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Statistiken zur Einkommensarmut

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Datenauszug vom Mai 2018.

Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2019.

Im Fokus

Die Armutsgefährdungsquote (nach sozialen Transfers) in der EU blieb im Jahr 2016 unverändert bei 17,3 %.

Im Jahr 2016 überschritten 8,6 % der EU-Bevölkerung durch soziale Transfers die Armutsgrenze.

Die 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten verfügbaren Einkommen in der EU im Jahr 2016 erwirtschafteten 5,2-mal so viel Einkommen wie die unteren 20 %.

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Armutsgefährdungsquote, 2016

In diesem Artikel werden aktuelle Statistiken über die monetäre Armut und Einkommensungleichheiten in der Europäischen Union (EU) analysiert. Länderübergreifende Vergleiche der Lebensstandards stützen sich häufig auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, mit dem der Wohlstand eines Landes in monetären Kategorien im Vergleich zu anderen Ländern dargestellt wird. Diese Zahlen sagen jedoch nur wenig über die Einkommensverteilung innerhalb eines Landes aus, und sie liefern auch keine Angaben über die nicht-monetären Faktoren, die eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Lebensqualität der Bevölkerung spielen können. Einerseits können die Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung Anreize schaffen, die eigene Situation durch persönlichen Einsatz Innovation oder den Erwerb neuer Kompetenzen zu verbessern. Andererseits werden sie häufig als Ursache für Kriminalität, Armut und soziale Ausgrenzung angesehen.

Vollständiger Artikel

Armutsgefährdungsquote und -schwelle

Die Armutsgefährdungsquote (nach sozialen Transfers) blieb in der EU-28 in den Jahren von 2010 bis 2013 mit einer Zunahme von 16,5 % auf 16,7 % beinahe stabil. Von 2013 bis 2014 stieg die Armutsgefährdungsquote um 0,5 Prozentpunkte, nahm im Jahr 2015 leicht zu (um 0,1 Prozentpunkte) und erreichte 17,3 %, wo sie im Jahr 2016 verharrte.

Hinter dieser auf die EU-28 bezogenen Zahl, die als gewichteter Durchschnitt der Ergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten berechnet wird, verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 1). In acht Mitgliedstaaten, nämlich Rumänien (25,3 %), Bulgarien (22,9 %), Spanien (22,3 %), Litauen (21,9 %), Lettland (21,8 %), Estland (21,7 %), Griechenland (21,2 %) und Italien (20,6 %), galt ein Fünftel der Bevölkerung oder mehr als armutsgefährdet; Gleiches galt für Serbien (25,5 %), die Türkei (22,5 %, Daten von 2015) und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (21,9 %). Die niedrigsten Anteile der armutsgefährdeten Bevölkerung wurden unter den Mitgliedstaaten in der Tschechischen Republik (9,7 %), Finnland (11,6 %) und Dänemark (11,9 %) registriert. Auch Island (8,8 %) verzeichnete relativ niedrige Anteile der Bevölkerung, die als armutsgefährdet galten.

Abbildung 1: Armutsgefährdungsquote und Armutsgefährdungsschwelle, 2016
Quelle: Eurostat (ilc_li01) und (ilc_li02)

Die Armutsgefährdungsschwelle (siehe auch Abbildung 1) ist auf 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens festgesetzt. Für räumliche Vergleiche wird sie oft in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt, um die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern zu berücksichtigen. Diese Schwelle variierte im Jahr 2016 zwischen den EU-Mitgliedstaaten von 2,9 Tsd. KKS in Rumänien bis 13,5 Tsd. KKS in Österreich erheblich, wobei die Schwelle in Luxemburg (16,8 Tsd. KKS) oberhalb dieser Spanne lag. Auch in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2,9 Tsd. KKS), in Serbien (3,2 Tsd. KKS) und in der Türkei (3,4 Tsd. KKS, Daten 2015) war die Armutsgrenze relativ niedrig während sie in der Schweiz (16,3 Tsd. KKS) und in Norwegen (17,2 Tsd. KKS) relativ hoch war.

Unterschiedliche Gruppen der Gesellschaft sind in unterschiedlichem Maße von monetärer Armut bedroht. 2016 bestand in der EU-28 bei der Armutsgefährdungsquote (nach sozialen Transfers) nur eine geringe Differenz zwischen den Geschlechtern; mit den jüngsten Quoten von 16,6 % bei den Männern und 17,9 % bei den Frauen war sie bei Frauen geringfügig höher (siehe Abbildung 2). Der größte geschlechtsspezifische Unterschied wurde im Jahr 2016 in den baltischen Mitgliedstaaten (2,7-4,8 Prozentpunkte höher bei den Frauen), Slowenien (2,7 Prozentpunkte) und Deutschland (2,6 Punkte) beobachtet, während Bulgarien, die Tschechische Republik, Zypern, Schweden und Belgien auch Armutsgefährdungsquoten für Frauen meldeten, die 2,0 oder mehr Prozentpunkte höher waren als für Männer, wie dies in Norwegen der Fall war. Im Gegensatz dazu waren die Armutsgefährdungsquoten in fünf EU-Mitgliedstaaten bei Männern etwas höher als bei Frauen, nämlich in Dänemark, Malta, den Niederlanden, Finnland und Spanien, und dies gilt auch für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien.

Abbildung 2: Armutsgefährdungsquote nach sozialen Transfers, 2016
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li02)

Die Unterschiede bei den Armutsgefährdungsquoten waren größer, wenn die Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus klassifiziert wurde (siehe Tabelle 1). Die Arbeitslosen sind eine besonders gefährdete Gruppe: Fast die Hälfte (48,6 %) aller Arbeitslosen in der EU-28 war im Jahr 2016 armutsgefährdet, wobei Deutschland mit 70,5 % die bei weitem höchste Quote aufwies, während sieben weitere EU-Mitgliedstaaten (die drei baltischen Staaten, Bulgarien, die Tschechische Republik, Schweden und Rumänien) berichteten, dass mindestens die Hälfte der Arbeitslosen im Jahr 2016 armutsgefährdet war.

Tabelle 1: Armutsgefährdungsquote nach sozialen Transfers, aufgeschlüsselt nach dem häufigsten Erwerbsstatus, 2016
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li04)

Etwa jeder siebte (13,8 %) Rentner in der EU-28 war im Jahr 2016 von Armut bedroht. In allen drei baltischen Mitgliedstaaten wurden Raten verzeichnet, die mindestens doppelt so hoch waren wie der Durchschnitt in der EU-28: Litauen (30,6 %), Lettland (41,9 %) und Estland (45,0 %).

Unter den Erwerbstätigen war die Armutsgefährdungsquote deutlich geringer (im Durchschnitt 9,6 % für die gesamte EU-28 im Jahr 2016). Relativ hohe Quoten wiesen Rumänien (18,9 %) sowie – in geringerem Maße – Griechenland (14,1 %) und Spanien (13,1 %) auf, während Luxemburg, Italien, Bulgarien, Portugal und Polen ebenfalls berichteten, dass im Jahr 2016 mehr als jeder Zehnte der jeweiligen Erwerbsbevölkerung von Armut bedroht war.

Die Armutsgefährdungsquoten sind zwischen Haushalten mit einer unterschiedlichen Zusammensetzung von Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern nicht gleichmäßig verteilt. Von den Haushalten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (siehe Abbildung 3) waren Einpersonenhaushalte mit 25,6 % 2016 am ehesten armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit zwei oder mehr Erwachsenen war mit 11,5 % hingegen weniger als halb so hoch. Insbesondere Haushalte mit zwei Erwachsenen, von denen mindestens einer 65 Jahre oder älter ist, waren mit 11,0 % etwas weniger armutsgefährdet.

Abbildung 3: Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp, Haushalte ohne abhängige Kindern, 2016
(in % der angegebenen Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_li03)

Die meisten EU-Mitgliedstaaten vermeldeten ein ähnliches Muster: Von den Haushalten ohne unterhaltsberechtigte Kinder wiesen Einpersonenhaushalte in allen Mitgliedstaaten die höchsten Armutsgefährdungsquoten auf; eine Ausnahme bildete Malta, wo Haushalte mit zwei Erwachsenen, von denen mindestens einer 65 Jahre oder älter war, stärker armutsgefährdet waren. Ähnlich wie in Malta stellte sich die Situation in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien dar, allerdings wiesen Einpersonenhaushalte bei den drei analysierten Haushaltstypen die niedrigste Quote auf. In einer knappen Mehrheit der Mitgliedstaaten (15 von 28) war die Armutsgefährdungsquote für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen, in dem mindestens eine Person 65 Jahre oder älter war, niedriger als die für die weiter gefasste Kategorie aller Haushalte mit zwei oder mehr Erwachsenen; dies betraf vor allem Griechenland, wo die Differenz 7,5 Prozentpunkte betrug. Demgegenüber lag die Armutsgefährdungsquote für Haushalte mit zwei Erwachsenen, in denen mindestens eine Person 65 Jahre oder älter war, in Malta um 13,2 Prozentpunkte höher als in allen Haushalten mit zwei oder mehr Erwachsenen; ein großer Unterschied wurde auch in der Schweiz beobachtet (9,0 Prozentpunkte).

Bei Haushalten mit unterhaltsberechtigten Kindern (siehe Abbildung 4) wiesen Einpersonenhaushalte mit über einem Drittel (34,0 %) die höchste Armutsgefährdungsquote in der EU-28 auf. Bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und nur einem unterhaltsberechtigten Kind war die Quote mit 13,6 % etwas mehr als halb so hoch wie bei Haushalten mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern (26,9 %). Von den drei in Abbildung 4 dargestellten Haushaltstypen meldeten alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Slowenien, dass Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem einzigen Kind am wenigsten armutsgefährdet waren; in Slowenien wurde das geringste Armutsrisiko bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern festgestellt. Zugleich waren in den meisten Mitgliedstaaten Einpersonenhaushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern am stärksten armutsgefährdet; Ausnahmen bildeten Fälle, bei denen die Quote für Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern höher war, was insbesondere auf Bulgarien und Rumänien sowie in geringerem Maße auf Portugal, Italien, die Slowakei, Spanien und Griechenland zutraf; diese Situation trat auch in allen drei Beitrittsländern ein, für die Daten vorliegen.

Abbildung 4: Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp, Haushalte mit abhängige Kindern, 2016
(in % der angegebenen Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_li03)

Als Mittel zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung können Sozialschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Beispielsweise durch die Verteilung von Sozialleistungen. Eine Möglichkeit, den Erfolg von Sozialschutzmaßnahmen zu bewerten, bietet der Vergleich der Indikatoren für die Armutsgefährdung vor und nach sozialen Transfers (siehe Abbildung 5). Im Jahr 2016 konnte durch die sozialen Transfers die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung der EU-28 von 25,9 % vor sozialen Transfers auf 17,3 % nach sozialen Transfers verringert und damit für 8,6 % der Bevölkerung die Armutsgefährdung beseitigt werden, da diese Bevölkerungskreise ohne soziale Transfers armutsgefährdet gewesen wären. Vergleicht man die Armutsgefährdungsquoten vor und nach den sozialen Transfers, so waren die relativen Auswirkungen der Sozialleistungen – durch die höchstens 6,0 % der Menschen die Armutsgrenze überschritten – in Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Polen, Italien, der Slowakei, Portugal, Litauen und Lettland sowie in der Türkei (Daten von 2015) und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gering. Betrachtet man die relativen Auswirkungen, so überschritt die Hälfte oder mehr aller Personen, die in Finnland, Irland und Dänemark von Armut bedroht waren, durch soziale Transfers die Schwelle, wie dies auch in Island und Norwegen der Fall war.

Abbildung 5: Armutsgefährdungsquote vor und nach Sozialtransfers, 2016
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li02) und (ilc_li10)

Einkommensungleichheiten

Die Regierungen, die politischen Entscheidungsträger und die Gesellschaft als Ganzes können Armut und soziale Ausgrenzung nur dann wirksam bekämpfen, wenn auch wirtschaftliche und soziale Unterschiede innerhalb der Gesellschaft analysiert werden. Besonders wichtig für die Schätzung der relativen Armut sind Daten über die wirtschaftliche Ungleichheit, denn die Verteilung der ökonomischen Ressourcen kann in direktem Zusammenhang mit Ausmaß und Tiefe der Armut stehen.

Im Jahr 2016 bestanden ganz erhebliche Ungleichheiten in der Verteilung der Einkommen: Ausgehend vom nach der Bevölkerungszahl gewichteten Durchschnittswert der nationalen Daten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten waren die Einkommen der oberen 20 % der Bevölkerung (mit dem höchsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen) 5,2-mal so hoch wie die der unteren 20 % der Bevölkerung (mit dem niedrigsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen) (siehe Abbildung 6). Diese Quote variierte in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich, von 3,5 in der Tschechischen Republik und 3,6 in Slowenien, der Slowakei und Finnland bis hin zu mehr als 6,0 in Lettland, Italien, Spanien, Griechenland und mehr als 7,0 in Litauen und Rumänien, wobei sie in Bulgarien mit 7,9 ihren Höchststand erreichte. Von den Drittstaaten in Abbildung 6 verzeichneten Island (3,3) und Norwegen (3,7) ebenfalls besonders niedrige Quoten bei der ungleichen Einkommensverteilung, während die neuesten Quoten in der Türkei (8,6, Daten von 2015) und Serbien (9,7) höher als in jedem EU-Mitgliedstaat waren.

Abbildung 6: Ungleichheit der Einkommensverteilung, 2016
(Anteilsverhältnis der Einkommensquintile)
Quelle: Eurostat (ilc_di11)

Die Ungleichheiten, die von vielen verschiedenen Gruppen der Gesellschaft wahrgenommen werden, sind auch für die Politik von Bedeutung. Dabei erfährt vor allem die Gruppe der älteren Menschen besondere Aufmerksamkeit, was zum Teil darauf zurückzuführen sein dürfte, dass ein wachsender Anteil der EU-Bevölkerung 65 Jahre und älter ist. Die Rentensysteme können bei der Bekämpfung der Armut älterer Menschen eine wichtige Rolle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist es aufschlussreich, die Einkommen älterer Menschen mit denen der übrigen Bevölkerung zu vergleichen.

In der gesamten EU-28 betrug das Medianeinkommen der Einwohner ab 65 Jahren im Jahr 2016 93 % des Medianeinkommens der Bevölkerung unter 65 Jahren (siehe Abbildung 7). In sechs Mitgliedstaaten (Luxemburg, Griechenland, Frankreich, Spanien, Italien und Ungarn) war das Medianeinkommen der älteren Menschen genauso hoch wie oder höher als das Medianeinkommen der Bevölkerung unter 65 Jahren; in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien und der Türkei (Daten von 2015) verhielt sich dies ebenso. In Österreich, Polen, Rumänien, Portugal und der Slowakei lag das Medianeinkommen der älteren Menschen bei mindestens 90 % desjenigen der unter 65-Jährigen, ebenso wie in Island und Norwegen. Quoten unter 80 % wurden in der Tschechischen Republik, Zypern, Schweden, Belgien, Dänemark, Malta, Litauen, Lettland und Estland verzeichnet. Relativ niedrige Anteile dürften hauptsächlich die jeweiligen Rentenansprüche widerspiegeln.

Abbildung 7: Relatives Einkommensmedianverhältnis, 2016
(Verhältnis des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens von Personen im Alter von 65 Jahren und älter zum medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommen von Personen unter 65 Jahren)
Quelle: Eurostat (ilc_pnp2)

Der Grad der Armut, mithilfe dessen sich quantifizieren lässt, wie arm die Armen sind, kann anhand des relativen Medianwerts der Armutsgefährdungslücke bestimmt werden. Das Medianeinkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung in der EU-28 lag 2016 um durchschnittlich 25,0 % unter der Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung 8), die bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens aller Personen liegt. Unter den EU-Mitgliedstaaten wies Rumänien (36,2 %) den größten relativen Medianwert der Armutsgefährdungslücke auf, wobei eine Lücke von über 25,0 % auch für Griechenland, Italien, Spanien, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Portugal und die Slowakei gemeldet wurde. Noch größer war die Lücke in Serbien (38,1 %) und vergleichsweise hoch auch in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (32,9 %) und der Türkei (27,8 %, Daten 2015). Die geringste Armutsgefährdungslücke unter den Mitgliedstaaten wies Finnland auf (13,9 %), gefolgt von Malta (15,9 %).

Abbildung 8: Relativer Medianwert der Armutsgefährdungslücke, 2016
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li11)

Quelldaten für Tabellen und Diagramme

Datenquellen

Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) wurde 2003 auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Eurostat, sechs EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland und Luxemburg) und Norwegen erstmals durchgeführt. Die EU-SILC wurde eingeführt, um eine Datenbasis für Indikatoren mit Bezug zu Einkommen und Lebensbedingungen zu schaffen – die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung bildet die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Im Jahr 2004 lief die Erhebung offiziell in 15 Mitgliedstaaten an; 2005 wurde die EU-SILC auf alle damaligen Mitgliedstaaten der EU-25 sowie auf Island und Norwegen ausgeweitet. Bulgarien und die Türkei führten die EU-SILC 2006, Rumänien 2007, die Schweiz 2008, Kroatien hingegen im Jahr 2010 ein (Grundlage der Daten für das Jahr 2009 für Kroatien ist eine andere Datenquelle, nämlich die Erhebung über die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (Household Budget Survey – HBS)). Daten für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien liegen seit dem Jahr 2010 und für Serbien ab 2013 vor. Die EU-SILC umfasst sowohl eine Querschnitt- als auch eine Längsschnittdimension.

Das verfügbare Haushaltseinkommen ist die Summe der gesamten monetären Einkommen aller Haushaltsmitglieder aus allen Quellen (einschließlich Einkünften aus Erwerbstätigkeit, Anlagen und Sozialleistungen), wobei Einkommen auf Haushaltsebene hinzugerechnet, Steuern und Sozialbeiträge hingegen abgezogen werden. Um Unterschiede in der Haushaltsgröße und -zusammensetzung widerzuspiegeln, wird diese Summe durch die Anzahl der „äquivalenten Erwachsenen“ unter Verwendung einer einheitlichen (Äquivalenz-)Skala, der „modifizierten OECD“-Skala, geteilt, die dem ersten Erwachsenen im Haushalt ein Gewicht von 1,0, jedem nachfolgenden Haushaltsmitglied ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5 und den unter 14-jährigen Haushaltsmitgliedern ein Gewicht von 0,3 zuweist. Das Ergebnis, das sogenannte verfügbare Äquivalenzeinkommen, wird den einzelnen Haushaltsmitgliedern zugeordnet. Für die Erstellung der Armutsindikatoren wird das verfügbare Äquivalenzeinkommen berechnet, indem das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen durch die Haushaltsäquivalenzgröße geteilt wird. Folglich ergibt sich für jede in dem Haushalt lebende Person dasselbe Äquivalenzeinkommen.

Der Einkommensbezugszeitraum ist ein festgelegter Zeitraum von zwölf Monaten (z. B. das vorhergehende Kalender- oder Steuerjahr); dies gilt für alle Länder außer dem Vereinigten Königreich, bei dem der Einkommensbezugszeitraum das laufende Jahr ist, und Irland, wo die Erhebung fortlaufend durchgeführt und die Einkommensdaten für die vorangegangenen zwölf Monate erhoben werden.

Die Armutsgefährdungsquote ist definiert als der Anteil der Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (ausgedrückt in Kaufkraftstandards (KKS)), die bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens liegt. Im Einklang mit den Beschlüssen des Europäischen Rates wird die Armutsgefährdungsquote im Verhältnis zur Situation des jeweiligen EU-Mitgliedstaates und nicht über eine gemeinsame Schwelle ermittelt. Die Armutsgefährdungsquote kann vor oder nach sozialen Transfers angeführt werden, wobei die Differenz zwischen beiden Werten den hypothetischen Einfluss der nationalen sozialen Transfers auf die Verringerung der Armutsgefährdung angibt. Alters- und Hinterbliebenenrenten gelten als Einkommen vor Transfers und nicht als soziale Transfers. Zu diesem Indikator sind verschiedene Untergliederungen verfügbar, beispielsweise nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Haushaltstyp und Bildungsgrad. Hierbei ist zu beachten, dass mit diesem Indikator nicht der Wohlstand gemessen wird, sondern dass er vielmehr eine Maßzahl für ein aktuell geringes Einkommen (im Vergleich zu den übrigen Einwohnern desselben Landes) ist, das nicht zwangsläufig auf einen geringen Lebensstandard schließen lässt. Die Daten der EU-28 und der Eurozone sind bevölkerungsgewichtete Durchschnittswerte der Daten für die Mitgliedstaaten.

Kontext

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 sprachen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs für einen ersten Satz einheitlicher statistischer Indikatoren für soziale Ausgrenzung und Armut aus, der von der Untergruppe „Indikatoren“ des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) kontinuierlich weiter verfeinert wird. Diese Indikatoren sind ein wesentlicher Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung (OMK), mit der die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung überwacht werden.

Die EU-SILC dient heute als Bezugsquelle für statistische Daten der EU über Einkommen und Lebensbedingungen und insbesondere für Indikatoren für soziale Ausgrenzung. Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 vereinbarte der Europäische Rat im Juni 2010 ein Leitziel für die soziale Eingliederung, nämlich die Verringerung der Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen in der EU gegenüber 2008 um mindestens 20 Millionen Personen bis 2020. EU-SILC ist die Quelle für die Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieses Leitziels, das anhand eines Indikators gemessen wird, der die Armutsgefährdungsquote, die Quote der erheblichen materiellen Entbehrung und den Anteil der Menschen, die in Haushalten mit äußerst niedriger Erwerbsintensität leben, kombiniert – weitere Informationen finden Sie im Artikel über Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

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Statistics in focus (Statistik kurz gefasst)

Einkommen und Lebensbedingungen (ilc), siehe:
Einkommensverteilung und monetäre Armut (ilc_ip)
Monetäre Armut (ilc_li)
Monetäre Armut älterer Personen (ilc_pn)
Arbeits-Armut (ilc_iw)
Einkommensverteilung (ilc_di)