Die Europäische Kommission arbeitet folgendermaßen mit einer Vielzahl von Partnern zusammen:
Im Vorfeld wichtiger politischer Initiativen organisiert sie öffentliche Konsultationen, um unterschiedliche Meinungen einzuholen.
Sie unterstützt die Regierungen der EU-Länder bei der Koordinierung ihrer Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Altersversorgung sowie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Sie steht in engem Kontakt mit Vertretern der europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, den so genannten Sozialpartnern. Die Sozialpartner haben eine große Anzahl von Abkommen auf europäischer Ebene ausgehandelt, die zum Teil in verbindliche Rechtsvorschriften überführt wurden.
Auch die Verwaltung der EU-Finanzhilfen, insbesondere des Europäischen Sozialfonds, erfolgt in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden.