Gesetzgebung
Geltende Rechtsvorschriften
- EU-Verordnung 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen
- EU-Verordnung 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr und die geografische Aufgliederung für sonstige Unternehmensstatistiken
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/505 hinsichtlich der Ebenen der geografischen Aufgliederung
Verordnung über europäische Unternehmensstatistiken
Jährliche Statistiken über den Dienstleistungshandel nach Unternehmensmerkmalen und die internationale Erbringung von Dienstleistungen nach Art der Erbringung werden auf der Grundlage der EU-Verordnung 2019/2152, der so genannten Verordnung über die Europäische Unternehmensstatistik, bereitgestellt. Sie beginnen mit den Bezugsjahren 2022 (nach Unternehmensmerkmalen) und 2023 (nach Art der Erbringung). Weitere Informationen zu den Änderungen und neuen Datenanforderungen, die durch die EBS-Verordnung eingeführt wurden, finden Sie in dem Artikel Europäische Unternehmensstatistiken (auf Englisch).