SOZ I A L
AG E NDA
/ J U LY 2 0 1 7 /
2 3
Im Juli 2017 startete die Kommission die Software für einen
elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI).
Die 32 an der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
beteiligten Länder haben bis Juli 2019 Zeit, ihre etwa 15.000
Sozialversicherungsträger an dieses System anzuschließen und den
auf Papier stattfindenden Austausch einzustellen.
Durch dieses neue elektronische System wird der
Informationsaustausch für alle Sozialversicherungsträger in der EU
und dem Europäischen Wirtschaftsraum schneller, einfacher und
sicherer. Dank elektronischer Standardformulare und -verfahren
werden die Träger mehr richtige und vollständige Daten erfassen
können. Sie werden dann in der Lage sein, Betrug wirkungsvoller zu
bekämpfen, Fehler zu ermitteln und sich allgemein untereinander
abzustimmen.
Von EESSI werden auch mobile Bürger profitieren, da ihre
Sozialversicherungsleistungen schneller und effizienter berechnet
werden.
Wenn beispielsweise eine Person, die während ihres Berufslebens
in Estland, Frankreich und Italien gearbeitet hat, beim italienischen
Sozialversicherungsträger eine Berechnung ihrer Altersrente
beantragt, wird sich dieser Träger über EESSI mit Estland und
Frankreich in Verbindung setzen, um auf digitalem Weg die Daten
einzuholen, die sie zur Berechnung der Altersrente benötigt.
Fehlendes Bindeglied
TIn einem nächsten Schritt müssen auch Interaktionen zwischen
mobilen Personen und Verwaltungen einfacher und schneller
gestaltet werden.
Aktuell müssen die Betroffenen noch Papierformulare als
Sozialversicherungsnachweis mit sich führen, wenn sie sich von
einem EU-/EWR-Land in ein anderes begeben. Das ist sozusagen das
fehlende Bindeglied bei der grenzüberschreitenden Digitalisierung der
Sozialversicherung.
Die Kommission arbeitet an der Entwicklung einer Europäischen
Sozialversicherungsnummer: eine digitale Kennung, die benötigt wird,
um bestehende Systeme zu vernetzen.
Millionen von Touristen und Personen, die sich auf Reisen, zum Leben
oder zumArbeiten in ein anderes EU-Land begeben, könnten auf diese
Weise ganz einfach nachweisen, dass sie zuhause versichert sind und
schneller und einfacher die Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch
haben, und das mit demWissen, dass ihre personenbezogenen Daten
umfassend geschützt werden.
Dies würde die grenzüberschreitende Übertragbarkeit von Ansprüchen
erleichtern. Es wäre dann möglich, in Echtzeit festzustellen und zu
überprüfen, ob eine Person sozialversichert ist. Außerdem würde die
Gefahr von Fehlern und Betrug reduziert, die mit der Verwendung
von Papierdokumenten einhergeht. Und es würde die Arbeit der
Verwaltungen auf allen Ebenen vereinfachen.
Die Kommission ist imDialog mit den Mitgliedstaaten und Beteiligten
und wird im Laufe des Jahres eine Initiative vorlegen.
Vereinfachung:
In einem nächsten Schritt sollen Interaktionen zwischen mobilen Personen und Sozialversicherungsbehörden
einfacher und schneller werden.
© Belga Image
Millionen von Menschen
betroffen
17 Millionen Europäer leben oder arbeiten derzeit
in einem anderen Mitgliedstaat als dem Staat ihrer
Staatsangehörigkeit. Diese Zahl hat sich in den letzten
zehn Jahren nahezu verdoppelt.
Täglich pendeln 1,4 Millionen Europäer zur Arbeit in einen
anderen Mitgliedstaat.
Und es sind derzeit 2,3 Millionen Arbeitnehmer in einen
anderen Mitgliedstaat entsandt, um dort vorübergehend
Dienstleistungen erbringen.
In etwa 28.000 Fällen durften Arbeitssuchende ihre
Arbeitslosenleistungen in ein anderes Land exportieren,
um dort Arbeit zu suchen.
Weitere Informationen:
http://europa.eu/!dd79GXSOZ I A L
AG E NDA
/ A P R I L
8