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von Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit

von Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit

Jedes Jahr sterben in Europa 700 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Die am 29. April 2014 veröffentlichte und am 19. Mai 2014 in Kraft getretene Richtlinie über Tabakerzeugnisse ist daher ein wichtiger Fortschritt in der EU-Gesundheitspolitik. Indem sie dafür sorgt, dass die auf dem europäischen Markt vertriebenen Tabakerzeugnisse auch wie Tabak aussehen und schmecken, trägt sie mit neuen harmonisierten Vorschriften über Tabakwaren und verwandte Produkte dazu bei, die Zahl der Neueinsteiger insbesondere unter jungen Menschen zu verringern. 
 
70 % der Raucher in Europa beginnen vor dem 18. Lebensjahr, 94 % vor dem 25. Lebensjahr – das Verbot charakteristischer Aromen wie Menthol oder Fruchtaroma, die den herben Tabakgeschmack überdecken und so den Einstieg nachweislich begünstigen, dürfte also durchaus Wirkung zeigen. Dasselbe gilt für das Verbot attraktiver Zigarettenschachteln im Stil von Lippenstiftverpackungen, die speziell Mädchen und junge Frauen zum Rauchen animieren, und auf denen Warnhinweise darüber hinaus kaum sichtbar sind.
 
Gerade diese sollen aber auf die schweren gesundheitlichen Folgen des Rauchens hinweisen und den Raucherinnen und Rauchern die Konsequenzen ihres Handelns klar vor Augen führen. Darum schreibt die Richtlinie nun eine größere, beidseitige Darstellung (Bild und Text) der Warnhinweise an der Oberseite der Zigarettenpackungen und der Verpackung von Tabak zum Selbstdrehen vor.
 
Die Vorschriften über nikotinhaltige E-Zigaretten garantieren den Verbrauchern, dass die Produkte bestimmten Sicherheits- und Qualitätsanforderungen genügen.
 
Die Einigung über diese und weitere Maßnahmen, die gemeinsam die Verringerung der Zahl der Raucher in der EU um 2 % bis zum Jahr 2020 zum Ziel haben, ist ein wichtiger Fortschritt, der zu einer Harmonisierung des Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse beitragen und gleichzeitig ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für die Bevölkerung sicherstellen wird.

Nun ist es an den Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bei unserem informellen Treffen in Athen Ende April habe ich die Gesundheitsminister nachdrücklich aufgefordert, dies zügig zu tun, damit die Schutzwirkung dieser wichtigen neuen Richtlinie ihren Bürgerinnen und Bürgern uneingeschränkt zugute kommt.

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