Sie können aufgefordert werden, unter sehr unterschiedlichen Gegebenheiten Arbeiten mit Sturzgefahr auszuführen (in Hafengebieten oder in Hafenanlagen, auf Schiffen und in Flugzeugen, in den Räumlichkeiten eines Händlers oder in sonstigen, Ihnen fremden Umgebungen). Für die jeweiligen Risiken sind immer die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Wenn Sie nicht überzeugt davon sind, dass Sie die betreffenden Tätigkeiten sicher durchführen können, sollten Sie die Tätigkeiten unterlassen, bis Ihrer Einschätzung nach angemessene Ausrüstungen verfügbar sind bzw. geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.



1. Was ist unter Arbeiten mit Sturzgefahr zu verstehen?

Arbeitsplätze mit Sturzgefahr („hochgelegene Arbeitsplätze“) sind alle Arbeitsplätze, an denen Sie ohne geeignete Vorsichtsmaßnahmen stürzen und sich verletzen könnten. Dieses Risiko besteht unter den folgenden Bedingungen:

If you:
Sie führen eine Tätigkeit aus, bei der Sie von einer Arbeitsebene auf eine andere Ebene stürzen könnten.

Beispiele für Arbeiten mit Sturzgefahr:


2. Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen?

Achtung! Arbeiten mit Sturzgefahr kommen vielleicht nur vereinzelt vor; vielleicht müssen Sie Arbeiten mit Sturzgefahr aber auch regelmäßig durchführen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Arbeiten mit Sturzgefahr, damit Sie die betreffenden Tätigkeiten sicher durchführen können. Bei Arbeiten mit Sturzgefahr ist entscheidend, dass Sie zunächst eine Risikobewertung durchführen und dann angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Bei allen Arbeiten mit Sturzgefahr sind Risikobewertungen vorzunehmen und sichere Arbeitsverfahren einzuhalten.



3. Lassen sich Arbeiten mit Sturzgefahr vermeiden?

Unter Umständen sind Arbeiten mit Sturzgefahr unvermeidlich. Frachtprüfungen und Probenahmen sollten jedoch grundsätzlich in einem geeigneten Bereich erfolgen. Dazu müssen die betreffenden Güter gewöhnlich aus dem jeweiligen Container oder dem Straßenfahrzeug entnommen und auf dem Boden auf einer ebenen Fläche abgestellt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit einer Arbeit mit Sturzgefahr.

Wenn Sie an einem Ihnen nicht vertrauten Ort oder unter Ihnen nicht vertrauten Bedingungen arbeiten müssen, sollten Sie die betreffenden Risiken sorgfältig prüfen und die vorgesehene Kontrolle und Beprobung erst dann vornehmen, wenn Sie sich vergewissert haben, dass dies gefahrlos möglich ist.



4. Können Sie Stürze verhindern?

Ja, und zwar wie folgt:

Improvisieren Sie nicht, um Zugang zu erhöhten Bereichen zu gelangen (z. B. mit einer Palette auf einem Gabelstapler).

Bei Arbeiten auf Schienen- oder Straßentankwagen müssen Sie beim Benutzen des an das Fahrzeug angebrachten Zugangs stets prüfen, dass

Vermeiden Sie möglichst lose oder ungestützte Leitern oder Trittleitern.

Überlegen Sie genau, wie Sie die Probenahmeausrüstung tragen und die Probenahme durchführen werden.



5. Können Sie die Folgen eines Sturzes auf ein Minimum begrenzen?

Sie müssen zunächst versuchen, einem Sturz vorzubeugen bzw. einen solchen zu verhindern, bevor Sie auf Maßnahmen zurückgreifen, mit denen lediglich die Folgen minimiert oder begrenzt werden.




6. Welche sonstigen Maßnahmen müssen Sie treffen, um das Risiko eines Sturzes zu verringern?

Wenn Sie besondere Ausrüstung für Arbeiten mit Sturzgefahr verwenden, vergewissern Sie sich, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Die bloße Verwendung von Anlege- oder Stehleitern ist nicht als Maßnahme zu betrachten, die Stürze verhindern oder die Folgen von Stürzen minimieren würde. Sie müssen gegebenenfalls nachweisen können, dass die Verwendung sonstiger Ausrüstung nicht angemessen gewesen wäre, weil bei der betreffenden Tätigkeit nur ein geringes Risiko besteht oder weil die Tätigkeit nicht lange dauert.



7. Haben Sie geprüft, ob vorhandene Oberflächen bruchgefährdet sind?

Achten Sie sorgfältig darauf, ob sich in dem Bereich, in dem Sie Arbeiten mit Sturzgefahr durchführen, bzw. in der näheren Umgebung dieses Bereichs zerbrechliche Materialien befinden. Zerbrechliche Materialien könnten nämlich eine zusätzliche Gefährdung bedeuten. Je nach Beschaffenheit könnte eine Oberfläche zu Bruch gehen, auf der Tätigkeiten ausgeführt werden oder auf die jemand stürzt. Dies gilt häufig beispielsweise für Dacheindeckungen aus Glasfaser- und Asbestzement-Platten sowie für Lichtkuppeln, aber auch für verfestigtes Silomaterial.

Achten Sie darauf, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:


8. Bestehen sonstige Risiken bei Arbeiten mit Sturzgefahr?

Denken Sie daran, dass Arbeiten mit Sturzgefahr auch mit sonstigen Risiken einhergehen können:


In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 15.07.2020 Update - text revision, new text in paragraphs 4 and 5