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Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

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Die Struktur der Landwirtschaft unterscheidet sich in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in erheblichem Maße. Dies ist unter anderem auf Unterschiede bei der Bodenbeschaffenheit, der Topografie, dem Klima und den natürlichen Ressourcen zurückzuführen sowie auf die Vielgestaltigkeit der regionalen Aktivitäten, der Infrastruktur und der sozialen Gepflogenheiten. Die Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, die auch als Betriebsstrukturerhebung (FSS) bezeichnet wird, trägt dazu bei, die Lage der Landwirtschaft in der EU zu beurteilen und die Entwicklungstendenzen und Übergänge bei der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe zu beobachten; zugleich bietet sie die Möglichkeit, die Auswirkungen von äußeren Entwicklungen und politischen Vorschlägen anhand von Modellen aufzuzeigen.

Tabelle 1: Landwirtschaftliche Betriebe und Rinderhaltung, 2003-2007 – Quelle: Eurostat (tag00001), (ef_r_nuts) und (ef_ov_lusum)

In diesem Artikel werden statistische Daten der letzten Betriebsstrukturerhebung des Jahres 2007 vorgestellt. Die Ergebnisse der jüngsten Landwirtschaftszählung (2009/2010) werden zur Zeit validiert, die ersten Ergebnisse dürften Ende 2012 verfügbar sein.


Wichtigste statistische Ergebnisse

Tabelle 2: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, 2007 – Quelle: Eurostat (tag00020), (tag00021), (ef_so_lfwtime), (ef_so_lfaa), (tag00029) und (tag00030)
Abbildung 1: Landwirtschaftliche Betriebe mit einer außerbetrieblichen Erwerbstätigkeit, 2007
(in %) – Quelle: Eurostat (tag00096)
Abbildung 2: Landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Bodennutzung, EU-27, 2007 (1)
(in % der landwirtschaftlich genutzten Fläche) – Quelle: Eurostat (ef_lu_ovcropesu)
Tabelle 3: Bodennutzung, 2007 – Quelle: Eurostat (demo_r_d3area) und (ef_lu_ovcropaa)
Karte 1: Durchschnittliche landwirtschaftlich genutzte Fläche je Betrieb, 2007 (in ha) – Quelle: Eurostat (ef_ov_kvaaesu) und (ef_oluaareg)

2007 gab es in der EU-27 7,3 Mio. gewerbliche landwirtschaftliche Betriebe, zu denen weitere 6,4 Mio. Kleinbetriebe (unter einer Schwelle von 1 Europäischen Größeneinheit (EGE)) hinzukommen. Knapp die Hälfte (48 %) der Kleinbetriebe in der EU-27, die hauptsächlich für den Eigenbedarf produzieren, befand sich in Rumänien. Gut ein Drittel aller gewerblichen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU-27 (mit einer Größe von über 1 EGE) lag 2007 in Polen (15,5 %) und Italien (18,9 %), während auf Spanien (12,8 %), Rumänien (11,9 %) und Griechenland (9,7 %) zusammen rund ein weiteres Drittel der Gesamtheit der Betriebe mit gewerblicher Landwirtschaft entfiel.

In den meisten Mitgliedstaaten und in der EU-27 als Ganzes ging die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen 2003 und 2007 stetig zurück. In diesem Vierjahreszeitraum verringerte sich ihre Zahl in der EU-27 um 1,3 Mio. (bzw. 8,8 %); knapp die Hälfte davon waren gewerbliche Betriebe. Besonders rasch vollzog sich der Strukturwandel in Estland, wo über ein Drittel (-36,7 %) weniger Betriebe gezählt wurde, in Bulgarien (-25,9 %), Portugal (-23,4 %) und Ungarn (-19,0 %).

Bei nahezu der Hälfte der gesamten Großvieheinheiten (GVE) in der EU handelt es sich um Rinder. 2007 wurden in der EU-27 89,5 Mio. Rinder gezählt, mehr als ein Fünftel davon (21,6 %) in Frankreich. Obgleich Irland zu den kleinsten EU-Mitgliedstaaten zählt, verfügt das Land über einen der größten Rinderbestände (7,3 % des Gesamtbestands der EU-27).

In der Landwirtschaft der EU-27 waren 2007 insgesamt 11,7 Mio. Arbeitskräfte, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (VZÄ), tätig, 10,8 Mio. (92 %) davon waren regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte (siehe Tabelle 2). Die Landwirtschaft ist in den meisten Mitgliedstaaten immer noch ein sehr stark auf die Familie ausgerichteter Wirtschaftszweig; bei vier Fünftel (80nbsp;%) aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte handelte es sich 2007 um Betriebsinhaber oder ihre Familienangehörigen. Die wichtigsten Ausnahmen bildeten die Slowakei (44 %) und die Tschechische Republik (27 %); in diesen Ländern unterscheidet sich die Eigentumsstruktur von der in den meisten Mitgliedstaaten. Gut ein Drittel (34 %) der in der EU-27 regelmäßig beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeitskräfte waren Frauen, wobei die entsprechende Zahl für die baltischen Mitgliedstaaten jedoch näher an 50 % lag und in Lettland genau 50 % betrug. Ein verhältnismäßig geringer Anteil (6 %) der Betriebsinhaber in der EU-27 war 2007 jünger als 35 Jahre, der Anteil der über 65-Jährigen war dagegen relativ hoch (34 %).

Abbildung 1 zeigt den Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten. Neben der Landwirtschaft wurden 2007 für rund jeden zehnten landwirtschaftlichen Betrieb (9,9 %) in der EU-27 sonstige Erwerbstätigkeiten gemeldet. Bei den gewerblichen Betrieben lag dieser Prozentsatz geringfügig höher (13,5 %). Etwas über ein Viertel (27,6 %) aller Betriebe in Finnland gaben in diesem Jahr eine außerbetriebliche Erwerbstätigkeit an; auch in Österreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Schweden, Dänemark und Frankreich belief sich ihr Anteil auf jeweils über 20 %.

Zwei Fünftel (geschätzte 40,1 %) der gesamten Landfläche der EU-27 waren 2007 als landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) ausgewiesen. Dieser Anteil betrug im Vereinigten Königreich zwei Drittel (66,3 %) der Landfläche, in Schweden und Finnland jedoch weniger als ein Zehntel. Der Anteil an Ackerland (hierzu zählen Getreideanbauflächen und sonstiges Ackerland) machte knapp ein Viertel (24,3 %) der gesamten Landfläche der EU-27 aus, während auf Dauergrünland (hierunter werden Weideland, Wiesen und ertragsarme Weiden erfasst) ein Anteil von 13,2 % entfiel. In dem Zehnjahreszeitraum vor 2007 gab es keine nennenswerten Veränderungen in der Zusammensetzung der Bodennutzung in der EU-27. Auch die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche in der EU blieb relativ stabil, obschon die Fläche in den Mitgliedstaaten, die 2004 oder 2007 der EU beitraten, leicht zunahm, während sich die Fläche in den Mitgliedstaaten der EU-15 geringfügig verringerte.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Mitgliedstaaten führen alle zehn Jahre eine umfassende Betriebsstrukturerhebung durch (die Landwirtschaftszählung ist eine Vollerhebung); zwischen diesen Grunderhebungen finden drei Zwischenerhebungen auf Stichprobenbasis statt. Die Mitgliedstaaten erfassen Daten zu einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben. Hierbei werden Angaben zu folgenden Aspekten gesammelt:

  • Bodennutzung;
  • Viehbestand;
  • Entwicklung des ländlichen Raums (z. B. außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten);
  • Betriebsleitung und landwirtschaftlicher Arbeitseinsatz (einschließlich Alter, Geschlecht und Beziehung zum Betriebsinhaber).

Die Erhebungsdaten werden auf verschiedenen geografischen Ebenen (Mitgliedstaaten, Regionen und bei Grunderhebungen auch Bezirken) aggregiert und nach Größenklasse, Gebietsstatus, Rechtsform des Betriebs, Zielgebiet und betriebswirtschaftlicher Ausrichtung aufbereitet.

Als Basiseinheit wird bei der Betriebsstrukturerhebung ein landwirtschaftlicher Betrieb zugrunde gelegt, d. h. eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einheitlicher Betriebsführung, die landwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Diese Erhebung berücksichtigt alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens 1 Hektar (ha) sowie Betriebe mit einer LF von weniger als 1 Hektar, sofern ihre für den Markt bestimmte Produktion bestimmte natürliche Schwellen überschreitet.

Außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die keine landwirtschaftlichen Arbeiten darstellen; hierzu zählen Tätigkeiten, die im Betrieb selbst ausgeführt werden (Bereitstellung von Campingplätzen, Unterbringung von Feriengästen usw.) bzw. für die Ressourcen (wie Maschinen) oder Produkte des Betriebs genutzt werden (unter anderem die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Erzeugung erneuerbarer Energien) und die wirtschaftliche Auswirkungen auf den Betrieb haben. Außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten werden vom Betriebsinhaber, seinen Familienangehörigen oder einem oder mehreren Gesellschaftern in einem Gruppenbetrieb ausgeübt.

Zu den landwirtschaftlichen Arbeitskräften des Betriebs werden alle Personen nach Absolvierung der Schulpflicht (d. h. nach Vollendung des schulpflichtigen Alters) gerechnet, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Tag der Erhebung landwirtschaftliche Arbeiten im erhobenen Betrieb verrichtet haben. Hierzu gehören auch Betriebsinhaber, selbst wenn sie nicht im Betrieb arbeiten, wohingegen die Ehegatten von Betriebsinhabern nur dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich landwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb verrichten. Als Betriebsinhaber gilt diejenige natürliche Person (alleiniger Inhaber oder Gruppe natürlicher Personen) oder die juristische Person (z. B. eine Genossenschaft oder eine sonstige Gemeinschaft), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist, d. h. die mit dem Betrieb verbundenen wirtschaftlichen Risiken trägt. Bei Gruppenbetrieben wird nur der Hauptinhaber (eine Person) erfasst. Zu den regelmäßig beschäftigten Arbeitskräften gehören die Familienarbeitskräfte sowie die dauerhaft (regelmäßig) beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte. Zu den Familienarbeitskräften zählen der Betriebsinhaber und seine Familienangehörigen, die landwirtschaftliche Arbeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs verrichtet haben (einschließlich aller Personen, die das Ruhestandsalter erreicht haben, aber weiterhin im Betrieb arbeiten). Eine Jahresarbeitseinheit (JAE) entspricht der von einer Vollzeitkraft in einem landwirtschaftlichen Betrieb geleisteten Arbeit. Vollzeit bedeutet die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für Arbeitsverträge geltenden Mindestarbeitsstunden. Ist in diesen Vorschriften die Anzahl der Stunden nicht ausdrücklich angegeben, so wird von mindestens 1800 Stunden ausgegangen (225 Arbeitstagen je acht Stunden).

Als Vorbereitung für die Erhebung 2010 wurde als neue Rechtsgrundlage die Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden ausgearbeitet.

Kontext

Mit der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen in folgenden Bereichen Verbesserungen erzielt werden: bei der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, beim Umweltschutz und bei der Landschaftspflege, bei der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie bei der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Durch die Modernisierung der Landwirtschaft und die stärkere Ausrichtung der Volkswirtschaft auf Industrie und Dienstleistungen hat die Landwirtschaft als Arbeitgeber sehr stark an Bedeutung verloren. Dadurch gewinnen die Aufgaben, die die Landwirte bei der Entwicklung des ländlichen Raums, unter anderem in den Bereichen Forstwirtschaft, biologische Vielfalt, Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Umweltschutz in ländlichen Gebieten übernehmen können, zunehmend an Bedeutung. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll bis 2013 abgeschlossen sein; die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums dürften davon betroffen sein. Die Betriebsstrukturerhebung wird laufend angepasst, um möglichst aktuelle und relevante Daten für die Analyse und Überwachung dieser Entwicklungen bereitstellen zu können.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Struktur landwirtschaftlicher Betriebe (t_ef)

Datenbank

Struktur landwirtschaftlicher Betriebe (ef)
Überblick über die landwirtschaftlichen Betriebe (ef_ov)
Bodennutzung (ef_lu)
Viehhaltung (ef_ls)
Spezielle Themen von besonderem Interesse (ef_so)
Standarddeckungsbeitragskoeffizienten (SDB) zur Bestimmung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (ef_tsgm)
Standardoutputskoeffizienten (SO) zur Bestimmung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (ef_tso)
Struktur landwirtschaftlicher Betriebe in regionaler Gliederung, Hauptindikatoren (ef_r_main)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Weitere Informationen

  • Entscheidung der Kommission 85/377/EWG vom 7. Juni 1985 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe
  • Entscheidung der Kommission 2000/115/EG 2000/115/EG vom 24. November 1999 über die Definitionen der Erhebungsmerkmale, die Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die Ausnahmen von den Definitionen sowie die Regionen und Bezirke im Hinblick auf die Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 3875)
  • Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates vom 29. Februar 1988 zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Zeitraum 1988 bis 1997

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weblinks

Siehe auch

Farm structure by country, 2007 survey