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Statistiken über die Einkommensverteilung

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Datenauszug vom Februar 2017. Neuste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Mai 2018.
Abbildung 1: Armutsgefährdungsquote und Armutsgefährdungsschwelle, 2015
Quelle: Eurostat (ilc_li01) und (ilc_li02)
Abbildung 2: Armutsgefährdungsquote nach Sozialtransfers, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li02)
Tabelle 1: Armutsgefährdungsquote nach sozialen Transfers, aufgeschlüsselt nach dem häufigsten Erwerbsstatus, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li04)
Abbildung 3: Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp, Haushalte ohne unterhaltsberechtigte Kinder, 2015
(in % der angegebenen Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_li03)
Abbildung 4: Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp, Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern, 2015
(in % der angegebenen Bevölkerung)
Quelle: Eurostat (ilc_li03)
Abbildung 5: Armutsgefährdungsquote vor und nach Sozialtransfers, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li02) und (ilc_li10)
Abbildung 6: Ungleichheit der Einkommensverteilung, 2015
(Anteilsverhältnis der Einkommensquintile)
Quelle: Eurostat (ilc_di11)
Abbildung 7: Relatives Einkommensmedianverhältnis, 2015
(Verhältnis des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens von Personen im Alter von 65 Jahren und älter zum medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommen von Personen unter 65 Jahren)
Quelle: Eurostat (ilc_pnp2)
Abbildung 8: Relativer Medianwert der Armutsgefährdungslücke, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_li11)

In diesem Artikel werden aktuelle Statistiken über die monetäre Armut und Einkommensungleichheiten in der Europäischen Union (EU) analysiert. Länderübergreifende Vergleiche der Lebensstandards basieren häufig auf dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, mit dem der Wohlstand eines Landes in monetären Kategorien im Vergleich zu anderen Ländern dargestellt wird. Diese Zahlen sagen jedoch nur wenig über die Einkommensverteilung innerhalb eines Landes aus und sie liefern auch keine Angaben über die nicht-monetären Faktoren, die bei der Bestimmung der Lebensqualität einer bestimmten Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen können. Einerseits können die Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung Anreize schaffen, die eigene Situation durch persönlichen Einsatz, Innovation oder den Erwerb neuer Kompetenzen zu verbessern. Andererseits werden sie häufig als Ursache für Kriminalität, Armut und soziale Ausgrenzung angesehen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Armutsgefährdungsquote und Armutsgefährdungsschwelle

Die Armutsgefährdungsquote (nachSozialtransfers) blieb in derEU-28 in den Jahren von 2010 bis 2013 mit einer Zunahme von 16,5 % auf 16,7 %.so gut wie stabil. Von 2013 bis 2014 stieg sie um 0,5 Prozentpunkte auf 17,2 %, nahm 2015 leicht zu (um 0,1 Prozentpunkte) und lag bei 17,3 %.

Hinter dieser auf die EU-28 bezogenen Zahl, die als gewichteter Durchschnitt der Ergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten berechnet wird, verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 1). In acht Mitgliedstaaten, nämlich Rumänien (25,4 %), Lettland (22,5 %), Litauen (22,2 %), Spanien (22,1 %), Bulgarien (22,0 %), Estland (21.6 %), Griechenland (21,4 %) und Kroatien (20,0 %), galt ein Fünftel der Bevölkerung oder mehr als armutsgefährdet; gleiches galt für Serbien (25.4 %), die Türkei (23.1 %, Daten von 2013) und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (21,5 %). Die niedrigsten Anteile der armutsgefährdeten Bevölkerung wurden unter den Mitgliedstaaten in der Tschechischen Republik (9,7 %) und in den Niederlanden (11,6 %) registriert. Auch Norwegen (11,9 %) und Island (9,6 %) verzeichneten relativ niedrige Anteile ihrer Bevölkerung, die als armutsgefährdet galten.

Die Armutsgefährdungsschwelle (siehe auch Abbildung 1) ist auf 60 % des nationalen medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens festgesetzt. Um den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern Rechnung zu tragen, wird dieser Wert häufig in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt. Dieser Wert fiel 2015 in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich aus und reichte von 2600 KKS in Rumänien bis 13 200 KKS in Österreich, wobei der Wert in Luxemburg (17 600 KKS) noch darüber lag. Die Armutsgefährdungsschwelle war auch in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2700 KKS), Serbien (3000 KKS) und der Türkei (3200 KKS, Daten von 2013) vergleichsweise niedrig, in der Schweiz 15 400 KKS, Daten von 2014) und Norwegen 17 000 KKS) hingegen relativ hoch.

Unterschiedliche Gruppen der Gesellschaft sind in unterschiedlichem Maße von monetärer Armut bedroht. 2015 bestand in der EU-28 bei der Armutsgefährdungsquote (nach Sozialtransfers) nur eine geringe Differenz zwischen den Geschlechtern; mit den jüngsten Quoten von 16,9 % bei den Männern und 17,7 % bei den Frauen war sie bei Frauen geringfügig höher (siehe Abbildung 2). Der größte geschlechtsspezifische Unterschied wurde 2015 mit 5,1 Prozentpunkten in Lettland beobachtet, aber auch in Bulgarien, Estland, Schweden, Slowenien und die Tschechische Republik lagen die Armutsgefährdungsquoten bei Frauen um 2,5 Prozentpunkte oder mehr über den entsprechenden Werten bei Männern, ebenso in der Schweiz (Daten von 2014) und Norwegen. Im Gegensatz dazu waren die Armutsgefährdungsquoten in sechs EU-Mitgliedstaaten, nämlich in Ungarn, Polen, Spanien, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland ebenso wie in Serbien bei Männern etwas höher als bei Frauen.

Bei der Einteilung der Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus traten größere Unterschiede zutage (siehe Tabelle 1). Arbeitslose sind besonders stark armutsgefährdet. In der EU-28 war 2015 beinahe die Hälfte (47,5 %) aller Arbeitslosen von Armut bedroht, wobei Deutschland mit (69,1 %) die bei Weitem höchste Quote verzeichnete. Sieben weitere EU-Mitgliedstaaten (die drei baltischen Staaten, Bulgarien, Ungarn, Rumänien und Malta) gaben an, dass 2015 mindestens die Hälfte der Arbeitslosen armutsgefährdet war.

Dies galt auch für etwa ein Achtel (13,2 %) der Rentner, die 2015 in der EU-28 lebten, wobei die Quoten in dieser Bevölkerungsgruppe in Litauen (27,6 %), Bulgarien (30,0 %), Lettland (36,7 %) und Estland (40,1 %) mindestens doppelt so hoch wie der EU-28-Durchschnitt waren.

Unter den Erwerbstätigen war die Armutsgefährdungsquote deutlich geringer (im Durchschnitt 9,5 % für die gesamte EU-28 im Jahr 2015). Relativ hohe Quoten wiesen Rumänien (18,8 %) sowie – in geringerem Maße – Griechenland (13,4 %) und Spanien (13,1 %) auf; Luxemburg, Italien, Polen und Portugal meldeten hingegen, dass über ein Zehntel ihrer jeweiligen Erwerbsbevölkerung im Jahr 2015 armutsgefährdet war.

Die Armutsgefährdungsquoten sind zwischen Haushalten mit einer unterschiedlichen Zusammensetzung von Erwachsenen und unterhaltsberechtigten Kindern nicht gleichmäßig verteilt. Von den Haushalten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (siehe Abbildung 3) waren Einpersonenhaushalte mit 25,4 % 2015 am ehesten armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit zwei oder mehr Erwachsenen war mit 11,5 % hingegen weniger als halb so hoch. Insbesondere Haushalte mit zwei Erwachsenen, von denen mindestens einer 65 Jahre oder älter ist, waren mit 10,4 % etwas weniger armutsgefährdet.

Die meisten EU-Mitgliedstaaten vermeldeten ein ähnliches Muster: Von den Haushalten ohne unterhaltsberechtigte Kinder wiesen Einpersonenhaushalte in allen Mitgliedstaaten die höchsten Armutsgefährdungsquoten auf; eine Ausnahme bildete Malta, wo Haushalte mit zwei Erwachsenen, von denen mindestens einer 65 Jahre oder älter war, stärker armutsgefährdet waren. Ähnlich wie in Malta stellte sich die Situation in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien dar, allerdings wiesen Einpersonenhaushalte bei den drei analysierten Haushaltstypen die niedrigste Quote auf. Die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit zwei Erwachsenen, von denen mindestens einer 65 Jahre oder älter war, lag im Allgemeinen unter der Quote der übergeordneten Kategorie aller Haushalte mit zwei oder mehr Erwachsenen. Ausnahmen bildeten hier allerdings Zypern, Estland, Österreich, das Vereinigte Königreich, Belgien, Lettland, Kroatien, Bulgarien und Malta.

Bei Haushalten mit unterhaltsberechtigten Kindern (siehe Abbildung 4) wiesen Einpersonenhaushalte mit knapp einem Drittel (33,7 %) die höchste Armutsgefährdungsquote in der EU-28 auf. Bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und nur einem unterhaltsberechtigten Kind war die Quote mit 12,9 % etwas weniger als halb so hoch wie bei Haushalten mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern (27,1 %). Bei den drei in Abbildung 4 dargestellten Haushaltstypen meldeten alle EU-Mitgliedstaaten für Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Einzelkind die geringste Armutsgefährdung. Hier ist darauf hinzuweisen, dass in Island die geringste Armutsgefährdung für Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern registriert wurde. Zugleich waren in den meisten Mitgliedstaaten Einpersonenhaushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern am stärksten armutsgefährdet; Ausnahmen bildeten Fälle, bei denen die Quote für Haushalte mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern höher war, was insbesondere auf Rumänien und Bulgarien und – in geringerem Maße – auf Spanien, Portugal, die Slowakei, Italien, Polen und Kroatien zutraf und ebenso in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei (/Daten von 2013) sowie weniger ausgeprägt in der Schweiz (Daten von 2014) und in Serbien zu verzeichnen war.

Als Mittel zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung können Sozialschutzmaßnahmen eingesetzt werden, beispielsweise durch die Verteilung von Sozialleistungen. Eine Möglichkeit, den Erfolg von Sozialschutzmaßnahmen zu bewerten, bietet der Vergleich der Indikatoren für die Armutsgefährdung vor und nach Sozialtransfers (siehe Abbildung 5). Im Jahr 2015 konnte durch die Sozialtransfers die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung der EU-28 von 26,0 % vor Sozialtransfers auf 17,3 % nach Sozialtransfers verringert und damit für 8,7 % der Bevölkerung über die Armutsgefährdung beseitigt werden, denn ohne Sozialtransfers wären diese Bevölkerungskreise armutsgefährdet gewesen. Vergleicht man die Armutsgefährdungsschwellen vor und nach Sozialtransfers, so entfalteten die Sozialleistungen relativ gesehen in Rumänien, Griechenland, Lettland, Polen und Italien sowie der Türkei (Daten von 2013) und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien die geringste Wirkung. Im Gegensatz dazu konnte in Irland, Finnland und Dänemark mindestens die Hälfte der armutsgefährdeten Einwohner durch Sozialtransfers, aus der Armut geholt werden; dies war auch in Norwegen und Island der Fall.

Ungleiche Einkommen

Die Regierungen, die politischen Entscheidungsträger und die Gesellschaft als Ganzes können Armut und soziale Ausgrenzung nur dann wirksam bekämpfen, wenn auch die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede innerhalb der Gesellschaft analysiert werden. Besonders wichtig für die Schätzung der relativen Armut sind Daten über die wirtschaftliche Ungleichheit, denn die Verteilung der ökonomischen Ressourcen kann in direktem Zusammenhang mit Ausmaß und Tiefe der Armut stehen.

2015 bestanden ganz erhebliche Ungleichheiten in der Verteilung der Einkommen: Ausgehend vom nach der Bevölkerungszahl gewichteten Durchschnittswert der nationalen Daten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten waren die Einkommen der oberen 20 % der Bevölkerung (mit dem höchsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen) 5,2 Mal so hoch wie die der unteren 20 % der Bevölkerung (mit dem niedrigsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen) (siehe Abbildung 6). Bei dieser Verhältniszahl bestanden zwischen den EU-Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede – sie lag zwischen 3,5 in der Slowakei und der Tschechischen Republik und mehr als 6,0 in Portugal, Estland, Lettland, Griechenland, Spanien, Bulgarien und Litauen und erreichte in Rumänien einen Spitzenwert von 8,3. Von den Drittstaaten in Abbildung 6 verzeichneten Island (3,4) und Norwegen (3,5) ebenfalls besonders niedrige Verhältniszahlen bei der ungleichen Einkommensverteilung, während sie in der Türkei (8,7, Daten von 2013) und Serbien (9,0) höher als in jedem EU-Mitgliedstaat waren.

