1. Was ist hierunter zu verstehen?
Gefährliche Atmosphären sind in der Regel unsichtbar und entstehen durch eine Änderung der Zusammensetzung der gesamten oder eines Teils der Luft, insbesondere in einem geschlossenen oder schlecht belüfteten Raum. Sie können durch ein Austreten der Ware oder eine chemische Reaktion zwischen der Ware und der Umwelt oder durch einen Prozess verursacht werden. In der Folge kann die Atmosphäre toxisch sein und Lunge oder Schleimhäute schädigen. In einigen Fällen kann es zu einem Mangel an Sauerstoff kommen, der zum Ersticken führt.
Dampf wird von Stoffen abgesondert, wenn diese bestimmten Prozessen unterzogen werden (z. B. wenn sie erhitzt werden). Einige Dämpfe sind nur reizend, andere können toxisch sein.
Nebel sind Partikel von Stoffen, die in Tröpfchen (in der Regel aus Wasser) durch die Luft getragen werden. Nebel können sich auf dem Boden ablagern, wodurch er rutschig wird, und die Sichtbarkeit verringern, indem sie sich auf Fenstern und Leuchten ablagern.
Sowohl Dämpfe als auch Nebel können beim Einatmen gefährlich sein.
2. Wo können diese Stoffe vorkommen?
Gefährliche Atmosphären können in vielen Bereichen vorkommen, am häufigsten jedoch in folgenden:
- Kohlendioxid in Brauereien und Destillerien (Freisetzung während des Gärungsprozesses)
- Kohlenmonoxid in Fahrzeugschuppen
- Sauerstoffmangel in Laderäumen oder Containern
- Azeton bei der Lebensmittelherstellung
- Benzol in Ölanlagen
- Methanol in Destillerien und Ölanalagen
- Ethylalkohol in Destillerien und Brauereien
- Gase in Behältern, die von deren Inhalt abgegeben werden, wie Formaldehyd, Toluen, Benzol, Xylol oder Kohlenmonoxid. Siehe Gasüberwachungsgeräte.
Beachten Sie stets: Dampf kann noch lange nach dem Entleeren von Fässern, Tankbehältern, Trommeln usw. im Behälter verbleiben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie einen geschlossenen oder schlecht belüfteten Raum betreten.3. Was ist bei Begasungsmitteln zu beachten?
Bei Begasungsmitteln handelt es sich um die gefährlichen Stoffe, denen Sie wohl am ehesten begegnen werden. Sie werden verwendet, um Container von Nagetieren und Insektenschädlingen zu befreien. Begasungsmittel werden häufig eingesetzt, bevor die Container in die EU versandt werden. Werden sie bei der Ankunft nicht ordnungsgemäß belüftet, können die Dämpfe eine ernsthafte Gefahr für die darin tätigen Bediensteten darstellen. Es gibt drei gängige Arten von Begasungsmitteln mit jeweils eigenen besonderen Gefahren:
Methylbromid (Brommethan): Eine hochtoxische Chemikalie, die weithin als Begasungsmittel eingesetzt wird, insbesondere für Container mit Boden oder Holz. Obwohl Methylbromid hochtoxisch ist, kann es einige Stunden dauern, bis Symptome auftreten. Zu diesen zählen:
- Hautverbrennungen infolge eines längeren Kontakts mit der flüssigen Form der Chemikalie;
- massive Flüssigkeitsanreicherung in der Lunge infolge der Einatmung von Dampf;
- Schädigung des Gehirns und des Nervensystems und möglicherweise der Nieren.
Schon eine kurzzeitige Exposition gegenüber Methylbromid-Dämpfen kann zu Unwohlsein führen, einschließlich Kopfschmerzen, schmerzenden Augen, Magenschmerzen und tauben Füßen. Diese Auswirkungen können mehre Tage andauern, aber die Schwere hängt von der Konzentration und der Expositionsdauer ab. Eine Langzeit-Exposition gegenüber Methylbromid kann sogar zum Tod führen.
Aluminiumphosphid (Phosphin): Aluminiumphosphid-Pellets werden zur Begasung von Behältern mit Lebensmitteln, Tabak und anderen verderblichen Waren während des Transports verwendet. Die Pellets zersetzen sich während des Transports und setzen Phosphingas frei, das Schädlinge vernichtet und sich dann innerhalb von zwei oder drei Wochen auflöst. In folgenden Situationen besteht eine Gefahr:
- Seit der Begasung sind keine zwei bis drei Wochen vergangen; oder
- die Pellets wurden in einen abgesonderten Bereich gegeben, wo sie sich nicht ausreichend zersetzen konnten; oder
- die Begasungsprotokolle fehlen oder sind nicht verfügbar.
Nicht ordnungsgemäß begaste Container werden gelegentlich aus Afrika, Südamerika sowie dem Nahen und Fernen Osten eingeführt. Phosphingas ist farblos, hat jedoch einen unangenehmen Geruch, der an verdorbenen Fisch erinnert. Beim Einatmen kann es die Atemwege entzünden und das zentrale Nervensystem beeinträchtigen. Zu den Symptomen zählen Zittern, Übelkeit, Erbrechen, Kopf- und Magenschmerzen. Schwere Fälle können sogar zu einem Koma oder zum Tod führen.
Cyanwasserstoff: Dieses Begasungsmittel ist weniger verbreitet als Methylbromid und Aluminiumphosphid, ist aber besonders gefährlich. Sein Geruch erinnert an Mandeln. Schon bei geringen Konzentrationen kann es Schwindel, Übelkeit, Kopf- und Magenschmerzen verursachen und zu Bewusstlosigkeit und Lähmung führen. Das Einatmen hoher Konzentrationen kann schnell tödlich sein.
Für die Handhabung begaster Container siehe: Sicheres Arbeiten in Häfen und Frachtbereichen – Untersuchung von
Fracht und Behältern.
4. Welche Schäden können durch diese Stoffe hervorgerufen werden?
Gefährliche Atmosphären, Dämpfe und Nebel verursachen in der Regel Schäden, nachdem sie in die Atemwege gelangt sind, und greifen Lunge, Gehirn, Nervensystem und andere Organe an. Sie können jedoch auch andere Gefahren mit sich bringen, indem sie
- die Lunge und die Schleimhäute schädigen;
- entweder durch das Vorhandensein von Kohlenmonoxid/Kohlendioxid oder durch Sauerstoffmangel ein Sauerstoffdefizit verursachen;
- sich auf Böden ablagern, wodurch er rutschig wird;
- die Sichtbarkeit verringern, indem sie sich auf Fenstern und Leuchten ablagern;
- Feuer verursachen, wenn sie mit bestimmten Arten elektrischer Geräte in Kontakt kommen;
- in Flammen aufgehen oder explodieren, wenn sie entzündet werden.
5. Wie können die bestehenden Risiken reduziert werden?
Wenn Sie in geschlossenen Räumen arbeiten, wie z. B. auf einem Schiff, können dort gefährliche Dämpfe oder Gase vorhanden sein. Sie müssen
Gasüberwachungsgeräte verwenden, um sowohl den Gehalt an atmosphärischem Sauerstoff zu prüfen als auch das Vorhandensein möglicher gefährlicher Dämpfe festzustellen.
Da viele Dämpfe und einige Nebel nicht sichtbar sind, muss man unbedingt wissen, wann und wo diese am wahrscheinlichsten auftreten.
Oft sind in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsbeteiligten in Gefahrenbereichen Warnhinweise angebracht. Gibt es keine ausreichende Belüftung, und Sie müssen dennoch in diesen Bereichen arbeiten, obwohl die Entstehung von Nebeln oder Dämpfen wahrscheinlich ist, müssen Sie einen Atemschutz tragen.
Warnhinweis:
- Staubmasken bieten keinen Schutz vor Dämpfen und Nebel.
- Atemschutz darf nur von entsprechend geschulten Bediensteten verwendet werden.
Wenn Sie in geschlossenen Räumen arbeiten, wie z. B. auf einem Schiff, können dort gefährliche Dämpfe oder Gase vorhanden sein. Sie müssen
Gasüberwachungsgeräte verwenden, um sowohl den Gehalt an atmosphärischem Sauerstoff zu prüfen als auch mögliche gefährliche Dämpfe festzustellen.
6. Entzündbare Atmosphären
Entzündbare Gase, Dämpfe und Nebel werden in vielen industriellen Verfahren hergestellt oder verwendet. Werden sie nicht ordnungsgemäß kontrolliert, können sie zu schweren Explosionen oder Bränden führen. Bereiche, in denen solche Atmosphären vorhanden sind, werden als Gefahrenzonen bezeichnet und wie folgt eingeteilt:
- Zone 0, wenn ein explosives Gas-Luft-Gemisch stets vorhanden ist;
- Zone 1, wenn wahrscheinlich eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht; und
- Zone 2, wenn die Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht wahrscheinlich ist, dies aber für eine kurze Zeit der Fall sein könnte.
In solchen Zonen ist es am wichtigsten, allen Möglichkeiten einer Entzündung der Atmosphäre vorzubeugen, indem alle möglichen Zündquellen entfernt werden.
Einige sind hierbei offensichtlich, wie Streichhölzer, Feuerzeuge und angezündete Zigaretten, andere aber weniger. Die Entzündung solcher Atmosphären kann auch durch Folgendes ausgelöst werden:
- Kraftfahrzeuge
- elektrische Geräte (Netzgeräte oder batteriebetrieben)
- Funken von Handwerkzeugen
- einige Arten von Mobiltelefonen und Funkgeräten
Wenn irgendeine Art von elektrischer Ausrüstung oder Handwerkzeug in einer Gefahrenzone verwendet werden muss, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften des Wirtschaftsbeteiligten in Erfahrung bringen und diese befolgen.
Immer wenn das Risiko besteht, dass die Atmosphäre sich entzünden könnte, müssen Sie „eigensichere“ Ausrüstung verwenden.
Siehe
Sicherheitslampen und eigensichere Ausrüstung.