1. Einleitung

In der Regel sollten Sie auf Schiffen keine Fracht prüfen oder Proben nehmen. Wenn dies ausnahmsweise doch einmal erforderlich sein sollte, vergewissern Sie sich, dass der Kapitän, die Besatzung und alle sonstigen Beschäftigten in der näheren Umgebung über Ihre Tätigkeit unterrichtet sind. Dieser Leitfaden soll Ihnen nur einen Überblick über die Sicherheitsrisiken bei Tätigkeiten auf Schiffen und sonstigen Wasserfahrzeugen vermitteln.
Nähere Informationen entnehmen Sie Ihren nationalen Leitlinien sowie dem geltenden EU-Recht.

Für die Beschäftigten auf Schiffen oder sonstigen Wasserfahrzeugen sollten Risikobewertungen und Anleitungen zu sicheren Arbeitsverfahren verfügbar sein.


1.1 Geeignete Schutzausrüstungen

Angemessene Sicherheitsausrüstung muss verfügbar sein und sollte verwendet werden. Folgende Ausrüstung kommt in Betracht:


Wenn Sie geschlossene Räume betreten müssen, sind weitere Spezialausrüstung sowie entsprechende Schulungen erforderlich:
Die Durchführung einer Gesundheitsprüfung, die Teilnahme an einer Schulung und regelmäßige Auffrischungen sind Voraussetzungen für die Verwendung eines Druckluft-Atemgeräts.



2. Zugang zu Schiffen und Booten

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie Schiffe sicher zu betreten sind. Nach den geltenden Rechtsvorschriften muss der Kapitän eine Einrichtung zum gefahrlosen Betreten und Verlassen des Schiffs für jedermann bereitstellen, der ein entsprechendes berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse besteht auch, wenn Zollbedienstete ihrer Tätigkeit nachgehen.

Im Allgemeinen erfolgt der Zugang zu einem Schiff über die Leiter oder über eine angemessen gesicherte Gangway. Wenn die Gangway über Wasser führt, sollten Sicherheitsnetze vorhanden sein.

Versuchen Sie nie, ein Schiff zu betreten, wenn Sie nicht sicher sind, dass dies gefahrlos möglich ist. Leitern und Gangways sind häufig rutschig oder vereist. Rutschfeste Schuhe verringern die Unfallgefahr. Seien Sie trotzdem vorsichtig, insbesondere im Dunkeln. Schutzhandschuhe können auch bewirken, dass Sie weniger Griff haben, weswegen besondere Vorsicht geboten ist. Beachten Sie ergänzend zu den folgenden Hinweisen auch die Informationen im Abschnitt über Arbeiten mit Sturzgefahr.


2.1 Betreten eines Schiffs am Anleger

Wenn Sie ein Schiff vom Anleger aus betreten, sollten Sie die Zugangsleiter oder die Gangway nutzen. Vergewissern Sie sich vorher, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind.

2.2 Betreten eines Schiffs von einem anderen Schiff aus

Das Betreten eines Schiffes von einem anderen Schiff aus kann besonders gefährlich sein. Versuchen Sie dies möglichst grundsätzlich zu vermeiden. Solange eines der beteiligten Schiffe noch in Bewegung ist, dürfen Sie grundsätzlich nicht versuchen, von einem Schiff auf ein anderes zu wechseln. Wenn ein Wechsel von einem Schiff zu einem anderen unumgänglich sein sollte, muss im Allgemeinen das außen liegende Schiff (d. h., das von der Hafenanlage am weitesten entfernte Schiff) für einen sicheren Zugang zum anderen Schiff sorgen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das außen liegende Schiff einen deutlich geringeren Freibord hat. In diesem Fall muss das Schiff mit dem höheren Freibord Ihnen einen sicheren Zugang bereitstellen. Dazu werden gewöhnlich Strickleitern eingesetzt, und nur in diesem Fall dürfen Sie Strickleitern nutzen, um Zugang zu einem Schiff zu erhalten. Nutzen Sie eine Strickleiter nur dann, wenn Sie in der sicheren Benutzung von Strickleitern unterwiesen wurden.

Achtung! Tragen Sie grundsätzlich eine Rettungsweste, wenn Sie von einem Schiff auf ein anderes Schiff wechseln und seien Sie äußerst vorsichtig, insbesondere bei ungünstiger Witterung.


2.3 Verwendung von Leitern

Verwenden Sie keine tragbaren Leitern, um Zugang zu einem Schiff zu erhalten. Wenn Sie aus einem sonstigen Grund tragbare Leitern benötigen, verwenden Sie ausschließlich zuverlässig konstruierte und hinreichend belastbare Leitern, die angemessen gewartet werden. (Ausdrücklich als solche gekennzeichnete Haushaltsleitern dürfen nicht verwendet werden.) Treffen Sie außerdem folgende Sicherheitsvorkehrungen:
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie Schutzkleidung wie eine Rettungsweste oder eine Anstoßkappe tragen, damit Sie nicht an den Sprossen hängen bleiben.


2.4 Mannschaftsboote

Mannschaftsboote werden gelegentlich von Mitarbeitern genutzt, die auf bewegliche Offshore-Bohranlagen gelangen müssen. Diese Boote sind eines der gefährlicheren Zugangsmittel und dürfen ausschließlich von speziell geschulten Personen genutzt werden. Die Ölindustrie kann bei der Schulung von Behördenmitarbeitern helfen, die voraussichtlich Mannschaftsboote nutzen müssen. Alle Tätigkeiten, die mit der Nutzung von Mannschaftsbooten einhergehen, müssen gut geplant und sorgfältig überwacht werden. Wenn Sie auf diesem Weg an eine bewegliche Bohranlage gelangen müssen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Sturm) dürfen Mannschaftsboote nicht verwendet werden.



3. Arbeiten an Bord

Manche Gefahren sind in allen Bereichen eines Schiffs gegeben. Insekten sind überaus widerstandsfähig und fast überall anzutreffen; Ratten können in Frachträume gelangen; benutzte Gegenstände können überall herumliegen und sollten ohne Handschuhe nicht berührt werden.

Schiffsausrüstung: Versuchen Sie grundsätzlich nicht, Ausrüstungen an Bord eines Schiffs zu prüfen, wenn Sie sich nicht vorher mit einem verantwortlichen Mitarbeiter verständigt haben. Unsachgemäße Eingriffe in Sicherheitsausrüstung, Navigationsgeräte oder elektrische Systeme können die Seetüchtigkeit eines Schiffs beeinträchtigen und die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung gefährden. In diesem Fall könnten Sie sich strafbar machen.

Passagierbereiche und der Besatzung vorbehaltene Bereiche: Wenn Sie Untersuchungen im Passagierbereich vornehmen, passen Sie auf, dass Sie sich nicht durch in den Polstern verborgene scharfkantige Gegenstände verletzen. Wenn Sie Sicherheitsausrüstung (beispielsweise Rettungswesten) bewegt haben, legen Sie die Ausrüstung wieder an ihren Platz zurück, bevor Sie das Schiff verlassen.

Stau- und Schließfächer: Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht durch gefährliche Chemikalien und gefährliche Ausrüstung verletzt werden können. Prüfen Sie die Gegebenheiten im Vorfeld und ziehen Sie die zuständigen Mitarbeiter hinzu, wenn Sie nicht sicher sind, was in einem Bereich anzutreffen ist.

Toiletten: Auf Toiletten könnten beispielsweise weggeworfene Injektionsnadeln Sicherheitsrisiken darstellen, und in Toiletten könnten Gefährdungen durch ätzende Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel bestehen. Wenn Sie diese Bereiche untersuchen müssen, tragen Sie geeignete Schutzkleidung und verwenden Sie geeignete Schutzausrüstungen (insbesondere Handschuhe). Waschen Sie Ihre Hände unmittelbar nach der Untersuchung.

Schiffsküchen: Kochgeräte werden mit hohen Spannungen betrieben und können sehr heiß sein. Glasscherben o. ä. in Müllsäcken und in Abfalleimern können ein Verletzungsrisiko darstellen. Auf manchen Schiffen ist die Küche mit einem Aufzug ausgerüstet. Diese Aufzüge stellen eine besondere Gefahrenquelle dar und dürfen zur Personenbeförderung nicht genutzt werden.

Frachträume: Frachträume können besonders gefährlich sein, insbesondere beim Laden und beim Entladen der Fracht. Holen Sie vor dem Betreten die erforderliche Zustimmung ein. Tragen Sie geeignete Schutzkleidung und einen Schutzhelm. Bedenken Sie, dass die Fracht während der Fahrt insbesondere bei rauer See verrutscht sein könnte. Es kann vorkommen, dass durch die Fracht Sauerstoff absorbiert wird oder andere Gase freigesetzt werden. Deswegen sind Gasüberwachungsgeräte zu verwenden, wenn Zweifel hinsichtlich der Atmosphäre in einem Frachtraum bestehen.

Achtung! Beachten Sie bei Tätigkeiten in dieser gefährlichen Umgebung Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien.


3.1 Welche Risiken bestehen?

Auf Schiffen können Gefährdungen in unterschiedlichem Umfang bestehen. An Bord von Schiffen sollten Sie Fracht nur dann untersuchen und nur dann Proben nehmen, wenn dies unumgänglich ist. Gewisse Umgebungen können nur dann betreten werden, wenn die betreffenden Personen umfassende Schulungen durchlaufen haben. Beginnen Sie mit Ihrer Tätigkeit grundsätzlich nicht, bevor Sie nicht den Kapitän oder den zuständigen nautischen Offizier verständigt haben.

Im Folgenden sind einige wesentliche Gefahren zusammengestellt:

GefährdungVorsichtsmaßnahme
Alleine arbeiten: Wenn Sie alleine arbeiten, besteht die Gefahr, dass Sie eingeschlossen werden oder nach einem Unfall keine Hilfe holen können.Alleine arbeiten: Arbeiten Sie möglichst nicht alleine. Wenn Sie eine Tätigkeit alleine durchführen müssen, sorgen Sie für eine gute Kommunikationsverbindung mit einer zuständigen Person, die sich um Ihre Sicherheit kümmert, und unterrichten Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit grundsätzlich einen Dritten darüber, wo Sie welche Tätigkeiten durchführen möchten. Prüfen Sie Ihr Funkgerät, bevor Sie Ihr Büro verlassen.
Beleuchtung: Der Kapitän muss für eine angemessene Beleuchtung sorgen. Dies ist jedoch nicht immer möglich.Beleuchtung: Wenn eine angemessene Beleuchtung (etwa durch Öffnen von Luken oder Türen) nicht möglich ist, kann eine geeignete eigensichere Lampe oder eine eigensichere Arbeitsleuchte verwendet werden.
Rutsch- und Stolpergefahr: Schiffsdecks können feucht oder mit Ölen oder Fischrückständen verschmutzt sein. Entsprechend besteht erhöhte Rutschgefahr. Rutsch- und Stolpergefahr: Tragen Sie geeignete antistatische, rutschfeste Schuhe/Stiefel. Besondere Aufmerksamkeit ist in der Umgebung von Decksmaschinen geboten, wo Schmiermittel verschüttet worden sein können. Erhöhte Gefahr besteht auch, wenn Fracht ausgelaufen ist.
Maschinen: Auch auf ankernden Schiffen können zahlreiche Maschinen laufen:
  • Belüftungseinrichtungen,
  • Generatoren,
  • Winden,
  • Maschinen zur Handhabung von Fracht (Gabelstapler, Krane, Fördersysteme oder Aufzüge) usw.
Maschinen: Halten Sie ausreichend Abstand von laufenden Maschinen und tragen Sie Schutzkleidung und einen Schutzhelm. Achtung! Unter Umständen haben die Bediener der betreffenden Ausrüstung nur eingeschränkte Sicht, insbesondere in Frachträumen. Beachten Sie alle Anweisungen von Offizieren oder Besatzungsmitgliedern. Achtung! In Tidebecken muss die Vertäuung von Schiffen häufig mit Hilfe von Winden korrigiert werden. Halten Sie dabei ausreichend Abstand.
Asbest: Moderne Schiffe dürften keinen gefährlichen Asbest mehr enthalten; auf älteren Schiffen kommt Asbest möglicherweise noch als Brandschutzausrüstung oder zur Wärmeisolierung vor. Asbest: Besondere Vorsicht ist bei älteren Schiffen sowie bei Schiffen aus Ländern mit niedrigeren Standards geboten. Nehmen Sie keine Veränderungen an vorhandenen Leitungsisolierungen vor. Wenn Sie eine Situation als gefährlich betrachten, verlassen Sie den betreffenden Bereich sofort und unterrichten Sie den Kapitän.
Schiffsausrüstung: Möglicherweise wird Ihnen angeboten, auf dem Schiff verfügbare Sicherheitsausrüstung zu benutzen. Dieses Angebot sollten Sie aber nur dann annehmen, wenn Sie in der Verwendung dieser Sicherheitsausrüstung geschult wurden und wenn Sie überzeugt sind, dass die Sicherheitsausrüstung in funktionsfähigen Zustand ist.Schiffsausrüstung: Normalerweise sollte es nicht erforderlich sein, vom Kapitän eines Schiffs bereitgestellte Ausrüstung zu verwenden. Bei Bedarf sollte grundsätzlich die dafür vorgesehene Ausrüstung verwendet werden; die Verwendung sollte erst nach angemessener Schulung erfolgen.
Kühlhäuser: Kühlhäuser können mit einem Mechanismus zur Selbstverriegelung ausgeführt sein und eine Spezialatmosphäre zur Konservierung der betreffenden Waren enthalten. Häufig wird eine Temperatur von mindestens -25 °C hergestellt.Kühlhäuser:
  • Lassen Sie grundsätzlich jemanden draußen vor der Zugangstür, damit jemand erreichbar ist, wenn im Kühlraum Schwierigkeiten auftreten sollten.
  • Vergewissern Sie sich vor dem Betreten eines Kühlraums, dass eine angemessene Sauerstoffversorgung gegeben ist und dass im Kühlraum keine gefährlichen Gase vorhanden sind.
  • Tragen Sie geeignete Kälteschutzkleidung.
  • Begrenzen Sie die Dauer Ihres Aufenthalts in einem Kühlhaus, damit Ihre Körpertemperatur nicht zu weit absinkt.
Kontakt mit Ölen und sonstigen verschütteten Flüssigkeiten: Möglicherweise kommen Sie mit Öllachen oder ausgelaufener Fracht in Berührung. Das Öl oder die Fracht könnten bei Berührung oder Einatmung gefährlich sein.Kontakt mit Ölen und sonstigen verschütteten Flüssigkeiten: Wenn Sie feststellen, dass Flüssigkeit in einem Container verschüttet wurde oder aus einem Container ausläuft, prüfen Sie, ob dies bereits bekannt ist. Wenn die Situation von einer zuständigen Person nicht als absolut unbedenklich bewertet wurde, ziehen Sie sich umgehend zurück und unterrichten Sie den Kapitän. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit verschüttetem Material, selbst wenn das Material als sicher eingeschätzt wurde. Ansonsten können Hautreaktionen nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie sich angemessen medizinisch versorgen, wenn Symptome einer Reaktion auftreten.
Achtung! Selbst Chemikalien, die für sich genommen als sicher eingestuft werden, können miteinander (oder mit in der Atmosphäre enthaltenen Wasserdämpfen) reagieren und giftige Dämpfe bzw. Wärme in einem derartigen Umfang freisetzen, dass Sie verletzt werden oder dass ein Brand entsteht.
Übermäßiger Lärm: Selbst auf ankernden Schiffen können zahlreiche laute Maschinen laufen, z. B:
  • Belüftungseinrichtungen,
  • Generatoren,
  • Winden,
  • Maschinen zur Handhabung von Fracht (Gabelstapler, Krane, Förderersysteme oder Aufzüge) usw.
Übermäßiger Lärm: Nehmen Sie eine Risikobewertung vor und begrenzen Sie den Lärm oder verwenden Sie Kapselgehörschützer. Selbst bei mäßigem Lärmpegel kann eine Exposition über einen längeren Zeitraum zu Hörschäden führen.
Achtung! Übermäßiger Lärm kann die Kommunikation sowie Ihre Aufmerksamkeit gegenüber anderen Gefahren beeinträchtigen.
Geschlossene Räume: Geschlossene Räume auf Schiffen (s. o.), z. B.:
  • Ballasttanks,
  • Aufbewahrungsfächer,
  • Frachträume und Tanks und
  • Motor- und Maschinenräume.
Mit diesen Bereichen können vielfältige Gefahren verbunden sein (unter anderem aufgrund giftiger Dämpfe und Stoffe).
Geschlossene Räume: Betreten Sie geschlossene Räume grundsätzlich nicht, wenn Sie nicht zuvor eine geeignete Schulung und eine angemessene Ausrüstung erhalten haben.

Bevor Sie einen geschlossenen Raum betreten, sollte grundsätzlich eine Risikobewertung durchgeführt und die Genehmigung des Kapitäns oder des zuständigen nautischen Offiziers eingeholt werden.



Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.



In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 10.02.2021 Current version