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Archive:Löhne und Arbeitskosten

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Datenauszug vom April 2016. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: März 2017.
Arbeitskostenkomponenten

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Abbildung 1: Geschätzte Arbeitskosten pro Stunde, 2015 (1)
(in EUR)
Quelle: Eurostat (lc_lci_lev)
Abbildung 2: Mittlerer Bruttostundenverdienst, alle Beschäftigten
(ohne Auszubildende), 2010 (1)
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub2s)
Abbildung 3: Geringverdiener — Arbeitnehmer
(ohne Auszubildende), die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttoverdienstes pro Stunde beziehen, 2006 und 2010 (1)
(in % der Arbeitnehmer)
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub1s)
Abbildung 4: Geschlechtsspezifisches Lohngefälle, 2014 (1)
(in %, Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und von Frauen in % des Bruttoverdiensts von Männern, nicht bereinigt)
Quelle: Eurostat (tsdsc340)
Abbildung 5: Nettojahresverdienste, 2015 (1)
(in EUR)
Quelle: Eurostat (earn_nt_net)
Tabelle 1: Steuerquote Geringverdienender, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge), (earn_nt_unemtrp) und (earn_nt_lowwtrp)

In diesem Artikel werden Löhne und Arbeitskosten (Personalausgaben der Arbeitgeber) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und in EU- Kandidatenländern sowie in den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verglichen und einander gegenübergestellt.

Der Faktor Arbeit spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren einer Volkswirtschaft. Aus der Sicht der Unternehmen stellt sie einen Kostenfaktor (Arbeitskosten) dar, der nicht nur die an die Beschäftigten zu zahlenden Löhne und Gehälter umfasst, sondern auch Lohnnebenkosten, insbesondere vom Arbeitgeber zu entrichtende Sozialbeiträge. Sie ist somit ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, wenngleich diese auch von den Kapitalkosten (z. B. Zinsen auf Darlehen und Dividenden auf Eigenkapital) und nicht preisrelevanten Faktoren wie Innovation oder der Positionierung der Marke bzw. des Produkts auf dem Markt beeinflusst wird.

Was die Beschäftigten anbetrifft, so stellt die Vergütung, die sie für ihre Arbeit erhalten, häufig auch Lohn oder Verdienst genannt, in der Regel ihre Haupteinnahmequelle dar und hat daher großen Einfluss auf ihre Fähigkeit, Geld auszugeben oder zu sparen. Währen der Bruttolohn oder Bruttoverdienst die vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Sozialbeiträge beinhaltet, wird derNettoverdienstnach Abzug dieser Beiträge und aller an den Staat abzuführenden Beträge, wie Lohnsteuern, berechnet. Da die Höhe der Steuern im Allgemeinen von der Haushaltssituation in Bezug auf das Einkommen und der Haushaltszusammensetzung abhängt, wird der Nettoverdienst für mehrere typische Haushaltssituationen berechnet.

Die obige schematische Darstellung bietet eine Zusammenfassung des Verhältnisses zwischen Nettoverdienst, Bruttoverdienst/Löhnen und Arbeitskosten.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Arbeitskosten

Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der EU-28 wurden 2015 auf 25,03 EUR und auf 29,50 EUR im Euroraum (ER-19) geschätzt. Allerdings verbergen sich hinter diesem Durchschnittswert erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten, mit Arbeitskosten pro Stunde im Bereich zwischen,08 EUR und 41,31 EUR (Abbildung  1).

Arbeitskosten setzen sich aus den Kosten für Löhne und Gehälter zuzüglich der Lohnnebenkosten, wie vom Arbeitgeber zu entrichtende Sozialbeiträge, zusammen. Der Anteil der Lohnnebenkosten an der Gesamtwirtschaft lag in der EU-28 bei 24,0%, während er 26,0 % im Euroraum betrug. Der Anteil der Lohnnebenkosten unterschied sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten ebenfalls erheblich. Die höchsten Anteile bei den Lohnnebenkosten in der gesamten Volkswirtschaft verzeichneten Frankreich (33,2 %), Schweden (32,1 %), Italien (27,9 %), Belgien, Litauen (beide 27,8 %) und die Tschechische Republik (27,1 %). Die niedrigsten Anteile bei den Lohnnebenkosten in der gesamten Volkswirtschaft hatten Malta (6,6 %), Luxemburg (13,5 %), Irland (13,7 %), Dänemark (13,9 %) and Kroatien (14,9 %).

Bruttolöhne/-verdienste

Durchschnittsverdienste

Die Bruttoverdienste stellen den größten Teil der Arbeitskosten dar. Bei den EU-Mitgliedstaaten wurden im Oktober 2010 die höchsten durchschnittlichen Bruttostundenverdienste (gerundet auf die nächsten 10 Cents) in Dänemark (25,00 EUR) festgestellt, gefolgt von Irland (18,30 EUR) und Luxemburg (17,80 EUR) — siehe Abbildung  2. Die niedrigsten Werte meldeten Bulgarien (1,50 EUR), Rumänien (2,00 EUR), Litauen (EUR 2,70) und Lettland (2,90 EUR). Der mittlere Bruttostundenverdienst des EU-Mitgliedstaates mit dem höchsten Wert war 16-mal so hoch wie der Stundenverdienst des Mitgliedstaates mit dem niedrigsten Wert, gemessen in Euro; Gemessen in Kaufkraftstandard (KKS), in dem die Preisniveauunterschiede zwischen Ländern berücksichtigt sind, war das Verhältnis 5 zu 1.

Geringverdienende

Geringverdienende sind Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdiensts in einem bestimmten Land beziehen.

Im Jahr 2010 waren 16,9 % der Beschäftigten in der EU-27 Geringverdienende, während ihr Anteil bei 14,7 % im Euroraum (ER-17) lag. Die Mitgliedstaaten mit dem höchsten Anteil Geringverdienender waren Lettland (27,8 %) und Litauen (27,2 %), während Schweden (2,5 %), Finnland (5,9%), Frankreich (6,1 %), Belgien (6,4 %) und Dänemark (7,7 %) die niedrigsten Anteile aufwiesen. Im Vergleich zu 2006, dem frühesten für dieselbe Datensammlung verfügbaren Bezugsjahr, blieb der Anteil der Geringverdienenden relativ stabil, wobei er in der EU-27 um 0,1 Prozentpunkte und im Euroraum um 0,3 Prozentpunkte anstieg (Abbildung  3).

Zwischen 2006 und 2010 stieg der Anteil der Geringverdienenden vor allem in Malta (+3,9 Prozentpunkte) und Bulgarien (+3,1 Prozentpunkte), während der stärkste Rückgang in Portugal (-4,6 Prozentpunkte), Lettland (-3,1 Prozentpunkte), Griechenland (-2,9 Prozentpunkte) sowie Ungarn und Slowenien (jeweils -2,1 Prozentpunkte) verzeichnet wurde.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Trotz einer gewissen Konvergenz bestehen zwischen dem Durchschnittsverdienst von Männern und Frauen in der EU weiterhin erhebliche Unterschiede, ein Zustand, der gemeinhin als geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bezeichnet wird. Im Jahr 2014 war dieser Verdienst für Frauen in der EU-28 insgesamt durchschnittlich 16,1 % geringer als für Männer. Die geringsten geschlechtsspezifischen Unterschiede im Hinblick auf den Durchschnittsverdienst wurden in Slowenien, Malta, Italien, Polen, Luxemburg und Belgen verzeichnet (weniger als 10,0 % Unterschied). Das größte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle wurde in Estland (28,3 %), Österreich (22,9 %), der Tschechischen Republik (22,1 %), Deutschland (21,6 %) und der Slowakei (21,1 %) ermittelt— siehe Abbildung 4.

Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede können verschiedene Ursachen haben, wie z.B.: Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung, Unterschiede bei den Berufen und Tätigkeiten, die hauptsächlich von Männern bzw. Frauen ausgeübt werden, Unterschiede im Umfang der Teilzeittätigkeit von Männern und Frauen sowie die Einstellung der Personalabteilungen im privaten und im öffentlichen Sektor zur Karriereentwicklung und zu unbezahltem Urlaub und/oder Mutterschaftsurlaub. Zu den zugrunde liegenden Faktoren, durch die sich die geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede zumindest teilweise erklären lassen, gehören sektorale und berufliche Segregation, allgemeine und berufliche Bildung, Sensibilisierung und Transparenz sowie unmittelbare Diskriminierung. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ist auch ein Anzeichen für andere Ungleichheiten, insbesondere für den unverhältnismäßig hohen Anteil, den Frauen bei der Verantwortung für die Familien übernehmen und die damit verbundenen Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Viele Frauen arbeiten Teilzeit oder haben atypische Arbeitsverträge: Dadurch verbleiben sie zwar im Arbeitsmarkt und können ihre Aufgaben in der Familie wahrnehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Vergütung, berufliche Entwicklung, Beförderungsaussichten und Rentenansprüche auswirken.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Nettoverdienste

Informationen über Nettoverdienste ergänzen die Bruttoverdienstdaten im Hinblick auf das verfügbare Einkommen, d. h. nach Abzug der Lohnsteuern und der vom Beschäftigten zu entrichtenden Sozialbeiträge von den Bruttobeträgen und nach Hinzurechnung von Familienzulagen im Falle von Haushalten mit Kindern. Familienzulagen sind Geldüberweisungen zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder.

Im Jahr 2015 reichte die Spanne des Nettoverdienstes von Ledigen ohne Kinder, die 100 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft erzielen, von 4.000 EUR in Bulgarien bis zu 38.500 EUR in Luxemburg. Dieselben beiden Mitgliedstaaten verzeichneten jeweils den niedrigsten (4.500 EUR) und den höchsten (52.500 EUR) durchschnittlichen Nettoverdienst für Verheiratete mit einem Einkommen und zwei Kindern (Abbildung 5).

In Fällen, in denen beide Ehepartner arbeiten (mit jeweils einem Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers) verzeichnete Luxemburg den höchsten Nettojahresverdienst, 86.400 EUR bei Paaren mit zwei Kindern und 78.800 EUR bei Paaren ohne Kinder; Bulgarien verzeichnete mit 8.000 EUR den niedrigsten Nettoverdienst, unabhängig davon, ob die Ehepartner zwei Kinder hatten oder nicht.

Steuerlast

Die Daten über die Steuerlast messen die Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu den Arbeitskosten. Diese Daten werden in Bezug auf Geringverdienende zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2014 betrug die Steuerlast für die EU-28 34,9 % (siehe Tabelle 1). Die höchsten Steuerquoten für Geringverdienende wurden 2014 für Belgien, Ungarn, Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien, Lettland, Rumänien und Schweden ermittelt (alle über 40,0 %). Am geringsten war die Steuerlast für Geringverdienende hingegen in Malta, Irland , dem Vereinigten Königreich (unter 30,0 %) sowie in Zypern (jüngste Daten von 2007).

Die drei anderen Indikatoren in Tabelle  1 enthalten Informationen über den Anteil des Bruttoverdiensts, der „weggesteuert“ wird (durch höhere Steuersätze und Sozialabgaben und/oder Verringerung oder Wegfall von Sozialleistungen), wenn eine Person wieder erwerbstätig wird oder ein höheres Einkommen erzielt als zuvor. Der Gesamtanteil der Verdienste, die „weggesteuert“ wurden, wenn eine Person wieder erwerbstätig wurde, betrug in der EU-28 im Jahr 2014 73,8 %. Der höchste Anteil wurde in Belgien ermittelt (93,0 %) und der geringste in der Slowakei (44,5 %).

Für Geringverdienende, die ein höheres Einkommen anstrebten, würde ein höherer Anteil ihrer Einkünfte „weggesteuert“ werden. Im Falle eines Ehepaars mit einem Einkommen und zwei Kindern wurde die Niedriglohnfalle mit 61,8  % in der EU-28 für 2014 ermittelt, wobei die geringste Quote in Italien (0,3 %) und die höchste Quote in Luxemburg (107,7 %) ermittelt wurde, obwohl Zypern (114,5 %) noch darüber lag, wobei die jüngsten Daten für Zypern aus 2007 stammen. Im Gegensatz dazu betrug die Niedriglohnfalle für eine ledige Person in der gesamten EU-28 im Jahr 2014 47,3  %; die höchste Quote wurde in Dänemark beobachtet (77,3 %) und die niedrigste in Griechenland (21,9 %); 2007 lag die Quote in Zypern bei 6,3 %.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Arbeitskosten

Die Arbeitskosten beinhalten das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich der Löhne und Gehälter in Form von Geld- und Sachleistungen und der Sozialbeiträge der Arbeitgeber), die Kosten der beruflichen Bildung sowie sonstige Aufwendungen (z. B. Personalgewinnungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüsse). Diese Komponenten der Arbeitskosten und ihre Bestandteile sind in der Verordnung 1737/2005 vom 21. Oktober 2005 definiert.

Arbeitskostenstatistiken bilden ein hierarchisches System mehrjähriger, jährlicher und vierteljährlicher Statistiken, die ein umfassendes und detailliertes Bild der Höhe, der Struktur und der kurzfristigen Entwicklung der Arbeitskosten in den verschiedenen Wirtschaftszweigen der EU und bestimmten anderen Ländern liefern sollen. Alle Statistiken basieren auf einer harmonisierten Definition der Arbeitskosten. Die Höhe der Arbeitskosten beruht auf der jüngsten Arbeitskostenerhebung (derzeit 2012) und einer Extrapolation auf der Grundlage des vierteljährlichen Arbeitskostenindexes. Die Arbeitskostenerhebung, bei der Arbeitskosten sehr detailliert erfasst werden, wird alle vier Jahre durchgeführt. Zum Zweck der Extrapolation mit dem Arbeitskostenindex werden Daten nur auf aggregierter Ebene verwendet. Der vierteljährliche Arbeitskostenindikator, (ein Euroindikator) misst den aus dem Arbeitsproduktionsfaktor entstehenden Kostendruck. Die durch die Sammlung des Arbeitskostenindex abgedeckten Daten beziehen sich auf die durchschnittlichen Gesamtarbeitskosten pro Stunde und zwei Kategorien von Arbeitskosten: Löhne und Gehälter sowie Sozialbeiträge der Arbeitgeber zuzüglich Steuern abzüglich Zuschüssen des Arbeitgebers. Die für EU-Aggregate und EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Daten decken das Aggregat Industrie, Bau und Dienstleistungen in arbeitstäglicher und saisonbereinigter Form nach der NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N und P bis S (ausgenommen öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung) ab (die Angaben sind auch nach Wirtschaftszweig untergliedert).

Bruttolöhne/-verdienste

Die wichtigsten Definitionen sind in derVerordnung 1738/2005 vom 21. Oktober 2005 festgelegt. Die Daten beruhen auf der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE), deren jüngste Erhebungsdaten vom Oktober 2010 stammen. Der Bruttoverdienst umfasst die vom Arbeitgeber direkt gezahlten Geldleistungen vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Er enthält alle regelmäßig und unregelmäßig gezahlten Prämien und Gratifikationen (13. oder 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Zulagen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, gelegentliche Provisionen usw.).

Die Angaben zum mittleren Verdienst beruhen auf dem Bruttojahresverdienst aller Beschäftigten (Voll- und Teilzeit, aber ohne Auszubildende), die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen außer Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen arbeiten. Der mittlere Verdienst ist der Wert, unter dem bzw. über dem der Verdienst der Hälfte der Bevölkerung liegt.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (in unbereinigter Form) ist definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter und wird in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der männlichen Beschäftigten angegeben. Die Methodik zur Erstellung des Indikators beruht auf Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE), die alle vier Jahre überarbeitet wird, wenn VSE-Daten verfügbar werden. Die VSE beruht auf der Verordnung 1738/2005 vom 21. Oktober 2005.

Nach der verwendeten Methodik umfasst der Indikator für das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle alle Beschäftigten (ohne Beschränkungen hinsichtlich des Alters und der geleisteten Arbeitsstunden) von Unternehmen (mit mindesten zehn Beschäftigten) der Wirtschaftszweige Industrie, Bau und Dienstleistungen (der NACE Rev. 2, Abschnitte B bis S ohne O). Einige Länder erfassen auch Daten für den Abschnitt O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung) der NACE Rev. 2, Abschnitt O, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Angaben werden ferner nach Sektor (öffentlicher Sektor oder Privatwirtschaft), Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) und Alter der Beschäftigten analysiert.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Der Nettoverdienst wird vom Bruttoverdienst abgeleitet und ist der Teil des Entgelts, der den Beschäftigten tatsächlich zur Verfügung steht. Im Gegensatz zum Bruttoverdienst umfasst er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließt aber Familienzulagen ein.

Die Indikatoren für die Steuerquote (Steuerlast auf Arbeitskosten, Arbeitslosigkeitsfalle und Niedriglohnfalle) dienen der Überwachung der Attraktivität der Erwerbstätigkeit. Die Steuerlast auf die Arbeitskosten ist definiert als Lohnsteuer auf den Bruttoverdienst zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgedrückt als Prozentsatz der Arbeitskosten insgesamt. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdienstes eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft beziehen (NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N). Mit dem Indikator „Arbeitslosigkeitsfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und den Wegfall von Arbeitslosigkeits- und anderen Sozialleistungen verloren geht; er wird definiert als die Differenz zwischen dem Bruttoverdienst und der Steigerung des Nettoeinkommens bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausgedrückt in Prozent des Bruttoverdiensts. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Niedriglohnfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts durch die Auswirkungen von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie durch den Wegfall von Sozialleistungen verloren geht, wenn der Bruttoverdiensts von 33 % auf 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) steigt. Der Indikator wird für Ledige ohne Kinder sowie für Paare mit einem Einkommen und zwei Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren erstellt.

Kontext

Struktur und Entwicklung von Arbeitskosten und Verdienst sind wichtige Aspekte des Arbeitsmarkts, an denen sich das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften ablesen lassen.

Die EU strebt die Förderung der Chancengleichheit an, was voraussetzt, dass das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle nach und nach abgebaut wird. In Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit festgelegt und Artikel 157 Absatz 3 bildet die Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Im Dezember 2015 hat die Europäische Kommission das Strategische Engagement für die Gleichheit der Geschlechter 2016-2019 angenommen. In diesem Arbeitsprogramm hat die Kommission ihre Verpflichtung erneuert, ihre Arbeit für die Förderung der Gleichheit von Männern und Frauen fortzusetzen. Zu den thematischen Prioritäten gehört die Verringerung der Lücken im Bereich von geschlechtsspezifischen Bezahlungen, Verdiensten und Renten und damit der Kampf gegen die Armut von Frauen. Die Kommission hat Schlüsselaktivitäten festgelegt, die in diesem prioritären Bereich umzusetzen sind. Eine davon ist die Organisation des alljährlichen Europäischen Tages der Lohngleichheit, damit das Bewusstsein für die geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede und die zugrunde liegenden Ursachen gestärkt wird.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen (tsdsc340)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 (teilm100)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 - Prozentveränderung Q/Q-1 (teilm120)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 - Prozentveränderung Q/Q-4 (teilm130)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 - Index (2012=100) (teilm140)

Datenbank

Spezieller Bereich

Arbeitskosten
Verdienste

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks