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Statistiken für die europäische Politik

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Letzte Textaktualisierung: Januar 2013

Wirkungsvolle wirtschaftliche und politische Entscheidungen sind abhängig von der regelmäßigen Versorgung mit verlässlichen Daten. Die Statistik bietet als eine der Hauptquellen für derartige Informationen grundlegende quantitative Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchführung politischer Maßnahmen. Sie ist auch ein wirksames Instrument für die Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit.

Der Informationsbedarf für politische Zwecke erfordert eine ständige Interaktion zwischen politischen Entscheidungsträgern und Statistikern: Politiker formulieren ihren Datenbedarf und Statistiker versuchen, das statistische Produktionssystem entsprechend anzupassen. So führen neue politische Maßnahmen zu Verbesserungen in der statistischen Produktion, sowohl im Hinblick auf die Steigerung der Qualität vorhandener als auch auf die Schaffung neuer Indikatoren.

Politiker benötigen stark aggregierte Indikatoren, die ein synthetisches und klares Bild unterschiedlicher Phänomene zeichnen, an denen sie interessiert sind. Statistiker müssen daher Ausgangsdaten filtern und aggregieren, um die Verständlichkeit der Daten zu erhöhen und Informationen (oder Indikatoren) zu extrahieren.

In den letzten Jahren haben eine Reihe von Politikbereichen die Prioritäten und Aktivitäten von Eurostat maßgeblich beeinflusst:

Die Wirtschafts- und Währungsunion und die Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) erforderten ein breites Spektrum unterjähriger Konjunkturstatistiken, um die wirtschaftlichen und geldpolitisch relevanten Entwicklungen innerhalb des Euroraums zu messen und die Umsetzung einer gemeinsamen Geldpolitik zu unterstützen. Eine effiziente Geldpolitik ist angewiesen auf aktuelle, zuverlässige und umfassende Wirtschaftsstatistiken, die einen Überblick über die wirtschaftliche Situation geben. Diese unterjährigen Konjunkturstatistiken werden auch für die Bewertung der Konjunktur benötigt.

Die Europäer legen großen Wert auf ihre Lebensqualität, zu der auch Aspekte wie eine saubere Umwelt, Sozialschutz, Wohlstand und Chancengleichheit gehören. In den letzten Jahren hat der Europäische Rat den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf mehrere Kernbereiche gelegt, die die zukünftige soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Entwicklung der EU gestalten sollen. Während sich die EU mit der Strategie Europa 2020 für die nächsten zehn Jahre das Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums gesetzt hat, will sie mit der Strategie für nachhaltige Entwicklung die Lebensqualität und den Wohlstand sowohl jetziger als auch künftiger Generationen verbessern, indem sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, sozialem Zusammenhalt und Umweltschutz anstrebt.

Eurostat hat gemeinsam mit anderen Dienststellen der Europäischen Kommission auf den Bedarf der Politik in diesen Bereichen reagiert und dafür fünf Sätze von „Indikatoren zur EU-Politik“ entwickelt. Nähere Informationen dazu sind über spezielle Bereiche auf der Eurostat-Website über die Schaltfläche „Statistiken“ oben auf jeder Webseite zugänglich.

  • Indikatoren für Europa 2020;
  • Euro-Indikatoren und Wichtigste Europäische Wirtschaftsindikatoren (WEWI);
  • Indikatoren für nachhaltige Entwicklung;
  • Indikatoren für Beschäftigungs- und Sozialpolitik und Gleichstellungsindikatoren;
  • Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht.

Indikatoren für Europa 2020

Die als Nachfolge der Lissabon-Strategie konzipierte Strategie Europa 2020 wurde vom Europäischen Rat am 17. Juni 2010 angenommen. Sie stellt die gemeinsame Agenda der EU für das Jahrzehnt dar – den politischen Schwerpunkt bildet die Notwendigkeit eines neuen Weges zum Wachstum, der zu einer wissensbasierten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft führen kann, eines Weges, mit dem die strukturellen Schwächen der europäischen Wirtschaft beseitigt, deren Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität gesteigert und eine feste Basis für eine nachhaltige soziale Marktwirtschaft geschaffen werden kann.

Die zentralen Bereiche der Strategie, bei denen Handlungsbedarf besteht, beschränken sich auf fünf Kernziele auf EU-Ebene, die jeder EU-Mitgliedstaat in nationale Ziele umsetzt, die die spezifische Situation des jeweiligen Landes widerspiegeln. Die Europäische Kommission hat zusätzlich zu den Kernzielen sieben Leitinitiativen eingeleitet, um die Erreichung der Ziele von Europa 2020 voranzutreiben.

Die Rolle Eurostats im Rahmen der Strategie Europa 2020 und des Europäischen Semesters ist:

  • die Gewährleistung der statistischen Unterstützung der Strategie;
  • die Bereitstellung von methodischer Unterstützung bei der Auswahl und Definition von Indikatoren;
  • die Sicherstellung von Kontakten zu den anderen Generaldirektionen der Europäischen Kommission, insbesondere hinsichtlich der Definition und Auswahl von Indikatoren zur Unterstützung der Strategie;
  • die Erstellung und Lieferung der einschlägigen statistischen Daten;
  • die Wahrung hoher Qualitätsstandards für Daten.

Eurostat stellt die statistische Unterstützung für die Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 in folgenden Bereichen bereit:

Beschäftigung

  • 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 sollten in Arbeit stehen.

Forschung und Entwicklung (FuE) / Innovation:

  • 3 % des BIP der EU (öffentlicher und privater Sektor zusammengenommen) sollen für F & E aufgewendet werden;

Klimawandel/Energie:

  • Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % gegenüber 1990;
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20 %;
  • Steigerung der Energieeffizienz um 20 %.

Bildung:

  • Verringerung der Quote vorzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter 10 %;
  • Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 %.

Armut und soziale Ausgrenzung:

  • Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden.

Koordinierung der Politik im Rahmen der Strategie Europa 2020

Das Europäische Semester ist ein Instrument zur Koordinierung der Politik auf EU-Ebene und wurde entwickelt, um eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung und eine bessere Koordinierung der Politik zu ermöglichen. Dieser integrierte Rahmen zur Überprüfung betrifft:

  • die Umsetzung der Steuerpolitik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und zur Sicherstellung der Haushaltsdisziplin (durch (auf Englisch) Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (SKP) );
  • Umsetzung von Strukturreformen im Zusammenhang mit den integrierten Leitlinien in nationale Reformprogramme (NRP) zur Gewährleistung von Fortschritten im Hinblick auf die vereinbarten Ziele der Strategie Europa 2020 – in den nationalen Programmen werden die fünf Kernziele auf eine der besonderen Situation des jeweiligen Landes angemessene Art in nationale Ziele umgewandelt.

Das Europäische Semester ist ein Prozess, der aus zwei Phasen besteht – die erste dauert bis zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates und die zweite ab dann bis zum Frühsommer. Jeder Zyklus des Europäischen Semesters beginnt mit einem ( auf Englisch) Jahreswachstumsbericht (Annual Growth Survey – AGS). Auf der Grundlage der nationalen Reform-, Stabilitäts- und Konvergenzprogramme schließt der Rat das jeweilige Semester ab, indem er sich auf länderspezifische Empfehlungeneinigt, in denen auf Bereiche hingewiesen wird, in denen weitere Maßnahmen der Mitgliedstaaten erforderlich sind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Indikatoren für Europa 2020 finden Sie auf der Eurostat-Website:

Weitere Informationen zu den Indikatoren für Europa 2020 finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission:

Euro-Indikatoren / Wichtigste Europäische Wirtschaftsindikatoren (WEWI)

File:Statistiken für die europäische Politik JB2013 WEWI .png
Tabelle 1: Ausgewählte Wichtigste Europäische Wirtschaftsindikatoren (WEWI)

Seit Oktober 2001 sind die Webseiten zu den Euroindikatoren/wichtigsten europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI) eine wichtige Quelle für alle Nutzer amtlicher Statistiken, die mit Konjunkturdaten zu tun haben. Mit den Euroindikatoren/WEWI werden Konjunkturforschern, politischen Entscheidungsträgern, Medien, Wissenschaftlern, Studierenden und anderen interessierten Nutzern umfassende, gut strukturierte und hochwertige Informationen geboten, die sie bei ihrer täglichen Arbeit sinnvoll einsetzen können. Das Herzstück der Euroindikatoren/WEWI umfasst einen Satz statistischer Indikatoren, der einen zuverlässigen und möglichst aktuellen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung der Eurozone, der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten bietet. Der spezielle Bereich „Euroindikatoren/WEWI“ enthält die folgenden zusätzlichen Produkte und Dienste, die das Verständnis des Datenmaterials und dessen Analyse erleichtern sollen:

  • ausgewählte WEWI;
  • Economic and Financial Committee (EFC) Status Report;
  • Hintergrund;
  • Daten;
  • acht Untergruppen von WEWI: Zahlungsbilanz; Konjunktur- und Verbrauchererhebungen; Verbraucherpreise; Internationaler Handel; Industrie, Handel und Dienstleistungen; Arbeitsmarkt; Monetäre und finanzielle Indikatoren; Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen;
  • Veröffentlichungen;
  • Informationen über Seminare / Konferenzen.

Daten

Die im Rahmen der Euroindikatoren/WEWI präsentierten Daten gruppieren sich um einen Satz mit den bedeutendsten statistischen Indikatoren, den sogenannten Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren. Die Liste dieser Indikatoren ist der Mitteilung der Europäischen Kommission (2002) 661 endg. zu entnehmen; die Liste wurde 2008 erweitert, siehe 2008 EFC Status Report on Information Requirements in the European Monetary Union (EMU) (auf Englisch). Euroindikatoren/WEWI werden auf drei Arten dargestellt:

  • eine Webseite mit ausgewählten Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren (mit den 22 wichtigsten und aktuellsten Konjunkturindikatoren für den Euroraum und die EU), die direkt von der Euroindikatoren-/WEWI-Homepage abrufbar ist;
  • Tabellen zu den Euroindikatoren – im zweiten Zweig des Bereichs „Tabellen über EU-Politikbereiche“ des Navigationsbaums;*die Datenbank „Europäische und nationale Indikatoren für konjunkturelle Analysen“ (erster Zweig der „Datenbank nach Themen“ im Navigationsbaum – unter der Rubrik „Allgemeine und Regionalstatistiken“ – als europäische und nationale Indikatoren für konjunkturelle Analysen - Euroind).

Sowohl die wichtigsten Tabellen für Euroindikatoren als auch die Euroind-Datenbank sind in die acht folgenden Bereiche unterteilt:

  • Zahlungsbilanz;
  • Konjunktur- und Verbrauchererhebungen;
  • Verbraucherpreise;
  • Internationaler Handel;
  • Industrie, Handel und Dienstleistungen;
  • Arbeitsmarkt;
  • Monetäre und finanzielle Indikatoren;
  • Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.

Veröffentlichungen: Working papers

Unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ können die Nutzer auf „Ausgewählte Schriften“ und „working papers (Arbeitspapiere)“ zugreifen, die sowohl methodische als auch empirische Untersuchungen zu statistischen Verbesserungen und Analysen europäischer Daten umfassen.

Economic and Financial Committee status reports

Bei der Konzeption von WEWI wurden Aktualitätsvorgaben festgelegt. Seit 2002 werden die Fortschritte und die verbleibenden Herausforderungen kontinuierlich überwacht. Jedes Jahr verfasst Eurostat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank einen Sachstandsbericht über den Informationsbedarf in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), der zunächst dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und anschließend dem Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) vorgelegt wird. Die Sachstandsberichte des Wirtschafts- und Finanzauschusses ab dem Jahr 2005 sind innerhalb des speziellen Bereichs „Euroindikatoren/WEWI“ verfügbar: zunächst den Link „WEWI" im Menü auf der linken Seite auswählen und dann „EFC Status Report“ anklicken.

Weitere Informationen

Ein direkter Zugriff auf die Euroindikatoren/WEWI ist über den speziellen Bereich Euroindikatoren/WEWI möglich. Darüber hinaus können Sie sich persönlich an das für die Euroindikatoren zuständige Team wenden, indem Sie eine E-Mail an die folgende Adresse senden: ESTAT-EUROINDICATORS@ec.europa.eu.

Indikatoren für nachhaltige Entwicklung

File:Framework for sustainable development indicators YB2013 .png
Tabelle 2: Indikatoren für nachhaltige Entwicklung – Rahmen
File:Headline sustainable development indicators and progress being made within the EU YB2013 .png
Tabelle 3: Leitindikatoren für nachhaltige Entwicklung und Fortschritte in der EU

Mit der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung (EU-SDS), die im Juni 2001 vom Europäischen Rat in Göteborg angenommen und im Juni 2006 neu ausgerichtet wurde, soll die Lebensqualität jetziger und künftiger Generationen kontinuierlich verbessert werden, indem wirtschaftliche Entwicklung, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz miteinander in Einklang gebracht werden. Zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie wurden Indikatoren für nachhaltige Entwicklung (SDI – sustainable development indicators) erarbeitet. Die Indikatoren sind in zehn Themen (und Unterthemen) gegliedert, die unterschiedliche politische Prioritäten widerspiegeln (siehe Tabelle 3, erste Spalte). Zur Erleichterung der Kommunikation wurde der Indikatorensatz in Form einer vierstufigen Pyramide angeordnet.

Die drei obersten Stufen der Indikatoren stehen für die Struktur der neuen Strategie (Leitindikator, operative Ziele und Vorgaben sowie Maßnahmen/umschreibende Variablen) und tragen dem unterschiedlichen Nutzerbedarf Rechnung. Die drei Stufen der Pyramide werden durch kontextuelle Indikatoren ergänzt, die nicht zur direkten Überwachung der mit der Strategie verfolgten Ziele dienen, allerdings wertvolle Hintergrundinformationen für Analysen liefern. Der SDI-Datensatz beschreibt auch Indikatoren, die noch nicht voll entwickelt, jedoch in Zukunft für einen vollständigeren Überblick über die erzielten Fortschritte notwendig sind. Dabei muss zwischen Indikatoren ausreichender Qualität („in der Entwicklung befindliche Indikatoren“), die innerhalb von einigen Jahren zur Verfügung stehen dürften, und den Indikatoren unterschieden werden, die längerfristig zu entwickeln sind („zu entwickelnde Indikatoren“).

Tabelle 3 zeigt den Stand der Fortschritte bei den Leitindikatoren, wie sie in der Auflage 2011 des Eurostat-Kontrollberichts für die EU-Strategie zur nachhaltigen Entwicklung dargestellt wurden (die Wettersymbole spiegeln in den meisten Fällen die Fortschritte im Hinblick auf die EU-Ziele zwischen 2000 und 2009-10 wider).

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Indikatoren für nachhaltige Entwicklung finden Sie auf der Eurostat-Website oder indem Sie sich per E-Mail an das für diese Indikatoren zuständige Team bei eurostat wenden: ESTAT-SDI@ec.europa.eu. Darüber hinaus liegt eine umfassende Veröffentlichung zu dem Thema vor ‘Sustainable development in the European Union: 2011 monitoring report of the EU sustainable development strategy (auf Englisch)’.

Indikatoren für Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Gleichstellung und Integration von Migranten

Diese Sammlung von Indikatoren deckt verschiedene Aspekte der Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie der Gleichstellung und der Integration von Migranten ab. Die Indikatoren dienen der Beobachtung der Fortschritte in der EU-Sozialpolitik sowie der Berichterstattung darüber in folgenden Bereichen:

  • Beschäftigung;
  • soziale Eingliederung und Sozialschutz;
  • Bildung;
  • Informationsgesellschaft;
  • Jugendpolitik;
  • Gleichstellung;
  • Integration von Migranten.

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU sieht vor, dass der Rat jedes Jahr beschäftigungspolitische Leitlinien verabschiedet, an denen sich die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten orientieren soll. Die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten sind eng mit den Leitlinien für die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der EU verbunden. Zusammen bilden sie die integrierten Leitlinien, die – ab 2010 – die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum unterstützen. Zu diesen integrierten Leitlinien gehören sechs allgemeine wirtschaftspolitische Leitlinien (Nr. 1 bis 6) und vier beschäftigungspolitische Leitlinien (Nr. 7 bis 10), nämlich:

  • Leitlinie 7: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, Verringerung der strukturellen Arbeitlosigkeit und Verbesserung der Arbeitsplatzqualität;
  • Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, und die Förderung des lebenslangen Lernens;
  • Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung;
  • Leitlinie 10: Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung.

Diese Leitlinien bleiben bis 2014 stabil, um sicherzustellen, dass der Schwerpunkt auf der Umsetzung liegt.

Um die Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien zu überwachen wurde im Rahmen der Strategie Europa 2020 von der Europäischen Kommission, dem Beschäftigungsausschuss und dem Ausschuss für Sozialschutz ein (auf Englisch) gemeinsamer Bewertungsrahmen entwickelt. Der gemeinsame Bewertungsrahmen ist ein auf Indikatoren basierendes Bewertungssystem. Es nutzt eine Reihe von Indikatoren zur Erfassung der aktuellen Lage und der langfristigen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.

Die meisten Indikatoren für die Überwachung und Analyse der beschäftigungspolitischen Leitlinien werden von Eurostat bereitgestellt. Weitere Informationen über die Liste der Indikatoren sowie die beschäftigungspolitischen Leitlinien finden sich auf der Website derGeneraldirektion Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Integration der Europäischen Kommission.

Offene Koordinierungsmethode für soziale Eingliederung und Sozialschutz

Mit der Lissabon-Strategie wurde auch die offene Koordinierungsmethode (OKM) eingeführt, die einen Rahmen für die politische Koordinierung (ohne rechtliche Verpflichtungen) auf dem Gebiet der sozialen Eingliederung und des Sozialschutzes bildet; dieser Rahmen besteht im Zuge der Strategie Europa 2020 weiter. Die OKM ist eine flexible und dezentralisierte Methode und umfasst:

  • die Vereinbarung gemeinsamer Zielvorgaben in Form von anspruchsvollen gemeinsamen Zielen zur Untermauerung des gesamten Prozesses;
  • die Vereinbarung eines Satzes gemeinsamer Indikatoren zur Messung der Fortschritte im Hinblick auf diese Ziele;
  • die Erarbeitung nationaler Strategieberichte, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie politische Maßnahmen während eines vereinbarten Zeitraums planen werden, um die gemeinsamen Zielvorgaben zu erreichen;
  • die gemeinsame Bewertung dieser Strategien durch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten;
  • die Erstellung gemeinsamer Berichte zur Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Anwendung der OKM;
  • die Festlegung der wichtigsten Prioritäten und die Ermittlung bewährter Verfahren, die für alle EU-Mitgliedstaaten von Interesse sind.

Auf die Indikatoren, die zur OKM über Spzialschutz und soziale Eingliederung gehören, kann direkt von der Eurostat-Website aus zugegriffen werden: Die Schaltfläche „Statistiken“ oben auf der Webseite anklicken, dann erhält man (auf der linken Seite) Zugriff auf das Menü des speziellen Bereichs „Indikatoren für Beschäftigungs- und Sozialpolitik (einschließlich Gleichstellung und Integration von Migranten)“. Die Indikatoren sind derzeit in vier Bereiche untergliedert:

  • übergreifende Indikatoren;
  • Indikatoren der sozialen Eingliederung;
  • Indikatoren der Altersversorgung;
  • Indikatoren der Gesundheitsversorgung und der Langzeitpflege.

Der Leitindikator zur Bewertung des Fortschritts in diesem Bereich ist die Zielvorgabe, dass bis 2020 die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen um mindestens 20 Millionen gesenkt werden soll.

Anhand von gemeinsamen Indikatoren können bewährte Verfahren verglichen und darüber hinaus die Fortschritte in Bezug auf gemeinsame Zielvorgaben gemessen werden. Weitere Informationen über die offene Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung finden sich auf der Website derGeneraldirektion Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Integration der Europäischen Kommission.

Allgemeine und berufliche Bildung

Im Mai 2007 nahm der Rat Schlussfolgerungen über einen kohärenten Rahmen von 16 Kernindikatoren zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung an. Die Indikatoren und die Methodik sind in dem Abschnitt strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung des speziellen Bereichs über Beschäftigung und Sozialpolitik (einschließlich Gleichstellung und Integration von Migranten) verfügbar.

Das Programm wurde anschließend verlängert und deckt den Zeitraum bis 2020 ab. Die langfristigen strategischen Ziele der Bildungspoltik der EU sind:

  • die Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;
  • die Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • die Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns;
  • die Förderung von Kreativität und Innovation — einschließlich unternehmerischen Denkens — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Für 2020 wurden bereits acht neue Ziele (Benchmarks) im Rahmen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) festgelegt; bis dahin sollte(n):

  • durchschnittlich mindestens 15 % der Erwachsenen (25- bis 64-Jährige) am lebenslangen Lernen teilnehmen;
  • der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen;
  • mindestens 40 % der 30- bis -34-Jährigen einen Hochschulabschluss besitzen;
  • der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger weniger als 10 % betragen;
  • mindestens 95 % der Kinder im Alter zwischen vier Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter in den Genuss einer Vorschulbildung kommen;
  • der Anteil erwerbstätiger Absolventen (20- bis 34-Jährige), die höchstens drei Jahre vor dem Referenzjahr ihre Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens 82 % betragen;
  • durchschnittlich mindestens 20 % der Hochschulabsolventen eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben;
  • durchschnittlich mindestens 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung eine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben.

Im November 2012 wurde in einer Mitteilung der Europäischen Kommission über “Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen” (COM(2012) 669 final) hervorgehoben, dass im Rahmen der Wachstumsstrategie Europa 2020 die Fähigkeiten und Kompetenzen junger Menschen weiterentwickelt werden müssen.

Weitere Informationen zu diesen Programmen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission.

Europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung

Im Zusammenhang mit der erneuerten Lissabon-Agenda wurde ein strategischer Rahmen für eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung (i2010) geschaffen. Auf diesen wiederum folgte 2010 die Digitale Agenda für Europa, eine der sieben im Rahmen der Strategie Europa 2020 auf den Weg gebrachten Leitinitiativen.

Der Benchmarking-Rahmen für die Messung der Fortschritte in Bezug auf das Programm i2010 wurde festgelegt und im April 2006 genehmigt; er enthielt einen Satz von Kernindikatoren und sah vor, dass jedes Jahr flexible Module zu bestimmten Themen festgelegt werden. Im November 2009 wurde eine neue Benchmarking-Initiative gebilligt, die den konzeptuellen Rahmen für die Sammlung von Statistiken umfasst und die Entwicklung einer Liste von Kernindikatoren für den Zeitraum bis einschließlich 2015 vorsieht. Weitere Informationen über (auf Englisch) „Benchmarking Digital Europe“ sind auf der Website der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien zu finden.

Jährliche Erhebungen der Gemeinschaft über die IKT-Nutzung privater Haushalte und von Einzelpersonen sind eine wichtige Informationsquelle für die Digitale Agenda. Der die Informationsgesellschaft betreffende Abschnitt eines speziellen Bereichs über Indikatoren für Beschäftigung und Sozialpolitik (und Gleichstellung und Integration von Migranten) ermöglicht den Zugriff auf IKT-Daten und Hintergrundinformationen zu diesem Thema.

Weitere Informationen zur Digitalen Agenda und ihrem Anzeiger finden Sie auf der Website der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologiender Europäischen Kommission.

Jugendpolitik

Die Jugendstrategie der EU (2010-18) zielt darauf ab, bessere Bildungs- und Arbeitschancen für junge Menschen sowie aktiven Bürgersinn, soziale Eingliederung und Solidarität zu fördern. Eine Expertengruppe hat eine Liste von EU-Jugendindikatoren entwickelt, die sowohl kontextuelle Indikatoren als auch spezifischere Indikatoren enthält.

Zu den Politikbereichen, für die Indikatoren vorliegen, die (zumindest zum Teil) auf Eurostat-Daten basieren, gehören:

  • Bildung und Ausbildung;
  • Beschäftigung und unternehmerische Initiative;
  • soziale Eingliederung;
  • Gesundheit und Wohlstand;
  • Kultur und Kreativität;
  • Jugendpartizipation.

Zu den Politkbereichen, für die Indikatoren vorliegen, die allein auf anderen Datenquellen basieren, nämlich auf Eurobarometer-Umfragen, gehören:

  • Freiwilligenarbeit;
  • Jugend und die Welt.

Die Anzeigetafel mit Indikatoren über die Jugend im speziellen Bereich über die Jugend auf der Eurostat-Website umfasst die Indikatoren, die auf Eurostat-Daten basieren. Andere Indikatoren (z. B. diejenigen aus den Eurobarometer-Umfragen) sowie weitere Informationen zur EU-Jugendpolitik sind über den thematischen Abschnitt Jugend der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur erhältlich EU-Jugendpolitiken.

Gleichstellung

Bei der Festlegung und Umsetzung ihrer Politiken und Maßnahmen arbeitet die EU darauf hin, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. In einigen dieser Bereiche ist es bereits möglich, mit statistischen Mitteln abzuschätzen, ob und welche Fortschritte bei der Gleichstellung erzielt wurden, doch in anderen müssen noch entsprechende Informationen entwickelt werden. Bei Redaktionsschluss sind zwei Hauptstränge von Gleichstellungsindikatoren zu unterscheiden, die von Eurostat veröffentlicht werden ¬ und zwar Indikatoren im Zusammenhang mit Geschlechtergleichstellung und solche mit Bezug zum Alter. Die erste Kategorie der Indikatoren wird nach folgenden Themen unterteilt:

  • Bildung;
  • Arbeitsmarkt;
  • Einkommen und soziale Integration;
  • Kinderbetreuung;
  • Gesundheit.

Eine ähnliche Liste wird zur Kategorisierung von Informationen verwendet, die im Hinblick auf Maßnahmen zur Gleichstellung der Altersgruppen erfasst wurden; allerdings fehlt hier die Kategorie Kinderbetreuung, dafür ist die Liste erweitert worden und umfasst nun eine Altersanalyse der Bevölkerung sowie die Nutzung von Informationstechnologie. Auf die Indikatoren kann über die Eurostat-Website im Abschnitt Gleichstellung des speziellen Bereichs über Indikatoren zur Beschäftigung und Sozialpolitik (und Gleichstellung und Integration von Migranten) zugegriffen werden.

Weitere Informationen über die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Diskrimination finden Sie auf der Website der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission.

Integration von Migranten

In der Erklärung von Saragossa, die im April 2010 von den für Einwanderung zuständigen EU-Ministern angenommen und vom Rat „Justiz und Inneres“ am 3./4. Juni 2010 gebilligt wurde, wird die Europäische Kommission aufgefordert, Vorschläge für gemeinsame Integrationsindikatoren im Rahmen einer Pilotstudie zu prüfen und über die Verfügbarkeit und Qualität der für die Berechnung dieser Indikatoren notwendigen Daten aus vereinbarten harmonisierten Quellen zu berichten.

Die vollständige Liste der Integrationsindikatoren und der verfügbaren Daten, auch aus anderen Quellen, findet sich in dem Dokument „Indicators of immigrant integration – A pilot study”. Die vorgeschlagenen gemeinsamen Indikatoren für die Integration von Migranten sollen es erleichtern, die Situation von Einwanderern und die Ergebnisse der Integrationspolitik zu beobachten. Es wurden Indikatoren für die folgenden Politikfelder ermittelt:

  • Beschäftigung;
  • Ausbildung;
  • soziale Integration;
  • Bürgerengagement.

Auf die Indikatoren, die auf Eurostat-Daten basieren, kann über die Eurostat-Website im Abschnitt Integration von Migranten des speziellen Bereichs über Indikatoren zur Beschäftigung und Sozialpolitik (und Gleichstellung und Integration von Migranten) zugegriffen werden.

Weitere Informationen über die Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit Einwanderung finden Sie auf der Website der (auf Englisch) Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission.

Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht

Die Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise, die Europa seit 2008 erschüttert, hat zu einer breiten Palette von politischen Maßnahmen der EU geführt. Im März 2010 wurde eine Taskforce eingesetzt, um „… die Maßnahmen (zu) unterbreiten, die erforderlich sind, um das Ziel eines verbesserten Krisenbewältigungsrahmens und einer besseren Haushaltsdisziplin zu erreichen“; im Oktober 2010 wurden mehrere Vorschläge zur Verbesserung der wirtschaftlichen Überwachung in den Bericht der Taskforce über „(auf Englisch) Strengthening economic governance in the EU“ aufgenommen. Einen Monat vor der Veröffentlichung dieses Berichts, im September 2010, legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (COM(2010) 527 final) vor. Im November 2011 nahmen das Europäische Parlament und der Rat fünf Verordnungen und eine Richtlinie zur Durchführung des Maßnahmenpakets zur verschärften wirtschaftspolitischen Überwachung (des so genannten „Sechserpacks“) an.

Eine wichtige Maßnahme war die Schaffung eines Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten (VMU), dessen Schwerpunkt auf der frühzeitigen Ermittlung von entstehenden oder dauerhaften makroökonomischen Ungleichgewichten liegt. Der VMU-Anzeiger enthält einige wenige relevante, praktische, einfache, messbare und verfügbare makroökonomische und makrofinanzielle Indikatoren. Die Indikatoren des VMU-Anzeigers werden zur Feststellung von entstehenden oder dauerhaften makroökonomischen Ungleichgewichten in einem Land benutzt. Die Indikatoren sollten nicht als politische Ziele oder politische Instrumente angesehen werden; ihre Auslegung sollte durch eine ökonomische Beurteilung und länderspezifischen Sachverstand ergänzt werden. Einmal jährlich wird eine Momentaufnahme der jüngsten verfügbaren Daten des VMU-Anzeigers gemacht, die zusammen mit einer ökonomischen Beurteilung die Grundlage des Warnmechanismus-Berichts bildet, den die Kommission jedes Jahr im Dezember/Januar erstellt.

Die Indikatoren des VMU-Anzeigers erfassen interne und externe Ungleichgewichte. Zu den internen Ungleichgewichten gehören diejenigen, die sich aus privaten und öffentlichen Schulden ergeben können; Entwicklungen auf den Finanz- und Anlagemärkten einschließlich des Wohnungswesens; Entwicklungen der Kreditströme des privaten Sektors und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Der Faktor externe Ungleichgewichte umfasst die Leistungsbilanz sowie den Netto-Auslandsvermögensstatus der Mitgliedstaaten, die realen effektiven Wechselkurse, Ausfuhrmarktanteile und nominale Lohnstückkosten. Die Zusammensetzung der Indikatoren des VMU-Anzeigers kann sich im Laufe der Zeit ändern.

Daten

File:Statistics for European policies YB2013 MIP .png
Tabelle 4: Beispiel für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht

Der Anzeiger ist über den speziellen Bereich über das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht der Eurostat-Website zugänglich; der Nutzer kann hier einen Mitgliedstaat auswählen und sich einen Überblick über die Daten zu den Indikatoren des Anzeigers für dieses Land anzeigen lassen.

Darüber hinaus kann über den speziellen Bereich sowie über den ersten Zweig des Bereichs „Tabellen über EU-Politikbereiche“ des Navigationsbaums auf eine Reihe von wichtigen Tabellen zugegriffen werden. Für jeden Indikator wird hier eine Zeitreihe von Daten für alle Mitgliedstaaten vorgelegt, die in folgende elf Bereiche gegliedert sind:

  • Leistungsbilanz;
  • Nettoauslandsvermögensstatus;
  • realer effektiver Wechselkurs;
  • Exportmarktanteile;
  • Arbeitskosten;
  • Hauspreisindizes;
  • private Kredite;
  • privater Schuldenstand;
  • öffentlicher Schuldenstand (VÜD);
  • Arbeitslosigkeit;
  • zusätzliche Indikatoren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über das Verfahren der EU bei einem makroöokonoimischen Ungleichgewicht finden Sie auf der Website der (auf Englisch) Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen.