Beschäftigung, Soziales und Integration

Ungarn

Notfall

Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (NEAK) 
(nationaler Krankenversicherungsfonds) 
Tel.: +36 1 350 1618 
E-Mail: nemzetk@neak.gov.hu


Behandlung, Deckung, Kosten

Falls Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an medizinisches Fachpersonal, das dem nationalen Krankenversicherungsfonds Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (NEAK) angeschlossen ist. Der Fonds ist durch folgenden Hinweis zu erkennen: A társadalombiztosítás egészségügyi szolgáltatásaira szerződött szolgáltató (an das staatliche Sozialversicherungssystem angeschlossener Gesundheitsdienst).

Ärzte

  • Falls Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an einen Vertragsarzt des nationalen Krankenversicherungsfonds Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (NEAK). Dort ist die Konsultation kostenlos.
  • Für eine Facharztbehandlung benötigen Sie eine ärztliche Überweisung.

Zahnärzte

  • Falls Sie Ihre Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an einen Vertragszahnarzt des nationalen Krankenversicherungsfonds NEAK.
  • NEAK-Zahnärzte können bei medizinischer Notwendigkeit folgende zahnärztliche Leistungen kostenlos erbringen:
    • Notversorgung
    • bestimmte Behandlungen aufgrund einer fachärztlichen Überweisung
    • bestimmte Behandlungen zur Zahnkonservierung
    • zahnchirurgische Behandlungen
    • Behandlung von Zahnfleischerkrankungen
  • Alle anderen Zahnbehandlungen sind gebührenpflichtig, außer für Personen unter 18 oder über 62 Jahren sowie für Schwangere und Wöchnerinnen bis 90 Tage nach der Entbindung.
  • Lesen Sie vor der Behandlung die beim Gesundheitsdienstleister erhältlichen Informationen oder erfragen Sie die Gebühren telefonisch. (Manchmal werden Informationen auch in anderen Sprachen als Ungarisch angeboten, dazu besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung).
  • Die Kosten des für die Behandlung erforderlichen Materials gehen in der Regel zu Lasten des Patienten.

Krankenhausbehandlung

  • Sie benötigen eine ärztliche Überweisung, außer in Notfällen.
  • In Krankenhäusern, die an den nationalen KrankenversicherungsfondsNEAK angeschlossen sind, ist die Behandlung in der Regel kostenlos.
  • Die Krankenhäuser verlangen einen Aufschlag für zusätzliche Leistungen wie Premiumunterkunft oder Sonderverpflegung.

Verschreibungen

  • Für ärztliche Verschreibungen wird eine Gebühr verlangt.
  • Je nach Arzneimittel wird Ihnen eine ermäßigte Gebühr oder aber der Preis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind in Ungarn nicht erstattungsfähig, aber es bleibt Ihnen unbenommen, nach der Rückkehr in Ihr Heimatland eine Erstattung zu beantragen.

Krankentransport

  • Innerhalb von Ungarn ist der Transport durch den nationalen Rettungsdienst kostenlos.

Flugrettung

  • Der nationale Rettungsdienst kann medizinisch notwendigen Lufttransport innerhalb von Ungarn durchführen.

Erstattung

  • Es gibt in Ungarn keine Erstattungen. Sie bezahlen nämlich nur Ihren Eigenanteil, der nicht erstattungsfähig ist.
  • Werden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

Nationaler Krankenversicherungsfonds

Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie


Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Ungarn ausgestellten EKVK

Nemzeti Egészségbiztosítási Alapkezelő (NEAK) 
(nationaler Krankenversicherungsfonds)
Tel.: +36 1 350 1618 
E-Mail: nemzetk@neak.gov.hu

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