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1. Was sind gefährliche Stoffe?

„Gefährliche Stoffe“ sind im Allgemeinen Chemikalien oder Metalle, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften unmittelbar gefährlich sind und aus unterschiedlichen Gründen schwere oder sogar tödliche Verletzungen verursachen können. Einige gefährliche Stoffe verursachen Verletzungen bereits durch bloßen Kontakt; andere gefährliche Stoffe bewirken Schäden infolge chemischer Reaktionen mit anderen Stoffen.



2. Welche Typen sind zu unterscheiden?

Gefährliche Stoffe können nach vier Hauptkategorien unterschieden werden:
Einige Stoffe können jeweils mehreren Kategorien zugerechnet werden und stellen entsprechend größere Risiken dar.



3. Wo können gefährliche Stoffe vorkommen?

Am häufigsten kommen Beschäftigte in den Frachtbereichen von Häfen und in Lagern von Abfertigungsstellen sowie in Flughäfen und in gewissen Ölanlagen mit gefährlichen Stoffen in Berührung.



4. Was ist bei Begasungsmitteln zu beachten?

Die häufigsten gefährlichen Stoffe in Ihrer Arbeitsumgebung dürften Begasungsmittel sein. Begasungsmittel werden verwendet, um Nagetiere und Schadinsekten in Containern abzutöten. Häufig werden in die EU zu versendende Container mit Begasungsmitteln behandelt. Wenn die Container nach der Ankunft nicht ordnungsgemäß gelüftet werden, können die mit der Untersuchung der Container befassten Mitarbeiter erheblich gefährdet werden. Bei den allgemein üblichen Begasungsmitteln sind drei Typen zu unterscheiden, die jeweils mit eigenen Risiken verbunden sind:

Methylbromid (Brommethan): Eine als Begasungsmittel weit verbreitete hochgiftige Chemikalie insbesondere zur Begasung von Containern mit Bodenmaterial oder mit Holz. Methylbromid ist zwar hochgiftig; unter Umständen entwickeln sich Vergiftungssymptome aber erst nach mehreren Stunden. Unter anderem können folgende Symptome auftreten:
  • Brennen der Haut nach längerem Kontakt mit der Chemikalie in flüssiger Form;
  • nach Einatmung der Dämpfe erhebliche Ansammlung von Flüssigkeit in der Lunge;
  • Schädigung des Gehirns und des Nervensystems sowie unter Umständen der Nieren.
Selbst eine kurzzeitige Exposition gegenüber Methylbromid-Dämpfen kann zu Beschwerden führen (Kopfschmerz, Augenbrennen, Magenschmerzen, Taubheitsgefühl in den Füßen usw.). Diese Symptome können mehrere Tage anhalten; die Schwere der Symptome hängt jedoch von der Konzentration und der Dauer der Exposition ab. Eine langfristige Exposition gegenüber Methylbromid kann sogar zum Tod führen.

Aluminiumphosphid (Phosphin): Aluminiumphosphid-Pellets werden zur Begasung von Containern mit Lebensmitteln, Tabak und sonstigen verderblichen Gütern während der Beförderung verwendet. Die Pellets zersetzen sich während des Transports und setzen Phosphingas frei, um Schädlinge zu beseitigen. Binnen zwei bis drei Wochen verflüchtigt sich das Gas. Eine Gefahr besteht unter den folgenden Bedingungen:
  • Seit der Begasung sind weniger als zwei bis drei Wochen vergangen; oder
  • die Pellets wurden in einem abgeschlossenen Bereich verwendet, in dem die Zersetzung behindert wurde; oder
  • Unterlagen über die Begasung fehlen oder sind nicht verfügbar.
Gelegentlich werden aus Afrika, Südamerika, dem Mittleren Osten und dem Fernen Osten unsachgemäß begaste Container eingeführt. Phosphingas ist farblos, hat aber einen unangenehmen Geruch, der an verdorbenen Fisch erinnert. Bei Einatmung kann es zu Entzündungen der Atemwege führen und das zentrale Nervensystem schädigen. Typische Symptome sind Tremor-Reaktionen, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerz und Schmerzen im Magen-/Darmbereich. Schwere Fälle können zu einem Koma oder zum Tod führen.

Blausäure (Hydrogencyanid): Dieses Begasungsmittel ist zwar weniger verbreitet als Methylbromid und Aluminiumphosphid, aber besonders gefährlich. Der Geruch von Blausäure erinnert an Mandeln. Selbst in geringen Konzentrationen kann Blausäure zu Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerz und Magenschmerzen sowie schließlich zu Bewusstlosigkeit und Lähmungen führen. Die Einatmung hoher Konzentrationen kann rasch tödlich wirken.



5. Was ist bei Chemikalien zu beachten?

Neben Begasungsmitteln können in Containern auch andere Chemikalien in gefährlichen Mengen enthalten sein, selbst wenn diese nur für kurze Zeit verschlossen waren. Die Chemikalien können (u. U. unbemerkt) aus der Fracht austreten oder infolge von Reaktionen zwischen den beförderten Gütern entstehen.

Im Anhang der Richtlinie 2006/15/EG der Kommission vom 7. Februar 2006 sind die Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte für eine Reihe verbreiteter Chemikalien im Einzelnen zusammengestellt; die jeweiligen EINECS-Nummern (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances = Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe) und die CAS-Nummern (CAS = Chemical Abstracts Service) sollen die Identifikation der Chemikalien erleichtern.

Wenn diese Chemikalien nachgewiesen oder auf dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden oder wenn Sie vermuten, dass derartige Chemikalien vorhanden sind, sollten Sie sich entsprechend erkundigen und die betreffenden Container erst dann betreten, wenn Ihnen bestätigt wurde, dass dies gefahrlos möglich ist. Nicht nur Dämpfe, sondern auch verschiedene Chemikalien können leicht über die Haut absorbiert werden.

In diesem Zusammenhang ist die Richtlinie 98/24/EG zu beachten. In ergänzenden Richtlinien veröffentlicht die Kommission zudem regelmäßig Listen mit aktualisierten Grenzwerten. Gegenwärtig gilt Richtlinie 2007/30/EG.

Entsprechend dem aktuellen Stand der Forschung und nach weiteren Erfahrungen werden die Grenzwerte angepasst. Die jeweils geltenden Expositionsgrenzwerte sollten sowohl anhand der Kommissionsrichtlinien als auch unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften geprüft werden.



6. Wie können die bestehenden Risiken reduziert werden?

Begasungstätigkeiten werden sehr streng kontrolliert. Bestimmte Typen von Begasungsmitteln sind verboten, und Gesundheitsrisiken sind durch geeignete Schutzmaßnahmen auf ein Minimum zu begrenzen. Halten Sie Abstand von Containern, in denen Begasungen durchgeführt werden. Die meisten Importeure lassen Container etwa für eine Stunde geöffnet, damit sich vorhandene Dämpfe verflüchtigen können. Sie sollten einen Container erst dann öffnen oder betreten, wenn der Importeur (oder sein Vertreter) Ihnen versichert hat, dass dies gefahrlos möglich ist. Die Vorgesetzten von Personen, die mit verdeckten Ermittlungen befasst sind, müssen die gegebenen Risiken einschätzen und jegliche erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Sämtliche Tätigkeiten müssen jederzeit in sicherer Weise durchgeführt werden.



7. Was ist zu tun, wenn ich mich krank fühle?

Bei beginnender Übelkeit während der Arbeit in einem Container oder bei der Prüfung von Stoffen stellen Sie Ihre Tätigkeit sofort ein und verlassen Sie den betreffenden Bereich. Konsultieren Sie einen Arzt (auch dann, wenn Sie sich wieder besser fühlen), und berichten Sie über den Vorfall.



8. Was ist bei anderen gefährlichen Stoffen zu beachten?

Bestimmte Typen gefährlicher Stoffe müssen in besonderer Weise verstaut bzw. gelagert werden. Wasserempfindliche Materialen beispielsweise sind in wasserdichten Behältern unterzubringen; besonders empfindliche Materialien werden manchmal sogar in Öl verpackt (z. B. Natrium). Außerdem dürfen diese Materialien nicht in Räume mit automatischen Sprinkleranlagen gebracht werden.

Oxidationsmittel müssen von Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt (z. B. Ölen) ferngehalten werden. Oxidationsmittel und Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt sind von Wärmequellen fernzuhalten. Da Oxidationsmittel selbsttätig Sauerstoff bilden, sind herkömmliche Feuerlöschgeräte unter Umständen wirkungslos.

Wenn Sie in der Umgebung gefährlicher Stoffe arbeiten müssen, sollten Sie geeignete Schutzkleidung tragen. Material, das Ihnen gefährlich erscheint, dürfen Sie grundsätzlich nicht berühren, einatmen oder in den Mund nehmen.

Achtung! Risiken verringern Sie am wirksamsten, indem Sie gefährliche Stoffe grundsätzlich meiden.



In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung