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Audiovisuelle- und Medienpolitik
Der audiovisuelle Sektor beschäftigt unmittelbar mehr als eine Million Menschen in der EU.
Außerdem spielt er eine wichtige soziale und kulturelle Rolle. Das Fernsehen ist in Europa nach wie vor die wichtigste Quelle für Informationen und Unterhaltung – die meisten Haushalte haben ein Fernsehgerät, und der Durchschnittseuropäer schaut bis zu 4 Stunden täglich. Daneben wird auf audiovisuelle Inhalte immer häufiger über Abrufdienste zugegriffen.
A – Z der audiovisuellen Politik
Die EU bedient sich in ihrer audiovisuellen und Medienpolitik folgender Instrumente:
- Rechtsrahmen – hauptsächlich die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Durch sie soll ein echter europäischer Binnenmarkt für audiovisuelle Medien geschaffen werden. Aber auch die Empfehlungen der EU zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beim Surfen im Internet und zum europäischen Filmerbe zählen zu dem Rechtsrahmen.
- Förderprogramme – z. B. MEDIA, zur Ergänzung nationaler Programme.
- Sonstige Maßnahmen – z. B. zur Förderung der Online-Verbreitung von Inhalten (Online-Inhalte und Medienkompetenz) sowie des Medienpluralismus.
- Maßnahmen außerhalb der EU – vor allem die Verteidigung der kulturellen Interessen Europas in der Welthandelsorganisation.
Ferner arbeitet die Kommission in der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle mit.
Weitere Informationen: EU-Informationsstelle für audiovisuelle Politik mit dem „A – Z der audiovisuellen Politik“, Rechtstexte, Rechtsprechung, Konferenzen, Berichte, Studien sowie einschlägige Links, FAQ und Ausschreibungsverfahren.