Hafenanlagen zählen zu den potenziell gefährlichsten Bereichen, in denen Zollbedienstete tätig sein müssen. Über das offensichtliche Risiko von Tätigkeiten in Wassernähe hinaus kommen bei Tätigkeiten in Hafenanlagen regelmäßig noch zahlreiche weitere Gefahrenquellen in Betracht:
- in Bewegung befindliche Fahrzeuge und Schiffe,
- Brückenkrane und Container-Handling-Systeme,
- gefährliche Stoffe,
- schwere Maschinen,
- rutschige Oberflächen,
- Stolpergefahr (z. B. durch Vertäuung, Paletten usw.),
- Verhalten Dritter (Touristen usw.).
1. Transportgefahren
1.1 Allgemeine Informationen
Der Verkehr in Häfen und in Frachtbereichen kann mit verschiedenen Risiken verbunden sein. Wenngleich auch dort häufig die üblichen Straßenverkehrsregeln gelten und spezielle Fahrwege vorgesehen und klar gekennzeichnet sind, besteht erhöhte Gefahr für Personen, die Tätigkeiten auf den betreffenden Wegen ausführen müssen. In diesem Abschnitt werden einige der Fahrzeuge beschrieben, die Sie am häufigsten antreffen werden. Außerdem werden die mit diesen Fahrzeugen jeweils verbundenen Risiken und Möglichkeiten zur Vermeidung von Verletzungen erläutert.
Wenn Sie sich in einem Hafengebiet mit einem Fahrzeug bewegen müssen, beachten Sie, dass dort zwar die normalen Straßenverkehrsregeln gelten, über die normale Gefährdung im Straßenverkehr hinaus aber noch weitere Gefahren zu berücksichtigen sind. Betrachten Sie Hafengebiete nicht als ungeregelten Raum, in dem Sie sich mit einem Fahrzeug nach Belieben bewegen können. Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nicht direkt am Wasser ab.
1.2 Welche Fahrzeugtypen können in Häfen und in Frachtbereichen vorkommen?
In Häfen und Frachtbereichen werden Ihnen vielfältige Fahrzeuge begegnen, von Gabelstaplern und Elektroschubkarren bis hin zu Personenkraftwagen und Schwerlastfahrzeugen oder mobilen Kranen und Portalhubwagen. Viele Standorte sind zudem an den Personen- und/oder Güterschienenverkehr angebunden.
Hafenarbeiter und Frachtarbeiter sind im Allgemeinen unter Zeitdruck tätig, insbesondere beim Löschen, Lagern und Verstauen von Fracht. Achten Sie insbesondere während der Durchführung dieser Tätigkeiten auf schnell fahrende Fahrzeuge. Verkehrsbedingte Unfälle vermeiden Sie am besten, indem Sie deutlichen Abstand halten. Sichere Fußwege müssten deutlich gekennzeichnet sein. Wenn Sie in einem eingeschränkt zugänglichen Bereich arbeiten, weisen Sie die für diesen Bereich zuständige Person grundsätzlich darauf hin. Die betreffende Person wird dann die Fahrer auf Ihre Anwesenheit aufmerksam machen. Vergessen Sie nicht, dieser Person mitzuteilen, wenn Sie fertig sind, damit der normale Arbeitsbetrieb nicht unnötig beeinträchtigt wird.
1.3 Welche Risiken bestehen?
Mobilkrane und Hebezeuge: Die Bediener dieser Geräte haben häufig nur eingeschränkte Sicht aus ihren Kabinen und können häufig nur begrenzt auf Fußgänger achten. In geschlossenen Räumen (z. B. in Transitlagern) besteht zudem unter Umständen eine erhöhte Gefährdung durch Diesel- oder Treibstoffdämpfe. Weisen Sie die für die Fahrer zuständige Aufsichtsperson auf Ihre Anwesenheit hin. Die Aufsichtsperson kann die Fahrer gewöhnlich per Funk verständigen.
Brückenkrane und Containerstapel: Brückenkrane können mit einer Fernbedienung oder sogar über Computer gesteuert werden. Bereiche, in denen Container gestapelt werden, sind zwischen den Stapeln manchmal nur schlecht oder überhaupt nicht einsehbar. Betreten Sie einen Bereich mit Containerstapeln erst dann, wenn alle Tätigkeiten in diesem Bereich eingestellt wurden.
Elektrofahrzeuge: Elektrofahrzeuge sind unter anderem Gabelstapler, Elektroschubkarren und ferngesteuerte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge sind aus folgenden Gründen besonders gefährlich:
- Die Fahrzeuge bewegen sich nahezu geräuschlos;
- sie fahren teilweise mit verhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten;
- die Fahrer haben häufig nur eine eingeschränkte Sicht.
Besonders gefährlich sind diese Fahrzeuge
- in geschlossenen Räumen mit in Reihen gestapelter Fracht, da die Sicht der Fahrer dann noch zusätzlich eingeschränkt ist;
- in Bereichen, in denen Waren auf sehr engem Raum gelagert werden, da ein falsches Manövrieren des Fahrzeugs dazu führen kann, dass andere Waren oder sogar ganze Regale umgeworfen werden;
- wenn mehr als eine Person im selben Bereich arbeitet. Akustische Warnsignale etwa beim Rückwärtsfahren werden dann möglicherweise nicht entsprechend beachtet.
1.4 Wie können die bestehenden Risiken reduziert werden?
Tragen Sie grundsätzlich Warnkleidung und arbeiten Sie möglichst immer zu zweit.
Achtung! Es liegt in Ihrer Verantwortung, Abstand von Fahrzeugen in Hafengebieten zu halten. Fußgänger haben grundsätzlich keine „Vorfahrt“.
Wenn Sie zu Fuß unterwegs sind, bleiben Sie immer auf den für Fußgänger ausgewiesenen Wegen. Halten Sie deutlichen Abstand von großen Fahrzeugen wie Mobilkranen und Portalhubwagen. Die Fahrer können Sie möglicherweise nicht sehen.
Betreten Sie eingeschränkt zugängliche Bereiche erst, nachdem Sie die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsperson erhalten haben.
Sicherer ist es, alle Bereiche zu meiden, in denen Fahrzeuge verwendet werden. Dies gilt insbesondere für größere Fahrzeuge, bei denen der Fahrer möglicherweise nur eingeschränkte Sicht hat und die einen längeren Bremsweg haben. Wenn Sie in diesen Bereichen tätig sein müssen, achten Sie auf die gelben Blinkleuchten fahrender Fahrzeuge und wenden Sie sich dem entgegenkommenden Verkehr zu.
Wenn ein Gabelstapler bedient wird, müssen Sie weit entfernt bleiben und dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Fahrer auf Sie achtet.
Eisenbahn: Arbeiten im Bereich von Schienen kann besonders gefährlich sein. Schienenfahrzeuge fahren im Hafenbereich wahrscheinlich nicht mit hoher Geschwindigkeit, benötigen aber dennoch deutlich länger als ein Straßenfahrzeug, bevor sie völlig zum Stehen kommen. Von Stromoberleitungen oder Stromschienen kann eine zusätzliche Gefahr ausgehen.
Sonstige Fahrzeuge: Möglicherweise fahren in dem betreffenden Bereich auch andere Fahrzeuge, wie private Pkw, Busse oder Lkw. Diese müssen auf den hierfür ausgewiesenen Fahrbahnen bleiben. Lkw oder Schlepper, mit denen im Hafen Container befördert werden, können plötzlich losfahren oder die Fahrtrichtung ändern.
2. Überprüfung von Fahrzeugen
2.1 Allgemeine Hinweise
Die folgenden Punkte sollten Sie bei allen Fahrzeugtypen berücksichtigen:
- Sämtliche Werkzeuge und Ausrüstungselemente, die Sie für Tätigkeiten an Fahrzeugen verwenden, müssen für den jeweiligen Zweck geeignet sein. Die Ausrüstung sollte entsprechend den geltenden ISO-Normen/europäischen Normen ausgeführt sein, insbesondere, wenn sie in entzündlicher oder explosionsgefährlicher Umgebung eingesetzt wird.
- Arbeiten Sie grundsätzlich nicht alleine.
- Nehmen Sie Schmuck, Ohrringe, Ketten usw. grundsätzlich vollständig ab.
- Vergewissern Sie sich immer, dass der Fahrer/Bediener einer Vorrichtung weiß, welche Tätigkeit Sie gerade ausführen, damit jegliche Verletzungsgefahr durch Bewegungen des betreffenden Fahrzeugs oder der jeweiligen Ausrüstung ausgeschlossen werden kann.
- Sichern Sie die erforderlichen Schlüssel.
- Bringen Sie am Lenkrad einen entsprechenden Hinweis an.
- Achten Sie darauf, dass die Feststellbremse angezogen ist.
- Sichern Sie die Fahrzeuge mit Unterlegkeilen.
- Sorgen Sie gegebenenfalls dafür, dass elektrische Systeme stromlos gemacht werden. (Die entsprechenden Maßnahmen sollten von einem Fachmann vorgenommen werden.)
- Verhalten Sie sich bei Systemen mit Airbag mit der gebotenen Vorsicht.
- Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen mit folgenden Bestandteilen:
- Handschutz,
- Kopfschutz,
- sonstige Schutzausrüstung.
- Arbeiten Sie grundsätzlich nicht unter nicht abgestützten Fahrzeugteilen. Wenn ein Gabelstapler innerhalb eines Fahrzeugs eingesetzt wird, achten Sie darauf, dass das Fahrzeug für die betreffende Zusatzlast ausgelegt ist.
- Achten Sie darauf, dass alle Bereiche gut gelüftet sind und dass sich ggf. zur Begasung verwendete Stoffe verflüchtigt haben. (Wenn das Fahrzeug begast und dann gelüftet wurde, sollte eine Bescheinigung vorliegen.)
- Verwenden Sie im Zweifelsfall ein Gasüberwachungsgerät.
- Informieren Sie sich über die Beschaffenheit der beförderten Waren, um die jeweiligen Risiken abzuschätzen.
2.2 Weitere bei Tankfahrzeugen für Schienen- oder Straßentransporte zu beachtende Punkte
- Wenn Sie Untersuchungen auf Fahrzeugen mit hohen Aufbauten oder auf Tankfahrzeugen vornehmen müssen, verwenden Sie eine geeignete Brücke oder eine sonstige sichere Zugangsausrüstung. Bewegliche oder nicht gesicherte Leitern dürfen nicht verwendet werden (siehe Arbeiten mit Sturzgefahr).
- Klettern Sie nur dann auf Fahrzeuge, wenn Sie entsprechend geschult wurden und wenn geeignete Vorkehrungen für den Fall eines Sturzes getroffen wurden (beispielsweise durch die Verwendung von Sicherheitsgeschirr). Eine rutschige Oberfläche auf einem Fahrzeugdach kann eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen.
- Hinreichende Kopffreiheit – unter Umständen arbeiten Sie in der Nähe von Oberleitungen oder unmittelbar unter Hallendächern.
- Wenn Tankfahrzeuge unter Druck beladen oder entladen wurden, kann in den Fahrzeugen noch ein Restdruck vorhanden sein. Öffnen Sie Kontrollluken erst dann, wenn Sie sicher sind, dass der Druck abgebaut wurde. Nach Möglichkeit sollten Sie Luken ohnehin vom Fahrer öffnen lassen.
- Einige Waren, die normalerweise fest sind, werden in flüssiger Form transportiert, indem die Temperatur erhöht wird. Dies birgt das Risiko von Verbrühungen oder Verbrennungen.
3. Untersuchung von Fracht und Behältern
3.1 Allgemeine Informationen
Allgemeine Frachtuntersuchungen, insbesondere Untersuchungen in Container-Terminals und in Lagern, gehen mit vielfältigen Gefahren einher, die teilweise auch in anderen Abschnitten dieses Leitfadens behandelt werden.
In diesem Abschnitt soll auf einige Gefahren näher eingegangen werden.
3.2 Welche Gefahren sind zu beachten?
Frachtprüfungen sollten immer in einem sicheren entsprechend ausgewiesenen Kontrollbereich durchgeführt werden und nicht beispielsweise in einem Bereich erfolgen, in dem Fracht gestapelt wird oder in dem in sonstiger Weise gearbeitet wird und in dem eine Gefährdung durch fahrende Fahrzeuge bestehen könnte. Arbeiten Sie möglichst immer zu zweit.
3.3 Untersuchung von Containern von außen
- Wenn Sie Untersuchungen unter einem Container durchführen müssen, sollte der Container auf einer tragfähigen Vorrichtung abgestützt sein (beispielsweise auf einem Sattelauflieger). Trotzdem muss diese Vorrichtung an eine Zugmaschine angekoppelt sein, damit der Container nicht von einem anderen Fahrzeug umgestoßen werden kann.
- Unter keinen Umständen dürfen Container untersucht werden, die noch von einer Hebevorrichtung angehoben sind (z. B. von einem Gabelstapler oder einem Portalhubwagen).
- Untersuchungen auf Containern sollten mithilfe einer Brücke bzw., wenn keine Brücke verfügbar ist, unter Nutzung der fest montierten Leitern und Laufstege oder einer beweglichen Leiter durchgeführt werden (siehe Arbeiten mit Sturzgefahr).
- Tragbare Leitern dürfen nicht verwendet werden.
- Die Oberseite von Containern kann rutschig sein. Seien Sie vorsichtig.
3.4 Öffnen von Containern und Frachtfahrzeugen und Prüfung des Innenraums
- Beachten Sie alle Kennzeichnungsetiketten auf den beförderten Erzeugnissen. Die Erzeugnisse an sich könnten bereits gefährlich sein.
- Tragen Sie grundsätzlich Schutzkleidung und benutzen Sie unter anderem Handschuhe und Schutzcremes.
- Versuchen Sie nur in Notfällen, Container selbst zu öffnen. Gegenstände könnten aus schlecht gepackten Sendungen herausfallen, und die Container können noch Rückstände gefährlicher Begasungsmittel enthalten. Halten Sie hinreichenden Abstand.
- Die Container sind von entsprechend geschulten und erfahrenen Hafenmitarbeitern zu löschen und zu beladen.
- Achtung! Niemand darf bei der Ausführung seiner Tätigkeit seine eigene Sicherheit gefährden.
- Beachten Sie, dass auf den Containern Gegenstände liegen könnten (beispielsweise Holzstücke zur Sicherung von Planen oder – im Winter – schwere Eisplatten).
- Vergewissern Sie sich immer, dass ein Container gefahrlos betreten werden kann. Erkundigen Sie sich, ob der Container gelüftet wurde, um gefährliche Gase zu entfernen. Es sollte eine Bescheinigung verfügbar sein, aus der hervorgeht, dass der Container keine schädlichen Gase mehr enthält.
- Wenn Sie aufkommende Übelkeit spüren, verlassen Sie den betreffenden Bereich umgehend.
- Seien Sie besonders vorsichtig bei Kühlcontainern. Auch Container, die vom jeweiligen Fahrzeug abgenommen wurden, können noch flüssigen Stickstoff enthalten, der zu Kühlzwecken in den Innenraum gepumpt wurde.
- Betreten Sie Container und prüfen Sie Kühleinheiten erst dann, wenn Sie sicher sind, dass Sie dies gefahrlos tun können, und wenn Sie wissen, dass die Stromversorgung unterbrochen wurde. Vergewissern Sie sich, dass ein Kollege darüber informiert ist, dass Sie sich in einem Container befinden.
- Nehmen Sie keine unsachgemäßen Veränderungen an Elektroanschlüssen vor. Sie könnten versehentlich die Temperatur im Innenraum verändern.
- In Kunststofftaschen oder -beuteln aufgehängte Kleidungsstücke mögen harmlos erscheinen, können aber sehr gefährlich werden, wenn sie auf Sie herunterfallen – Sie könnten ersticken.
- Achten Sie auf Ihren Rücken, wenn Sie Gegenstände anheben müssen! Beachten Sie die Hinweise zum rückenschonenden Heben von Gegenständen. Heben Sie Güter nur im Notfall selbst. Normalerweise ist dies Aufgabe der Hafenarbeiter.
3.5 Welche sonstigen Gefahren sind zu berücksichtigen?
Die Betreiber von Standorten haben ihre eigenen Sicherheitsvorschriften einschließlich Regelungen für Notfallsituationen (d. h., für einen Brand oder zur Notfallversorgung). Vergewissern Sie sich, dass Sie diese Regelungen kennen und einhalten.
Achtung!
- Besonders gefährlich sind Portalhubwagen zum Anheben von Containern. Sie bewegen sich verhältnismäßig leise und mit hohen Geschwindigkeiten, und die Fahrer haben nur sehr eingeschränkte Sicht. Halten Sie gebührenden Abstand von diesen Fahrzeugen. Achten Sie auch darauf, wo Sie gehen.
- Laufen Sie nicht zwischen Containern oder Frachtstapeln, wenn nicht unbedingt erforderlich und wenn Sie nicht vorher die ausdrückliche Zustimmung des Anlagenbetreibers eingeholt haben.
- Fahren Sie ohne die Genehmigung des Anlagenbetreibers mit einem Kraftfahrzeug in Terminals nicht in Bereiche, in denen gearbeitet wird. Das Versandpapier des jeweiligen Containers oder des Fahrzeugs müsste Aufschluss über die beförderten Güter geben. Ansonsten sollten in jedem Fall eindeutige Kennzeichnungen auf dem eigenen Container angebracht sein.
4. Welche sonstigen Gefahren könnten auftreten?
Gefahr | Gegenmaßnahmen |
Stolpergefahren
Sie können über viele Dinge stolpern, z. B.:
- Packmaterial, Stahlband, usw.
- Paletten und andere Verpackungen – ganz oder defekt;
- Boxen und Kisten;
- Taue, Poller und sonstige Befestigungen.
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Seien Sie wachsam und achten Sie auf Stolpergefahren.
- Entfernen Sie vor Beginn der Arbeiten möglichst Gegenstände, über die Sie stolpern könnten.
- Achten Sie hierbei besonders auf Seile und Taue an der Kaikante.
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Rutschige Flächen
Hierzu zählen metallische Bereiche wie etwa:
- Laufbrücken und Gehwege oder
- Kanaldeckel.
Seien Sie auch vorsichtig bei verschütteter Fracht, einschließlich:
- Flüssigkeiten
- Körnern
- Öl
- Eis
- beschädigten Früchten, Fisch usw.
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Seien Sich besonders vorsichtig, wenn Sie über rutschige Flächen laufen, vor allem, wenn diese nass sind. Hierzu zählen metallische Bereiche wie etwa:
- Angemessenes Schuhwerk mindert die Rutschgefahr.
- Wenn möglich, sollte bei Verschüttungen sofort ein geeignetes Sorptionsmittel verwendet werden.
- Wenn dies machbar ist, sollte verschüttete Ware vor Beginn der Arbeiten entfernt werden.
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Geschlossene Bereiche:
Geschlossene Bereiche gibt es vor allem an Bord von Schiffen, aber auch in Hafenanlagen:
- Lagerbereiche und Zugangswege zu Silos usw.;
- Motoren- und Maschinenräume auf Portalkranen oder andere Umschlagsgeräte wie Fördergeräte;
- versiegelte Container.
Diese können eine große Bandbreite an Gefahren bergen, einschließlich von
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Betreten Sie geschlossene Bereiche niemals, ohne über die entsprechende Schulung und Ausrüstung zu verfügen.
- Bevor Sie einen geschlossenen Bereich betreten, sollte stets eine Risikobewertung durchgeführt und die Erlaubnis des Zuständigen eingeholt werden.
- Es sollten ein Sauerstoffmessgerät und /oder ein Gasüberwachungsgerät verwendet werden.
- Wenn der Bereich nicht ausreichend belüftet werden kann, ist ggf. ein Atemgerät oder Rettungsausrüstung erforderlich.
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Kühllagerung:
Gewerbliche Gefrierräume können eine Temperatur von unter -22 °C aufweisen.
- Eine plötzliche Exposition kann einen Schock verursachen.
- Eine längere Exposition kann zu Erfrierungen führen.
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Es sollte einen Plan für sicheres Arbeiten geben. Sie sollten auch an Folgendes denken:
- Informieren Sie immer jemanden, wenn Sie den betreffenden Raum betreten, damit Sie nicht eingeschlossen werden;
- verwenden Sie angemessene Schutzkleidung;
- befolgen sie die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
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Druckbehälter:
Druckbehälter, einschließlich Bierfässern usw., können bei unsachgemäßem Öffnen explodieren.
- Die versehentliche oder unsachgemäße Bedienung von Druckventilen kann zu dauerhaften Verletzungen führen, vor allem des Gesichts oder Gehörs.
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Versuchen Sie niemals, einen Druckbehälter zu öffnen, wenn Sie nicht über geeignete Werkzeuge und Schulungen verfügen.
Greifen Sie erforderlichenfalls auf einen spezialisierten Auftragnehmer zurück.
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Arbeiten in der Nähe von Eisenbahnstrecken:
Zusätzliche Gefahren bestehen in Bahnhöfen oder nahe von Eisenbahnstrecken.
- Züge können sich ohne Warnung in Bewegung setzen, und dies kann auch nur geringe Geräusche verursachen, wenn Sie sich in gewissen Abstand von der Lokomotive befinden.
- Auch langsam fahrende Züge benötigen eine gewisse Strecke, um zum Stillstand zu kommen.
- In Rangierbahnhöfen können einzelne Wagen ohne Antriebswagen in eine andere Position gebracht werden.
- Oberleitungen sind besonders gefährlich, da sie sehr hohe Spannungen (25 000 V oder mehr) haben können.
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- Informieren Sie stets einen Bahnbediensteten über Ihre Anwesenheit und beginnen Sie erst dann mit Ihrer Arbeit, wenn dies sicher ist.
- Tragen Sie stets hochsichtbare Kleidung.
- Überqueren Sie die Schienen nur an ausgewiesenen Stellen.
- In einigen Bereichen erfolgt die Stromversorgung über eine Hochspannungsleiterschiene. Diese muss ebenso wie Wasser oder Gegenstände in der Nähe gemieden werden.
- Steigen Sie über die Schienen und treten Sie nicht zwischen diese.
- Gehen Sie um stehende Wagons herum und laufen Sie nicht zwischen diesen.
- Das gesamte System ist so lange als „unter Strom“ zu betrachten, bis ein Bahnbediensteter Ihnen mitgeteilt hat, dass der Strom abgestellt wurde.
- Halten Sie stets mindestens drei Meter Abstand von Freileitungsteilen (einschließlich Ihrer Ausrüstung, insbesondere langen Stangen oder anderen Kontrollinstrumenten).
- Sollte etwas von den Leitungen herabhängen (wie Eiszapfen, Drähte, Seile usw.), so halten Sie sich davon fern und melden Sie es sofort einem Bahnbediensteten.
- Arbeiten Sie nie oberhalb der Freileitungsausrüstung. Vor Beginn der Arbeiten sollte der Wagon in einen sicheren Bereich verbracht oder der Strom abgeschaltet werden.
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