Sie können aufgefordert werden, unter sehr unterschiedlichen Gegebenheiten Arbeiten mit Sturzgefahr auszuführen (in Hafengebieten oder in Hafenanlagen, auf Schiffen und in Flugzeugen, in den Räumlichkeiten eines Händlers oder in sonstigen, Ihnen fremden Umgebungen). Für die jeweiligen Risiken sind immer die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Wenn Sie nicht überzeugt davon sind, dass Sie die betreffenden Tätigkeiten sicher durchführen können, sollten Sie die Tätigkeiten unterlassen, bis Ihrer Einschätzung nach angemessene Ausrüstungen verfügbar sind bzw. geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.
1. Was ist unter Arbeiten mit Sturzgefahr zu verstehen?
Arbeitsplätze mit Sturzgefahr („hochgelegene Arbeitsplätze“) sind alle Arbeitsplätze, an denen Sie ohne geeignete Vorsichtsmaßnahmen stürzen und sich verletzen könnten. Dieses Risiko besteht unter den folgenden Bedingungen:
If you:
- Sie stehen bei ihrer Tätigkeit nicht auf dem Boden.
- Sie könnten von einer Kante oder von einem erhöhten Bereich (von einem Fahrzeug, einem Container oder einer Laderampe) stürzen, oder
- Sie könnten in eine Öffnung im Boden oder in ein Loch stürzen.
Sie führen eine Tätigkeit aus, bei der Sie von einer Arbeitsebene auf eine andere Ebene stürzen könnten.
Beispiele für Arbeiten mit Sturzgefahr:
- Sie müssen den Ladebereich eines Straßen- oder Schienenfahrzeugs oder eines Containers betreten;
- Sie arbeiten auf einem Tankfahrzeug für Schienen- oder Straßentransporte, einem Schiff oder Container (um die Kontrollluken zu prüfen);
- Sie verwenden Anlege- oder Stehleitern, um an Schiffe, Tanks, Silos und Sammelbehälter zu gelangen;
- Sie nutzen erhöhte Arbeitsflächen (Gerüste, Arbeitsbühnen, Hubsteiger, Scherenhebebühnen, Podeste usw.).
2. Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen?
Achtung! Arbeiten mit Sturzgefahr kommen vielleicht nur vereinzelt vor; vielleicht müssen Sie Arbeiten mit Sturzgefahr aber auch regelmäßig durchführen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Arbeiten mit Sturzgefahr, damit Sie die betreffenden Tätigkeiten sicher durchführen können. Bei Arbeiten mit Sturzgefahr ist entscheidend, dass Sie zunächst eine Risikobewertung durchführen und dann angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Bei allen Arbeiten mit Sturzgefahr sind Risikobewertungen vorzunehmen und sichere Arbeitsverfahren einzuhalten.
3. Lassen sich Arbeiten mit Sturzgefahr vermeiden?
Unter Umständen sind Arbeiten mit Sturzgefahr unvermeidlich. Frachtprüfungen und Probenahmen sollten jedoch grundsätzlich in einem geeigneten Bereich erfolgen. Dazu müssen die betreffenden Güter gewöhnlich aus dem jeweiligen Container oder dem Straßenfahrzeug entnommen und auf dem Boden auf einer ebenen Fläche abgestellt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit einer Arbeit mit Sturzgefahr.
Wenn Sie an einem Ihnen nicht vertrauten Ort oder unter Ihnen nicht vertrauten Bedingungen arbeiten müssen, sollten Sie die betreffenden Risiken sorgfältig prüfen und die vorgesehene Kontrolle und Beprobung erst dann vornehmen, wenn Sie sich vergewissert haben, dass dies gefahrlos möglich ist.
4. Können Sie Stürze verhindern?
Ja, und zwar wie folgt:
- Sie können Tätigkeiten an einen vorhandenen Arbeitsplatz verlegen, der bereits sicher ist (beispielsweise, weil er mit einem fest montierten Sicherheitsgeländer oder einer Brüstung versehen wurde, oder weil Tätigkeiten an einem Anlagenelement oder einer Ausrüstung mit fest montiertem Sicherheitsgeländer vorgenommen werden können;
- Sie können geeignete Ausrüstung verwenden. Wenn Sie nicht auf einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz ausweichen können, prüfen Sie, ob Sie mit geeigneter Ausrüstung Stürze verhindern können. Häufig werden dazu beispielsweise Gerüste, Podeste, Hubsteiger und Scherenhebebühnen eingesetzt, da deren Arbeitsplattform bereits ein Sicherheitsgeländer hat.
Improvisieren Sie nicht, um Zugang zu erhöhten Bereichen zu gelangen (z. B. mit einer Palette auf einem Gabelstapler).
- Wenn Sie regelmäßig Zugang zu erhöhten Bereichen benötigen (beispielsweise zur Kontrolle der Luken von Schienen- oder Straßentankwagen), sollten Sie die Einrichtung spezieller Zugangsbühnen in Betracht ziehen.
Bei Arbeiten auf Schienen- oder Straßentankwagen müssen Sie beim Benutzen des an das Fahrzeug angebrachten Zugangs stets prüfen, dass
- die Leiter sicher ist und alle faltbaren Teile fixiert wurden;
- das Sicherheitsgeländer auf dem Dach aufgestellt wurde und sicher ist;
- Sie geeignete Schuhe tragen. Beachten Sie, dass Metalloberflächen bei Nässe oder Frost oder im Fall einer ausgelaufenen Flüssigkeit besonders rutschig sein können.
Vermeiden Sie möglichst lose oder ungestützte Leitern oder Trittleitern.
- Provisorische Leitern sollten am oberen Ende gesichert oder am unteren Ende von einem Kollegen gehalten werden.
- Die Leiter muss gewerbliche Normen erfüllen, um das Gewicht der betreffenden Person sowie der Ausrüstung zu tragen.
- Die Leiter muss sicher und im richtigen Winkel positioniert werden (dieser ist oft auf der Seite der Leiter angegeben).
- Wenn Sie keine Maßnahmen ergreifen können, die einen Sturz verhindern, müssen Sie versuchen, das Risiko durch eine Minimierung der Höhe und/oder der Sturzfolgen zu mindern.
Überlegen Sie genau, wie Sie die Probenahmeausrüstung tragen und die Probenahme durchführen werden.
- Bei der Nutzung einer Leiter sollten Sie immer drei Kontaktpunkte mit der Leiter haben. Beim Hinauf- und Hinabsteigen müssen Sie stets beide Hände frei haben.
- Wenn der Zugang über eine Leiter erfolgt, müssen Sie eine sichere Vorgehensweise finden, um die Probenahmewerkzeuge und Behälter zu tragen. Dies ist beispielsweise möglich, indem Sie einen Rucksack verwenden oder die Gegenstände an einem Seil hochziehen, nachdem Sie auf einer sicheren Plattform angelangt sind.
- Falls Sie die Probe nehmen müssen, während Sie auf der Leiter und nicht auf einer Plattform stehen, können Sie sich möglicherweise mit dem Knie abstützen oder mit dem Körper gegen die Leiter lehnen; vorzugsweise sollten Sie jedoch einen an der Leiter befestigten Sicherheitsgurt tragen.
5. Können Sie die Folgen eines Sturzes auf ein Minimum begrenzen?
Sie müssen zunächst versuchen, einem Sturz vorzubeugen bzw. einen solchen zu verhindern, bevor Sie auf Maßnahmen zurückgreifen, mit denen lediglich die Folgen minimiert oder begrenzt werden.
- Sicherheitsnetze sind ein Beispiel für solche Maßnahmen, da hierdurch das Risiko einer Verletzung infolge eines Sturzes gemindert werden sollte.
- Durch einen Sicherheitsgurt oder Ausrüstung zur Absturzsicherung werden Verletzungen auch begrenzt; hierfür sind jedoch eine spezielle Installation und Schulung erforderlich.
6. Welche sonstigen Maßnahmen müssen Sie treffen, um das Risiko eines Sturzes zu verringern?
Wenn Sie besondere Ausrüstung für Arbeiten mit Sturzgefahr verwenden, vergewissern Sie sich, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Ausrüstung erfüllt internationale oder europäische Normen;
- die Ausrüstung wird regelmäßig kontrolliert und gut gewartet;
- die betreffenden Personen werden in der sicheren Nutzung der Ausrüstung geschult;
- durch angemessene Überwachung der Tätigkeiten wird sichergestellt, dass die betreffenden Personen sicher arbeiten.
Die bloße Verwendung von Anlege- oder Stehleitern ist nicht als Maßnahme zu betrachten, die Stürze verhindern oder die Folgen von Stürzen minimieren würde. Sie müssen gegebenenfalls nachweisen können, dass die Verwendung sonstiger Ausrüstung nicht angemessen gewesen wäre, weil bei der betreffenden Tätigkeit nur ein geringes Risiko besteht oder weil die Tätigkeit nicht lange dauert.
7. Haben Sie geprüft, ob vorhandene Oberflächen bruchgefährdet sind?
Achten Sie sorgfältig darauf, ob sich in dem Bereich, in dem Sie Arbeiten mit Sturzgefahr durchführen, bzw. in der näheren Umgebung dieses Bereichs zerbrechliche Materialien befinden. Zerbrechliche Materialien könnten nämlich eine zusätzliche Gefährdung bedeuten. Je nach Beschaffenheit könnte eine Oberfläche zu Bruch gehen, auf der Tätigkeiten ausgeführt werden oder auf die jemand stürzt. Dies gilt häufig beispielsweise für Dacheindeckungen aus Glasfaser- und Asbestzement-Platten sowie für Lichtkuppeln, aber auch für verfestigtes Silomaterial.
Achten Sie darauf, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Vermeiden Sie Arbeiten auf oder in der näheren Umgebung bruchgefährdeter Oberflächen und vermeiden Sie das Betreten dieser Oberfläche, beispielsweise, indem Sie eher auf einem Gerüst von unten arbeiten oder indem Sie für Tätigkeiten oberhalb eines zu untersuchenden Objekts einen Hubsteiger verwenden.
- Vermeiden Sie Stürze, indem Sie fest montierte Brücken mit Absturzsicherungen nutzen, wenn Sie sich auf einem bruchgefährdeten Asbestzementdach bewegen müssen, oder verwenden Sie geeignete Podeste mit Absturzsicherungen, wenn Sie auf oder in der näheren Umgebung von bruchgefährdeten Oberflächen arbeiten.
- Minimieren Sie die Folgen eines Sturzes, indem Sie Netze, Airbags oder Fallschutzausrüstungen verwenden.
8. Bestehen sonstige Risiken bei Arbeiten mit Sturzgefahr?
Denken Sie daran, dass Arbeiten mit Sturzgefahr auch mit sonstigen Risiken einhergehen können:
- Je nach Ausrüstung wird bei Arbeiten an niedrigen Dächern oder sonstigen Einrichtungen unter Umständen Ihre Kopffreiheit beeinträchtigt. Prüfen Sie dies vor Benutzung der betreffenden Ausrüstung und tragen Sie einen Kopfschutz.
- Rutschgefahr: Wasser, Eis oder verschüttete Materialien können die Rutschfestigkeit von Oberflächen beeinträchtigen und insoweit eine zusätzliche Gefahr darstellen.
- Stolpergefahr: Kabel, Seile oder sonstige Stolperfallen an Zugangseinrichtungen können eine Gefährdung darstellen.
- Tödliche Stromschläge: Je nach Zugangsausrüstung kommen Sie unter Umständen sehr nahe an Oberleitungen; unabhängig von Spannung und Verwendungszweck der Kabel muss mit Metallgerüsten oder sonstiger Ausrüstung aus Metall hinreichender Abstand von allen Oberleitungen gehalten werden.