Beschäftigung, Soziales und Integration

Niederlande - Leistungen für Kinder

Hier erfahren Sie, welche Beiträge Sie in den Niederlanden für Kinder erhalten. Diese Leistungen umfassen:

  • Kindergeld (kinderbijslag)
  • Einen einkommensabhängigen Kinderzuschlag (kindgebonden budget)

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Sie können Kindergeld (kinderbijslag) und einen einkommensabhängigen Kinderzuschlag (kindgebonden budget) beantragen, wenn Sie legal in den Niederlanden wohnen oder arbeiten und hier Steuern zahlen, ein oder mehrere Kinder haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie erhalten Kindergeld (Kinderbijslag), wenn Sie:

  • volksversichert sind - lesen Sie hier mehr;
  • ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren haben;
  • das Kind versorgen oder unterhalten. 

Sie erhalten einen einkommensabhängigen Kinderzuschlag (Kindgebonden budget), einen Zuschlag zum Kindergeld, wenn:

Worauf habe ich Anspruch, und wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Kindergeld (Kinderbijslag)

Sie erhalten Kindergeld unabhängig von Ihrem Einkommen. Der Betrag wird am Ende eines jeden Quartals gezahlt. Die aktuellen Kindergeldbeträge finden Sie auf der Internetseite der Sozialversicherungsanstalt (Sociale Verzekeringsbank).

Sie können Kindergeld für Ihre eigenen Kinder, Adoptivkinder und angeheiratete Kinder (oder Kinder Ihres Partners, mit dem Sie eine eingetragene Partnerschaft oder einen gemeinsamen Haushalt führen) beantragen. Für Pflegekinder, die wie ein eigenes Kind unterhalten und großgezogen werden, besteht unter Umständen ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Darüber hinaus kann auch für Kinder, die nicht bei ihren Eltern wohnen oder die bei einem nicht versicherten Elternteil wohnen, Kindergeld ausgezahlt werden. In diesem Fall müssen die Eltern jedoch die Unterhaltsvoraussetzungen erfüllen.

Doppeltes Kindergeld kann ausgezahlt werden, wenn die Kinder wegen eines Studiums, einer Krankheit oder Behinderung nicht zu Hause wohnen. Für zu Hause wohnende, behinderte Kindern im Alter von 3 bis 18 Jahren kann doppeltes Kindergeld gewährt werden.

Einkommensabhängigen Kinderzuschlag (Kindgebonden budget)

Neben Kindergeld gibt es auch eine Vergütung, die vom Einkommen und Vermögen der Eltern, der Haushaltssituation, der Anzahl Kinder und deren Alter abhängig Ist. Dabei handelt es sich um den einkommensabhängigen Kinderzuschlag.

Fachsprache übersetzt

Weitere Informationen

Auf den nachfolgend aufgeführten Websites können Sie sich über Ihre Rechte informieren. Diese Websites sind nicht von der Europäischen Kommission verfasst und geben nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder:

Publikation und Website der Europäischen Kommission:

An wen muss ich mich wenden?

Wenn das Kind in den Niederlanden geboren wurde, sendet die Sozialversicherungsanstalt (SVB) Ihnen ein Formular zur Beantragung von Kindergeld zu. Falls nicht, können Sie es bei der SVB anfordern.

Den einkommensabhängigen Kinderzuschlag erhalten Sie über die niederländische Steuerverwaltung und müssen ihn nicht selbst beantragen, wenn Sie weitere Beihilfen erhalten, die von der niederländischen Steuerverwaltung ausgezahlt werden. Wenn Sie keine entsprechende Mitteilung bekommen haben oder keine weiteren Beihilfen erhalten und dennoch der Meinung sind, dass Sie darauf Anspruch haben, können Sie diese Leistung online auf der Webseite der Steuerverwaltung anfordern.

Bei Fragen hinsichtlich Ihrer Rechte als EU-Bürger steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: Hilfe bei der EU anfordern.

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