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Archive:Strompreisstatistik

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Datenauszug vom November 2019.

Aktualisierung des Artikels geplant: September 2020.

Die englische Version ist aktueller.

Highlights

Im ersten Halbjahr 2019 waren die Strompreise für Haushalte in der EU in Deutschland (0,31 EUR je kWh) am höchsten und in Bulgarien (0,10 EUR je kWh) am niedrigsten.

Im ersten Halbjahr 2019 waren die Strompreise für Nichthaushalte in der EU in Italien (0,17 EUR je kWh) am höchsten und in Dänemark (0,07 EUR je kWh) am niedrigsten.

[[File:Electricity price statistics-FP2019-interactive-DE.XLSX]]

Strompreise für private Haushalte (einschließlich Steuern), erstes Halbjahr 2019

In diesem Artikel wird die Entwicklung der Strompreise für Haushalte und für Nichthaushaltskunden in der Europäischen Union (EU) dargestellt. Außerdem sind Preisdaten für Island, Liechtenstein, Norwegen, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei, Bosnien und Herzegowina, Kosovo [1], Moldau, die Ukraine und Georgien enthalten.

Der Energiepreis in der EU hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Angebot und Nachfrage beeinflussen. Dazu gehören die geopolitische Lage, der nationale Energiemix, die Diversifizierung der Einfuhren, Netzkosten, Umweltschutzkosten, extreme Witterungsbedingungen und die Höhe der Verbrauchsteuern und Abgaben. Die in diesem Artikel angegebenen Preise schließen Steuern, Abgaben und Mehrwertsteuer (MwSt.) für Haushaltskunden ein. In den Preisen für Nichthaushaltskunden sind abzugsfähige Steuern und Abgaben sowie die Mehrwertsteuer dagegen nicht enthalten.

Full article

Strompreise für Haushaltskunden

Strompreise in Deutschland und Dänemark am höchsten

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Strompreise der letzten drei Jahre (jeweils erstes Halbjahr, um saisonale Effekte zu vermeiden) in Euro je Kilowattstunde (EUR je kWh).

Tabelle 1: Strompreise, erstes Halbjahr, 2017-2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204) und (nrg_pc_205)

<newarticle>Unter den EU-Mitgliedstaaten wurden die höchsten Strompreise für Haushaltskunden (für die Zwecke dieses Artikels definiert als mittlere Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 2500 kWh und 5000 kWh) im ersten Halbjahr 2019 von Deutschland (0,3088 EUR je kWh), Dänemark (0,2984 EUR je kWh) und Belgien (0,2839 EUR je kWh) gemeldet (siehe Abbildung 1). Die niedrigsten Strompreise verzeichneten Bulgarien (0,0997 EUR je kWh), Ungarn (0,1255 EUR je kWh) und Litauen (0,1120 EUR je kWh). Die Strompreise für Haushaltskunden waren in Deutschland fast dreimal so hoch wie in Bulgarien.

Abbildung 1: Strompreise für private Haushalte, erstes Halbjahr 2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden in der EU-28 im ersten Halbjahr 2019 (ein gewichteter Durchschnitt der jüngsten Daten (2017) zum Stromverbrauch der Haushalte) betrug 0,2159 EUR je kWh.

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Strompreise für Haushaltskunden in der EU-28 und im Euroraum seit dem ersten Halbjahr 2008. Der Preis für Energie, Versorgung und Netz (Preise ohne Steuern) blieb im letzten Jahrzehnt stabil. Er lag zwischen 0,1149 EUR je kWh im ersten Halbjahr 2008 und 0,1411 EUR je kWh im zweiten Halbjahr 2014 und liegt jetzt bei 0,1356 EUR je kWh. Der Anteil der Steuern ist jedoch konstant von 27 % im Jahr 2008 auf 37 % im Jahr 2019 gestiegen.

Abbildung 2: Entwicklung der Strompreise für Haushaltskunden, EU-28 und Euroraum, 2008-2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Äußerst unterschiedliche Belastung durch Steuern und Abgaben in den Mitgliedstaaten

Wie hoch der Anteil von Steuern und Abgaben am Gesamtstrompreis für Haushaltskunden war, zeigt Abbildung 3. Am niedrigsten war der relative Steueranteil in der EU im ersten Halbjahr 2019 in Malta (5,9 %); dort ist der Mehrwertsteuersatz für den Grundpreis niedrig, und auf ihn werden für Haushaltskunden keine weiteren Steuern erhoben. Den höchsten Steueranteil am Stromendpreis verzeichnete Dänemark, wo Steuern und Abgaben 63,7 % des Endpreises ausmachten.

Abbildung 3: Strom — Anteil der von Haushaltskunden gezahlten Steuern und Abgaben, erstes Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Größte Rückgänge der Strompreise in Dänemark, Portugal und Polen

Abbildung 4 zeigt die Veränderung der Strompreise für Haushaltskunden einschließlich aller Steuern und Mwst. in Landeswährung zwischen dem ersten Halbjahr 2018 und dem ersten Halbjahr 2019. Diese Preise gingen im Betrachtungszeitraum in vier der EU-Mitgliedstaaten zurück. Am stärksten stieg der Strompreis für Haushaltskunden in den Niederlanden (20,3 %), während Dänemark (-4,3 %) den größten Preisrückgang verzeichnete.

Abbildung 4: Veränderung der Strompreise für Haushaltskunden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, erstes Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_204)

Strompreise für Nichthaushaltskunden

Strompreise in Italien und Zypern am höchsten

Unter den EU-Mitgliedstaaten verzeichneten Italien und Zypern im ersten Halbjahr 2019 die höchsten Strompreise für Nichthaushaltskunden (für die Zwecke dieses Artikels definiert als mittlere Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 500 MWh und 2000 MWh; siehe Abbildung 5). Der Durchschnittspreis in der EU-28 (ein gewichteter Durchschnitt der jüngsten nationalen Daten (2017) zum Verbrauch der Nichthaushaltskunden) betrug im ersten Halbjahr 2019 0,1251 EUR je kWh.

Abbildung 5: Strompreise für Nichthaushaltskunden, erstes Halbjahr 2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Abbildung 6 zeigt die Entwicklung der Strompreise für Nichthaushaltskunden in der EU-28 seit dem ersten Halbjahr 2008. Der Preis für Energie, Versorgung und Netz (Preise ohne Steuern) stieg zunächst von 0,0846 EUR je kWh im ersten Halbjahr 2008 auf 0,0959 EUR je kWh im zweiten Halbjahr 2012 und liegt jetzt bei 0,0875 EUR je kWh. Der Anteil der Steuern ist jedoch konstant von 13 % im Jahr 2008 auf 30 % im Jahr 2019 gestiegen.

Abbildung 6: Entwicklung der Strompreise für Nichthaushaltskunden, EU-28 und Euroraum, 2008-2019
(in EUR je kWh)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Anteil nicht abzugsfähiger Steuern und Abgaben an den Strompreisen

Wie hoch der Anteil nicht abzugsfähiger Steuern und Abgaben am Gesamtstrompreis für Nichthaushaltskunden ist, zeigt Abbildung 7. Am höchsten war der Steueranteil im ersten Halbjahr 2019 in Deutschland, wo nicht abzugsfähige Steuern und Abgaben 45,1 % des Gesamtpreises ausmachten.

Abbildung 7: Strom — Anteil der von Nichthaushaltskunden gezahlten Steuern und Abgaben, erstes Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Entwicklung der Strompreise für Nichthaushaltskunden

Abbildung 8 zeigt die Veränderung der Strompreise für Nichthaushaltskunden einschließlich aller nicht abzugsfähigen Steuern und Abgaben in Landeswährung zwischen dem ersten Halbjahr 2018 und dem ersten Halbjahr 2019. Diese Preise gingen im Betrachtungszeitraum in nur einem EU-Mitgliedstaat, nämlich in Dänemark, um 12,2 % zurück. Am stärksten stieg der Strompreis für Nichthaushaltskunden in Rumänien (19,2 %), während Dänemark (12,2 %) den größten Preisrückgang verzeichnete.

Abbildung 8: Veränderung der Strompreise für Nichthaushaltskunden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, erstes Halbjahr 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (nrg_pc_205)

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Definition von Haushaltskunden

Für Haushaltskunden wird in diesem Artikel die mittlere Verbrauchsspanne für Standardhaushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 2500 und 5000 kWh zugrunde gelegt. Alle Angaben sind Verbraucherendpreise einschließlich Steuern, Abgaben und Mehrwertsteuer.

Für den Vergleich zwischen 2018 und 2019 wurden die Preise in Landeswährung herangezogen, um den Einfluss von Wechselkursschwankungen zwischen den Landeswährungen und dem Euro bei denjenigen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten auszuschalten, die den Euro nicht verwenden.

Definition von Nichthaushaltskunden

Für Nichthaushaltskunden wird in diesem Artikel die mittlere Verbrauchsspanne für normale Nichthaushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500 und 2000 MWh zugrunde gelegt. Die Preise entsprechen dem Grundpreis für Stromerzeugung und Netzkosten einschließlich aller nicht abzugsfähigen Steuern und Abgaben.

Methodik

Da infolge einer Änderung in der Methodik 2007 ein Bruch in den Zeitreihen entstanden ist, liegen nur relativ kurze Zeitreihen vor. Doch selbst in diesem relativ kurzen Zeitraum waren beträchtliche Strompreisschwankungen zu beobachten.

2016 trat die Verordnung (EU) 2016/1952 in Kraft, in der die Verpflichtung zur Erfassung und Verbreitung der Strompreise für Haushalts- und Nichthaushaltskunden festgelegt wird. Bis Januar 2017 wurden die Preisdaten für den Sektor private Haushalte von den Meldebehörden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. Bis 2016 war der Bereich Nichthaushaltskunden als Industriekunden definiert, wobei die Meldebehörden auch Angaben zu anderen Nichthaushaltskunden machen konnten. Mit der Verordnung (EU) 2016/1952 wurde der Begriff Industriekunden durch den Ausdruck Nichthaushaltskunden ersetzt und die Definition entsprechend geändert, um die Methodik für alle Meldeländer zu vereinheitlichen.

Die Stromtarife bzw. die Preisgestaltung fallen je nach Anbieter unterschiedlich aus. Sie können vertraglich festgelegt sein, vor allem bei großen Nichthaushaltskunden. Für kleinere Verbraucher werden sie im Allgemeinen nach der Verbrauchsmenge an Strom und einer Reihe weiterer Kriterien festgesetzt. Die meisten Tarife enthalten zudem eine feste Gebühr. Einen Einheitspreis für Strom gibt es daher nicht. Um die Preise im Zeitverlauf und zwischen den EU-Mitgliedstaaten vergleichen zu können, enthält dieser Artikel Angaben zu ausgewählten Verbrauchsspannen für Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden. Für fünf verschiedene Haushaltsarten werden die Strompreise auf der Grundlage jährlicher Verbrauchsspannen erfasst. Bei den Nichthaushaltskunden werden die Strompreise für sieben verschiedene Verbraucherarten erfasst.

Bei den erhobenen Preisen handelt es sich um Durchschnittspreise für den Sechsmonatszeitraum (Halbjahr) von Januar bis Juni (1. Halbjahr) bzw. Juli bis Dezember (2. Halbjahr) eines Jahres. Die Preise beinhalten den Grundpreis für Strom, die Gebühren für die Übertragung und Verteilung, Zählermiete und sonstige Leistungen. Die Strompreise für Haushaltskunden enthalten Steuern, Abgaben, Gebühren und Mehrwertsteuer. Somit entsprechen sie dem vom Verbraucher zu zahlenden Endpreis. Da Nichthaushaltskunden die Mehrwertsteuer und einige andere Steuern in der Regel absetzen können, sind die Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern, Abgaben und Gebühren in den Preisen für Unternehmen nicht enthalten. Angegeben sind die Strompreise in Euro je Kilowattstunde (EUR je kWh).

Kontext

Preis und Zuverlässigkeit der Energieversorgung, insbesondere der Versorgung mit Strom, sind zentrale Elemente der Energieversorgungsstrategie eines Landes. Die Strompreise spielen vor allem im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit eine wichtige Rolle, denn Strom macht generell einen Großteil der gesamten Energiekosten von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aus. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die in der Regel auf dem Weltmarkt zu relativ einheitlichen Preisen gehandelt werden, ist die Preisspanne bei Strom innerhalb der EU-Mitgliedstaaten größer. Die Strompreise sind zum Teil vom Preis für Primärbrennstoffe und neuerdings auch von den Kosten für Kohlendioxid-(CO2-)Emissionszertifikate beeinflusst.

Hierauf ging die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Maßnahmen gegen die steigenden Ölpreise“ (KOM(2008) 384 endg.) ein, in der die EU aufgerufen wird, Energie effizienter zu nutzen und ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, insbesondere durch das Konzept, das dem Maßnahmenpaket zu Klimawandel und erneuerbaren Energien zugrunde liegt.

Seit der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre werden in der EU Schritte zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte unternommen. 2003 wurden Richtlinien mit gemeinsamen Vorschriften für die Binnenmärkte für Strom und Gas erlassen. Für die Marktöffnung und die freie Wahl des Energieversorgers wurden folgende Fristen festgesetzt: bis zum 1. Juli 2004 für Unternehmenskunden und bis zum 1. Juli 2007 für alle Kunden einschließlich privater Haushalte. Einige EU-Mitgliedstaaten haben diesen Liberalisierungsprozess beschleunigt, während andere die notwendigen Maßnahmen nicht ganz so schnell eingeleitet haben. Nach wie vor behindern jedoch hohe Hürden den Eintritt in die Strom- und Erdgasmärkte, was sich an der Zahl der Märkte zeigt, die noch immer von Versorgern mit (beinahe) vollständigem Monopol dominiert werden. Im Juli 2009 nahmen das Europäische Parlament und der Rat ein drittes Paket mit Legislativvorschlägen (auf Englisch) an, das eine echte Anbieterauswahl ermöglichen und den Kunden Vorteile bringen sollte. Man geht davon aus, dass größere Transparenz der Gas- und Strompreise fairen Wettbewerb fördern wird, da die Verbraucher dann eher die Möglichkeit haben, eine Auswahl zwischen verschiedenen Energieträgern (Öl, Kohle, Erdgas und erneuerbaren Energiequellen) und verschiedenen Anbietern zu treffen. Die Energiepreistransparenz kann durch die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Preise und der Preisgestaltung auf möglichst breiter Ebene erhöht werden.

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Fußnoten

  1. Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.