Die Ungleichheiten, die von vielen verschiedenen Gruppen der Gesellschaft wahrgenommen werden, sind auch für die Politik von Interesse. Dabei erfährt vor allem die Gruppe der älteren Menschen besondere Aufmerksamkeit, was zum Teil darauf zurückzuführen sein dürfte, dass ein wachsender Anteil der EU-Bevölkerung 65 Jahre und älter ist. Die Rentensysteme können bei der Bekämpfung der Armut älterer Menschen eine wichtige Rolle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist es aufschlussreich, die Einkommen älterer Menschen mit denen der übrigen Bevölkerung zu vergleichen.

In der gesamten EU-28 betrug das Medianeinkommen der Einwohner ab 65 Jahren im Jahr 2015 93 % des Medianeinkommens der Bevölkerung unter 65 Jahren (siehe Abbildung 7). In sechs Mitgliedstaaten (Luxemburg, Griechenland, Frankreich, Spanien, Ungarn und Rumänien) war das Medianeinkommen der älteren Menschen genauso hoch wie oder höher als das Medianeinkommen der Bevölkerung unter 65 Jahren; in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien und der Türkei (Daten von 2013) verhielt sich dies ebenso. In Italien, Polen, Österreich, Portugal, der Slowakei und Slowenien lag das Medianeinkommen der älteren Menschen bei mindestens 90 % des Einkommens, das für die Bevölkerung unter 65 Jahren verzeichnet wurde; auf Norwegen traf dies ebenfalls zu. Anteile unter 80 % wurden in Belgien, Schweden, Dänemark, Malta, Litauen, Bulgarien, Lettland und Estland registriert. Diese relativ niedrigen Anteile dürften hauptsächlich die jeweiligen Rentenansprüche widerspiegeln.

Der Grad der Armut, mithilfe dessen sich quantifizieren lässt, wie arm die Armen sind, kann anhand des relativen Medianwerts der Armutsgefährdungslücke bestimmt werden. Das Medianeinkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung in der EU-28 lag 2015 um durchschnittlich 24,8 % unter der Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung 8), die bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens aller Personen liegt. Unter den EU-Mitgliedstaaten wiesen Rumänien (38,2 %) und Spanien (33,8 %) den größten relativen Medianwert der Armutsgefährdungslücke auf, wobei eine Lücke von über 25,0 % auch für Griechenland, Bulgarien, Italien, Portugal, die Slowakei, Kroatien, Litauen und Lettland gemeldet wurde. Vergleichsweise groß war diese Lücke auch in Serbien (37,6 %) und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (33,1 %); in der Türkei lag sie ebenfalls über 25,0 % (Daten von 2013). Die geringste Armutsgefährdungslücke unter den Mitgliedstaaten wies Finnland auf (13,2 %), gefolgt von Frankreich (15,7 %).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) wurde 2003 auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Eurostat, sechs EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland und Luxemburg) und Norwegen erstmals durchgeführt. Die EU-SILC wurde eingeführt, um eine Datenbasis für Indikatoren mit Bezug zu Einkommen und Lebensbedingungen zu schaffen – die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung bildet die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates. Im Jahr 2004 lief die Erhebung offiziell in 15 Mitgliedstaaten an; 2005 wurde die EU-SILC auf alle damaligen Mitgliedstaaten der EU-25 sowie Island und Norwegen ausgeweitet. Bulgarien und die Türkei führten die EU-SILC 2006, Rumänien 2007, die Schweiz 2008, Kroatien hingegen im Jahr 2010 ein (Grundlage der Daten für das Jahr 2009 für Kroatien ist eine andere Datenquelle, nämlich die Erhebung über die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (HBS)). Für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sind Daten seit 2010 verfügbar, für Serbien ab 2013. Die EU-SILC umfasst sowohl eine Querschnitt- als auch eine Längsschnittdimension.

