Rechtsrahmen - AVMD-Richtlinie
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Heutzutage können wir unsere Lieblingssendungen aus ganz Europa nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet oder auf unseren Mobiltelefonen ansehen. Wie andere Waren und Dienstleistungen unterliegen die audiovisuellen Medien den Regeln des europäischen Binnenmarktes.
Um optimal zu funktionieren, benötigt dieser europäische Fernsehbinnenmarkt ein Minimum an gemeinsamen Regeln, die beispielsweise Bereiche wie Werbung und Jugendschutz abdecken.
Diese Regeln sind in der EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) festgelegt, die die EU-weite Harmonisierung nationaler Gesetzgebung für alle audiovisuelle Medien, sowohl herkömmliche Fernsehsendungen als auch Dienste auf Abruf, regelt.
Ziele der EU-Koordinierung:
- Regeln bereitzustellen, die den technologischen Entwicklungen entsprechen;
- gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue audiovisuelle Medien zu schaffen;
- kulturelle Vielfalt zu erhalten;
- Kinder und Verbraucher zu schützen;
- Medienpluralismus zu bewahren;
- Rassismus und religiösen Fanatismus zu bekämpfen;
- die Unabhängigkeit nationaler Medienregulatoren zu gewährleisten.
Bereiche
der EU-Koordinierung:
Die AVMD-Richtlinie regelt die EU-weite Harmonisierung nationaler Gesetzgebung in den folgenden Bereichen:
Zugänglichkeit
für Personen mit Behinderungen
Förderung
und Verbreitung europäischer Werke
Mehr
Information:
Merkblatt
- EU rules on audiovisual media
Geschichte
der EU Regulierung im Bereich audiovisueller Medien