Beschäftigung, Soziales und Integration

Liechtenstein

Notfall

Rufnummern: 144 oder 112

Amt für Gesundheit (Deutsch)
Telefon: +423 236 7340
E- Mail: info@ag.llv.li

 


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte

  • Falls Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an einen der staatlichen Krankenversicherung angeschlossenen Arzt wenden. Sie finden diese Ärzte unter http://www.lkv.li. Diese Konsultationen sind kostenlos, da die Ärzte direkt mit der Versicherung abrechnen.
  • Bei Konsultation eines nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Arztes müssen Sie die vollen Kosten selbst bezahlen.

Zahnärzte

  • In Liechtenstein ist Zahnbehandlung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems nicht vorgesehen, so dass Sie die vollen Kosten einer Privatbehandlung tragen müssen.

Krankenhausbehandlung

  • Es gibt nur ein einziges Krankenhaus in Liechtenstein.
  • Für die Krankenhausaufnahme benötigen Sie – außer in Notfällen – die Zustimmung des Amts für Gesundheit.

Verschreibungen

Krankenwagen

  • Krankentransporte zu einer dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband angeschlossenen Gesundheitseinrichtung sind abgedeckt.

Flugrettung

  • Flugrettungskosten sind bis zu einem Höchstbetrag gedeckt. Darüber hinausgehende Kosten müssen Sie selbst bezahlen.

Erstattung

  • Neben dem Versicherungsbeitrag wird den Patienten nur ihr Eigenanteil an den Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht erstattet.
  • Bei Konsultation eines nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Arztes müssen Sie die vollen Kosten selbst bezahlen.

Eigenbeteiligung

  • Patienten über 20 Jahre mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) müssen für jeden 30-tägigen Behandlungszeitraum einen Pauschalbeitrag bezahlen (der derzeit bei 115,00 CHF liegt; Personen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, zahlen 40,00 CHF).
  • Das Amt für Gesundheit stellt dem Versicherten diesen Betrag nach Erhalt der Rechnungen der konsultierten Ärzte in Rechnung. Dieser Standardbeitrag wird auch berechnet, wenn der Aufenthalt kürzer ist als ein Monat.

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Gesundheit. Dieses kann Ihnen in Ihrem persönlichen Fall Auskunft geben.

Wie beantrage ich eine EKVK?

Sie können die EKVK bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Wo nimmt man die EKVK an?

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Links, u. a. zu Krankenhäusern

Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Liechtenstein ausgestellten EKVK

Amt für Gesundheit

Telefon: +423 236 7340

E-Mail: info@ag.llv.li

 

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