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Archive:Löhne und Arbeitskosten

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Daten von November 2011. Neueste Daten: Weitere Informatonen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank

In diesem Artikel werden Löhne und Arbeitskosten in der Europäischen Union (EU) einander gegenübergestellt und verglichen; dabei sind unter Arbeitskosten die Personalausgaben der Arbeitgeber zu verstehen. Struktur und Entwicklung von Verdiensten und Arbeitskosten sind wichtige makroökonomische Indikatoren, die von politischen Entscheidungsträgern, Arbeitgebern und Gewerkschaften dazu genutzt werden, das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage nach Arbeitskräften am Arbeitsmarkt zu bewerten.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Tabelle 1: Verdienste in der gewerblichen Wirtschaft (durchschnittliche Bruttojahresverdienste Vollzeitbeschäftigter), 2008-2010 (1)
(EUR) - Quelle: Eurostat (earn_gr_nace2)
Abbildung 1: Mittlere durchschnittliche jährliche Bruttoverdienste Vollzeitbeschäftigter, 2006 (1)
(in EUR) - Quelle: Eurostat (earn_ses_adeci)
Abbildung 2: Geringverdienende sind Vollzeitbeschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttojahresverdiensts beziehen, 2006 (1)
(in % der Beschäftigten) - Quelle: Eurostat (earn_ses_adeci)
Abbildung 3: Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, 2009 (1) (Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von männlichen und von weiblichen Beschäftigten in Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdiensts der männlichen Beschäftigten, unbereinigt) – Quelle: Eurostat (tsiem040)
Abbildung 4: Mindestlohn am 1. Juli 2011 (1)
(EUR je Monat) - Quelle: Eurostat (earn_mw_cur)
Abbildung 5: Steuerquote Geringverdienender – Steuerlast auf Arbeitskosten, 2010
(in %) – Quelle: Eurostat (tsiem050), OECD, Dienststellen der Kommission
Tabelle 2: Indikatoren für die Steuerquote Geringverdienender, 2004 und 2009
(in %) – Quelle: Eurostat (tsiem050), (earn_nt_unemtrp) und (earn_nt_lowwtrp)
Abbildung 6: Durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde in der gewerblichen Wirtschaft, 2009 (1)
(in EUR) – Quelle: Eurostat (lc_an_costh_r2) und (lc_an_costh)
Abbildung 7: Aufgliederung der Arbeitskosten in der gewerblichen Wirtschaft, 2009 (1)
(Anteil an den Arbeitskosten insgesamt) – Quelle: Eurostat (lc_an_struc_r2) und (lc_an_struc)

Bruttoverdienste

Die höchsten durchschnittlichen Bruttojahresverdienste von Vollzeit arbeitnehmern in Unternehmen mit zehn und mehr Arbeitnehmern in allen EU-Mitgliedstaaten wurden 2009 in Dänemark (mit 56 044 EUR) erzielt, gefolgt von Luxemburg (2010), Irland, den Niederlanden und Deutschland (2010) – alle über 40&nbs;000 EUR – ,die niedrigsten in Rumänien (2010 5 891 EUR) und Bulgarien ;4 085(&nbspEUR) – siehe Tabelle 1.

Für den mittleren jährlichen Verdienst im Jahr 2006 ergibt sich eine ähnliche Rangfolge der Länder (siehe Abbildung 1), wobei der durchschnittliche Verdienst in allen Ländern außer Malta höher war als der mittlere Verdienst. Der Anteil der Geringverdienenden fiel 2006 in Lettland mit 30,9 % am höchsten aus; auch in Litauen, Bulgarien und Rumänien zählte jeweils mehr als ein Viertel der Beschäftigten zur Gruppe der Geringverdienenden (siehe Abbildung 2).

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Trotz gewisser Fortschritte besteht in der EU-27 weiterhin ein deutlicher Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Verdienst von Männern und Frauen. Frauen verdienten im Jahr 2009 durchschnittlich 17,1 % weniger als Männer. In Slowenien, Italien, Malta, Rumänien, Belgien (2008), Polen und Portugal waren die Unterschiede beim durchschnittlichen Verdienst von Männern und Frauen am geringsten (10 % oder weniger), in Estland (Daten für 2007), der Tschechischen Republik und Österreich hingegen am höchsten (über 25 %). Die zugrunde liegenden Faktoren, die die geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede teilweise erklären, umfassen Unterschiede in der Erwerbsquote, Unterschiede bei den ausgeübten Berufen und Tätigkeiten, in denen meist entweder Männer oder Frauen vorherrschen, Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Grad der Teilzeitbeschäftigung sowie die Einstellung der Verantwortlichen in den Personalabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Hinblick auf berufliche Entwicklung und unbezahlten Urlaub/Mutterschaftsurlaub.

Mindestlöhne

Im Juli 2011 gab es in 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten (alle Mitgliedstaaten außer Dänemark, Deutschland, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) sowie in zwei Kandidatenländern (Kroatien und Türkei) gesetzliche Regelungen oder branchenübergreifende Vereinbarungen zum Mindestlohn.

Die monatlichen Mindestlöhne waren im Juli 2011 sehr unterschiedlich (siehe Abbildung 4). Ihre Spanne reichte von 1 758 EUR monatlich in Luxemburg bis zu 158 EUR in Rumänien und 123 EUR in Bulgarien. Nach der Kaufkraftbereinigung schrumpften die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten von einem Verhältnis von 14:1 (höchster Wert dividiert durch den niedrigsten Wert) in EUR auf 6:1 in Kaufkraftstandards (KKS). An den beiden Enden der Spanne verblieben dieselben Länder: oben Luxemburg mit 1 466 KKS und unten Bulgarien mit 243 KKS.

Nettoverdienste und Steuersätze

Die Daten über die Steuerlast messen die relative Steuerbelastung – Abbildung 5 enthält diese Angaben für Geringverdienende. Die Steuerlast für die EU-27 betrug 2010 39,3 % und war damit etwas geringer als fünf Jahre zuvor. Die höchsten Steuerquoten für Geringverdienende wurden 2010 für Belgien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland, Österreich und Rumänien ermittelt.

In den EU-Mitgliedstaaten sanken die Steuerquoten durchweg in den letzten fünf Jahren, für die Daten bis 2010 verfügbar sind. Am größten war die Abnahme in den Niederlanden, Zypern (bis 2007), Polen, Slowenien, Finnland und Tschechien. Hingegen nahm die Steuerbelastung in Frankreich und Italien relativ rasch zu.

Die übrigen Indikatoren in Tabelle 2 enthalten Informationen über den Anteil der Bruttoverdienste, der „weggesteuert“ wird (durch höhere Steuersätze und Sozialabgaben und/oder Verringerung oder Wegfall von Sozialleistungen), wenn jemand wieder erwerbstätig wird oder ein höheres Einkommen erzielt als zuvor. Die Zahlen für die gesamte EU-27 zeigen, dass zwischen 2005 und 2010 für Erwerbslose oder Geringverdienende generell weniger Anreiz bestand, eine Erwerbstätigkeit anzustreben, da ein höherer Anteil ihrer Verdienste „weggesteuert“ werden würde.

Arbeitskosten

Bei den durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde (siehe Abbildung 6) und der Struktur der Arbeitskosten (siehe Abbildung 7) bestanden 2009 erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die durchschnittliche Arbeitskosten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) reichten 2009 von den Höchstwerten von 36,94 EUR in Belgien und 36,11 EUR in Dänemark bis zu 4,00 EUR in Rumänien und 2,88 EUR in Bulgarien (Achtung: Diese Zahlen enthalten nicht nur die Entlohnung der Arbeitnehmer, sondern auch die Kosten für berufliche Bildung, andere Aufwendungen sowie von gewerblichen Unternehmen gezahlte Steuern und erhaltene Subventionen.). Der Anteil der Löhne und Gehälter an den Arbeitskosten insgesamt betrug (2007) in Schweden 66,2 % und war mit unter 70 % in Belgien und Frankreich ebenfalls vergleichsweise niedrig, hingegen erreichte dieser Anteil im Vereinigten Königreich, in Slowenien, Luxemburg, Dänemark und Malta (2008) Werte von 85 % und darüber.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Bruttoverdienste

Bruttoverdienste machen den größten Teil der Arbeitskosten aus – hierzu werden Angaben über den durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst veröffentlicht. Die wesentlichen Definitionen in Bezug auf Verdienste sind in der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 der Europäischen Kommission vom 21. Oktober 2005 festgelegt. Der Jahresbruttoverdienst umfasst die vom Arbeitgeber direkt gezahlten Geldleistungen vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Der Bruttoverdienst enthält alle regelmäßig oder unregelmäßig gezahlten Prämien und Gratifikationen (13. oder 14.. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Zulagen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, gelegentliche Provisionen usw.). Die Daten beziehen sich auf die Vollzeitbeschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (bis einschließlich 2007 gemäß der NACE Rev.. 1.1 Abschnitte C bis K, von 2008 an gemäß der NACE Rev.. 2, Abschnitte B bis N). Statistische Einheit ist das Unternehmen oder die örtliche Einheit. Die Grundgesamtheit umfasst alle Einheiten, allerdings werden in den meisten Ländern nur Einheiten mit mindestens zehn Beschäftigten erfasst.

Die Angaben zum mittleren Verdienst beruhen auf dem Bruttojahresverdienst und geben den mittleren Verdienst Vollzeitbeschäftigter in Unternehmen mit mindestens zehn Arbeitnehmern an. Geringverdienende sind Vollzeitbeschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttojahresverdiensts beziehen.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (in unbereinigter Form) ist definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von männlichen und von weiblichen Beschäftigten und wird in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der männlichen Beschäftigten angegeben. Die Methodik zur Erstellung dieses Indikators wurde vor kurzem geändert und beruht jetzt auf Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) statt (wie zuvor) auf anderen, nicht harmonisierten Quellen.

Nach der neuen Methodik umfasst der Indikator für das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle alle Beschäftigten (ohne Beschränkungen hinsichtlich des Alters und der geleisteten Arbeitsstunden) von Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) der Wirtschaftszweige Industrie, Bau und Dienstleistungen (der NACE Rev.. 2, Abschnitte B bis N und P bis S).

Mindestlöhne

Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen monatlichen Mindestlöhne; die veröffentlichten Daten entsprechen dem Stand der Mindestlöhne am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Die nationalen Mindestlöhne werden entweder gesetzlich festgelegt – oftmals nach Konsultationen der Sozialpartner – oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen (dies trifft auf Belgien und Griechenland zu). Der nationale Mindestlohn gilt in der Regel für alle Beschäftigten, zumindest aber für die große Mehrheit der Beschäftigten eines Landes. Mindestlöhne sind Bruttolöhne, d. h. Löhne vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge, wobei die Abzüge von Land zu Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern wird der Mindestlohn nicht auf Monatsbasis festgelegt, sondern auf Stunden- oder Wochenbasis. Die Stunden- oder Wochensätze für diese Länder werden nach Umrechnungsfaktoren, die direkt von den Ländern übermittelt werden, in monatliche Mindestlöhne umgerechnet:

  • Irland: Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate
  • Frankreich für die Daten von Januar 1999 bis Januar 2005: Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate; für die Daten ab Juli 2005: Stundensatz x 35 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate
  • Malta: Wochensatz x 52 Wochen / 12 Monate
  • Vereinigtes Königreich: (Stundensatz x durchschnittliche Basis-Wochenstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte aller Wirtschaftszweige x 52,18 Wochen) / 12 Monate
  • Vereinigte Staaten: Stundensatz x 40 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate

Ferner wird für Länder, in denen der Mindestlohn für mehr als 12 Monate im Jahr gezahlt wird (wie Griechenland, Spanien und Portugal, wo er für 14 Monate pro Jahr gezahlt wird), eine Bereinigung der Daten vorgenommen, um diese Zahlungen zu berücksichtigen.

Nettoverdienste und Steuersätze

Der Nettoverdienst wird vom Bruttoverdienst abgeleitet und ist der Teil des Entgelts, der den Arbeitnehmern tatsächlich zur Verfügung steht. Im Gegensatz zum Bruttoverdienst umfasst er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließt aber Familienzulagen ein.

Die Indikatoren für die Steuerquote (Steuerlast auf Arbeitskosten, Arbeitslosigkeitsfalle und Niedriglohnfalle) dienen der Beobachtung der Attraktivität der Erwerbstätigkeit. Die Steuerlast auf die Arbeitskosten ist definiert als Lohnsteuer auf den Bruttoverdienst zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgedrückt als Prozentsatz der Arbeitskosten insgesamt. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungssektor (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Arbeitslosigkeitsfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und den Wegfall von Arbeitslosigkeits- und anderen Sozialleistungen verloren geht. Er ist definiert als die Differenz zwischen Bruttoverdienst und der Steigerung des Nettoeinkommens bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausgedrückt in Prozent des Bruttoverdiensts. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Niedriglohnfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts durch die Auswirkungen von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie den Wegfall von Sozialleistungen verloren geht, wenn der Bruttoverdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) steigt. Der Indikator wird für Ledige ohne Kinder sowie für Alleinverdiener-Haushalte mit zwei Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren erstellt.

Arbeitskosten

Die Arbeitskosten sind die Ausgaben, die Arbeitgebern durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern entstehen. Sie beinhalten das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich Bruttolöhnen und -gehältern in Form von Geld- und Sachleistungen und die Sozialbeiträge der Arbeitgeber), Kosten der beruflichen Bildung sowie sonstige Aufwendungen (wie Personalgewinnungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüsse). Diese Komponenten der Arbeitskosten und ihre Bestandteile sind in der Verordnung (EG) Nr. 1737/2005vom 21.&nbspOktober 2005 definiert. Die Daten betreffen die drei Kernindikatoren:

  • durchschnittliche Arbeitskosten pro Monat, definiert als Arbeitskosten insgesamt, dividiert durch die betreffende Zahl der Beschäftigten, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten;
  • durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde, definiert als Arbeitskosten insgesamt, dividiert durch die betreffende Zahl der geleisteten Arbeitsstunden;
  • Struktur der Arbeitskosten (Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und sonstige Arbeitskosten), ausgedrückt in Prozent der Arbeitskosten insgesamt.

Kontext

Struktur und Entwicklung von Arbeitskosten und Verdienst sind wichtige Aspekte des Arbeitsmarkts, an denen sich das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften ablesen lassen.

Zu den zugrunde liegenden Faktoren, durch die sich geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede zumindest teilweise erklären lassen, gehören sektorale und berufliche Segregation, Aus- und Weiterbildung, Bewusstsein und Transparenz sowie unmittelbare Diskriminierung. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ist auch ein Anzeichen für andere Ungleichheiten – insbesondere für den unverhältnismäßig hohen Anteil, den Frauen bei der Verantwortung für die Familien übernehmen und die damit verbundenen Schwierigkeiten im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Viele Frauen üben eine Teilzeittätigkeit aus oder sind in anderen atypischen Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Dadurch ist es ihnen zwar möglich, neben einer Erwerbstätigkeit ihre Aufgaben in der Familie wahrzunehmen, doch kann sich dies auf ihre Vergütung, ihre berufliche Entwicklung, Beförderungsaussichten und Rentenansprüche negativ auswirken.

Die EU strebt die Förderung der Chancengleichheit an, was voraussetzt, dass das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle nach und nach abgebaut wird. In Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit festgelegt, und Artikel 157 Absatz 3 schafft die Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 wurde von der Europäischen Kommission im September 2010 verabschiedet. Die Strategie baut auf den Erfahrungen mit dem Fahrplan (KOM(2006) 0092) für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf, der für den Zeitraum 2006-2010 aufgestellt wurde, und stellt einen umfassenden Rahmen dar, mit dem sich die Kommission zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen ihren Politikfeldern verpflichtet. Die Strategie verdeutlicht den Nutzen der Gleichstellung der Geschlechter im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung und soll zu den Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Strategie Europa 2020 beitragen.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst in der Industrie und im Dienstleistungssektor, nach Geschlecht (tps00175)
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied ohne Anpassungen (tsdsc340)
Mindestlöhne (tps00155)
Arbeitskostenindex (teilm100)
Bruttolöhne und Gehälter insgesamt (tps00113)
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und sonstige Arbeitskosten (tps00114)
Arbeitskosten - jährliche Daten - Nace Rev. 2 (tps00173)

Datenbank

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weblinks

Siehe auch