Informationen zu den Daten
Datenveröffentlichungen
Die jährlichen Daten werden nach dem folgenden Zeitplan veröffentlicht:
Thema | Zeitraum |
---|---|
Fischereiflotten | April und Oktober für das Bezugsjahr T-1, d.h. die Daten für das Bezugsjahr 2022 werden im April 2023 veröffentlicht |
Fänge nach Fischereigebieten | September für das Bezugsjahr T-1 |
Anlandungen in Häfen | September für das Bezugsjahr T-1 |
Aquakulturproduktion | Februar / März für das Bezugsjahr T-2 |
Datensammlungen
Die Statistiken werden von den EU-Ländern, Kandidatenländern, Norwegen und Island erstellt. Eurostat ist für die Harmonisierung der Konzepte und Definitionen, die Validierung der nationalen Daten, die Veröffentlichung der nationalen Daten und die Berechnung der EU-Aggregate verantwortlich.
Fänge
Jedes EU-Land übermittelt Eurostat statistische Daten über die nominalen Fangmengen von Schiffen, die in dem betreffenden Land registriert sind oder dessen Flagge führen.
Es stehen Daten nach Fanggebieten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen zur Verfügung:
Name | Fish area code |
---|---|
Nordwestatlantik | 21 |
Nordostatlantik | 27 |
Mittlerer Ostatlantik | 34 |
Mittelmeer und Schwarzes Meer | 37 |
Südwestatlantik | 41 |
Südostatlantik | 47 |
Westlicher Indischer Ozean | 51 |
Die Daten liegen für alle auf See angelandeten oder umgeladenen Fischereierzeugnisse vor, unabhängig davon, in welcher Form sie vorliegen (zum Beispiel in ihrem ursprünglichen Zustand, gesalzen, ausgenommen, geräuchert usw.).
Die folgenden Fischereierzeugnisse werden in den gemeldeten Daten nicht berücksichtigt:
- Mengen, die nach dem Fang ins Meer zurückgeworfen werden
- an Bord verbrauchte Mengen
- als Köder an Bord verwendete Mengen
- Aquakulturproduktion
- Wildfänge zur Weiterverwendung in Aquakulturanlagen
Die Daten werden in Tonnen Lebendgewicht ausgedrückt.
Aquakultur
Aquakultur ist die Aufzucht von Wasserorganismen wie Fischen, Weichtieren, Krustentieren, Wasserpflanzen, Krokodilen, Alligatoren, Schildkröten und Amphibien. Sie findet sowohl im Binnenland als auch in Meeresgebieten statt.
„Zucht" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass in irgendeiner Form in den Aufzuchtprozess eingegriffen wird, um die Produktion zu steigern, beispielsweise durch regelmäßige Besatzmaßnahmen, Fütterung oder Schutz vor Raubtieren. Zudem impliziert der Begriff, dass sich die gezüchteten Tiere im Besitz von Einzelpersonen oder Unternehmen befinden.
Die verfügbaren Daten decken Folgendes ab:
- Produktionsvolumina und Einheitswerte der Aquakultur, ohne Aufzucht- und Brutanlagen
- Produktionsvolumina und Einheitswerte von Fischeiern für den Verbrauch beim Erstverkauf
- Produktionsvolumina und Input für die auf Fängen beruhende Aquakultur
- Produktionsvolumina von Brut- und Aufzuchtanlagen
Die folgenden Fischereierzeugnisse sind in den gemeldeten Daten eingeschlossen:
- Fischereierzeugnisse aus Aquakultur für den Verbrauch
- Meeresalgen für alle Verwendungszwecke
- Wildfänge für die Weiterzucht in Aquakulturanlagen
Die folgenden Fischereierzeugnisse sind in den gemeldeten Daten ausgeschlossen:
- Wildfänge für andere Zwecke als die Aufzucht in Aquakulturanlagen
- Arten für die Aquariumshaltung
- Zierfischarten
- Fischereierzeugnisse aus der Aquakultur zu anderen Zwecken als dem Verbrauch
Die Daten werden je nach Datensatz in Tonnen Lebendgewicht, in Millionen, 1000 Kubikmetern oder Hektar ausgedrückt.
Anlandungen
Jedes EU-Land übermittelt Eurostat statistische Daten über die Fischereierzeugnisse, die in seinem Hoheitsgebiet von in der EU, Norwegen oder Island registrierten Fischereifahrzeugen angelandet werden.
Es liegen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen vor, die:
- mit Fischereifahrzeugen oder anderen Schiffen, die zur Fischereiflotte gehören und die Flagge des Landes führen, in den Häfen des EU-Landes ankommen
- mit Fischereifahrzeugen oder anderen Schiffen, die zur Fischereiflotte gehören und die Flagge eines EU- oder EFTA-Landes führen, in den Häfen eines EU-Landes ankommen
- mit Fischereifahrzeugen, die die Flagge des Meldelandes führen, in den Häfen von Nicht-EU-Ländern und Nicht-EWR-Ländern ankommen und in ein EU-Land, nach Norwegen oder nach Island weiterbefördert werden.
Die Daten schließen Anlandungen von Fischereierzeugnissen aus, die:
- mit Schiffen unter der Flagge eines Nicht-EU-Landes oder Nicht-EFTA-Landes in den Häen des Landes ankommen, das die Daten erhebt und meldet
- in Häfen eines Nicht-EU-Landes oder in Island und Norwegen mit einem Schiff ankommen, es sei denn, die Erzeugnisse werden in ein EU-Land oder EWR-Land befördert
- mit Schiffen, die die Flagge des Landes führen, von dem die Daten erhoben und gemeldet werden, in Häfen eines anderen EU-Landes, Islands oder Norwegens ankommen,
- in Häfen der überseeischen Gebiete oder in Binnenhäfen ankommen
- in einem Land ankommen, das Süßwasserfischerei betreibt und die Daten erhebt und meldet oder nichtgewerbliche Fischerei betreibt
Darüber hinaus ist auch die Aquakulturproduktion ausgeschlossen.
Die Daten werden in Tonnen Produktgewicht ausgedrückt und nach FAO-Fanggebieten aufgeschlüsselt.