Beschäftigung, Soziales und Integration

Norwegen - Zulage zur Arbeitsbeurteilung

Dieses Kapitel bietet Informationen über die Zulage zur Arbeitsbeurteilung (arbeidsavklaringspenger) und welche Voraussetzungen für den Leistungsbezug gelten.

In Bezug auf das Vereinigte Königreich wird das EWR/EFTA-Abschiedsabkommen oder das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich angewendet.

Wann können Sie eine Leistung beantragen?

Verlieren Sie mindestens 50% Ihrer Arbeitsfähigkeit (oder 30% bei Arbeitsunfähigkeit, die in Arbeitsunfall oder Berufskrankheit begründet ist), können Sie Anspruch auf Zulage zur Arbeitsbeurteilung haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen bis zum Eintreten des unvorhergesehenen Vorfalls mindestens 5 Jahre lang Mitglied der norwegischen Sozialversicherung gewesen sein.

Studenten in Norwegen oder im Ausland, die von der staatlichen Darlehenskasse für Ausbildung gefördert werden, sind auch für den Fall abgesichert, dass die Kasse keine Förderung bei längerer Krankheit oder eines Zeitraums der Studierunfähigkeit vorsieht. In anderen EWR-Ländern können auch Beiträge anfallen.

Ihre Arbeitsfähigkeit muss um mindestens 50% durch Unfall oder Krankheit verringert sein.

Um die Zulage zur Arbeitsbeurteilung zu erhalten, müssen Sie sich entweder in Behandlung befinden oder an aktiven Beschäftigungsmaßnahmen teilnehmen.  (Dies kann auch während Wartezeiten erfolgen oder nach Beendigung der Behandlung oder Beschäftigungsmaßnahmen.)

Sie müssen alle 14 Tage ein Formular zum Beschäftigungsstatus einreichen.

Auf welche Leistungen haben Sie Anspruch und wie beantragen Sie diese?

Die Zulage zur Arbeitsbeurteilung entspricht grundsätzlich zwei Dritteln (66 %) Ihres Einkommens, jedoch wird jegliches Einkommen über 6 G, d.h. 668.862 NOK beim geltenden Grundbetrag nicht gerechnet. Dies bedeutet, dass in einem Jahr ein Leistungsbetrag in Höhe von maximal 441.449 NOK gezahlt werden kann; 36.787 NOK ist der monatliche Höchstbetrag, selbst wenn Ihr Gehalt mehr als 6 G betrug. Personen mit geringem oder ohne vorheriges Einkommen haben Anspruch auf einen Mindestleistungsbetrag. Dieser Betrag liegt für Personen ab 25 Jahren bei 2 G, d.h. 222.954 NOK beim geltenden Grundbetrag. Personen unter 25 Jahren mit geringem oder ohne vorheriges Einkommen haben Anspruch auf ein Jahresminimum, das zwei Dritteln des Grundbetrags entspricht, d.h. 148.636 NOK beim geltenden Grundbetrag. Der zahlbare Gesamtbetrag kann variieren und ist abhängig davon, ob Sie Kinder unterstützen, Sozialleistungen empfangen oder an einer Berufskrankheit leiden bzw. einen Arbeitsunfall erlitten haben.

Die Leistung wird pro Tag berechnet und an jedem 14. Tag ausgezahlt. Zulage für Kinder unter 18 Jahren in Höhe von 27 NOK pro Tag und Kind.

Für nähere Informationen zu weiteren Zulagen in Bezug auf Kinder oder Studium schauen Sie bitte unter „Sätze“ auf dieser Webseite des NAV.

Fachsprache übersetzt

  • G: Abkürzung für Grundbetrag (siehe Grundbetrag unten). 1 G = 1-facher Grundbetrag, 2 G = 2-facher Grundbetrag etc.
  • Grundbetrag: Standardbetrag, der zur Berechnung von Beihilfe und Rente herangezogen und jedes Jahr am 1. Mai festgelegt wird. Seit dem 1. Mai 2022 beträgt der Grundbetrag 111.477 NOK oder etwa 10.567 EUR.

Nützliche Formulare und Links

Antrag auf Zulage zur Arbeitsbeurteilung - Anträge - www.nav.no

Ihre Rechte

Auf den folgenden Webseiten können Sie mehr über Ihre gesetzlich garantierten Rechte erfahren. Diese Webseiten werden jedoch nicht von der Europäischen Kommission verwaltet und die Kommission ist daher nicht für deren Inhalt verantwortlich.

 Publikation und Website der Kommission:

Ansprechpartner

Über die Webseite des NAV: Kontakt - nav.no, oder vor Ort in Ihrer NAV-Geschäftsstelle.

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