Rechtsrahmen - Jugendschutz
Jugendschutz
Die Entwicklung audiovisueller Mediendienste in Europa muss Hand in Hand gehen mit dem Schutz der allgemeinen Interessen aller europäischen Bürger – einschließlich der verletzlichsten.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, enthält spezielle Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste schützt Minderjährige auch vor für sie ungeeigneten audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf.
Diese Bestimmungen werden ergänzt durch die Empfehlungen aus den Jahren 1998 und 2006 über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde.
Das Programm „Safer Internet“ fördert die sichere Nutzung des Internets und neuer Online-Technologien, vor allem durch Kinder.
Darüber hinaus hat die Kommission eine Mitteilung über Videospiele veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Schutz von Minderjährigen in der AVMD-Richtlinie
Die Empfehlungen über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde