Hafenanlagen zählen zu den potenziell gefährlichsten Bereichen, in denen Zollbedienstete tätig sein müssen. Über das offensichtliche Risiko von Tätigkeiten in Wassernähe hinaus kommen bei Tätigkeiten in Hafenanlagen regelmäßig noch zahlreiche weitere Gefahrenquellen in Betracht:


1. Transportgefahren


1.1 Allgemeine Informationen

Der Verkehr in Häfen und in Frachtbereichen kann mit verschiedenen Risiken verbunden sein. Wenngleich auch dort häufig die üblichen Straßenverkehrsregeln gelten und spezielle Fahrwege vorgesehen und klar gekennzeichnet sind, besteht erhöhte Gefahr für Personen, die Tätigkeiten auf den betreffenden Wegen ausführen müssen. In diesem Abschnitt werden einige der Fahrzeuge beschrieben, die Sie am häufigsten antreffen werden. Außerdem werden die mit diesen Fahrzeugen jeweils verbundenen Risiken und Möglichkeiten zur Vermeidung von Verletzungen erläutert.

Wenn Sie sich in einem Hafengebiet mit einem Fahrzeug bewegen müssen, beachten Sie, dass dort zwar die normalen Straßenverkehrsregeln gelten, über die normale Gefährdung im Straßenverkehr hinaus aber noch weitere Gefahren zu berücksichtigen sind. Betrachten Sie Hafengebiete nicht als ungeregelten Raum, in dem Sie sich mit einem Fahrzeug nach Belieben bewegen können. Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nicht direkt am Wasser ab.


1.2 Welche Fahrzeugtypen können in Häfen und in Frachtbereichen vorkommen?

In Häfen und Frachtbereichen werden Ihnen vielfältige Fahrzeuge begegnen, von Gabelstaplern und Elektroschubkarren bis hin zu Personenkraftwagen und Schwerlastfahrzeugen oder mobilen Kranen und Portalhubwagen. Viele Standorte sind zudem an den Personen- und/oder Güterschienenverkehr angebunden.

Hafenarbeiter und Frachtarbeiter sind im Allgemeinen unter Zeitdruck tätig, insbesondere beim Löschen, Lagern und Verstauen von Fracht. Achten Sie insbesondere während der Durchführung dieser Tätigkeiten auf schnell fahrende Fahrzeuge. Verkehrsbedingte Unfälle vermeiden Sie am besten, indem Sie deutlichen Abstand halten. Sichere Fußwege müssten deutlich gekennzeichnet sein. Wenn Sie in einem eingeschränkt zugänglichen Bereich arbeiten, weisen Sie die für diesen Bereich zuständige Person grundsätzlich darauf hin. Die betreffende Person wird dann die Fahrer auf Ihre Anwesenheit aufmerksam machen. Vergessen Sie nicht, dieser Person mitzuteilen, wenn Sie fertig sind, damit der normale Arbeitsbetrieb nicht unnötig beeinträchtigt wird.


1.3 Welche Risiken bestehen?

Mobilkrane und Hebezeuge: Die Bediener dieser Geräte haben häufig nur eingeschränkte Sicht aus ihren Kabinen und können häufig nur begrenzt auf Fußgänger achten. In geschlossenen Räumen (z. B. in Transitlagern) besteht zudem unter Umständen eine erhöhte Gefährdung durch Diesel- oder Treibstoffdämpfe. Weisen Sie die für die Fahrer zuständige Aufsichtsperson auf Ihre Anwesenheit hin. Die Aufsichtsperson kann die Fahrer gewöhnlich per Funk verständigen.

Brückenkrane und Containerstapel: Brückenkrane können mit einer Fernbedienung oder sogar über Computer gesteuert werden. Bereiche, in denen Container gestapelt werden, sind zwischen den Stapeln manchmal nur schlecht oder überhaupt nicht einsehbar. Betreten Sie einen Bereich mit Containerstapeln erst dann, wenn alle Tätigkeiten in diesem Bereich eingestellt wurden.

Elektrofahrzeuge: Elektrofahrzeuge sind unter anderem Gabelstapler, Elektroschubkarren und ferngesteuerte Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge sind aus folgenden Gründen besonders gefährlich:
Besonders gefährlich sind diese Fahrzeuge


1.4 Wie können die bestehenden Risiken reduziert werden?

Tragen Sie grundsätzlich Warnkleidung und arbeiten Sie möglichst immer zu zweit.

Achtung! Es liegt in Ihrer Verantwortung, Abstand von Fahrzeugen in Hafengebieten zu halten. Fußgänger haben grundsätzlich keine „Vorfahrt“.

Wenn Sie zu Fuß unterwegs sind, bleiben Sie immer auf den für Fußgänger ausgewiesenen Wegen. Halten Sie deutlichen Abstand von großen Fahrzeugen wie Mobilkranen und Portalhubwagen. Die Fahrer können Sie möglicherweise nicht sehen.

Betreten Sie eingeschränkt zugängliche Bereiche erst, nachdem Sie die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsperson erhalten haben.

Sicherer ist es, alle Bereiche zu meiden, in denen Fahrzeuge verwendet werden. Dies gilt insbesondere für größere Fahrzeuge, bei denen der Fahrer möglicherweise nur eingeschränkte Sicht hat und die einen längeren Bremsweg haben. Wenn Sie in diesen Bereichen tätig sein müssen, achten Sie auf die gelben Blinkleuchten fahrender Fahrzeuge und wenden Sie sich dem entgegenkommenden Verkehr zu.

Wenn ein Gabelstapler bedient wird, müssen Sie weit entfernt bleiben und dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der Fahrer auf Sie achtet.

Eisenbahn: Arbeiten im Bereich von Schienen kann besonders gefährlich sein. Schienenfahrzeuge fahren im Hafenbereich wahrscheinlich nicht mit hoher Geschwindigkeit, benötigen aber dennoch deutlich länger als ein Straßenfahrzeug, bevor sie völlig zum Stehen kommen. Von Stromoberleitungen oder Stromschienen kann eine zusätzliche Gefahr ausgehen.

Sonstige Fahrzeuge: Möglicherweise fahren in dem betreffenden Bereich auch andere Fahrzeuge, wie private Pkw, Busse oder Lkw. Diese müssen auf den hierfür ausgewiesenen Fahrbahnen bleiben. Lkw oder Schlepper, mit denen im Hafen Container befördert werden, können plötzlich losfahren oder die Fahrtrichtung ändern.


2. Überprüfung von Fahrzeugen


2.1 Allgemeine Hinweise

Die folgenden Punkte sollten Sie bei allen Fahrzeugtypen berücksichtigen:

2.2 Weitere bei Tankfahrzeugen für Schienen- oder Straßentransporte zu beachtende Punkte



3. Untersuchung von Fracht und Behältern


3.1 Allgemeine Informationen

Allgemeine Frachtuntersuchungen, insbesondere Untersuchungen in Container-Terminals und in Lagern, gehen mit vielfältigen Gefahren einher, die teilweise auch in anderen Abschnitten dieses Leitfadens behandelt werden.

In diesem Abschnitt soll auf einige Gefahren näher eingegangen werden.


3.2 Welche Gefahren sind zu beachten?

Frachtprüfungen sollten immer in einem sicheren entsprechend ausgewiesenen Kontrollbereich durchgeführt werden und nicht beispielsweise in einem Bereich erfolgen, in dem Fracht gestapelt wird oder in dem in sonstiger Weise gearbeitet wird und in dem eine Gefährdung durch fahrende Fahrzeuge bestehen könnte. Arbeiten Sie möglichst immer zu zweit.


3.3 Untersuchung von Containern von außen


3.4 Öffnen von Containern und Frachtfahrzeugen und Prüfung des Innenraums


3.5 Welche sonstigen Gefahren sind zu berücksichtigen?

Die Betreiber von Standorten haben ihre eigenen Sicherheitsvorschriften einschließlich Regelungen für Notfallsituationen (d. h., für einen Brand oder zur Notfallversorgung). Vergewissern Sie sich, dass Sie diese Regelungen kennen und einhalten.

Achtung!


4. Welche sonstigen Gefahren könnten auftreten?


GefahrGegenmaßnahmen
Stolpergefahren

Sie können über viele Dinge stolpern, z. B.:
  • Packmaterial, Stahlband, usw.
  • Paletten und andere Verpackungen – ganz oder defekt;
  • Boxen und Kisten;
  • Taue, Poller und sonstige Befestigungen.


Seien Sie wachsam und achten Sie auf Stolpergefahren.

  • Entfernen Sie vor Beginn der Arbeiten möglichst Gegenstände, über die Sie stolpern könnten.
  • Achten Sie hierbei besonders auf Seile und Taue an der Kaikante.
Rutschige Flächen

Hierzu zählen metallische Bereiche wie etwa:
  • Laufbrücken und Gehwege oder
  • Kanaldeckel.
Seien Sie auch vorsichtig bei verschütteter Fracht, einschließlich:
  • Flüssigkeiten
  • Körnern
  • Öl
  • Eis
  • beschädigten Früchten, Fisch usw.


Seien Sich besonders vorsichtig, wenn Sie über rutschige Flächen laufen, vor allem, wenn diese nass sind. Hierzu zählen metallische Bereiche wie etwa:
  • Angemessenes Schuhwerk mindert die Rutschgefahr.
  • Wenn möglich, sollte bei Verschüttungen sofort ein geeignetes Sorptionsmittel verwendet werden.
  • Wenn dies machbar ist, sollte verschüttete Ware vor Beginn der Arbeiten entfernt werden.
Geschlossene Bereiche:

Geschlossene Bereiche gibt es vor allem an Bord von Schiffen, aber auch in Hafenanlagen:
  • Lagerbereiche und Zugangswege zu Silos usw.;
  • Motoren- und Maschinenräume auf Portalkranen oder andere Umschlagsgeräte wie Fördergeräte;
  • versiegelte Container.
Diese können eine große Bandbreite an Gefahren bergen, einschließlich von


Betreten Sie geschlossene Bereiche niemals, ohne über die entsprechende Schulung und Ausrüstung zu verfügen.
  • Bevor Sie einen geschlossenen Bereich betreten, sollte stets eine Risikobewertung durchgeführt und die Erlaubnis des Zuständigen eingeholt werden.
  • Es sollten ein Sauerstoffmessgerät und /oder ein Gasüberwachungsgerät verwendet werden.
  • Wenn der Bereich nicht ausreichend belüftet werden kann, ist ggf. ein Atemgerät oder Rettungsausrüstung erforderlich.
Kühllagerung:

Gewerbliche Gefrierräume können eine Temperatur von unter -22 °C aufweisen.
  • Eine plötzliche Exposition kann einen Schock verursachen.
  • Eine längere Exposition kann zu Erfrierungen führen.


Es sollte einen Plan für sicheres Arbeiten geben. Sie sollten auch an Folgendes denken:
  • Informieren Sie immer jemanden, wenn Sie den betreffenden Raum betreten, damit Sie nicht eingeschlossen werden;
  • verwenden Sie angemessene Schutzkleidung;
  • befolgen sie die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Druckbehälter:

Druckbehälter, einschließlich Bierfässern usw., können bei unsachgemäßem Öffnen explodieren.
  • Die versehentliche oder unsachgemäße Bedienung von Druckventilen kann zu dauerhaften Verletzungen führen, vor allem des Gesichts oder Gehörs.


Versuchen Sie niemals, einen Druckbehälter zu öffnen, wenn Sie nicht über geeignete Werkzeuge und Schulungen verfügen.

Greifen Sie erforderlichenfalls auf einen spezialisierten Auftragnehmer zurück.
Arbeiten in der Nähe von Eisenbahnstrecken:

Zusätzliche Gefahren bestehen in Bahnhöfen oder nahe von Eisenbahnstrecken.
  • Züge können sich ohne Warnung in Bewegung setzen, und dies kann auch nur geringe Geräusche verursachen, wenn Sie sich in gewissen Abstand von der Lokomotive befinden.
  • Auch langsam fahrende Züge benötigen eine gewisse Strecke, um zum Stillstand zu kommen.
  • In Rangierbahnhöfen können einzelne Wagen ohne Antriebswagen in eine andere Position gebracht werden.
  • Oberleitungen sind besonders gefährlich, da sie sehr hohe Spannungen (25 000 V oder mehr) haben können.


  • Informieren Sie stets einen Bahnbediensteten über Ihre Anwesenheit und beginnen Sie erst dann mit Ihrer Arbeit, wenn dies sicher ist.
  • Tragen Sie stets hochsichtbare Kleidung.
  • Überqueren Sie die Schienen nur an ausgewiesenen Stellen.
  • In einigen Bereichen erfolgt die Stromversorgung über eine Hochspannungsleiterschiene. Diese muss ebenso wie Wasser oder Gegenstände in der Nähe gemieden werden.
  • Steigen Sie über die Schienen und treten Sie nicht zwischen diese.
  • Gehen Sie um stehende Wagons herum und laufen Sie nicht zwischen diesen.
  • Das gesamte System ist so lange als „unter Strom“ zu betrachten, bis ein Bahnbediensteter Ihnen mitgeteilt hat, dass der Strom abgestellt wurde.
  • Halten Sie stets mindestens drei Meter Abstand von Freileitungsteilen (einschließlich Ihrer Ausrüstung, insbesondere langen Stangen oder anderen Kontrollinstrumenten).
  • Sollte etwas von den Leitungen herabhängen (wie Eiszapfen, Drähte, Seile usw.), so halten Sie sich davon fern und melden Sie es sofort einem Bahnbediensteten.
  • Arbeiten Sie nie oberhalb der Freileitungsausrüstung. Vor Beginn der Arbeiten sollte der Wagon in einen sicheren Bereich verbracht oder der Strom abgeschaltet werden.


In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 15.07.2020 Update - text modification, changes in paragraph 4