Beschäftigung, Soziales und Integration

Aktuelles 14/09/2017

Vorstellung der europäischen Säule sozialer Rechte

Nach der öffentlichen Konsultation 2016 stellte die Europäische Kommission am 26. April 2017 die europäische Säule sozialer Rechte als förmliche Empfehlung der Kommission vor.

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Die Säule soll zum sozialen Fortschritt beitragen, indem sie faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unterstützt und die Rahmenbedingungen für eine Reihe an entsprechenden legislativen und nicht-legislativen Initiativen in den Schwerpunktbereichen der Säule schafft.  

Das Kernstück der Säule bilden drei Hauptprinzipien:

  1. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang;
  2. faire Arbeitsbedingungen; und
  3. Sozialschutz und soziale Inklusion.

Unter diesen Rubriken legen 20 Grundsätze – Politikbereiche wie Wohnraum, Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen und Beschäftigung – die Position der Kommission in Bezug auf die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger dar und stecken einen Rahmen ab, an dem die Mitgliedstaaten ihre Sozial-, Bildungs- und Beschäftigungspolitik messen können.             

Die Rechte von Kindern und die Säule

Insbesondere Grundsatz 11 – Betreuung und Unterstützung von Kindern – unterstreicht konkrete Maßnahmen für Kinder. Dazu gehört u. a. die Anerkennung des zunehmenden Bewusstseins für die Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Betreuung [PDF] für eine bessere Entwicklung von Kindern im späteren Leben; in diesem Zusammenhang wird das Recht auf „bezahlbare und hochwertige“ Bildung und Erziehung verwiesen. Grundsatz 11 legt außerdem das Recht von Kindern auf Schutz vor Armut dar. Dies umfasst auch das Recht von Kindern aus benachteiligten Verhältnissen auf „besondere Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit“, um zu gewährleisten, dass diese Kinder Zugang zu angemessener sozialer Unterstützung und zu Lebenschancen erhalten.

Die in der Begleitmitteilung vorgeschlagenen potenziellen Maßnahmen, mithilfe derer die Mitgliedstaaten in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielen können, umfassen – zusätzlich zum fortlaufenden Engagement mit Sozialpartnern – u. a. Ziele, Indikatoren, zweckgebundene Mittelzuweisungen, Überwachungsmechanismen und nationale Strategien zur Einbeziehung von Kindern.

Neben der offiziellen Vorstellung der Säule gab die Kommission auch eine Reihe an entsprechenden legislativen und nicht-legislativen Initiativen bekannt, die dazu beitragen sollen, Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Säule gesetzten Ziele zu erzielen. Zu diesen Initiativen gehört u. a. ein legislativer Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, in dem es schwerpunktmäßig um Mindeststandards für Beurlaubungsansprüche (und zwar für Vaterschafts- und Elternurlaub sowie für Arbeitsfreistellungen), den Umfang der Beurlaubungsabgeltung und flexible Arbeitsregelungen geht. Nach diesem Vorschlag:

  • würde der Vaterschaftsurlaub auf mindestens zehn Arbeitstage verlängert;
  • der Elternurlaub würde in flexibler Form pro Elternteil für mindestens vier Monate garantiert, bis das Kind 12 Jahre alt ist;
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranke oder abhängige Familienangehörige pflegen, hätten das Recht auf fünf Tage Urlaub pro Jahr;
  • und alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis zu 12 Jahren sowie Pflegepersonen kranker oder abhängiger Familienangehöriger hätten das Recht, flexible Arbeitsregelungen wie Arbeitszeitverkürzung, flexible Arbeitszeiten und Flexibilität am Arbeitsplatz zu beantragen;
  • abschließend werden in dem Vorschlag auch der Umfang der Urlaubsabgeltung und insbesondere der Umfang des Krankengelds festgesetzt.

Nächste Schritte: Die Umsetzung der Säule

Neben der Vorstellung der Säule als förmliche Empfehlung hat die Kommission auch vorgeschlagen, dass die europäische Säule sozialer Rechte als gemeinsame, interinstitutionelle Proklamation des Europäischen Parlaments, des Rats und der Kommission vorangebracht werden soll. Ferner wurde online ein „sozialpolitisches Scoreboard“ eingerichtet, das den Fortschritt der Mitgliedstaaten bei Schlüsselindikatoren der drei Dimensionen der Säule verfolgen soll.

In einer weiteren Initiative werden Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der schwedische Ministerpräsident Stefan Löfven am 17. November 2017 in Göteborg (Schweden) gemeinsam einen „Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum“ abhalten.

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