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Archive:Bevölkerungsstatistik auf regionaler Ebene

Daten extrahiert im April und Mai 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: November 2016.

Anhand des Statistischen Atlasses von Eurostat können Sie alle Karten interaktiv verwenden (siehe Benutzerhandbuch) (auf Englisch).

Karte 1: Ausländische Staatsangehörige, nach NUTS-3-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil der Bevölkerung)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Abbildung 1: Analyse der ausländischen Staatsangehörigen, nach NUTS-3-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil der Bevölkerung)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Karte 2: Personen, deren üblicher Aufenthaltsort sich im Jahr vor der Zählung geändert hat, nach NUTS-3-Regionen, 2011
(Anteil der Bevölkerung)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Abbildung 2: Analyse der Personen, deren üblicher Aufenthaltsort sich im Jahr vor der Zählung geändert hat, nach ihrem vorherigen üblichen Aufenthaltsort, nach NUTS-3-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil der Bevölkerung, deren üblicher Aufenthaltsort sich im Jahr vor der Zählung geändert hat)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Abbildung 3: Regionale Unterschiede beim Anteil der Einpersonenhaushalte, nach NUTS-2-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil aller Haushalte)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Karte 3: Personen, die verwitwet/geschieden sind (oder deren eingetragene Partnerschaft durch den Tod des Partners beendet/gesetzlich aufgelöst wurde) und die nicht wiederverheiratet bzw. keine neue eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, nach NUTS-3-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil der Bevölkerung)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Karte 4: Alleinerziehendenfamilien, nach NUTS-3-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil aller Kernfamilien mit mindestens einem in der Familie lebenden Kind unter 25)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Karte 5: Verheiratete Paare, nach NUTS-3-Regionen, 2011
(Anteil aller Kernfamilien)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Abbildung 4: Analyse der Paare, nach NUTS-3-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil aller Paare)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2
Abbildung 5: Regionale Unterschiede beim Anteil der Paare mit mindestens einem in der Familie lebenden Kind unter 25, nach NUTS-2-Regionen, 2011 (¹)
(Anteil aller Kernfamilien)
Quelle: https://ec.europa.eu/CensusHub2

Dieser Artikel ist Bestandteil einer Reihe statistischer Artikel, die auf dem Eurostat-Jahrbuch der Regionen basieren. Darin werden regionale demografische Entwicklungen in der gesamten Europäischen Union (EU) beschrieben. Der Inhalt dieses Artikels basiert auf Daten aus einer im Jahr 2011 durchgeführten Volks- und Wohnungszählung und nicht auf regionalen Bevölkerungsstatistiken (die für gewöhnlich die Datenquelle für das Eurostat-Jahrbuch der Regionen darstellen).

Die Volks- und Wohnungszählung weist eine hohe Detailtiefe auf und umfasst für einige Variablen Daten bis auf die Ebene der Gemeinden; für diesen Artikel wurden die Daten aggregiert, um für die gesamte EU eine kohärente Darstellung der Informationen auf NUTS-Ebene 2 oder 3 in Form von Karten zu ermöglichen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

In diesem Artikel, der auf Daten aus einer im Jahr 2011 durchgeführten Volks- und Wohnungszählung basiert, wird eine Reihe demografischer Aspekte untersucht, wobei der Schwerpunkt auf den folgenden Themen liegt: Zuzug von Personen in die EU und Umzüge von Personen innerhalb der EU, Einpersonenhaushalte und die Bildung unterschiedlicher Familienformen.

Einführung: demografische Entwicklungen in der EU

Demografische Veränderungen zählen zu den wichtigsten Triebkräften, die das Leben der Europäer prägen. Im Jahr 2014 hatten 507 Millionen Menschen und damit gut 7 % der Weltbevölkerung in der EU-28 ihren üblichen Aufenthaltsort. Noch vor etwa 50 Jahren war dieser Anteil fast doppelt so hoch.

Struktur und Profil der EU-Bevölkerung haben sich erheblich verändert, was zum Teil auf die folgenden Faktoren zurückzuführen ist: gesunkene Fruchtbarkeitsziffern, neue Muster der Familiengründung, Wunsch nach größerer persönlicher Freiheit, Wandel der Geschlechterrollen, verstärkte Migration, größere geografische Mobilität und gestiegene Lebenserwartung.

Diese demografischen Veränderungen hatten ein verändertes Familienbild und damit einen Rückgang der durchschnittlichen Haushaltsgröße, die Entstehung neuer Lebensformen (eheähnliche Gemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften) und Rekordzahlen von allein lebenden Personen zur Folge. Infolgedessen haben wir heute eine vollkommen andere Lebensweise als etwa vor 50 Jahren, und es ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahrzehnten erhebliche Veränderungen stattfinden werden, da beispielsweise die Bevölkerung der EU immer älter wird.

So steht zu erwarten, dass sich das Bevölkerungswachstum in der EU-28 weiter verlangsamen wird, so dass den Prognosen zufolge die Gesamtzahl der Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort in der EU-28 haben, in den nächsten 30 bis 40 Jahren stagnieren oder zurückgehen wird.

Ausländische Staatsangehörige

Die verstärkte Mobilität hatte in den letzten Jahrzehnten steigende Migrantenzahlen zur Folge (interregionale Migration, Migration innerhalb der EU sowie Migration aus Drittstaaten in die EU). Manche Migranten verlassen ihre Heimat, um ihren Lebensstandard zu verbessern (beispielsweise auf der Suche nach besseren Beschäftigungsmöglichkeiten), während andere auf der Flucht vor Konflikten und/oder Unterdrückung sind.

Definition des Begriffs Staatsangehörigkeit

Im Rahmen der Volks- und Wohnungszählung ist die Staatsangehörigkeit definiert als „eine besondere rechtliche Bindung zwischen einer Person und ihrem Staat, die durch Geburt oder Einbürgerung (je nach den nationalen Rechtsvorschriften durch Erklärung, Wahl, Heirat oder auf anderen Wegen) erworben wird“. Einer Person, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzt, wird nur die Staatsangehörigkeit eines Landes zugeordnet, wobei nach folgender Rangfolge verfahren wird:

  • Staatsangehörigkeit des Meldelands oder
  • falls die Person nicht die Staatsangehörigkeit des Meldelands besitzt, Staatsangehörigkeit eines anderes EU-Mitgliedstaats oder
  • falls die Person nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt, Staatsangehörigkeit eines anderen Landes außerhalb der Europäischen Union.

Weitere Informationen sind der Verordnung
(EG) Nr. 1201/2009 der Kommission
zu entnehmen.

Die Einwanderung zählt zu den umstrittensten Themen in der EU: Während in manchen Regionen lebendige Gemeinschaften entstanden sind, die sich durch ihre Vielfalt auszeichnen, haben andere gravierende Probleme, eine bessere Integration der Migranten zu bewerkstelligen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass dieses Thema in aller Regel auf nationaler Ebene behandelt wird, obwohl die Integration von Migranten durchaus einige regionale Aspekte aufweist.

Seit den 1990er Jahren ist der Wanderungssaldo (die Differenz zwischen der Zahl der Zuwanderer und der Abwanderer) ausschlaggebend für die Bevölkerungsentwicklung in der EU. Die Zuwanderung aus Drittstaaten ist in der Regel beschränkt (beispielsweise durch Quoten) oder unterliegt bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise ein Stellenangebot, bestimmte Fertigkeiten oder Qualifikationen oder ein Platz in einer Bildungseinrichtung). Internationale Migranten können zu einer Steigerung der Wirtschaftsleistung beitragen, indem sie geringqualifizierte oder – wenn beispielsweise im Gesundheitssektor ein Fachkräftemangel herrscht – qualifizierte Tätigkeiten ausüben. Manche EU-Mitgliedstaaten verzeichnen eine höhere internationale Migration aus anderen als wirtschaftlichen Gründen, die in erster Linie mit der Familienzusammenführung, einem Studium oder humanitären Gründen in Zusammenhang steht.

Bei der Bezugnahme auf ausländische Bevölkerungsgruppen ist es wichtig, eine Unterscheidung zwischen im Ausland geborenen Personen und ausländischen Staatsangehörigen (auf Englisch) zu treffen. Die folgenden Informationen basieren auf der Zahl der ausländischen Staatsangehörigen, die im Jahr 2011 ihren üblichen Aufenthaltsort in der EU hatten. Hierzu ist zum einen anzumerken, dass sich die hier vorgestellten Statistiken auf die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen beziehen, die ihren üblichen Aufenthaltsort in der EU haben, und nicht auf die Anzahl der Einwanderer oder die jährliche Wanderungsbewegung. Zum anderen handelt es sich bei ausländischen Staatsangehörigen nicht notwendigerweise um Migranten (so ist in einigen EU-Mitgliedstaaten ein relativ hoher Anteil der ausländischen Staatsangehörigen im Inland geboren).

In den EU-Mitgliedstaaten lebten fast 32 Millionen ausländische Staatsangehörige

Im Jahr 2011 lebten in den EU-Mitgliedstaaten fast 32 Millionen ausländische Staatsangehörige. Auf sie entfiel damit ein Anteil von 6,3 % der Gesamtbevölkerung der 28 EU-Mitgliedstaaten (Karte 1). Bei etwa 60 % der in den EU-Mitgliedstaaten lebenden ausländischen Staatsangehörigen handelte es sich um Drittstaatsangehörige (d. h. aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten), während die übrigen ausländischen Staatsangehörigen Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten waren.

REGIONEN IM BLICKPUNKT

Rīga, Lettland

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Mehrere Regionen in den baltischen Mitgliedstaaten verzeichneten relativ hohe Anteile von Drittstaatsangehörigen. Dies galt insbesondere für die estnische Region Kirde-Eesti und die lettische Hauptstadtregion Rīga. Im Jahr 2011 machten in Rīga Drittstaatsangehörige gut ein Viertel (25,6 %) der Wohnbevölkerung aus.

©: Alexander Tolstykh / Shutterstock.com

Die höchsten Zahlen ausländischer Staatsangehöriger wurden in Deutschland (6,1 Millionen), Spanien und dem Vereinigten Königreich (mit jeweils gut 5 Millionen ausländischen Staatsangehörigen), Italien (4 Millionen) und Frankreich (3,8 Millionen) verzeichnet. Daneben war Belgien (1,2 Millionen ausländische Staatsangehörige) der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem mehr als eine Million ausländische Staatsangehörige lebten.

Bezogen auf die Gesamtbevölkerung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten wurden die größten Anteile ausländischer Staatsangehöriger in Luxemburg (42,7 %), Zypern (20,2 %), Lettland (16,5 %), Estland (14,8 %), Irland (11,8 %), Spanien (11,2 %), Österreich (11,1 %) und Belgien (10,5 %) ermittelt; keiner der übrigen Mitgliedstaaten verzeichnete zweistellige Werte. Dagegen machten ausländische Staatsangehörige am anderen Ende der Skala in Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien und der Slowakei weniger als 1 % der Gesamtbevölkerung aus.

Im Nordosten Estlands handelte es sich bei annähernd der Hälfte der Bevölkerung um ausländische Staatsangehörige, die in erster Linie aus Drittländern stammten

Karte 1 zeigt die Anteile der ausländischen Staatsangehörigen an der Gesamtbevölkerung in den NUTS-3-Regionen; grundsätzlich waren diese Anteile im Westen höher als im Osten der EU.

Innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten gab es häufig einzelne Gebiete, in denen ausländische Staatsangehörige einen höheren Bevölkerungsanteil ausmachten. Dies galt auch für die Region mit dem höchsten Anteil ausländischer Staatsangehöriger, Kirde-Eesti im Nordosten Estlands, wo fast die Hälfte (46,0 %) der Bevölkerung, die hier ihren üblichen Aufenthaltsort hatte, auf ausländische Staatsangehörige entfiel. Damit war ihr Anteil in Kirde-Eesti mehr als dreimal so hoch wie im Landesdurchschnitt, wobei sie nahezu alle (99,2 %) Staatsangehörige eines Drittlands – in erster Linie Russlands –waren (Abbildung 1).

Dagegen hatte die weitaus überwiegende Mehrheit der in Luxemburg lebenden ausländischen Bürger die Staatsangehörigkeit anderer EU-Mitgliedstaaten

Luxemburg (auf dieser Analyseebene lediglich eine Region) verzeichnete den zweithöchsten Anteil ausländischer Staatsangehöriger an seiner Gesamtbevölkerung (42,7 %). Sie waren zu 87,6 % Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, so dass sich Luxemburg in dieser Hinsicht gänzlich von der estnischen Region Kirde-Eesti unterscheidet.

In vier EU-Regionen lag der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der Gesamtbevölkerung zwischen 30 % und 40 %, namentlich in der französischen Überseeregion Guyane (nahezu ausschließlich aus Drittländern), der Region West and South of Northern Ireland (fast ausschließlich aus anderen EU-Mitgliedstaaten), der belgischen Hauptstadtregion Arrondissement De Bruxelles-Capitale/Arrondissement Van Brussel-Hoofdstad (größtenteils aus anderen EU-Mitgliedstaaten) und Fuerteventura (eine der Kanarischen Inseln; hier stammte die Mehrheit der ausländischen Staatsangehörigen aus Drittstaaten). Anteile in dieser Höhe wurden zudem in drei Regionen der Schweiz verzeichnet – Genève, Basel-Stadt und Vaud (einem Kanton im äußersten Westen des Landes mit der Hauptstadt Lausanne). Jede dieser Regionen hat eine gemeinsame Grenze mit der EU, und die Mehrheit ihrer ausländischen Staatsangehörigen stammte aus EU-Mitgliedstaaten.

In einigen der größten Städte Europas machten ausländische Staatsangehörige einen relativ großen Anteil der Bevölkerung aus

Neben der belgischen Hauptstadtregion (siehe oben) gab es sieben weitere NUTS-3-Regionen (in Karte 1 in der dunkelsten Farbe dargestellt), in denen mehr als eine Million ausländischer Staatsangehöriger ihren üblichen Aufenthaltsort hatten. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lag hier zwischen 20 % und 30 %. Drei dieser Regionen lagen in und um London (Inner London - West, Inner London - East und Outer London - West and North West), die übrigen in den Außenbezirken von Paris (Seine-Saint-Denis) sowie in Österreich (die Hauptstadtregion Wien), Deutschland (München) und Spanien (Alicante). In Alicante und den drei Londoner Regionen stammte eine knappe Mehrheit der ausländischen Staatsangehörigen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Hingegen waren gut vier von fünf (81,4 %) der in Seine-Saint-Denis lebenden ausländischen Bürger Drittstaatsangehörige, und auch in Wien (64,6 %) und München (59,8 %) stammte die Mehrheit der dort lebenden ausländischen Staatsangehörigen aus Drittstaaten.

Personen, deren üblicher Aufenthaltsort sich im Jahr vor der Zählung geändert hat

Ein Stellenangebot ist nur einer der möglichen Gründe, aus denen Menschen sich entschließen, in eine andere Region oder ein anderes Land zu ziehen. Mitunter wollen sie näher bei ihren Familienangehörigen und Freunden leben oder suchen eine andere Lebensweise (wenn sie beispielsweise von der Stadt auf das Land ziehen oder umgekehrt). Zuweilen sind sie auch aufgrund von Veränderungen in ihren Familienverhältnissen oder Lebensumständen (wie beispielsweise wegen einer Familiengründung, einer Scheidung oder ihres fortgeschrittenen Alters) gezwungen, ihren Aufenthaltsort zu ändern oder in größere/kleinere oder anders geartete Räumlichkeiten umzuziehen.

Änderung des üblichen Aufenthaltsortes

Im Rahmen der Volks- und Wohnungszählung werden die Befragten um Auskünfte über die Beziehung zwischen dem derzeitigen Aufenthaltsort und dem üblichen Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung gebeten. Damit können Daten über die Bevölkerungsbewegungen anhand einer Reihe von Kriterien erhoben werden:

  • Personen, deren üblicher Aufenthaltsort (in den letzten zwölf Monaten vor der Zählung) unverändert geblieben ist;
  • Personen, deren üblicher Aufenthaltsort sich (in den letzten zwölf Monaten vor der Zählung) geändert hat;
    • Umzug innerhalb desselben EU-Mitgliedstaats;
      • Umzug innerhalb derselben NUTS-3-Region;
      • Zuzug aus einer anderen NUTS-3-Region;
    • Zuzug von außerhalb des Meldelands (dabei wird keine Unterscheidung danach getroffen, ob die Betreffenden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat zugezogen sind).

Weitere Informationen sind der Verordnung (EG)
Nr. 1201/2009 der Kommission
zu entnehmen.

Die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU hatte bis zur Finanz- und Wirtschaftskrise allmählich zugenommen, was weitgehend auf Einkommens- und Lohnunterschiede zurückzuführen war (zunächst zwischen den südlichen und den nördlichen und später zwischen den östlichen und den westlichen EU-Mitgliedstaaten). Infolge der Krise schwächte sich zunächst die Arbeitskräftemobilität ab (da das Angebot von Beschäftigungsmöglichkeiten versiegte). In den letzten Jahren war zunehmend das Gefälle zwischen den Arbeitslosenquoten (in erster Linie zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) für die Entwicklung der Arbeitskräftemobilität maßgeblich.

Auch die Wohnungsmärkte können die Arbeitskräftemobilität beeinflussen: Bei hohen Wohneigentumsquoten und hohen Transaktionskosten ist ein Umzug mit relativ hohen Kosten verbunden, was einen „Lock-in-Effekt“ zur Folge hat, während Regionen, die durch eine hohe Mietquote und/oder niedrigere Transaktionskosten geprägt sind, häufig einen durchlässigeren Wohnungsmarkt aufweisen.

Die Umzugsmuster lassen sich weitgehend durch die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern erklären

Etwa 6,4 % der Bevölkerung der EU-28 haben in den letzten zwölf Monaten vor der Zählung des Jahres 2011 ihren üblichen Aufenthaltsort geändert (Karte 2). Die Karte lässt eine interessante Entwicklung erkennen: Die Unterschiede sind nahezu ausschließlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten und weniger zwischen einzelnen Regionen festzustellen. Dies deutet darauf hin, dass die nationalen Arbeits- und Wohnungsmärkte eine entscheidende Rolle für die Umzugsbewegungen spielen.

Besonders hoch war der Anteil der Bevölkerung, die ihren üblichen Aufenthaltsort im letzten Jahr vor der Zählung geändert hat, in der Slowakei und einigen Städten des Vereinigten Königreichs. Auch in den meisten Regionen Belgiens sowie in Dänemark, Frankreich, Teilen der Niederlande, Portugal, Finnland, Schweden und den übrigen Regionen des Vereinigten Königreichs (mit Ausnahme Nordirlands) wurden diesbezüglich hohe Anteile ermittelt; gleiches gilt für Island und Norwegen.

In den Hauptstadtregionen sind häufig besonders viele Menschen vor Kurzem umgezogen

Im Jahr 2011 hatten in allen NUTS-3-Regionen der Slowakei mindestens 16 % der Bevölkerung ihren üblichen Aufenthaltsort in den letzten zwölf Monaten geändert (in Karte 2 in der dunkelsten Farbe dargestellt). Die höchste Quote wurde diesbezüglich in der Hauptstadtregion Bratislavský kraj verzeichnet (hier haben 30,7 % der Bevölkerung ihren Aufenthaltsort geändert). Die übrigen NUTS-3-Regionen mit den höchsten Umzugsquoten lagen vorwiegend im Vereinigten Königreich, wobei auch hier der größte Anteil in der Hauptstadtregion festgestellt wurde: In der Region Inner London - West haben 21,5 % der Bevölkerung im letzten Jahr vor der Zählung des Jahres 2011 ihren Aufenthaltsort geändert.

Die jüngeren Generationen leben häufig in Städten und deren Umland, da es dort mehr Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Dies ist unter Umständen der Grund dafür, dass einige Städte höhere Anteile von Personen verzeichnen, die ihren Aufenthaltsort geändert haben. Tatsächlich handelte es sich bei allen übrigen Regionen des Vereinigten Königreichs, in denen ein großer Teil der Bevölkerung umgezogen ist, um städtische Regionen: Nottingham, Brighton and Hove, Southampton, Edinburgh, Bristol, Inner London - East, Portsmouth, York, Cardiff (and Vale of Glamorgan), Liverpool sowie Bournemouth and Poole.

Außerhalb der Slowakei und des Vereinigten Königreichs wurden nur drei Regionen ermittelt, in denen mindestens 16 % der Bevölkerung innerhalb der letzten zwölf Monate vor der letzten Zählung ihren Aufenthaltsort geändert haben. Dabei handelte es sich um die Hauptstadtregionen Belgiens (Arrondissement de Bruxelles-Capitale/Arrondissement van Brussel-Hoofdstad), Dänemarks (Byen København) und Norwegens (Oslo).

In der EU ist die Mehrheit der Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort geändert haben, innerhalb derselben Region umgezogen

Eine ausführlichere Analyse bietet Abbildung 2. Diese zeigt die zehn Regionen mit den höchsten Anteilen von Personen, die umgezogen sind und deren vorheriger Aufenthaltsort innerhalb derselben Region bzw. in einem anderen Land (d. h. einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat) lag; es sei darauf hingewiesen, dass diese Abbildung nicht die absolute Zahl der Personen darstellt, die tatsächlich umgezogen sind.

Im Durchschnitt sind etwa 56,6 % der Bevölkerung der EU-28, die ihren üblichen Aufenthaltsort in den letzten zwölf Monaten vor der Zählung des Jahres 2011 geändert haben, innerhalb derselben NUTS-3-Region umgezogen. Gut ein Drittel (34,3 %) der Personen, die ihren Aufenthaltsort geändert haben, kam aus einer anderen Region desselben Mitgliedstaats, während nicht einmal jeder Zehnte (9,1 %) aus einem anderen Land zugezogen ist.

Dieses Muster war in einer Reihe portugiesischer Regionen besonders stark ausgeprägt

In mehreren portugiesischen Regionen ist ein sehr hoher Anteil der Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort geändert haben, innerhalb derselben NUTS-3-Region umgezogen. In der autonomen Inselregion der Açores traf dies auf nahezu neun von zehn Personen (89,9 %) zu, die ihren Aufenthaltsort geändert haben, während dieser Anteil in Grande Porto mit 87,0 % nur unwesentlich geringer war. Neben dieser abgelegenen Inselregion und der Metropolregion Grande Porto verzeichneten auch einige weitgehend ländlich geprägte portugiesische Regionen – wie beispielsweise Alto Alentejo und Alentejo Central – unter den Personen, die ihren Aufenthaltsort geändert haben, hohe Anteile derer, die innerhalb derselben Region umgezogen sind.

Auch in zwei Regionen Finnlands (der Hauptstadtregion Helsinki-Uusimaa und der Region Pohjois-Pohjanmaa) und der Region Borsod-Abaúj-Zemplén im Nordosten Ungarns wurden diesbezüglich hohe Anteile festgestellt.

Hingegen machten die Personen, die aus einem anderen Land zugezogen sind, in der Regel nur eine Minderheit derjenigen aus, die ihren Aufenthaltsort geändert haben

Der untere Teil von Abbildung 2 zeigt dagegen die Regionen mit den höchsten Anteilen der aus anderen Ländern zugezogenen Personen; in allen NUTS-3-Regionen, für die Daten verfügbar sind, lag dieser Anteil unter 50 %.

Alle diese Regionen lagen an der Peripherie der EU. Fünf der höchsten Anteile wurden in bulgarischen Regionen verzeichnet, wie beispielsweise in der Provinzregion Sofia (stolitsa) um die bulgarische Hauptstadt, in der gut ein Drittel (34,9 %) der neuen Einwohner aus anderen Ländern zugezogen war, sowie in zwei nördlichen Regionen (Vidin und Ruse) nahe der Grenze zu Rumänien. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Anteil der Bevölkerung, die ihren Aufenthaltsort geändert hat, in Bulgarien mit etwa 2 % insgesamt relativ niedrig war. Ebenfalls relativ hohe Anteile der aus anderen Ländern zugezogenen Personen wurden ermittelt in zwei spanischen Regionen (in der autonomen Stadt Melilla, die mit 48,3 % den höchsten Anteil der aus anderen Ländern zugezogenen neuen Einwohner verzeichnete, und in Fuerteventura), zwei lettischen Regionen (in der Hauptstadtregion Rīga und in Latgale an der russischen Grenze) sowie in Drama, einer Region im Norden Griechenlands an der Grenze zu Bulgarien.

Einpersonenhaushalte

Im Hinblick auf die Haushaltszusammensetzung und die Lebensformen der Europäer haben sich erhebliche Änderungen vollzogen: eine der auffälligsten Entwicklungen betrifft die zunehmende Zahl allein lebender Personen. Dieses Muster ist zum Teil durch die freie Entscheidung der betreffenden Personen bedingt (die eine gewisse Unabhängigkeit anstreben), zum Teil aber auch auf die gestiegene Zahl der Scheidungen und Trennungen zurückzuführen. Zudem hat die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung (insbesondere der Frauen) zur Folge, dass ältere Personen verwitwen und ihre letzten Lebensjahre allein leben.

Definition der Stellung im Haushalt

Im Rahmen der Volks- und Wohnungszählung basiert die Stellung im Haushalt auf dem „Konzept des gemeinsamen Wirtschaftens“. Danach ist ein privater Haushalt entweder

  • ein Einpersonenhaushalt, bestehend aus einer Person, die allein in einer abgeschlossenen Wohneinheit lebt oder als Untermieter ein oder mehrere Zimmer einer Wohneinheit belegt, ohne jedoch mit anderen Bewohnern der Wohneinheit einen Mehrpersonenhaushalt gemäß nachfolgender Definition zu bilden, oder
  • ein Mehrpersonenhaushalt, d. h. eine Gruppe von zwei oder mehr Personen, die sich zusammenschließen, um eine gesamte Wohneinheit oder einen Teil davon zu belegen und sich mit Nahrung und gegebenenfalls anderen lebensnotwendigen Dingen zu versorgen (die Mitglieder der Gruppe können ihre Einkünfte in unterschiedlichem Maße zusammenlegen).

Ein Nichtfamilienhaushalt kann ein Einpersonenhaushalt (allein lebende Person) oder ein Mehrpersonenhaushalt ohne Kernfamilie (beispielsweise eine Gruppe junger Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Studierenden, die gemeinsam ein Haus bewohnen) sein.

Weitere Informationen sind der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission zu entnehmen.

Fast ein Drittel aller Haushalte in der EU waren Einpersonenhaushalte

Im Jahr 2011 machten in der EU-28 Einpersonenhaushalte fast ein Drittel (31,4 %) aller Haushalte aus. Abbildung 3 zeigt die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Anteile der Einpersonenhaushalte in den NUTS-2-Regionen.

In der Regel lebten in den Hauptstadtregionen größere Anteile der Bevölkerung allein

Im Jahr 2011 verzeichneten mit einer Ausnahme alle mehrere Regionen umfassenden EU-Mitgliedstaaten in ihrer Hauptstadtregion einen höheren Anteil von Einpersonenhaushalten als im Landesdurchschnitt. Dies galt insbesondere für Berlin und die Région de Bruxelles-Capitale/Brussels Hoofdstedelijk Gewest, wo in fast der Hälfte aller Haushalte nur eine Person lebte. Relativ hohe Anteile wurden diesbezüglich auch in Wien, Noord-Holland (mit Amsterdam), Helsinki-Uusimaa und Hovedstaden (mit Kopenhagen) verzeichnet. In diesen Regionen machten Einpersonenhaushalte 40 % bis 45 % aller Haushalte aus. Mitunter war der Unterschied zwischen den Anteilen der Einpersonenhaushalte in der Hauptstadtregion und den übrigen Regionen desselben Mitgliedstaats so groß, dass die Hauptstadtregion die einzige Region war, in welcher der Anteil der Einpersonenhaushalte über dem Landesdurchschnitt lag; dies war in Dänemark, Österreich und der Slowakei sowie in Norwegen der Fall. Die irische Hauptstadtregion Southern and Eastern wich insofern vom allgemeinen Muster ab, als sie als einzige Hauptstadtregion einen Anteil der Einpersonenhaushalte verzeichnete, der unter dem Landesdurchschnitt lag.

Verwitwete oder geschiedene Personen

Eine Teilgruppe der allein lebenden Personen bilden Personen, die verwitwet oder geschieden und nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind. Im Jahr 2011 traf dies auf 12,9 % der Bevölkerung der EU-28 zu (Karte 3). Eine eingehendere Analyse zeigt, dass 7 % der Bevölkerung der EU-28 verwitwet (und nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen) waren, während 5,9 % der Bevölkerung geschieden (und nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen) waren.

Die baltischen Mitgliedstaaten und Ungarn verzeichneten hohe Anteile verwitweter oder geschiedener Personen

Karte 3 zeigt, dass verwitwete/geschiedene Personen, die nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren, in den zentralen und südlichen Regionen Frankreichs und Portugals einen relativ hohen Anteil der Bevölkerung ausmachten. Gleiches galt für ein ganzes Band von Regionen, das sich von Ostdeutschland über die Tschechische Republik, die Slowakei und Ungarn bis in Teile Rumäniens und Bulgariens erstreckte, sowie für die meisten Regionen Finnlands und mehrere (häufig weniger dicht besiedelte) Regionen Schwedens und des Vereinigten Königreichs. Die höchsten Anteile der verwitweten/geschiedenen Personen, die nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren, wurden jedoch in den baltischen Mitgliedstaaten und Ungarn verzeichnet, wo diese Personen etwa ein Fünftel der Bevölkerung ausmachten.

Im Einzelnen ist festzustellen, dass Kirde-Eesti im Nordosten Estlands die NUTS-3-Region mit dem höchsten Anteil der verwitweten/geschiedenen Personen war, die nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren; dies war die einzige Region, in der mehr als jede vierte Person eine solchen Familienstand aufwies. Die weitaus überwiegende Mehrheit der 26 übrigen Regionen in der EU, in denen mindestens 20 % der Bevölkerung verwitwet/geschieden und nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren, lagen entweder in den baltischen Mitgliedstaaten oder in Ungarn. Drei dieser Regionen lagen in Bulgarien (Vidin), der Tschechischen Republik (Karlovarský kraj) und Deutschland (Pirmasens, Kreisfreie Stadt).

Malta, Irland und Süditalien verzeichneten sehr niedrige Scheidungsraten

Hingegen waren in vielen südlichen EU-Regionen sowie in Irland und Polen grundsätzlich nur geringe Anteile der Personen festzustellen, die verwitwet/geschieden und nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren. Diese relativ geringen Anteile könnten zumindest zum Teil auf den Einfluss zurückzuführen sein, den religiöse Traditionen, sozialer Druck, frühere rechtliche Beschränkungen und das Familienbild auf die Scheidungsraten haben können. So waren in Malta nur 0,5 % sowie in Irland, Italien, Griechenland, Kroatien, Zypern, Rumänien, Polen und Spanien weniger als 5 % der Bevölkerung geschieden (und nicht wiederverheiratet).

Die niedrigsten Anteile der verwitweten/geschiedenen Personen, die nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren, wurden in Irland und Malta sowie in einigen Regionen Süditaliens und den französischen Überseeregionen ermittelt. Guyane (2,9 %) war die NUTS-3-Region mit dem niedrigsten Anteil der verwitweten/geschiedenen Personen, die nicht wiederverheiratet bzw. keine eingetragene Partnerschaft eingegangen waren, während drei irische Regionen (darunter die Hauptstadtregion Dublin) und die beiden maltesischen Regionen diesbezüglich Anteile in Höhe von 5 % bis 6 % meldeten. In Italien zählten Bari, Barletta-Andria-Trani und Foggia in Puglia, Caserta und Napoli in Campania sowie Crotone in Calabria zu den Regionen mit den niedrigsten Anteilen (unter 8 %).

Interessanterweise wurden in den Hauptstadtregionen Groot Amsterdam, Byen København und Arrondissement de Bruxelles-Capitale/Arrondissement van Brussel-Hoofdstad trotz der hohen Anteile (von über 40 %) allein lebender Personen keine besonders hohen Anteile der geschiedenen/verwitweten Personen verzeichnet, die nicht wiederverheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen waren. Dies legt den Schluss nahe, dass in den Hauptstädten Belgiens, Dänemarks und der Niederlande relativ hohe Anteile jüngerer Menschen allein lebten, was möglicherweise auf die Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Städten zurückzuführen ist.

Familien

Dieser Abschnitt beinhaltet Informationen über die Strukturen der unterschiedlichen Familienformen. Die Ehe ist nach wie vor die häufigste Familienform, obwohl die Zahl der Scheidungen in der EU rapide gestiegen ist und die Menschen im Durchschnitt später heiraten. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass immer mehr junge Erwachsene ihr Elternhaus nicht erst verlassen, wenn sie heiraten, sondern zunächst allein oder in einer Lebensgemeinschaft ihr Erwachsenenleben beginnen. Zwar ist die Institution der Ehe noch immer sehr verbreitet, jedoch leben weniger Menschen in einer (aus Ehemann, Ehefrau und Kindern bestehenden) traditionellen „Kernfamilie“, da eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehendenfamilien einen zunehmenden Anteil der Familien ausmachen.

Alleinerziehendenfamilien

Im Jahr 2011 wurden 15,5 Mio. Alleinerziehendenfamilien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 25 ermittelt, das entspricht 11,0 % aller Familien in der EU-28. Viele Hauptstädte und andere größere Ballungsgebiete in der EU waren durch einen relativ hohen Anteil von Alleinerziehendenfamilien geprägt.

REGIONEN IM BLICKPUNKT

Pinhal Interior Sul, Portugal

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Etwa 11,0 % aller Familien mit im Haushalt lebenden Kindern unter 25 waren Alleinerziehendenfamilien. Der niedrigste Anteil der Alleinerziehenden wurde in der zentralen Region Pinhal Interior Sul im Landesinneren Portugals verzeichnet. Hier machen Alleinerziehendenfamilien 4,2 % aller Familien mit Kindern aus.

©: Egitaniense / Wikimedia Commons

In Rumänien handelte es sich bei jeder vierten Alleinerziehendenfamilie um eine Familie mit alleinerziehendem Vater

In Estland war nicht einmal jede zehnte (8,8 %) Alleinerziehendenfamilie mit mindestens einem in der Familie lebenden Kind unter 25 eine Familie mit alleinerziehendem Vater. Dieser Anteil war niedriger als in allen anderen EU-Mitgliedstaaten. Auch in Zypern, Irland und Polen handelte es sich nur bei einem relativ geringen Anteil (unter 12 %) der Alleinerziehendenfamilien um Familien mit alleinerziehendem Vater.

In Rumänien hingegen wurde diesbezüglich der EU-weit höchste Wert ermittelt: Hier machten Familien mit alleinerziehendem Vater und mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 25 gut ein Viertel (25,3 %) aller Alleinerziehendenfamilien aus. In Bulgarien, Spanien, Finnland und Schweden waren die Anteile der Familien mit alleinerziehendem Vater ebenfalls relativ hoch.

In Lettland machten Alleinerziehendenfamilien mehr als ein Fünftel aller Familien aus

Der höchste Anteil der Alleinerziehendenfamilien wurde im Jahr 2011 in den baltischen Mitgliedstaaten beobachtet: In Estland und Litauen lag dieser Anteil bei 16,1 % bzw. 16,8 %, während Lettland mit 21,9 % einen noch höheren Wert zu verzeichnen hatte. Die nächsthöchsten Anteile von Alleinerziehendenfamilien wurden in Slowenien und dem Vereinigten Königreich festgestellt, wo knapp 15 % auf Familien mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern entfielen.

Dagegen machten Alleinerziehendenfamilien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 25 in Zypern und Griechenland weniger als 7 % und in drei weiteren südlichen EU-Mitgliedstaaten, namentlich Italien, Portugal und Spanien, einen relativ geringen Anteil (weniger als 10 %) aller Familien aus. In den östlichen Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien und Rumänien sowie in Deutschland und den benachbarten Niederlanden belief sich der Anteil der Alleinerziehendenfamilien ebenfalls auf unter 10 %.

Einige der höchsten Anteile von Alleinerziehendenfamilien wurden innerhalb und in der Umgebung größerer Ballungsgebiete verzeichnet

Innerhalb der EU waren einige recht große Unterschiede im Hinblick auf die in den einzelnen NUTS-3-Regionen ermittelten Anteile von Alleinerziehendenfamilien festzustellen. Am höchsten waren die Anteile von Alleinerziehendenfamilien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 25 im Jahr 2011 in allen lettischen Regionen, den vier französischen Überseeregionen sowie einigen städtischen Regionen des Vereinigten Königreichs (hier wurden die höchsten Anteile in Belfast, Inner London - East, Liverpool, Glasgow City, Nottingham und Birmingham festgestellt). Auch in der litauischen Hauptstadtregion Vilniaus apskritis und vier belgischen Regionen (der Hauptstadtregion Arrondissement de Bruxelles-Capitale/Arrondissement van Brussel-Hoofdstad und drei Regionen in Wallonien, namentlich Mons, Charleroi und Liège) belief sich der Anteil der Alleinerziehendenfamilien auf mindestens 18 % (in Karte 4 in der dunkelsten Farbe dargestellt).

Die niedrigsten Anteile wurden in aller Regel in ländlichen und dünn besiedelten Regionen festgestellt

Einen relativ geringen Anteil aller Familien machten Alleinerziehendenfamilien dagegen in allen griechischen Regionen aus; der höchste Anteil wurde hier mit 8,1 % in der Hauptstadtregion Attiki ermittelt. Tatsächlich lagen die meisten der EU-Regionen, in denen auf Alleinerziehendenfamilien ein Anteil von weniger als 6 % aller Familien entfiel (in Karte 4 in der hellsten Farbe dargestellt), in Griechenland. Hinzu kamen zwei Regionen im Süden Bulgariens (Kardzhali und Smolyan), eine einzige Region in Deutschland (Eichstätt in Bayern), zwei Regionen in Italien (Agrigento auf Sizilien und Barletta-Andria-Trani in Puglia), eine Region im Osten der Niederlande (Achterhoek) und vier relativ abgelegene und dünn besiedelte Regionen im Norden und im Zentrum Portugals (Alto Trás-os-Montes, Pinhal Interior Sul, Serra da Estrela und Beira Interior Norte).

Definition des Begriffs Familie

Für die Zwecke der Volks- und Wohnungszählung wird die Kernfamilie definiert als zwei oder mehr Personen, die zu demselben Haushalt gehören und die als Ehemann und Ehefrau, als Partner in einer eingetragenen Partnerschaft, als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder als Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

Für die Zwecke dieses Artikels besteht eine Familie infolgedessen aus

  • einem Paar ohne Kinder;
  • einem Paar mit einem Kind oder mehreren Kindern oder
  • einem Alleinerziehenden mit einem Kind oder mehreren Kindern.

Dieses Familienkonzept beschränkt die Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen somit auf direkte Beziehungen (ersten Grades), d. h. auf Beziehungen zwischen Eltern und Kindern.

Unter Kind ist ein leiblicher Sohn bzw. ein Stief- oder Adoptivsohn oder eine leibliche Tochter bzw. eine Stief- oder Adoptivtochter (ungeachtet des Alters) zu verstehen, dessen bzw. deren üblicher Aufenthaltsort sich im Haushalt mindestens eines Elternteils befindet und der bzw. die in diesem Haushalt ohne Partner oder eigene Kinder lebt. Für die Zwecke der Volks- und Wohnungszählung gilt bei einem Kind, das sich abwechselnd in zwei Haushalten aufhält (falls seine Eltern beispielsweise geschieden sind), der Haushalt, in dem es sich überwiegend aufhält, als sein „üblicher Haushalt“. Ein Sohn oder eine Tochter, der bzw. die mit einem Ehegatten, mit einem eingetragenen Partner, mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder mit einem eigenen Kind oder mehreren eigenen Kindern lebt, gilt nicht als Kind.

Weitere Informationen sind der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission zu entnehmen.

Verheiratete Paare

Zwar wird in der EU heute weniger häufig geheiratet, jedoch ist die Institution der Ehe nach wie vor weit verbreitet. Im Jahr 2011 bestanden 71,2 % aller Familien in der EU-28 aus verheirateten Paaren. Somit machten eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehendenfamilien nur gut ein Viertel (28,8 %) aller Kernfamilien aus.

