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EUROPA - Audiovisuelle- und Medienpolitik


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Rechtsrahmen -  AVMD-Richtlinie

Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Heutzutage können wir unsere Lieblingssendungen aus ganz Europa nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet oder auf unseren Mobiltelefonen ansehen. Wie andere Waren und Dienstleistungen unterliegen die audiovisuellen Medien den Regeln des europäischen Binnenmarktes.

Um optimal zu funktionieren, benötigt dieser europäische Fernsehbinnenmarkt ein Minimum an gemeinsamen Regeln, die beispielsweise Bereiche wie Werbung und Jugendschutz abdecken.

Diese Regeln sind in der EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) festgelegt, die die EU-weite Harmonisierung nationaler Gesetzgebung für alle audiovisuelle Medien, sowohl herkömmliche Fernsehsendungen als auch Dienste auf Abruf, regelt.

dotZiele der EU-Koordinierung:AVMD

dotBereiche der EU-Koordinierung:

Die AVMD-Richtlinie regelt die EU-weite Harmonisierung nationaler Gesetzgebung in den folgenden Bereichen:

Zur Seite gehenAllgemeine Bestimmungen

Zur Seite gehenAufstachelung zum Hass

Zur Seite gehenZugänglichkeit für Personen mit Behinderungen

Zur Seite gehenPrinzipien der Rechtshoheit

Zur Seite gehenBedeutende Ereignisse

Zur Seite gehenFörderung und Verbreitung europäischer Werke

Zur Seite gehenKommerzielle Kommunikation

Zur Seite gehenJugendschutz

Fernseher

dotMehr Information:

Zur Seite gehenMerkblatt - EU rules on audiovisual mediaEnglish

Zur Seite gehenGeschichte der EU Regulierung im Bereich audiovisueller Medien

Zur Seite gehenUmsetzung


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