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Thema: Europäisches Einlagensicherungssystem

Europäische Kommission schlägt neue Maßnahmen für besseren Einlagenschutz und weniger Risiken im Bankensektor vor

Datum:  17/12/2015

Am 24. November hat die Kommission einen Vorschlag für ein euroraumweites Einlagensicherungssystem vorgeschlagen.  Gleichzeitig beschrieb sie weitere Maßnahmen zum Abbau noch verbleibender Risiken im Bankensektor.  Mit diesen Schritten möchte die Kommission die Finanzstabilität verstärken, die Verbindung von Banken und den Staatshaushalten weiter lösen und dafür sorgen, dass nicht die Steuerzahler als erste für bankrotte Banken zahlen müssen.  

Risikoteilung

Derzeit gewährleistet das EU-Recht bereits, dass bei einem Bankenausfall alle Einlagen bis zu 100 000 Euro gesichert sind.  Diese Sicherung erfolgt vorerst durch die nationalen Einlagensicherungssysteme der einzelnen Länder, die jedoch nicht durch ein gemeinsames europäisches System gedeckt und daher gegen große lokale Schocks anfällig sind.  Das Europäische Einlagensicherungssystem (EDIS) würde durch die Zentralisierung der Einlagensicherung einen höheren Versicherungsschutz für private Einleger gewährleisten. 

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill sagte dazu: „Durch die Krise sind die Schwachstellen in der Gesamtarchitektur der einheitlichen Währung zutage getreten.  Wir müssen schrittweise sicherstellen, dass Risikominderung und Risikoteilung Hand in Hand gehen.“

Die Maßnahmen gehören zu den im Bericht der fünf Präsidenten vorgesehenen Schritten. Präsident Jean-Claude Juncker und die Leiter von vier anderen EU-Institutionen haben in diesem Bericht Wege zur Stärkung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion dargelegt. 

Das EDIS ist die dritte Säule der EU-Bankenunion, die bereits mit der Einrichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus die Bankenaufsicht und mit dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus die Bankenabwicklung im Falle eines drohenden Bankenausfalls unter gemeinschaftliche Verantwortung gestellt hat. 

Schritt für Schritt

Das EDIS wird in drei Stufen über mehrere Jahre eingeführt:  Zunächst wird es eine Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme geben.  Drei Jahre später werden die Einlagen gemeinsam durch die nationalen Einlagensicherungssysteme und das EDIS gesichert („Mitversicherung“), wobei der EDIS-Anteil schrittweise erhöht wird.  Im für 2024 geplanten letzten Schritt werden alle Bankeinlagen im Euro-Raum durch das EDIS abgesichert. 

Das System wird für den Bankensektor „kostenneutral“ sein, mit anderen Worten: Die Beiträge der Banken zum EDIS können von ihren Beiträgen zu den nationalen Einlagensicherungssystemen abgezogen werden.  Außerdem wird das System risikogewichtet sein: Banken mit höheren Risiken müssen höhere Beiträge zahlen als sicherere Banken.  Zu den strengen Sicherheitsklauseln wird zum Beispiel  gehören, dass der Versicherungsschutz nur für die nationalen Einlagensicherungssysteme gelten soll, die voll und ganz den EU-Vorschriften entsprechen. 

Mittel Europäisches Einlagensicherungssystem zu Mitteln nationaler Systeme (falls Kompensation durch Mitgliedstaat/nationales Einlagensicherungssystem)

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