In vielen Mittelmeerregionen spielt die Institution der Ehe nach wie vor eine wichtige Rolle

Karte 5 zeigt die Verbreitung der Ehe in den NUTS-3-Regionen. Die höchsten Anteile verheirateter Paare an der Gesamtzahl der Familien wurden häufig in den Regionen mit relativ wenigen Alleinerziehendenfamilien festgestellt. In der Karte markiert die dunkelste Farbe die Regionen, in denen mindestens vier von fünf Familien aus verheirateten Paaren (mit oder ohne Kinder) bestanden. Dabei handelte es sich um mehrere Mittelmeerregionen, darunter Zypern, alle griechischen Regionen (mit Ausnahme der Hauptstadtregion Attiki), die meisten Regionen an der Küste Kroatiens und in Süditalien, die maltesischen Inseln Gozo und Comino sowie Jaén in Südspanien. Auch in mehreren Binnenregionen im Norden und im Zentrum Portugals, einigen relativ ländlichen Regionen Deutschlands, zahlreichen Regionen Bulgariens und Rumäniens sowie der polnischen Region Rybnicki machten verheiratete Paare mindestens 80 % aller Familien aus.

Auf der anderen Seite gab es in der EU-28 fünf Regionen, in denen weniger als die Hälfte aller Familien aus verheirateten Paaren bestanden. Drei dieser Regionen waren französische Überseeregionen: Dabei verzeichnete Guyane an der Atlantikküste Südamerikas mit 27,8 % den bei weitem niedrigsten Anteil. Die beiden anderen Regionen, in denen verheiratete Paare weniger als die Hälfte aller Familien ausmachten, waren Inner London - East (46,8 %) und Glasgow City (49,4 %) im Vereinigten Königreich. Auch in den baltischen Mitgliedstaaten und der nördlichen Hälfte Schwedens spielte die Ehe im Vergleich zu anderen Familienformen eine weniger wichtige Rolle. Gleiches galt, wenn auch in geringerem Maße, für große Teile Finnlands, Südschweden, mehrere Regionen Dänemarks, der Niederlande und Belgiens (im Süden des Landes), die meisten Regionen Frankreichs und des Vereinigten Königreichs sowie eine Gruppe von Regionen in Slowenien, Südösterreich und Ungarn.

Definition des Begriffs Paar

Nach der für die Volks- und Wohnungszählung vorgenommenen Definition umfasst der Begriff Paar

  • verheiratete Paare;
  • Paare in einer eingetragenen Partnerschaft;
  • Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Eine Paarbeziehung entsteht also, wenn zwei Personen (unabhängig von ihrem Geschlecht) beschließen, als verheiratetes Paar, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft (dieser Begriff bezeichnet zwei Personen, die demselben Haushalt angehören, ein „eheähnliches“ Verhältnis zueinander haben und weder verheiratet sind noch eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind) zusammenzuleben.

Viele EU-Mitgliedstaaten haben Gesetze erlassen, mit denen eingetragene Partnerschaften und andere Lebensgemeinschaften sowie gleichgeschlechtlichen Ehen rechtlich anerkannt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die hier vorgelegten Daten auf das Jahr 2011 beziehen und seitdem in einigen EU-Mitgliedstaaten unter Umständen Gesetzesänderungen zur Anerkennung weiterer Formen von Partnerschaften vorgenommen wurden.

Weitere Informationen sind der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission zu entnehmen.

Die in Abbildung 4 dargestellte Analyse legt einen enger gefassten Begriff zugrunde als den der Familie und basiert auf Personen, die als Paar zusammenleben (damit sind Alleinerziehende aus der Analyse ausgenommen). Die Abbildung zeigt die Regionen, in denen die drei Formen von Paaren – verheiratete Paare, eingetragene Partnerschaften und eheähnliche Gemeinschaften – jeweils den größten Anteil aller Paare ausmachen. Dabei ist zu beachten, dass die hier vorgelegten Daten nicht den relativen Anteil von Paaren an der Gesamtbevölkerung berücksichtigen.

In den nordischen und den baltischen Mitgliedstaaten lebt ein relativ hoher Anteil der Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft

Die höchsten Anteile eheähnlicher Gemeinschaften wurden größtenteils in den baltischen und den nordischen Mitgliedstaaten ermittelt. Im Jahr 2011 lebte in mehreren estnischen und schwedischen Regionen sowie in der dänischen Hauptstadtregion Byen København mehr als ein Drittel aller Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Gleiches galt für die spanische Insel Fuerteventura und die französische Überseeregion Guyane. Letztere war die einzige NUTS-3-Region, in der mit etwa 55,4 % die Mehrheit der Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte.

Der höchste Anteil eingetragener Partnerschaften wurde in belgischen Regionen ermittelt, die alle in Wallonien lagen. In Belgien können eingetragene Partnerschaften (cohabitation légale/wettelijke samenwoning) von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren sowie von Personen eingegangen werden, die beschließen, unabhängig von einer sexuellen Beziehung zusammenzuleben (beispielsweise Verwandte). Mit gut 8 % verzeichneten drei Regionen in den Ardennen – Marche-en-Famenne, Neufchâteau und Dinant – die höchsten Anteile eingetragener Partnerschaften.

Die relative Bedeutung der Ehe als Institution hängt in gewissem Maße davon ab, ob für Paare alternative Möglichkeiten bestehen, eine Partnerschaft einzugehen. Des Weiteren spielen hier kulturelle Unterschiede eine Rolle. In zahlreichen griechischen und polnischen Regionen war die weitaus überwiegende Mehrheit der Paare verheiratet. In drei Regionen im Südosten Polens – Krośnieński, Nowosądecki und Tarnowski – lag dieser Anteil bei über 99 %.

Paare mit Kindern

Die in Abbildung 5 dargestellte Analyse bezieht sich auf verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 25. Die beiden Teile der Abbildung zeigen die regionalen Unterschiede bei den Anteilen dieser beiden Bevölkerungsuntergruppen an der Gesamtzahl der Familien.

Die Ehe ist noch immer die am weitesten verbreitete Familienform, in der Kinder aufwachsen

Im Jahr 2011 machten in der EU-28 verheiratete Paare mit mindestens einem Kind 33,2 % aller Familien aus. Ihr Anteil war damit fünfmal so hoch wie der Anteil der eheähnlichen Gemeinschaften mit mindestens einem Kind (5,6 % aller Familien).

Obwohl der Anteil der unehelich geborenen Kinder gestiegen ist, stellt die Ehe nach wie vor die am weitesten verbreitete Familienform dar, in der Kinder aufwachsen. Im Jahr 2011 machten verheiratete Paare mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind in Polen, Luxemburg, Kroatien, Irland, Malta und Zypern mehr als 40 % aller Familien aus (wobei aus Zypern mit 45,5 % der höchste Anteil gemeldet wurde). In Frankreich, Schweden und Estland sowie in Island und Norwegen hingegen waren mehr als 10 % aller Familien eheähnliche Gemeinschaften mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind. In Estland war der Anteil der verheirateten Paare mit mindestens einem Kind an den Familien 1,7 Mal höher als der Anteil der eheähnlichen Gemeinschaften mit mindestens einem Kind. Ähnlich niedrig war dieses Verhältnis auch in Schweden, Frankreich, Bulgarien, Slowenien, Finnland, Lettland und Dänemark. Dagegen war der Anteil der verheirateten Paare mit mindestens einem Kind in Griechenland mehr als 100 Mal höher und in Zypern und Malta gut 30 Mal höher als der Anteil der eheähnlichen Gemeinschaften mit mindestens einem Kind.

Abbildung 5 ist im Hinblick auf Familien mit Kindern in den Hauptstadtregion ein uneinheitliches Muster zu entnehmen. In den Hauptstadtregionen der EU-Mitgliedstaaten, in denen die Institution der Ehe nach wie vor relativ weit verbreitet ist (wie beispielsweise Italien und Portugal), entsprach der Anteil der verheirateten Paare mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind in etwa dem Landesdurchschnitt oder lag darunter. Demgegenüber lag in den Hauptstadtregionen der EU-Mitgliedstaaten, in denen die Ehe weniger weit verbreitet ist (wie beispielsweise Frankreich oder Schweden), der Anteil der verheirateten Paare mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind über dem Landesdurchschnitt.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Volks- und Wohnungszählungen werden in den EU-Mitgliedstaaten in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt. Die an dieser Stelle vorgelegten Informationen basieren auf Daten, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Volks- und Wohnungszählung 2011 erhoben wurden; Vergleiche mit den Ergebnissen früherer Volks- und Wohnungszählungen (auf Englisch) wurden nicht angestellt.

