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Von Linda McAvan, Mitglied des Europäischen Parlaments, Berichterstatterin für die Richtlinie über Tabakerzeugnisse

Von Linda McAvan, Mitglied des Europäischen Parlaments, Berichterstatterin für die Richtlinie über Tabakerzeugnisse

Vor etwas mehr als einem Jahr trat die neue Richtlinie über Tabakerzeugnisse in Kraft. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der öffentlichen Gesundheit in der EU und insbesondere zum Schutz junger Menschen getan. In den kommenden Monaten werden alle EU-Länder die Bestimmungen der Richtlinie schrittweise umsetzen. Dadurch wird sich das Angebot der auf dem EU-Markt verfügbaren Tabakerzeugnisse und ihre Verpackung grundlegend ändern. Starke Aromen wie z. B. Fruchtgeschmack oder Menthol in Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen werden verboten. Auf den Zigarettenpackungen sind großflächige Warnhinweise zu den Risiken des Tabakkonsums in Bild- und Textform anzubringen. Die Verwendung irreführender Ausdrücke wie „Bio-“ oder „natürlich“ ist untersagt.

Mit der Richtlinie werden außerdem Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen eingeführt. Neue Vorschriften für nikotinhaltige elektronische Zigaretten sollen die Sicherheit, Qualität und ordnungsgemäße Etikettierung dieser Produkte gewährleisten.

Viel wurde im letzten Jahr bereits erreicht. Die Europäische Kommission arbeitet nun an detaillierten praktischen Durchführungsbestimmungen zur Tabakrichtlinie, die beispielsweise die Ermittlung starker Aromen in Tabakerzeugnissen, die Gestaltung der neuen Warnhinweise oder E-Zigaretten-Nachfüllpackungen betreffen. Diese Vorschriften müssen noch vor der Umsetzungsfrist im Mai 2016 erlassen sein. Die Mitgliedstaaten unternehmen ebenfalls alle notwendigen Schritte, um die Richtlinie fristgerecht umzusetzen.

Allerdings haben in der Zwischenzeit die Tabak- und E-Zigaretten-Industrie sowie ein Mitgliedstaat die Richtlinie angefochten. Parlament und Rat werden sich mit Hilfe der Kommission dafür einsetzen, dass die vereinbarten Vorschriften vor Gericht bestätigt werden, so dass der Nutzen der Richtlinie für den Binnenmarkt und die öffentliche Gesundheit nicht verloren geht.

Ermutigend ist, dass mehrere Mitgliedstaaten (Frankreich, Irland und das Vereinigte Königreich) ihre Absicht bekundet haben, einen Schritt weiter zu gehen und vollständig standardisierte Verpackungen einzuführen. Wie zuvor bereits Australien möchten diese Länder sicherstellen, dass die Tabakindustrie Verpackungen nicht missbraucht, um junge Menschen zum Konsum ihrer Erzeugnisse zu verführen. Sie sind Vorreiter beim Schutz junger Menschen und der gesamten Bevölkerung vor der gesundheitsschädigenden Wirkung des Rauchens. In den letzten Jahren hat die Zahl der Raucher in der EU abgenommen. Die Tabakrichtlinie wird diesen Trend unterstützen und einen Beitrag dazu leisten, dass weniger junge Menschen zur Zigarette greifen.

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