Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Kindergeld

Die Höhe des Kindergeldes (lapsilisä) hängt in Finnland von der Anzahl der Kinder in einer Familie ab.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Für Kinder unter 17 wird von der Sozialversicherungsanstalt (Kela) Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird ab Beginn des ersten Monats nach der Geburt des Kindes gezahlt.

Das Kindergeld wird normalerweise der Mutter oder dem Vater oder einem anderen Erwachsenen ausgezahlt, der verantwortlich ist für die Betreuung des Kindes. Kindergeld kann auch an eine andere Person ausgezahlt werden, die für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, und in manchen Fällen auch an das Kind selbst (ab dem Alter von 15 Jahren).

Wann wird Kindergeld gezahlt?

Die Sozialversicherungsanstalt zahlt für in Finnland wohnhafte Kinder unter 17 Kindergeld. Die Auszahlung erfolgt monatlich, und zwar bis:

  • das Kind das 17. Lebensjahr vollendet hat
  • das Kind ins Ausland zieht, oder
  • das Kind eine Invalidenrente erhält

In einigen Fällen besteht für Kinder von Arbeitern aus anderen EU-Ländern ggf. Anspruch auf Kindergeld, auch wenn das Kind selbst nicht in Finnland lebt. Kontaktieren Sie den Kundenservice der Sozialversicherungsanstalt für mehr Informationen:

Wie hoch ist das Kindergeld und wie beantrage ich dieses?

Jedes zusätzliche Kind erhöht das Kindergeld, das für jedes Kind gezahlt wird. Diese Leistung wird für jedes anspruchsberechtigte Kind, das bei Ihnen lebt, gezahlt.

Ihr Kindergeld wird auch erhöht, wenn Sie unverheiratet sind und in keiner eheähnlichen Gemeinschaft leben. Dies trifft auch im Fall des gemeinsamen Sorgerechts zu.

Das Kindergeld ist ein nichtsteuerpflichtiger Ertrag.

Die Höhe des Kindergeldes finden Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt, www.kela.fi/web/en

Das Kindergeld wird in den Zweigstellen der Sozialversicherungsanstalt beantragt. Sie können den Antrag auch online unter https://www.kela.fi/web/en/e-services stellen.

Nützliche Formulare und Links

Ihre Rechte

Publikation und Website der Kommission:

Kontaktstellen

Wenden Sie sich an den Kundenservice der Sozialversicherungsanstalt: https://www.kela.fi/web/en/customer-service.

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