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Von Dr. Qasim Chaudhry, Vizevorsitzender des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Nanomaterialien in Kosmetika“

Von Dr. Qasim Chaudhry, Vizevorsitzender des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Nanomaterialien in Kosmetika“

Vor Kurzem hat die Europäische Kommission ihren wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) beauftragt, eine Stellungnahme zur Sicherheit der Nanoformen von Kieselsäure, Kieselsäuregel und oberflächenmodifizierten Kieselsäuren wie Silan und Dichlordimethylsilan abzugeben. Diese Nanomaterialien werden in ab/-auszuspülenden und nicht-ab/auszuspülenden kosmetischen Mittel für Haar, Haut, Lippen, Gesicht und Nägeln verwendet.

Die Kommission möchte vom SCCS erfahren, ob Nicht-Lebensmittel-Verbraucherprodukte, einschließlich Kosmetika und ihrer Inhalte, gesundheitsschädlich oder unsicher sind. Der Einsatz von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln ist in der EU reguliert. Alle Hersteller müssen die Kommission sechs Monate vor dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts mit Nanomaterialien benachrichtigen.

Die Kommission kann den SCCS um eine wissenschaftliche Stellungnahme ersuchen, wenn sie mehrere Meldungen zu Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Auswirkungen zu einem bestimmten Inhaltsstoff erhalten hat, für den noch keine ausreichenden Risikobewertungen durchgeführt wurden.  

Dies war hier der Fall: Es gingen 172 Meldungen zu Produkten ein, die einen oder mehrere der vier Arten Silizium in Nanoform enthielten. 

Gemäß seinem Auftrag untersuchte der SCCS die von den Unternehmen vorgelegten Informationen sowie einschlägige wissenschaftliche Studien in englischer Sprache. In seiner nach dieser gründlichen Prüfung im März 2015 online veröffentlichten Stellungnahme kam der SCCS zu dem Schluss, dass nicht nachweisbar ist, ob die verschiedenen Arten Kieselsäure in Nanoform in die Haut eindringen oder toxisch sind. Genauso wichtig ist jedoch die Schlussfolgerung, dass nicht genügend Beweise vorliegen, um dies zu 100 % auszuschließen.  

Es sind also weitere Daten zu Nanomaterialien erforderlich, vor allem hinsichtlich der Hautresorption von Kieselsäure, insbesondere bei verwundeter oder geschädigter Haut, und hinsichtlich der potenziellen systemischen Toxizität, bevor dieser Produkte als sicher oder unsicher bezeichnet werden können. 

Überdies weisen Studienergebnisse zu einer anderen Art von Nano-Kieselsäure, die nicht in Kosmetikprodukten verwendet wird, auf eine genotoxische Wirkung hin, weshalb weitere Untersuchungen erforderlich sind, um auszuschließen, dass für Kosmetik verwendete Kieselsäureprodukte eine ähnliche Wirkung haben.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass die Europäische Kommission den Gesundheitsschutz ernst nimmt und die neuesten Entwicklungen hinsichtlich Inhaltsstoffen chemischer Natur oder aus Nanomaterialien in Kosmetika beobachtet. Sobald neue Erkenntnisse bekannt werden, wird der SCCS die Sicherheit von Kieselsäureprodukten in Nanoform überprüfen und seine Ergebnisse veröffentlichen.

http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dyna/enews/enews.cfm?al_id=1594

Im Lichte neuerer Erkenntnisse hat die Europäische Kommission den wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) um eine Aktualisierung seiner früheren Stellungnahmen hinsichtlich der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern gebeten.

Dieses Thema interessiert und betrifft alle Menschen, da wir in unserem täglichen Leben mehr oder weniger häufig oder stark elektromagnetischen Feldern und anderen Frequenzen ausgesetzt sind, je nachdem, wo wir leben und arbeiten. Dabei handelt es sich um sehr niedrige Frequenzen – von elektrischen Leitungen und Transformatoren, über mittelstarke Frequenzen, z. B. von Induktionsherden und anderen Haushaltsgeräten bis hin zu Radiofrequenzen von Mobiltelefonen und anderen mobilen Geräten.  

Die Expertinnen und Experten prüften die wichtigsten wissenschaftlichen Studien zur Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und fassten ihre Kommentare in der neuen Stellungnahme zusammen, die am 27. Januar 2015 veröffentlicht wurde: „Potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF)“. Die gesichtete wissenschaftliche Literatur umfasst mehr als 700 ab dem Jahr 2009 durchgeführte Studien. Im Allgemeinen sind die Ergebnisse beruhigend: Nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen liegen keine Anzeichen für nachweisbare schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit vor, sofern die Exposition innerhalb der in den EU-Rechtsvorschriften empfohlenen Grenzen bleibt.

Was den mittleren Frequenzbereich betrifft, wurden in den letzten Jahren Induktionsherde immer beliebter. Diese Geräte können ihre Nutzerinnen und Nutzer Magnetfeldern aussetzen, die stärker sind als die Referenzwerte in den diesbezüglichen Leitlinien.

Bezüglich Radiofrequenzen und Krebsrisiko heißt es in der Stellungnahme, dass es weniger Anhaltspunkte für häufigere Fälle von Gehirntumoren (Glioma) gibt als früher, und dass mögliche Zusammenhänge mit Ohrenkrebs (akustischem Neuroma) weitere Untersuchungen erfordern. Aus Studien zu Krebs in der Kindheit ergeben sich keinerlei Zusammenhänge mit der Exposition gegenüber Rundfunksendeanlagen.

Einige epidemiologische Studien deuten auf ein erhöhtes Risiko von Leukämie im Kindesalter durch Exposition gegenüber besonders niedrigen elekromagnetischen Feldern an. Bisher konnten jedoch noch keine genaueren Mechanismen festgestellt werden, auch konnten die Ergebnisse nicht durch Experimente erhärtet werden. Da auch die epidemiologischen Studien nicht hieb- und stichfest sind, ist es zu früh für die Bestimmung kausaler Zusammenhänge.

Aus neueren Studien lässt sich nicht schließen, dass die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern schädliche Auswirkungen auf das Reproduktionssystem oder andere Symptome hat. Die vor einiger Zeit geäußerte Vermutung, es bestünde ein Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und Alzheimer, konnte in neuesten Studien nicht bestätigt werden.

Doch all diese Ergebnisse können die Bedenken in Bezug auf die Exposition gegenüber verschiedenen Quellen nicht ausräumen.   Der SCENIHR hat eine Reihe von Empfehlungen zu den Forschungsschwerpunkten und Leitlinien zur Methodik der Experimente entwickelt sowie Mindestanforderungen für die Gewährleistung der Datenqualität und -nutzbarkeit für die Risikobewertung. Diese Empfehlungen sind in der Stellungnahme aufgeführt.

http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dyna/enews/enews.cfm?al_id=1581

Bisphenol A (BPA) ist ein Weichmacher, der in Kunststoffen verwendet wird, um sie geschmeidiger zu machen. Vor allem über Lebensmittelverpackungen sind die meisten Menschen diesem Stoff ausgesetzt, was zu intensiven Diskussionen unter Wissenschaftlern führt.

Da auch in Medizinprodukten wie Kathetern, Implantaten und manchen Zahnprothesen BPA verwendet wird, wurde der wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) beauftragt, mögliche Gesundheitsrisiken zu untersuchen.

Bei den meisten Anwendungen, auch in der Zahnmedizin, wird die BPA-Menge, der gegenüber die Patienten ausgesetzt sind, als nicht schädlich erachtet, da der Grenzwert der maximal zulässigen Einnahme von 4 µg pro kg Körpergewicht pro Tag keinesfalls überschritten wird. Überdies wird BPA normalerweise nur für einen begrenzten Zeitraum über ein medizinisches Produkt aufgenommen, während der Grenzwert auf eine lebenslange, tägliche Exposition bezogen ist.

Der höchste Grad der Aussetzung gegenüber BPA findet während langwieriger medizinischer Behandlungen vor allem für Neugeborene auf der Intensivstation, für Säuglinge und für Dialysepatienten statt. Auf Grundlage der verfügbaren Daten kommt der SCENIHR zu dem Schluss, dass in solchen Fällen in der Tat das Risiko einer zu hohen Exposition auftreten kann, da der Grenzwert während der Behandlung überschritten wird und die Patienten besonders geschwächt sind.   

Gleichwohl sollte die positive Wirkung der medizinischen Geräte und Mittel nicht unterschätzt werden: Es kann unter Umständen um das Überleben eines zu früh geborenen Babys gehen. Die Möglichkeit, BPA in solchen Geräten und Mitteln zu ersetzen, und die Folgen für die Effizienz der Behandlung sowie – soweit verfügbar – das toxikologische Profil der alternativen Materialien sollte gegeneinander abgewogen werden.

http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dyna/enews/enews.cfm?al_id=1580

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat der unabhängige wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) vor Kurzem eine aktualisierte Stellungnahme zu Zahnamalgam veröffentlicht: „The safety of dental amalgam and alternative dental restoration materials for patients and users“.

Zahnamalgam ist die „silberne“ Füllung aus einer Legierung verschiedener Metalle, darunter elementares Quecksilber, zu dem es Bedenken hinsichtlich der gesundheitsschädigenden Auswirkungen seiner Verdampfung gibt.

Diese Bedenken konnten durch aktuelle wissenschaftliche Studien nicht erhärtet werden. Nach Prüfung der vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse zog der SCENIHR den Schluss, dass weder Zahnamalgam, noch alternative Materialien bei normalem Gebrauch in der breiten Bevölkerung keine Gesundheitsschäden hervorrufen.

Alternative Zahnfüllungen sind eine gute Wahl für neue Füllungen.. Es ist jedoch nicht ratsam, Zahnamalgam durch Alternativen zu ersetzen, wenn der Patient keine allergischen Reaktionen zeigt: Wird Zahnamalgam entnommen, ist der Patient höheren Dosen von Quecksilberdämpfen ausgesetzt als wenn die Füllung im Zahn bleibt.  

Bei der Wahl des Materials sollten Patienten und Zahnärzte verschiedene Faktoren berücksichtigen, z. B. ob die Füllungen für Milchzähne oder permanente Zähne gedacht sind, welcher Zahn behandelt wird, und ob der Patient oder die Patientin gegen Quecksilber oder andere Bestandteile des Füllstoffs allergisch ist.   Für Schwangere gilt wie bei jeder medizinischen oder pharmazeutischen Behandlung beim Einbringen jeglichen Zahnfüllstoffs besondere Vorsicht.

http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dyna/enews/enews.cfm?al_id=1591

Jüngste Studien wiesen nach, dass die Aufnahme von Chrom(VI) über das Trinkwasser zu verschiedenen Krebsarten im Magen-Darm-Trakt von Versuchstieren führen kann. Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass Chrom(VI) auch beim Menschen Krebs hervorrufen kann, wenn oral eingenommen.  Deshalb wurde der Grenzwert für die virtuelle sichere Dosis Chrom(VI) gesenkt. Zahlreiche Spielzeuge enthalten Chrom(VI), darunter auch einige für Kinder. Die EU-Richtlinie zur Spielzeugsicherheit legt für alle in der EU verkauften Spielzeuge strenge Höchstwerte für die Menge einer chemischen Verbindung fest, die von einem Spielzeug auf ein Kind übertragen werden darf, den so genannten „Migrationsgrenzwert“.  

Die Europäische Kommission ersuchte ihren unabhängigen wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) darum, die neuesten Studien zu überarbeiten und eine Stellungnahme zu Chrom(VI) in Spielzeugen abzugeben. In seinen Schlussfolgerungen bemerkte der SCHER, dass die aktuellen Migrationsgrenzwerte für Chrom(VI) im Einklang mit dem vor Kurzem gesenkten Höchstwert angepasst werden sollten. Überdies empfiehlt der SCHER, angesichts der unvermeidlichen Aufnahme von Chrom(VI) aus anderen Quellen wie z. B. Trinkwasser und Umwelt jegliche weitere Exposition gegenüber Chrom(VI) mithilfe der besten verfügbaren Technologien auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

http://ec.europa.eu/dgs/health_food-safety/dyna/enews/enews.cfm?al_id=1566