Agenturen und Partner
Die Europäische Kommission arbeitet folgendermaßen mit einer Vielzahl von Partnern zusammen:
- Im Vorfeld wichtiger politischer Initiativen organisiert sie öffentliche Konsultationen, um unterschiedliche Meinungen einzuholen.
- Sie unterstützt die Regierungen der EU-Länder bei der Koordinierung ihrer Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Altersversorgung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
- Sie arbeitet mit internationalen Organisationen und Partnerländern zur Förderung menschenwürdiger Arbeit zusammen.
- Sie steht in engem Kontakt mit Vertretern der europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, den so genannten Sozialpartnern. Die Sozialpartner haben eine große Anzahl von Abkommen auf europäischer Ebene ausgehandelt, die zum Teil in verbindliche Rechtsvorschriften überführt wurden.
- Auch die Verwaltung der EU-Finanzhilfen, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, erfolgt in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden.
- Sie arbeitet mit Nichtregierungsorganisationen zusammen.
- Sie schafft und pflegt im Rahmen diverser Fachausschüsse Kontakte mit Experten aus den EU-Ländern.
- Sie unterhält eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung.