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SOZ I A L

AG E NDA

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Im Juli 2017 startete die Kommission die Software für einen

elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI).

Die 32 an der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

beteiligten Länder haben bis Juli 2019 Zeit, ihre etwa 15.000

Sozialversicherungsträger an dieses System anzuschließen und den

auf Papier stattfindenden Austausch einzustellen.

Durch dieses neue elektronische System wird der

Informationsaustausch für alle Sozialversicherungsträger in der EU

und dem Europäischen Wirtschaftsraum schneller, einfacher und

sicherer. Dank elektronischer Standardformulare und -verfahren

werden die Träger mehr richtige und vollständige Daten erfassen

können. Sie werden dann in der Lage sein, Betrug wirkungsvoller zu

bekämpfen, Fehler zu ermitteln und sich allgemein untereinander

abzustimmen.

Von EESSI werden auch mobile Bürger profitieren, da ihre

Sozialversicherungsleistungen schneller und effizienter berechnet

werden.

Wenn beispielsweise eine Person, die während ihres Berufslebens

in Estland, Frankreich und Italien gearbeitet hat, beim italienischen

Sozialversicherungsträger eine Berechnung ihrer Altersrente

beantragt, wird sich dieser Träger über EESSI mit Estland und

Frankreich in Verbindung setzen, um auf digitalem Weg die Daten

einzuholen, die sie zur Berechnung der Altersrente benötigt.

Fehlendes Bindeglied

TIn einem nächsten Schritt müssen auch Interaktionen zwischen

mobilen Personen und Verwaltungen einfacher und schneller

gestaltet werden.

Aktuell müssen die Betroffenen noch Papierformulare als

Sozialversicherungsnachweis mit sich führen, wenn sie sich von

einem EU-/EWR-Land in ein anderes begeben. Das ist sozusagen das

fehlende Bindeglied bei der grenzüberschreitenden Digitalisierung der

Sozialversicherung.

Die Kommission arbeitet an der Entwicklung einer Europäischen

Sozialversicherungsnummer: eine digitale Kennung, die benötigt wird,

um bestehende Systeme zu vernetzen.

Millionen von Touristen und Personen, die sich auf Reisen, zum Leben

oder zumArbeiten in ein anderes EU-Land begeben, könnten auf diese

Weise ganz einfach nachweisen, dass sie zuhause versichert sind und

schneller und einfacher die Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch

haben, und das mit demWissen, dass ihre personenbezogenen Daten

umfassend geschützt werden.

Dies würde die grenzüberschreitende Übertragbarkeit von Ansprüchen

erleichtern. Es wäre dann möglich, in Echtzeit festzustellen und zu

überprüfen, ob eine Person sozialversichert ist. Außerdem würde die

Gefahr von Fehlern und Betrug reduziert, die mit der Verwendung

von Papierdokumenten einhergeht. Und es würde die Arbeit der

Verwaltungen auf allen Ebenen vereinfachen.

Die Kommission ist imDialog mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten

und wird im Laufe des Jahres eine Initiative vorlegen.

Vereinfachung:

In einem nächsten Schritt sollen Interaktionen zwischen mobilen Personen und Sozialversicherungsbehörden

einfacher und schneller werden.

© Belga Image

Millionen von Menschen

betroffen

17 Millionen Europäer leben oder arbeiten derzeit

in einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat ihrer

Staatsangehörigkeit. Diese Zahl hat sich in den letzten

zehn Jahren nahezu verdoppelt.

Täglich pendeln 1,4 Millionen Europäer zur Arbeit in einen

anderen Mitgliedstaat.

Und es sind derzeit 2,3 Millionen Arbeitnehmer in einen

anderen Mitgliedstaat entsandt, um dort vorübergehend

Dienstleistungen erbringen.

In etwa 28.000 Fällen durften Arbeitssuchende ihre

Arbeitslosenleistungen in ein anderes Land exportieren,

um dort Arbeit zu suchen.

Weitere Informationen:

http://europa.eu/!dd79GX

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