1. Was sind gefährliche Güter?
Gefährliche Güter sind Stoffe, von denen Gefahren ausgehen und die befördert werden. Sie müssen gemäß den
IATA-, IMDG- oder ADR-Vorschriften gekennzeichnet sein. Im Handel müssen diese Waren alle einschlägigen Begleitpapieren beigefügt sein, einschließlich eines
Sicherheitsdatenblattes.
Wenn Sie im Umgang mit gefährlichen Gütern nicht geschult sind, sollten Sie gefährdete Bereiche nicht betreten bzw. nicht versuchen, angemeldete Ladung zu beproben.
Bestimmte Waren dürfen nur von qualifizierten Mitarbeitern oder Auftragnehmern beprobt werden.
Einige Waren sollten nie beprobt werden.
Das Kapitel
Probenahme bei gefährlichen Gütern enthält ausführlichere Informationen zu den Probenahmeverfahren.
2. Wo können gefährliche Stoffe vorkommen?
Am häufigsten kommen Beschäftigte in den Frachtbereichen von Häfen und in Lagern von Abfertigungsstellen sowie in Flughäfen und in gewissen Ölanlagen mit gefährlichen Gütern in Berührung, aber auch kleinere Packstücke, die per Post oder Kurierdienst versandt werden, können solche enthalten. Gefährliche Güter sollten anhand der Kennzeichnungen auf der Verpackung und den Begleitpapieren sofort identifiziert werden können. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Sie auf verdächtige Waren stoßen, die falsch angemeldet werden oder bei denen die korrekten Kennzeichnungen und Papiere fehlen. Bestehen Zweifel hinsichtlich solcher Waren, sollten Sie diese als gefährliche Güter behandeln. Siehe
Probenahme bei Stoffen unbekannter Zusammensetzung.
3. Wie können die bestehenden Risiken reduziert werden?
Fordern Sie immer Kopien aller Begleitpapiere an und befolgen Sie die Anweisungen im Sicherheitsdatenblatt zu persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitsmaßnahmen. Falls die Dokumente nicht unmittelbar verfügbar sind, können allgemeine Informationen zu den Gefahren aus den
Kennzeichnungen entnommen werden.
Wenn Sie in der Umgebung gefährlicher Güter arbeiten müssen, sollten Sie geeignete Schutzkleidung tragen. Material, das Ihnen gefährlich erscheint, dürfen Sie grundsätzlich nicht berühren, einatmen oder in den Mund nehmen.
4. Was ist zu tun, wenn ich mich krank fühle?
Bei beginnender Übelkeit während der Arbeit in einem Container oder bei der Prüfung von Stoffen stellen Sie Ihre Tätigkeit sofort ein und verlassen Sie den betreffenden Bereich. Konsultieren Sie einen Arzt (auch dann, wenn Sie sich wieder besser fühlen), und melden Sie den Vorfall.
5. Welche anderen Risiken sind mit gefährlichen Gütern verbunden?
Gefährliche Güter erfordern normalerweise spezielle Lagerungs- und Beförderungsbedingungen. Beispiele:
- Wasserempfindliche Materialien müssen in wasserdichten Behältern aufbewahrt werden; besonders empfindliche Materialien werden manchmal sogar in Öl verpackt (z. B. Natrium). Außerdem dürfen diese Materialien nicht in Räume mit automatischen Sprinkleranlagen gebracht werden.
- Oxidationsmittel müssen von Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt (z. B. Ölen) ferngehalten werden. Oxidationsmittel und Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt sind von Wärmequellen fernzuhalten. Da Oxidationsmittel selbsttätig Sauerstoff bilden, sind herkömmliche Feuerlöschgeräte mit branderstickender Wirkweise unter Umständen wirkungslos.
- Für die Mengen, die an einem Ort gelagert werden dürfen, können Höchstgrenzen gelten; dies ist besonders wichtig, wenn Proben in großer Zahl entnommen werden oder eine Sendung zurückgehalten oder beschlagnahmt wird.
- Wenn Proben an das Labor geschickt werden, gelten die ADR-Vorschriften, und die Proben müssen stets ordnungsgemäß gekennzeichnet und mit einer Kopie des Sicherheitsdatenblatts versehen sein; für sehr kleine Mengen gelten jedoch vereinfachte Vorschriften. Siehe Probenahme bei gefährlichen Gütern.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde. |