Beschäftigung, Soziales und Integration

Rumänien - Altersrente

Dieses Kapitel enthält Informationen über Geldleistungen an Menschen, welche die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und die Mindestbeitragszeiten des öffentlichen Rentensystems erfüllen.

Die folgenden Leistungen werden beschrieben:

  • Altersrente (pensie pentru limită de vârstă);
  • Vorruhestandsrente (pensie anticipată);
  • Altersteilzeitrente (pensie anticipată parțială).

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung?

Altersrente (pensie pentru limită de vârstă) steht Ihnen zu, wenn Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und die Mindestbeitragszeiten des öffentlichen Rentensystems erfüllen.

Eine Vorruhestandsrente (pensie anticipată) können Sie höchstens fünf Jahre vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze beantragen, wenn Ihre geleisteten Beitragszeiten mindestens acht Jahre länger als die vollen Pflichtbeitragszeiten sind.

Die Altersteilzeitrente (pensie anticipată parțială) steht Ihnen höchstens fünf Jahre vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu, wenn Sie die Beitragszeiten erfüllen, oder die vollen Pflichtbeitragszeiten um maximal acht Jahre überschritten haben.

Die nach dem 1. Juli 1971 geborenen Personen, die Beiträge in das öffentliche Rentensystem leisten, sind verpflichtet, sich an einem privat verwalteten Rentenfonds zu beteiligen. Die zwischen dem 1. Juli 1961 und dem 1. Juli 1971 geborenen Personen, die Beiträge in das öffentliche Rentensystem leisten, können sich auch freiwillig an einem privat verwalteten Rentenfonds beteiligen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Altersrente beziehen zu können, müssen Sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und die Mindestbeitragszeiten des öffentlichen Rentensystems erfüllen.

Stand zum 1. Januar 2023:

  • Das gesetzliche Rentenalter für Frauen beträgt 62 Jahre und wird bis Januar 2030 stufenweise auf 63 Jahre angehoben.
  • Das gesetzliche Rentenalter für Männer beträgt 65 Jahre.
  • Die Mindestbeitragszeit beträgt 15 Jahre sowohl für Frauen als auch für Männer.
  • Die volle Beitragszeit für Frauen beträgt 32 und wird bis Januar 2030 stufenweise auf 35 Jahre angehoben.
  • Die volle Beitragszeit für Männer beträgt 35 Jahre.

Menschen mit vollen Beitragszeiten können vor dem Regelalter in Ruhestand gehen, wenn sie Beitragszeiten unter besonderen Arbeitsbedingungen geleistet haben:

  • Spezielle oder schwierige Arbeitsbedingungen;
  • Ehemalige Gruppen I und II, in Kraft vor dem 1. April 2001.

Politisch Verfolgte, Blinde und Menschen mit Behinderung können ebenfalls, unter Berücksichtigung gesetzlicher Sonderbestimmungen, vor dem Regelalter in Ruhestand gehen.

Beitragsfreie Zeiten, wie beispielsweise Bezugszeiten von Elternzeit, Invalidenrente oder Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Vollzeitstudium (vorausgesetzt, ein Diplomabschluss wurde erreicht) und Wehrdienst oder Zeiten als freiwillig gemeldete oder dienstverpflichtete Kriegskräfte oder Kriegsgefangene, werden für die Bemessung der Regelaltersrente und der vorgezogenen Altersrente berücksichtigt.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Altersrente

Im öffentlichen Rentensystem wird die Höhe der Altersrente auf der Grundlage der geleisteten Beitragszeiten und der zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge angegebenen Einkommen sowie dem Wert eines Rentenpunkts (d.h. 1 785 RON seit Januar 2023) berechnet.

Das Rentenbemessungssystem basiert auf Anwartschaftspunkten, die monatlich berechnet werden, indem der Bruttolohn oder auf das Festeinkommen des Antragstellers durch den nationalen Bruttodurchschnittslohn dividiert wird, der vom Landesstatistikinstitut monatlich ermittelt wird.

Wenn Sie die vollen Beitragszeiten oder mehr geleistet haben, ist der durch diese Formel ermittelte Rentenbetrag höher als bei geringeren Beitragszeiten.

Vorruhestand- und Altersteilzeitrente

Die Höhe der vorgezogenen Altersrente, der Vorruhestands- und Altersteilzeitrente wird wie bei der Regelaltersrente ermittelt, bei der Altersteilzeitrente wird die Höhe jedoch um variierende Prozentsätze verringert je nach Anzahl der Jahre, die die volle Beitragszeit übersteigen und der Anzahl der Monate vor dem normalen Rentenalter.

Beim Erreichen des Regelalters gehen sowohl die vorgezogene Altersrente als auch die Altersteilrente in die Altersrente über und werden neu berechnet, indem die Abzüge des Betrags der Altersteilzeitrente nicht mehr gelten und gleichgestellte Zeiträume und eventuelle Beitragszeiträume, die während des Zeitraums der Aussetzung der Vorruhestands-/Altersreilzeitrente geleistet wurden, hinzugefügt werden.

Renten über 2 000 RON unterliegen der Einkommenssteuer. Diese betrifft nur den 2 000 RON überschreitenden Anteil des Rentenbetrags.

Um einen Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Rentenkasse stellen. Ihrem Antrag müssen Belege beigefügt werden, dass Sie die Bedingungen für die beantragte Rente erfüllen.

Privatversicherte müssen das bei ihrem privat verwalteten Rentenfonds beantragen. Der zu erhaltende Gesamtbetrag kann nicht geringer als die eingezahlten Beiträge sein, abzüglich der Überweisungsgebühr und der gesetzlichen Provision.

Alle o. g. Rentenarten können per Post- oder Banküberweisung auf das Konto des Begünstigten eingezahlt werden.

Fachsprache übersetzt

  • Beitragszeiten: Zeitraum, in dem die Versicherten Beiträge geschuldet und geleistet haben, um volle Rentenansprüche geltend machen zu können. Durch den Gesetzgeber unterschiedlich für Frauen und Männer festgelegt.
  • Rentenversicherte/r: Natürliche Person, für die der Arbeitgeber Sozialbeiträge einbehalten und einzahlen muss, natürliche Person, die Einkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder geistigen Eigentumsrechten erzielt, oder eine Person, die auf der Grundlage eines freiwilligen Sozialversicherungsvertrags Sozialversicherungsbeiträge einzahlt.
  • Besondere Arbeitsplatzbedingungen: Arbeitsplätze mit hohem Berufsrisikofaktor, im privaten oder öffentlichen Sektor, die während des gesamten Berufslebens zu Berufserkrankungen oder Risikohandlungen mit Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung des Versicherten führen können.
  • Schwierige Arbeitsplatzbedingungen: Arbeitsplätze mit hohem Berufsrisikofaktor, im privaten oder öffentlichen Sektor, die während 50 % des Berufslebens zu Berufserkrankungen oder Risikohandlungen mit Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung des Versicherten führen können.

Antragsformulare

Ihre Rechte

Die unten aufgeführten Links bieten Ihnen zusätzliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten. Diese Seiten gehören nicht der Europäischen Kommission und stellen nicht die Position der Europäischen Kommission zu diesem Thema dar:

Veröffentlichungen und Seiten der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Die Nationale Rentenkasse (CNPP)

Str. Latină nr. 8, Bereich 2

020793 Bukarest

RUMÄNIEN

Tel. +40 800826727

https://www.cnpp.ro/home

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