1. Verwendungszweck
Atemgeräte unterscheiden sich von
Atemschutzgeräten und dienen nur als Hilfe für Personen, die in Schwierigkeiten geraten. Atemgeräte sind nicht zur allgemeinen Verwendung als Schutz vor Dämpfen oder Gasen bestimmt.
Atemgeräte sind für Personen vorgesehen, die geschlossene Räume betreten müssen (so weit der betreffende Bereich als sicher betrachtet wird). Derart geschlossene Räume sind vorwiegend auf Schiffen gegeben, können aber auch an Land (beispielsweise in Flughafentunnels) vorkommen. In geschlossenen Räumen kann eine Gefährdung durch Sauerstoffmangel (oder einen Sauerstoffüberschuss), aber auch durch entzündliche oder giftige Dämpfe bestehen.
Hinweise zum Vorgehen beim Betreten geschlossener Räume sowie zur Verwendung von Atemgeräten finden Sie im Abschnitt über
Arbeitssicherheit auf Schiffen.
Achtung! Atemgeräte werden nicht bereitgestellt, damit Sie in gefährlicher Atmosphäre arbeiten können.
Atemschutzgeräte sollen Ihnen helfen, einen geschlossenen Raum zu räumen, wenn ein
Gasüberwachungsgerät eine Kontamination der Atmosphäre angezeigt. Wenn Sie in einem geschlossenen Raum in Schwierigkeiten geraten und auf Rettungskräfte warten müssen, kann ein Atemschutzgerät lebensrettend sein.
2. Verfügbare Ausführungen
Im Allgemeinen werden zwei Arten von Atemschutzgeräten verwendet:
- Druckluft-Fluchtgeräte (Emergency life support apparatus – ELSA): Hierbei handelt es sich um ein Gerät, das leicht zu tragen und einfach anzulegen ist und einen kurzzeitigen Luftvorrat bietet, wodurch dem Nutzer die Flucht aus dem Gefahrenbereich ermöglicht wird. Das System besteht aus einem Behälter mit einem Atemluftvorrat für 10-15 Minuten, der über einen Luftschlauch mit einer Haube verbunden ist. Es kann leicht über den Kopf gezogen werden und ist für eine große Bandbreite an Nutzern, einschließlich Bart- und Brillenträger, geeignet. Die Haube ist deutlich einfacher anzuziehen als eine herkömmliche Gesichtsmaske, die üblicherweise bei anderen Atemgeräten verwendet wird. Das Gerät ist bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu tragen.
Achtung! Der Druck in den Flaschen darf nicht unter 180 bar fallen. ELSA-Flaschen müssen immer zu mindestens 80 % gefüllt sein.
- Lebenserhaltende Systeme: Diese Systeme umfassen folgende Bestandteile:
- drei Druckluftflaschen, jeweils mit einem Atemluftvorrat für 45 Minuten; die Flaschen verfügen jeweils über einen Regler und eine Anzeige zur Überwachung der Luftzufuhr.
- 60 m Luftschlauch mit 30 m Ersatzmaterial und einer Aufwicklungsrolle;
- eine Vollmaske und die erforderlichen Befestigungsbänder;
- eine Y-Verzweigung, damit eine Reanimationseinheit an den Luftschlauch angeschlossen werden kann und
- ein vollautomatisches Wiederbelebungssystem.
Dieses Gerät kann in Notfällen lebensrettend sein. Wenn Sie in einem geschlossenen Raum eingeschlossen oder verletzt sind, kann Ihnen ein entsprechend geschulter Kollege mit diesem Gerät helfen.
Außer dem Atemgerät benötigen Sie unter Umständen auch eine
eigensichere Handlampe, Sicherheitsgeschirr, Rettungsleinen und Ariadnefäden zur Verwendung in geschlossenen Räumen sowie entsprechende
Gasüberwachungsgeräte.
3. Wie sind Atemgeräte zu verwenden?
Atemgeräte dürfen Sie erst dann verwenden, wenn Sie medizinisch untersucht wurden und erfolgreich an einer Schulung teilgenommen haben.
Nähere Informationen zu Schulungen und zu ärztlichen Untersuchungen sowie zur Verwendung von Atemgeräten erhalten Sie bei Ihrer nationalen Behörde.
Als Bart- oder Brillenträger können Sie Atemgeräte nicht verwenden, da der Atemanschluss luftdicht sitzen muss.
4. Welche Einschränkungen sind zu beachten?
Atemgeräte sollen Ihr Überleben sichern, bis Sie einen geschlossenen Raum entweder selbst verlassen haben oder bis Rettungskräfte Sie in Sicherheit gebracht haben. Wenn Sie während einer Durchsuchung ein Atemgerät in Betrieb nehmen mussten, sollten Sie Ihre Tätigkeit unter keinen Umständen fortsetzen.
Versuchen Sie nicht, Kollegen zu retten, die in einem geschlossenen Raum eingeschlossen sind. Dies ist die Aufgabe von Rettungskräften.
5. Wie sind Atemgeräte zu warten?
Kontrolle und Wartung: Die Verfahren zur Kontrolle und Prüfung aller Arten von Atemgeräten entnehmen Sie Ihren nationalen Rechtsvorschriften. Im Allgemeinen sind folgende Prüfungen und Kontrollen vorzunehmen:
- Sichtprüfung der Gurte, des Atemanschlusses, der Ventile und der Flaschen,
- Prüfung des Flaschendrucks und
- Prüfung des Luftdurchflusses und der Qualität der in den Atemanschluss geleiteten Luft.
Diese Prüfungen sind alle jeweils mindestens einmal monatlich durchzuführen. Für die Geräte kann ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei dem zuständigen Mitarbeiter.
Führung von Aufzeichnungen: Vermerken Sie in einem Protokollheft jede gründliche Prüfung und jeden durchgeführten Test; notieren Sie in diesem Zusammenhang insbesondere:
- Name und Standort der für die Geräte zuständigen Person,
- nähere Angaben zu den einzelnen Geräten sowie die jeweilige Kennzeichnung/Nummer,
- Name des Herstellers,
- Datum der Prüfung sowie Name und Unterschrift der Person, die die Prüfung durchgeführt hat,
- Zustand der Geräte und festgestellte Mängel und
- (nur ELSA) Luftdruck in der Flasche.
Für die Aufbewahrung der Unterlagen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Die Unterlagen müssen jedoch für jeden Interessierten einsehbar sein. Die Unterlagen sind über einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren.
Sicherheitsgeschirr, Rettungsleinen und Ariadnefäden: Unterziehen Sie Gurte, Leinen und Fäden vor Gebrauch einer Sichtprüfung auf Verschleiß. Reinigen Sie Rettungsleinen und Ariadnefäden nach Gebrauch gemäß den Herstelleranweisungen.
Befüllen der Flaschen: Benutzte Flaschen sind unabhängig von der Dauer ihrer Benutzung umgehend aus dem Materialbestand zu nehmen und wieder aufzufüllen. Dies gilt sowohl für ELSA als auch für sonstige lebenserhaltende Atemgeräte.