stärkere Erfassung der Wirtschaftstätigkeiten und die obligatorische Übermittlung von Daten über die regionale Unternehmensdemografie und junge wachstumsstarke Unternehmen.
- Verordnung (EU) 446/2014 im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen und die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik
- Verordnung (EU)439/2014 im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale und das technische Format für die Datenübermittlung
- Verordnung (EU) 251/2009 im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen für die strukturelle Unternehmensstatistik
- Verordnung (EU) 275/2010 im Hinblick auf die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik