Beschäftigung, Soziales und Integration

Finnland - Leistungen bei Invalidität

Leistungen bei Invalidität sollen die Autonomie von Menschen mit Behinderung oder langwierige Krankheiten stärken und ihre Lebensqualität verbessern.

Was sind Leistungen bei Invalidität?

Leistungen bei Invalidität sollen die Autonomie von Personen mit einer schwerwiegenden Erkrankung oder Behinderung stärken und ihre Lebensqualität verbessern. Es besteht unter Umständen auch ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen und Hilfsmittel oder Hilfsgeräte. Personen unter und über 16 haben bei Behinderung Anspruch auf unterschiedliche Leistungen.

Es gibt drei verschiedene Arten von Leistungen bei Invalidität:

  • Invaliditätsbeihilfe für Personen unter 16 Jahren (alle 16-vuotiaan vammaistuki).

Diese Leistung richtet sich an Kinder mit einer langwierigen Krankheit oder Behinderung:

  • Invaliditätsbeihilfe für Personen ab 16 Jahren (16 vuotta täyttäneen vammaistuki).

Diese Leistung richtet sich an Personen ab 16 Jahren mit einer Langzeitkrankheit oder Behinderung:

  • Betreuungsbeihilfe für Senioren (eläkettä saavan hoitotuki).

Diese Leistung richtet sich an Senioren mit einer Langzeitkrankheit oder Behinderung.

Wann kann ich Leistungen bei Invalidität beantragen?

Die Invaliditätsbeihilfe für Personen unter 16 Jahren wird für Kinder mit einer langwierigen Krankheit oder Behinderung gezahlt. Der Anspruch gründet nicht auf der Diagnose der Krankheit oder der Schwere der Behinderung sondern auf der Einschätzung des Unterstützungsbedarfs. Die Beihilfe wird dann gezahlt, wenn die Pflege, Unterstützung und Rehabilitation des Kindes eine größere Belastung bedeutet und mehr Verpflichtungen mit sich bringt als die Pflege eines nicht-behinderten Kindes im selben Alter. Die Belastung bzw. die Verpflichtungen müssen seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Die Invaliditätsbeihilfe für Personen ab 16 Jahren richtet sich an Personen mit einer langwierigen Krankheit oder Behinderung, die ihre körperliche Funktionsfähigkeit seit mindestens einem Jahr einschränkt. Die Krankheit, Störung oder Behinderung muss Härten mit sich bringen, Unterstützung, Beratung oder Betreuung erfordern oder zu Sonderausgaben führen.

Die Betreuungszulage für Senioren richtet sich an Senioren mit einer Behinderung oder langwierigen Krankheit. Ihre körperliche Funktionsfähigkeit muss seit mindestens einem Jahr eingeschränkt sein und die Krankheit, Störung oder Behinderung muss Härten mit sich bringen, Unterstützung, Beratung oder Betreuung erfordern oder zu Sonderausgaben führen.

Bei all diesen Zulagen kann der Basissatz auf der Grundlage der Kosten der Erkrankung auf den mittleren Satz erhöht werden.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie beantrage ich diese?

Die Invaliditätsbeihilfen für Personen unter und über 16 Jahren sowie die Betreuungszulage für Senioren bestehen aus drei Sätzen: dem Basissatz, dem mittleren Satz und dem Höchstsatz.

Das Einkommen oder Vermögen hat keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungen bei Invalidität. Diese Leistungen sind als nichtsteuerpflichtige Erträge anzusehen.

Der Antrag wird anhand eines Formulars gestellt, das bei der Sozialversicherungsanstalt (Kela) erhältlich ist. Eine ärztliche Stellungnahme, die nicht älter als sechs Monate sein darf, sollte dem Formular beigelegt werden. Die Leistung kann ohne triftigen Grund nicht länger als sechs Monate rückwirkend gewährt werden.

Fachsprache übersetzt

Körperliche Funktionsfähigkeit: Ihre körperliche Funktionsfähigkeit gilt als eingeschränkt, wenn eine Krankheit, Störung oder Behinderung ihre Fähigkeit, sich um sich selbst zu kümmern, notwendige Haushaltspflichten zu erfüllen, zu arbeiten oder zu studieren, beeinträchtigt.

Sonderausgaben: Der Begriff „Sonderausgaben“ bezieht sich auf jegliche notwendigen Zusatzkosten, die aufgrund einer Krankheit, Störung oder Behinderung entstehen. Üblicherweise werden nur reguläre Kosten für mindestens sechs Monate übernommen. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise Kosten für die medizinische Versorgung und für Medikamente, zusätzliche Transportkosten, Kosten für häusliche Pflege und Haushaltshilfen. Ausgaben für allgemeine Lebensmittel oder Kleidung und Kosten, die für Hobbys, den Kauf von Geräten oder den Unterhalt eines Autos anfallen, gelten nicht als Sonderausgaben.

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