Beschäftigung, Soziales und Integration

Bulgarien - Kinderzulagen

Nachfolgend finden Sie Informationen über Familienbeihilfen.

Beschrieben werden folgende monatliche Familienbeihilfen:

  • Monatliche Beihilfen zur Erziehung eines Kindes bis zum Abschluss der Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr (месечни помощи за отглеждане на дете до завършване на средно образование, но не повече от 20-годишна възраст);
  • Monatliche Beihilfen zur Erziehung eines Kindes im 1. Lebensjahr (месечни помощи за отглеждане на дете до навършване на една година);
  • Monatliche Beihilfen zur Erziehung eines Kindes mit dauerhafter Behinderung (месечни добавки за отглеждане на дете с трайно увреждане);
  • Monatliche Beihilfen für Kinder ohne Anspruch auf Hinterbliebenenrente eines verstorbenen Elternteils (месечни помощи за дете без право на наследствена пенсия от починал родител).

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?

Mit den Familienzulagen werden die Ausgaben, die in der Familie bei der Geburt und der Erziehung eines Kindes entstehen, gedeckt.

Die Zulagen werden entweder in Form von Bargeldzahlungen oder von Sachleistungen, d. h. von Waren oder Diensten, gewährt.

Sie werden einmalig oder monatlich bereitgestellt.

Einen Antrag auf Beihilfe können auch Eltern von Kindern unter 1 Jahr stellen, falls diese Eltern nicht für den Fall der Mutterschaft versichert sind und ein niedriges Einkommen haben (dies betrifft nur monatliche Beihilfen für die Erziehung von Kindern unter einem Jahr).

Monatliche Beihilfen zur Erziehung eines Kindes bis zum Abschluss der Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr unterliegen der Bedürftigkeitsprüfung. Sie stellen die gängigste Form von Familienzulagen dar.

Die folgenden Personen haben Anspruch auf eine monatliche Beihilfe für Kinder mit einer dauerhaften Behinderung unter 18 Jahren und vor Abschluss der Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr: Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern, die eine dauerhafte Behinderung aufweisen.

Kinder, die aufgrund unzureichender Versicherungszeiten keine Hinterbliebenenrente von ihren verstorbenen Eltern beziehen, haben Anspruch auf eine monatliche Beihilfe.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die monatliche Beihilfe zur Erziehung eines Kindes bis zum Abschluss der Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr werden Familien gewährt, deren Einkommen die Grenze von 510 BGN nicht überschreitet. Wenn das Einkommen zwischen 510,01 BGN und 610 BGN liegt, wird der Beihilfebetrag auf 80 % gekürzt. Diese Zulagen werden bis zum Abschluss der Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr des Kindes gewährt. Damit Sie Anspruch auf Kinderzulagen haben, gilt Folgendes:

  • Das Kind ist nicht außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung gemäß dem Kinderschutzgesetzuntergebracht;
  • Das Kind besucht regelmäßig eine Vorbereitungsgruppe des Kindergartens oder der Schule in Zusammenhang mit der Vorschulpflicht, außer wenn sein Gesundheitszustand dies nicht zulässt;
  • Das Kind muss regelmäßig zur Schule gehen, außer wenn sein Gesundheitszustand dies nicht zulässt;
  • Das Kind hat seinen dauerhaften Wohnsitz in Bulgarien;
  • Das Kind verfügt entsprechend seinem Alter und seinem Gesundheitszustand über sämtliche erforderlichen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Die Beihilfe wird stets als Sachleistung gewährt, wenn die Mutter unter 18 Jahre alt ist. Die Beihilfe wird zudem in den folgenden Fällen als Sachleistung gewährt:

  • Die Eltern und die Personen, die auf die Beihilfe Anspruch haben, kümmern sich nicht ausreichend um ihr Kind/ihre Kinder;
  • Die Familienbeihilfe wird nicht für den vorgesehenen Zweck zum Wohl des Kindes/der Kinder verwendet;
  • Die Eltern oder Personen, die die Familienbeihilfe erhalten, kommen ihren Pflichten gemäß dem Kinderschutzgesetz nicht nach.

Monatliche Beihilfe zur Erziehung eines Kindes im 1. Lebensjahr werden entsprechend dem Einkommen aller Familienmitglieder gewährt. Damit Sie auf diese Beihilfe Anspruch haben, darf das Einkommen die Grenze von 610 BGN nicht überschreiten. Außerdem muss das Kind (sowie die Mutter oder Adoptivmutter) in Bulgarien wohnhaft sein und darf nicht außerhäuslich in einer Betreuungseinrichtung gemäß dem Kinderschutzgesetz untergebracht sein.

Müttern (einschließlich Adoptivmütter), die keine Mutterschaftsleistungen erhalten, weil sie die gestellten Bedingungen nicht erfüllen, wird die monatliche Beihilfe zur Erziehung eines Kindes im 1. Lebensjahr gewährt.

Die Beihilfe wird stets in Form von Sachleistungen gewährt, wenn die anspruchsberechtigte Mutter unter 18 Jahre alt ist. Die Beihilfe wird zudem in den folgenden Fällen als Sachleistung gewährt: Die Eltern und die Personen, die auf die Beihilfe Anspruch haben, kümmern sich nicht ausreichend um ihr Kind/ihre Kinder. Die Familienbeihilfe wird nicht für den vorgesehenen Zweck zum Wohl des Kindes/der Kinder verwendet. Die Eltern oder Personen, die die Familienbeihilfe erhalten, kommen ihren Pflichten gemäß dem Kinderschutzgesetz nicht nach.

Eltern, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen einen Antragvorlegen. Bei der Einreichung des Antragsformulars muss auch ein Ausweisdokument mitgebracht werden.

Monatliche Beihilfen zur Erziehung eines Kindes mit dauerhafter Behinderung werden für Eltern (Adoptiveltern) bereitgestellt, wenn sie ein Kind mit dauerhafter Behinderung großziehen, ungeachtet des Familieneinkommens, vorausgesetzt, dass das Kind dauerhaft im Land lebt und nicht entgegen dem Kinderschutzgesetz außerhalb der Familie untergebracht wird. Die Beihilfe wird auch den Familien von Verwandten oder engen Freunden und Pflegefamilien gewährt, ungeachtet deren Familieneinkommen.

Monatliche Beihilfen für Kinder ohne Anspruch auf Hinterbliebenenrente eines verstorbenen Elternteils werden dem anderen Elternteil oder dem gesetzlichen Vormund des Kindes ungeachtet des Familieneinkommens ausgezahlt wenn:

  • das Kind gemäß Sozialversicherungsgesetz keine Hinterbliebenerente bezieht;
  • das Kind gemäß Kinderschutzgesetz nicht zur Pflege außerhalb der Familie untergebracht wird;
  • das Kind regelmäßig eine Vorbereitungsgruppe in einer Vorschule oder Schule besucht, es sei denn, der  Gesundheitszustand des Kindes erlaubt es nicht;
  • das Kind dauerhaft in Bulgarien lebt;
  • das Kind aller erforderlichen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen hat, die der Altersgruppe und dem Gesundheitszustand entsprechen.

Worauf habe ich Anspruch und wie erhalte ich Beihilfe?

Die monatliche Beihilfe zur Erziehung eines Kindes wird jährlich im Staatshaushalt bis zum Abschluss der Oberschulbildung, aber höchstens bis zum 20. Lebensjahr festgelegt. Seit 2015 richtet sich die Höhe der Beihilfe nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Seit dem 1. April 2022 gestaltet sich der Betrag für Familien mit einem Einkommen bis zu 510 BGN wie folgt:

Anzahl der Kinder in der Familie

1

2

3

4

Für jedes weitere Kind

Betrag (BGN)

50

110

165

175

erhöht um BGN 20

Der Betrag der monatlichen Beihilfe zur Erziehung eines Kindes für Familien mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 510,01 BGN bis 610 BGN pro Familienmitglied für die vorhergehenden zwölf Monate wird auf 80% gekürzt. Bei Mehrlingsgeburten beläuft sich die Leistung pro Zwilling auf 75 BGN. Damit Sie diese Beihilfe erhalten, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und an die Direktion der Sozialhilfe unter Angabe desaktuellen Wohnsitzes der Familie zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten schicken.

Die Höhe der monatlichen Beihilfe zur Erziehung eines Kindes im 1. Lebensjahr für Eltern, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, beläuft sich 2023 auf 200 BGN. Der Antrag/Erklärung und die erforderlichen Dokumente sind bei der Direktion für Sozialhilfe, die für die derzeitige Adresse der Mutter zuständig ist, vorzulegen.

Die monatliche Beihilfe für die Erziehung eines Kindes mit dauerhaften Behinderungen wird unabhängig vom Familieneinkommen gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Grad der Behinderung: über 90 % - 930 BGN; von 70 % bis 90 % - 450 BGN und von 50 % bis 70 % - 350 BGN pro Monat für 2023. Sie müssen diesbezüglich ein Antragsformular ausfüllen und der Direktion für Sozialhilfe, die für den aktuellen Wohnsitz der Eltern zuständig ist, vorlegen.

Monatliche Beihilfe für ein Kind ohne Anspruch auf Hinterbliebenenrente eines verstorbenen Elternteils beläuft sich auf 150 BGN im Jahr 2023.

Fachsprache übersetzt

  • Einzelpersonen mit dauerhaftem Wohnsitz in Bulgarien – eine Einzelperson, die innerhalb von 12 Monaten über 183 Tage in dem bulgarischen Hoheitsgebiet lebt.
  • Kind mit dauerhafter Behinderung – ein Kind/Person bis zum 20. Lebensjahr, das einen Behinderungsgrad von 50% und mehr aufweist, oder ein Kind zwischen 16 und 20 Jahren, dessen Erwerbsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50% gemindert ist.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare

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