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Elena Fries-Tersch, Tugce Tugran, Ludovica Rossi andHarriet Bradley

January 2018

Social

Europe

2017 annual report on

intra-EU labour mobility

Final Report January 2018

Europäischer Qualifikations-

rahmen: Die Mobilität fördern

Mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen

für lebenslanges Lernen (EQR) soll eine bessere

Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit

von Qualifikationen erreicht werden. Er wurde

2008 als gemeinsamer Referenzrahmen für

Qualifikationen eingeführt, die als Lernergebnisse in

steigenden Kompetenzniveaus ausgedrückt werden.

Der Rahmen dient als Übersetzungsinstrument

zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen

und deren Niveaus. Profitieren sollen Lernende,

Arbeitnehmer,

Arbeitssuchende,

Arbeitgeber,

Gewerkschaften, Schul- und Berufsbildungsanbieter,

mit der Anerkennung von Qualifikationen befasste

Stellen und staatliche Behörden (darunter

internationale Organisationen).

Kataloge Nr. : KE-01-18-211-EN-N

Atypische

Beschäftigungsverhältnisse:

Sechs Fallstudien über den

Zugang zu Sozialschutz

Mit

diesen

Fallstudien

wird

die

Folgenabschätzung

zur

Initiative

der

Europäischen Kommission über den „Zugang

zu Sozialschutz für Arbeitnehmer und

Selbstständige“ unterstützt. Sie untersuchen

Lücken beimZugang zu Sozialschutz bestimmter

atypischer

Beschäftigungsverhältnisse

in

Deutschland, Italien, den Niederlanden, Polen,

Rumänien und Spanien.

http://europa.eu/!tr48Dq

Mindestlohn: Wie er sich auf die

Beschäftigung auswirkt

Statistisch signifikante negative Auswirkungen des

Mindestlohns werden bei den jungen Erwachsenen

(20-24-Jährige) festgestellt. Ein Anstieg des

Mindestlohns von 10 % geht mit einem Rückgang

der Beschäftigungsquote junger Erwachsener von

1,5 bis 2 % einher, eine Schätzung, die sich mit

dem in der einschlägigen Literatur angegebenen

Bereich deckt. Gleichzeitig ergeben sich für die

weiter gefasste Altersgruppe der Jugendlichen

(15-24-Jährige) weniger robuste Ergebnisse.

Kataloge Nr: KE-BM-18-001-EN-N

Arbeitskräftemobilität: Fachkräfte aus dem

Gesundheitswesen keine Ausnahme

Entgegen der landläufigen Meinung sind EU-Länder nicht stärker von Gesundheitsfachkräften aus anderen

Mitgliedstaaten abhängig als von Fachkräften anderer Sektoren. Zu diesem Schluss kommt der Jahresbericht

2017 über die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU. Und das obwohl ein EU-Rechtsakt erlassen wurde, der die

europaweite Anerkennung der Qualifikationen vieler Gesundheitsberufe erleichtert.

2016 lebten 184.000 Ärzte, Pflegekräfte, Hebammen, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte sowie 168.000

Medizintechniker und Pharmakanten, verwandte Fachkräfte im Pflege- und Hebammenwesen usw. im Alter von

20 bis 64 Jahren in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem EU-Herkunftsland. Davon waren 20 % Ärzte und

40 % Pflegekräfte. Darüber hinaus lebten 257.000 persönliche Pflegekräfte in einem anderen EU-Land.

Zusammen machen diese drei Gruppen etwa 7 % aller erwerbstätigen EU-Migranten aus. 2016 lebten etwa 11,8

Millionen EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter in einem anderen EU-Land als dem eigenen.

Neben der Mobilität von Fachkräften imGesundheitswesen befasst sich der Bericht mit der Geschlechterdimension

der Mobilität und mit Sprachkenntnissen: Inwieweit sind sie ein Hindernis für die grenzüberschreitende Mobilität in

Nachbarregionen (siehe Seite 14)?

Kataloge Nr. : KE-BQ-18-001-EN-N

Hier können Sie diese Veröffentlichungen herunterladen oder bestellen:

http://europa.eu/!hq76Hh

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http://europa.eu/!cj36mq

KE-AF-18-051-DE-N