Die Volks- und Wohnungszählung dient im weitesten Sinne der Zählung des gesamten Bevölkerungs- und Wohnungsbestands eines bestimmten Gebiets. Des Weiteren werden in ihrem Rahmen Informationen über die Hauptmerkmale der Personen, Familien und Haushalte sowie der Wohnungen erhoben, in denen sie leben, mit anderen Worten eine Reihe geografischer, demografischer, sozialer und wirtschaftlicher Daten. Ursprünglich wurden diese Zählungen in Form von Tür-zu-Tür-Befragungen durchgeführt, bei denen die in jeder Wohnung lebenden Personen gezählt wurden. In den letzten Jahrzehnten sind jedoch viele EU-Mitgliedstaaten dazu übergegangen, im Rahmen ihrer Volks- und Wohnungszählung nicht länger nur Einzeldaten zu erheben, sondern auf der Grundlage administrativer Datenquellen und Stichprobenerhebungen Zensusstatistiken zu erarbeiten.

Eine solche Zählung bietet die Möglichkeit, sich ein umfassendes und präzises Bild vom Bevölkerungs- und Wohnungsbestand zu machen. Im Zuge dieses groß angelegten Unterfangens entsteht eine einzigartige Datenquelle, die für die Politikgestaltung von großem Wert ist, da vergleichbare Daten für kleine Gebiete (Gemeinden) erhoben werden, die zu regionalen, nationalen und internationalen Aggregaten zusammengefasst werden können. Einzigartig sind die Ergebnisse der Volks- und Wohnungszählung insofern, als sie ausführliche Informationen bis hinab zur Ebene der einzelnen Kommunen bereitstellen und zugleich die Möglichkeit bieten, Kreuztabellen unterschiedlicher Variablen zu erstellen.

Ein Großteil der vorgelegten Daten basiert auf dem Konzept des „üblichen Aufenthaltsorts“. Dieser Begriff bezieht sich auf den Ort, an dem eine Person normalerweise ihre täglichen Ruhephasen verbringt, ungeachtet vorübergehender Abwesenheit zu Zwecken der Erholung, des Urlaubs, des Besuchs von Freunden und Verwandten, zu geschäftlichen Zwecken, zu medizinischer Behandlung oder religiöser Pilgerfahrt. Personen gelten als „übliche Einwohner“ einer Region, wenn sie dort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten vor dem für die Volks- und Wohnungszählung geltenden Bezugszeitraum ununterbrochen gelebt haben oder während der letzten zwölf Monate vor der Zählung an ihrem üblichen Aufenthaltsort mit der Absicht eintrafen, sich dort mindestens ein Jahr aufzuhalten.

Anmerkung: Die in diesem Artikel dargestellten EU-28-Aggregate wurden aus den verfügbaren nationalen Gesamtzahlen aus den Volks- und Wohnungszählungen errechnet. Als solche beziehen sie sich nicht auf einen bestimmten Stichtag, sondern basieren auf dem in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten für die Zählung festgelegten Bezugszeitraum.

Der „Census Hub“ – Onlinezugriff auf fast eine Milliarde Datenpunkte

Die Volks- und Wohnungszählung erforderte eine umfassende Planung und eine enge Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den nationalen statistischen Ämtern. Ziel war es, die weitestmögliche Nutzung dieser Statistiken zu gewährleisten, da sie eine zentrale Datenquelle für die Europäische Sozialstatistik darstellen. Vor diesem Hintergrund hat Eurostat den Census Hub entwickelt, eine Online-Anwendung, über die auf Daten aus den in 32 europäischen Staaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen zugegriffen werden kann.

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Der Census Hub bietet den Bürgern Europas die Möglichkeit, mehr über den Ort zu erfahren, an dem sie leben, sei es auf nationaler oder regionaler Ebene oder für eine bestimmte Stadt oder Gemeinde.

Der Census Hub ist ein zentrales Portal für den Zugang zu den in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern gespeicherten Volks- und Wohnungszählungsdaten. Über diese Schnittstelle können Nutzer entsprechend ihren Bedürfnissen Datenabfragen definieren und aus dem detaillierten Datenbestand der einzelnen nationalen statistischen Ämter eigene Kreuztabellen generieren lassen. Der Census Hub steht der Allgemeinheit kostenlos im Internet zur Verfügung. Über dieses nutzerfreundliche und flexible Instrument kann auf fast eine Milliarde Datenpunkte in 125 000 verschiedenen Gemeinden zugegriffen werden.

Eurostat plant eine Publikation auf der Grundlage einer umfassenden Datenauswahl aus der Volks- und Wohnungszählung, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 veröffentlicht werden soll.

Der Census Hub ist verfügbar unter https://ec.europa.eu/CensusHub2.

Rechtsgrundlage

Für die Volks- und Wohnungszählung 2011 wurde in der europäischen Gesetzgebung auf der Grundlage der von den Vereinten Nationen, Eurostat und den einzelnen nationalen statistischen Ämtern erarbeiteten internationalen Leitlinien und Empfehlungen (auf Englisch) detailliert festgelegt, welche harmonisierten Daten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu erheben sind.

In der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen sind die bei der Zählung abzudeckenden Themen, die zu nutzenden Übermittlungsverfahren und die vorzunehmenden Qualitätsbewertungen vorgegeben. Allerdings hat die Verordnung weniger die Input-Harmonisierung, als vielmehr die Output-Harmonisierung zum Gegenstand, so dass es jedem EU-Mitgliedstaat freistand, über die Art der Durchführung der Zählung und die für seine individuelle Situation optimal geeigneten Datenquellen, Methoden und Technologien zu entscheiden. Andererseits mussten bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten. Diese Bedingungen wurden in einer Reihe von Durchführungsverordnungen festgelegt. Die Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission beinhaltet die erforderlichen Definitionen und technischen Spezifikationen für die vorgeschriebenen Zählungsthemen (Variablen) und deren Untergliederungen (wie beispielsweise die Klassifikationen für die Themen Standort, Geschlecht, Familienstand und Beschäftigung). In der Verordnung (EU) Nr. 519/2010 der Kommission ist im Einzelnen festgelegt, welche Daten der Europäischen Kommission für das Programm der statistischen Daten übermittelt werden müssen (Tabellierungen), während die Verordnung (EU) Nr. 1151/2010 der Kommission Vorgaben für die Übermittlung eines Qualitätsberichts mit einer systematischen Beschreibung der herangezogenen Datenquellen und der Qualität der im Zuge der Zählung hervorgebrachten Ergebnisse enthält. Weitere Informationen über die Rechtsgrundlage der Volks- und Wohnungszählung sind verfügbar unter http://ec.europa.eu/eurostat/web/population-and-housing-census/legislation.

Regionale Bevölkerungsstatistiken

Unberücksichtigt bleibt in dieser Ausgabe des Eurostat-Jahrbuchs der Regionen das breite Spektrum der von Eurostat erhobenen regionalen Bevölkerungsdaten. Hierzu zählen unter anderem Daten über unterschiedliche demografisch relevante Faktoren, die sich auf die Größe, Struktur und spezifischen Merkmale der Bevölkerung auswirken. Diese Daten können für eine Vielzahl von Planungs , Beobachtungs- und Bewertungsmaßnahmen in einer Reihe wichtiger sozioökonomischer Politikbereiche verwendet werden, darunter für:

  • die Analyse der Bevölkerungsalterung und ihrer Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Wohlstand;
  • die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen des demografischen Wandels;
  • die Berechnung von Verhältnissen und Indikatoren „je Einwohner“ – wie das regionale Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt, das verwendet werden kann, um Mittel aus den Strukturfonds an wirtschaftlich benachteiligte Regionen zu vergeben;
  • die Entwicklung und Beobachtung von Zuwanderungs- und Asylsystemen.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Bevölkerungsstatistiken bilden die Verordnung (EU) Nr. 1260/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische demografische Statistiken sowie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 205/2014 der Kommission. Die Erhebung von Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ist in der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 351/2010 zu deren Durchführung geregelt. Weitere Informationen sind dem entsprechenden speziellen Abschnitt der Eurostat-Website zu entnehmen

Statistiken zur Bevölkerungsentwicklung und zur Bevölkerungsstruktur werden in zunehmendem Maße zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse eingesetzt und bieten die Möglichkeit zur Überwachung des demografischen Verhaltens im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kontext. Das Europäische Parlament hat eine Entschließung über den „demografischen Wandel und seine Folgen für die künftige Kohäsionspolitik der EU“ (2013/C 153  E/02) verabschiedet. Darin wurde unterstrichen, dass demografische Entwicklungen in den Regionen statistisch erfasst werden sollten und der demografische Wandel als horizontales Ziel in die künftige Kohäsionspolitik aufgenommen werden sollte.

Kontext

Den demografischen Veränderungen in der EU wird in den kommenden Jahrzehnten aller Voraussicht nach erhebliche Bedeutung zukommen, da die überwiegende Mehrheit der Modelle für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung darauf hindeutet, dass anhaltend niedrige Fruchtbarkeitsziffern und eine höhere Lebenserwartung bei der EU-Bevölkerung zu einer Verschiebung der Altersstruktur nach oben führen werden.

Auch wenn die Migration in der Bevölkerungsdynamik der EU-Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielt, ist es unwahrscheinlich, dass sie allein die anhaltende Entwicklung der Bevölkerungsalterung wird umkehren können, die in vielen Teilen der EU verzeichnet wird.

Es ist davon auszugehen, dass die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Bevölkerungsalterung europaweit sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene tiefgreifende Auswirkungen haben werden. So werden beispielsweise niedrige Fruchtbarkeitsziffern zu einem Rückgang bei der Anzahl der Schüler und Studenten im Bildungsbereich führen, und es wird weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter zur Unterstützung der übrigen Bevölkerung sowie einen höheren Anteil älterer Menschen geben (von denen einige zusätzliche Infrastruktur, Gesundheitsleistungen und angepassten Wohnraum benötigen werden). Diese strukturellen demografischen Veränderungen könnten sich auf die Fähigkeit der Regierungen zur Erhöhung der Steuereinnahmen, zum Ausgleich der eigenen Finanzen oder zum Bereitstellen angemessener Renten und Pensionen sowie Gesundheitsleistungen auswirken.

Zu den Regionen, die voraussichtlich vor den größten demografischen Herausforderungen stehen werden, zählen periphere, ländliche und postindustrielle Regionen, in denen die Bevölkerung wahrscheinlich zurückgehen wird. Die territoriale Dimension des demografischen Wandels ist insbesondere anhand der folgenden Faktoren ersichtlich:

  • Ost-West-Gefälle, wobei viele der Mitgliedstaaten, die der EU seit 2004 beigetreten sind, weiterhin ein deutliches Aufholpotenzial aufweisen;
  • Nord-Süd-Gefälle, wobei häufig erhebliche Unterschiede zwischen den Mittelmeerregionen und den klimatisch eher gemäßigten Regionen im Norden und Westen der EU herrschen;
  • Gefälle zwischen Stadt und Land, wobei die Mehrheit der städtischen Regionen weiterhin Bevölkerungswachstum meldet, während die Anzahl der üblicherweise aufhältigen Personen in vielen ländlichen Gebieten zurückgeht;
  • Hauptstadteffekt, da Hauptstädte und einige der Regionen in ihrer Umgebung (beispielsweise um die beiden globalen Metropolen der EU, Paris und London) eine Sogwirkung aufgrund steigender Beschäftigungsmöglichkeiten aufweisen;
  • innerhalb einiger Länder zu beobachtende regionale Unterschiede, die geeignet sind, sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt der Regionen auszuwirken, wie beispielsweise in Deutschland und der Türkei (Unterschiede zwischen den Regionen im Osten und Westen) oder in Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich (zwischen den Regionen im Norden und Süden).

Politische Entwicklungen

Angesichts der Besorgnisse über die künftigen demografischen Entwicklungen ist es naheliegend, dass die politischen Entscheidungsträger eine Reihe einschlägiger Themen in Angriff genommen haben. So hat die Europäische Kommission eine Mitteilung (KOM(2006) 571) mit dem Titel „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ verabschiedet, in der sie fünf politische Grundausrichtungen herausstellte:

  • ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt: Verbesserung der Bedingungen für Familien und der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben;
  • ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität;
  • ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa: Steigerung von Produktivität und Wirtschaftsleistung durch Investitionen in Bildung und Forschung;
  • ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist;
  • ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Sicherstellung angemessener Leistungen im Hinblick auf Renten, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege.

Europa 2020

Darüber hinaus haben die meisten der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 unter anderem demografische Herausforderungen zum Gegenstand, insbesondere die demografische Alterung. Die Leitinitiative Innovationsunion (auf Englisch) bietet eine Chance, um staatliche und private Akteure auf unterschiedlichen Gebietsebenen zusammenzubringen und eine Vielzahl von Herausforderungen anzugehen. Zudem wurde im Jahr 2011 die europäische Innovationspartnerschaft Aktives und gesundes Altern (auf Englisch) mit dem Ziel ins Leben gerufen, die durchschnittliche gesunde Lebenserwartung der Europäer bis zum Jahr 2020 um zwei Jahre zu verlängern. Eine weitere Leitinitiative, die Digitale Agenda (auf Englisch), fördert die digitale Kompetenz und Zugänglichkeit für ältere Mitglieder der Gesellschaft, während die EU-Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten ein längeres Arbeitsleben durch lebenslanges Lernen und die Förderung von Gesundheit und Aktivität im Alter unterstützt. Schließlich befasst sich die Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung mit der Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge sowie der Notwendigkeit, eine angemessene Einkommensunterstützung im Alter und den Zugang zu den Gesundheitssystemen sicherzustellen.

Migration

Im Mai 2015 legte die Europäische Kommission die Europäische Migrationsagenda (auf Englisch) vor, in der sie Sofortmaßnahmen als Reaktion auf den Zustrom von Migranten und Asylbewerbern aus dem Mittelmeerraum sowie eine Reihe politischer Optionen für die Steuerung der Migration in die EU erläutert. In dieser Agenda wird anerkannt, dass auf die humanitären Herausforderungen reagiert werden muss. Es wird jedoch auch angestrebt, die Zahl der Rückführungen irregulärer Migranten zu erhöhen und zugleich die Wahrung des Rechts auf Asyl zu gewährleisten.

Die Agenda gibt vier Handlungsschwerpunkte für die EU-Migrationspolitik vor:

  • eine neue Politik für legale Migration mit dem Ziel, die EU als attraktives Ziel für Migranten zu erhalten, insbesondere durch die Neufestsetzung der Prioritäten der Integrationsstrategien, die Steuerung der Migration im Wege von Dialogen und Partnerschaften mit Drittstaaten und die Modernisierung der Regelung Blaue Karte EU für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige;
  • Reduzierung der Anreize für illegale Migration durch die Stärkung der Rolle von Frontex (auf Englisch), insbesondere im Hinblick auf die Rückführung von Migranten;
  • Grenzmanagement mit dem Ziel, zur Stärkung der Grenzmanagement-Kapazitäten in Drittstaaten beizutragen;
  • eine starke gemeinsame Asylpolitik, um die vollständige und kohärente Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (auf Englisch) sicherzustellen.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Datenvisualisierung

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Regionale Bevölkerungsstatistiken (t_reg_dem)
Absolute und relative Bevölkerungsveränderung nach NUTS-2-Region (tgs00099)
Bevölkerung im Jahresdurchschnitt (1000) nach NUTS-2-Regionen (tgs00001)
Bevölkerungsdichte nach NUTS-2-Region (tgs00024)
Gesamtfläche und Landfläche nach NUTS-2-Region (tgs00002)
Bevölkerung am 1. Januar nach NUTS-2-Region (tgs00096)

Datenbank

Volks- und Wohnungszählung 2011 (cens_11r)
Regionale Bevölkerungsstatistiken (reg_dem)
Bevölkerung und Fläche (reg_dempoar)
Fruchtbarkeit (reg_demfer)
Sterblichkeit (reg_demfer)
Volkszählung: Volks- und Wohnungszählung: Regionale Ebene round (reg_demcens)
Regionalen Daten (demopreg)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weblinks