Beschäftigung, Soziales und Integration

Zypern

Hinweis: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt NICHT im nördlichen Teil Zyperns („Türkische Republik Nordzypern“ ). Es wird dringend empfohlen, vor Reisen in diesen Landesteil eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Notfall

  • Rufnummer: 112 Tel.:

Gesundheitsministerium
Tel.: +357 22 605300
E-Mail: sstratis@moh.gov.cy


Behandlung, Deckung, Kosten

Ärzte

  • Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf Behandlung durch die in den öffentlichen Gesundheitszentren praktizierenden Ärzte.
  • Sie bezahlen eine geringe Pauschale pro Arztbesuch.

Zahnärzte

  • Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf Behandlung durch die in den öffentlichen Gesundheitszentren praktizierenden Zahnärzte.
  • Sie bezahlen eine geringe Pauschale pro Zahnarztbesuch.

Krankenhausbehandlung

  • Eine stationäre Behandlung können Sie nur erhalten, wenn ein im öffentlichen System praktizierender Arzt Sie an ein Krankenhaus überweist oder wenn Sie über die Notaufnahme eines öffentlichen Krankenhauses aufgenommen werden.

Verschreibungen

  • Arzneimittel erhalten Sie kostenlos, wenn ein öffentlich angestellter Arzt sie verschrieben hat.
  • Lösen Sie Ihr Rezept in einer staatlichen Apotheke ein, andernfalls müssen Sie die Arzneimittel bezahlen.

Krankenwagen

  • Bei Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte sind Krankentransporte kostenlos.

Flugrettung

  • Krankentransporte per Flugzeug sind durch die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gedeckt.
  • Entsprechende Kosten können nicht erstattet werden.

Erstattung

  • Erstattungen sind nicht vorgesehen. Sie bezahlen lediglich Ihren Eigenanteil.
  • Wurden Ihnen Behandlungskosten in Rechnung gestellt, so beantragen Sie deren Erstattung nach Ihrer Rückkehr bei Ihrem heimischen Versicherungsträger.

Eigenbeteiligung

Von Leistungsberechtigten zu tragende Kosten:

  • 3 Euro für einen Besuch beim praktischen Arzt
  • 6 Euro für einen Besuch beim Facharzt
  • 0,50 Euro pro verschriebenes Arzneimittel
  • 0,50 Euro pro Laboruntersuchung

Der Höchstbetrag pro Verschreibung oder Laboruntersuchung ist 10 Euro.

Patienten, die die Unfall- oder Notaufnahme aufsuchen, bezahlen 10 Euro – unabhängig von der Versorgung, die sie erhalten.


Dialyse, Sauerstoff-/Chemotherapie


Wie beantrage ich eine EKVK?


Wo nimmt man die EKVK an?


Verlust oder Diebstahl der Karte

Kontaktdaten für Inhaber einer in Zypern ausgestellten EKVK

Gesundheitsministerium

Tel.: +357 22 605300

E-Mail: sstratis@moh.gov.cy

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