Das verfügbare Haushaltseinkommen ist die Summe der gesamten monetären Einkommen aller Haushaltsmitglieder aus allen Quellen (einschließlich Einkünften aus Erwerbstätigkeit, Anlagen und Sozialleistungen), wobei Einkommen auf Haushaltsebene hinzugerechnet, Steuern und Sozialbeiträge hingegen abgezogen werden. Um den unterschiedlichen Haushaltsgrößen und -zusammensetzungen Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag anhand einer Standard(äquivalenz)skala durch die Zahl der „Erwachsenenäquivalente“ dividiert. Um den unterschiedlichen Haushaltsgrößen und -zusammensetzungen Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag anhand einer Standard(äquivalenz)skala durch die Zahl der „Erwachsenenäquivalente“ dividiert. Bei dieser „modifizierten OECD-Äquivalenzskala” werden der erste im Haushalt lebende Erwachsene mit 1,0, alle weiteren Haushaltsmitglieder im Alter von 14 Jahren und darüber mit 0,5 sowie Haushaltsmitglieder unter 14 Jahren mit 0,3 gewichtet. Das Ergebnis, das sogenannte verfügbare Äquivalenzeinkommen, wird den einzelnen Haushaltsmitgliedern zugeordnet. Für die Erstellung der Armutsindikatoren wird das verfügbare Äquivalenzeinkommen berechnet, indem das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen durch die Haushaltsäquivalenzgröße geteilt wird. Folglich ergibt sich für jede in dem Haushalt lebende Person dasselbe Äquivalenzeinkommen.

Der Einkommensbezugszeitraum ist ein festgelegter Zeitraum von zwölf Monaten (z. B. das vorhergehende Kalender- oder Steuerjahr); dies gilt für alle Länder außer dem Vereinigten Königreich, bei dem der Einkommensbezugszeitraum das laufende Jahr ist, und Irland, wo die Erhebung fortlaufend durchgeführt und die Einkommensdaten für die vorangegangenen zwölf Monate erhoben werden.

Die Armutsgefährdungsquote ist definiert als der Anteil der Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (ausgedrückt in Kaufkraftstandards (KKS)), die bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens liegt. Im Einklang mit den Beschlüssen des Europäischen Rates wird die Armutsgefährdungsquote im Verhältnis zur Situation des jeweiligen EU-Mitgliedstaates und nicht über eine gemeinsame Schwelle ermittelt. Die Armutsgefährdungsquote kann vor oder nach Sozialtransfers angeführt werden, wobei die Differenz zwischen beiden Werten den hypothetischen Einfluss der nationalen Sozialtransfers auf die Verringerung der Armutsgefährdung angibt. Alters- und Hinterbliebenenrenten gelten als Einkommen vor Transfers und nicht als Sozialtransfers. Zu diesem Indikator sind verschiedene Untergliederungen verfügbar, beispielsweise nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Haushaltstyp und Bildungsgrad. Hierbei ist zu beachten, dass mit diesem Indikator nicht der Wohlstand gemessen wird, sondern dass er vielmehr eine Maßzahl für ein aktuell geringes Einkommen (im Vergleich zu den übrigen Einwohnern desselben Landes) ist, das nicht zwangsläufig auf einen geringen Lebensstandard schließen lässt. Das Aggregat für die EU-28 ist ein nach der Bevölkerungszahl gewichteter Durchschnittswert der einzelstaatlichen Daten.

Kontext

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 sprachen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs für einen ersten Satz einheitlicher statistischer Indikatoren für soziale Ausgrenzung und Armut aus, der von der Untergruppe „Indikatoren“ des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) kontinuierlich weiter verfeinert wird. Diese Indikatoren sind ein wesentlicher Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung (OMK), mit der die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung überwacht werden.

Die EU-SILC dient heute als Bezugsquelle für statistische Daten der EU über Einkommen und Lebensbedingungen und insbesondere für Indikatoren für soziale Ausgrenzung. Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 vereinbarte der Europäische Rat im Juni 2010 ein Leitziel für die soziale Eingliederung, nämlich die Verringerung der Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen in der EU gegenüber 2008 um mindestens 20 Millionen Personen bis 2020. Die EU-SILC bildet die Datenquelle zur Messung der Fortschritte in Richtung auf dieses Ziel, mit Hilfe der Unterindikatoren „Armutsgefährdungsquote“, „Quote der erheblichen materiellen Entbehrung“ und „In Haushalten mit niedriger Erwerbsintensität lebende Personen“ – siehe auch den Artikel über Statistiken zur sozialen Eingliederung.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Statistische Bücher

Pressemitteilungen

Statistics in focus (Statistik kurz gefasst)

Haupttabellen

Datenbank

Einkommen und Lebensbedingungen (ilc), siehe:
Einkommensverteilung und monetäre Armut (ilc_ip)
Monetäre Armut (ilc_li)
Monetäre Armut älterer Personen (ilc_pn)
Arbeits-Armut (ilc_iw)
Einkommensverteilung (ilc_di)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen, Beschlüsse und Entscheidungen in den Bereichen … Statistik, … anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens

Weblinks