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Archive:Statistiken zu Bildung und Weiterbildung – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: September 2012

Bildung, berufliche Bildung und ganz allgemein lebenslanges Lernen spielen sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht eine entscheidende Rolle. Die Möglichkeiten, die die Europäische Union (EU) ihren Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf Leben, Studium und Arbeit in anderen Ländern bietet, leisten einen wichtigen Beitrag zum interkulturellen Verständnis, zur persönlichen Entwicklung und zur vollen Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der EU. Alljährlich nutzen weit über eine Million Bürgerinnen und Bürger jeden Alters die von der EU finanzierten Programme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und aktive Staatsbürgerschaft.

In den konsolidierten Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde die Bedeutung dieser Bereiche folgendermaßen anerkannt: „Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten […] erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt […]. Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung durch, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten […] unterstützt und ergänzt.“ In diesem Sinne verfolgt dieEuropäische Kommission eine Politik der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, während sie gleichzeitig Programme wie das Programm für lebenslanges Lernen finanziert.

Das Programm für lebenslanges Lernen, das alle Bildungsmöglichkeiten von der Kindheit bis ins Alter abdeckt, ist seit 2007 Aushängeschild der Europäischen Kommission für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 ist dieses Programm mit Mitteln von fast 7 Mrd. EUR ausgestattet. Damit werden Projekte unterstützt, die den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Systemen der allgemeinen und der beruflichen Bildung in der EU fördern. Es umfasst vier Teilprogramme, die auf die verschiedenen Stadien der Aus- und Weiterbildung abgestellt sind und für die mengenmäßige Ziele vorgegeben sind:

  • Während der Laufzeit des Programms Comenius für den Bereich der schulischen Bildung sollen mindestens 3 Millionen Schüler an gemeinsamen Bildungsaktivitäten teilnehmen;
  • das auf den Hochschulbereich ausgerichtete Programm Erasmus soll insgesamt 3 Millionen Teilnehmer an Maßnahmen zur studentischen Mobilität erreichen;
  • bis zum Ende der Laufzeit des Programms Leonardo da Vinci für den Bereich der beruflichen Bildung soll die Zahl der Praktika in Unternehmen auf 80 000 pro Jahr ansteigen;
  • mit dem Programm Grundtvig für die Erwachsenenbildung soll bis 2013 die Mobilität von 7 000 an der Erwachsenenbildung teilnehmenden Personen pro Jahr gefördert werden.

Die politische Zusammenarbeit innerhalb der EU wurde durch das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ ausgebaut, in dem frühere Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf europäischer Ebene zusammengefasst sind. Das Nachfolgeprogramm, der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), wurde im Mai 2009 vom Rat verabschiedet. Darin sind verschiedene Vorgaben festgesetzt, die bis 2020 erreicht werden sollen:

  • Mindestens 95 % der Kinder ab vier Jahren bis zum gesetzlichen Einschulungsalter sollten an frühkindlichen Bildungsmaßahmen teilnehmen;
  • die durchschnittliche Beteiligung am lebenslangen Lernen der 25- bis 64-Jährigen sollte bei mindestens 15 % liegen.

Im November 2011 verabschiedete der Rat zwei neue Benchmarks für die Mobilität zu Lernzwecken:

  • Bis 2020 sollten mindestens 20 % der Absolventen höherer Bildungsgänge eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben, die mindestens 15 Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) Punkten entspricht oder mindestens drei Monate dauert;
  • bis 2020 sollten im EU-Durchschnitt mindestens 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit einer beruflichen Erstausbildung mindestens zwei Wochen zu Ausbildungs- oder Qualifizierungszwecken (einschließlich Praktika) im Ausland verbracht haben, oder weniger, wenn dies im Europassbelegt ist.

Im Mai 2012 kam eine Benchmark zur Beschäftigungsfähigkeit hinzu:

  • Bis 2020 sollte der Anteil erwerbstätiger Absolventen (20- bis 34-Jährige), die höchstens drei Jahre vor dem Referenzjahr ihre Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens 82 % betragen.

In diesem Zusammenhang muss auf zwei politische Prozesse hingewiesen werden:

  • Mit dem Bologna-Prozess wurde eine Reihe von Reformen in Gang gesetzt, durch die die europäische Hochschulbildung kompatibler, besser vergleichbar, wettbewerbsfähiger und für die Studierenden attraktiver gemacht werden soll. Die wichtigsten Ziele dieses Prozesses waren: die Einführung eines dreistufigen Studiensystems (Bachelor, Master, Promotion), die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung und die Anerkennung von Qualifikationen und Studienzeiten. Im Rahmen dieser Ziele sollte unter anderem erreicht werden, dass die Hindernisse für die Mobilität von Studierenden in ganz Europa abgebaut und die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Forschern allgemein gefördert wird. Der Bologna-Prozess sieht Pläne für die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums (EHR) vor, der im März 2010 von den Ministern der 47 Teilnehmerländer mit der Erklärung von Budapest und Wien offiziell auf den Weg gebracht wurde. Die Minister, die alle zwei Jahre zusammenkommen, um über die erzielten Fortschritte zu reflektieren, veröffentlichten im April 2012 das Bukarest-Kommuniqué, in dem drei Schlüsselprioritäten – Mobilität, Beschäftigungsfähigkeit und Qualität – aufgeführt wurden und gleichzeitig auf das Potenzial der Hochschulbildung im Hinblick auf Wachstum und Arbeitsplätze hingewiesen wurde.
  • Seit 2002 beteiligen sich nationale Behörden und Sozialpartner aus europäischen Ländern im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses an der Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme; bei Redaktionsschluss nahmen 33 Länder aktiv an diesem Prozess teil. Im Juni 2010 legte die Europäische Kommission ihre Vorschläge unter dem Titel „Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010) 296 endg.) vor. Im Dezember 2010 wurden in Brügge (Belgien) die Prioritäten für den Kopenhagen-Prozess für 2011 bis 2020 festgesetzt und damit eine Vision der beruflichen Bildung und Ausbildung geschaffen, die bis zum Jahr 2020 verwirklicht werden soll.

Zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele benötigt man ein ganzes Spektrum an vergleichbaren Statistiken über die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Zahl von Absolventen und Lehrkräften, Fremdsprachenunterricht, die Mobilität von Studierenden und Forschern, Bildungsausgaben sowie Daten über Bildungsabschlüsse und Erwachsenenbildung. Die Bildungsstatistik deckt ein breites Themenspektrum ab, darunter: Ausgaben, Personal, Beteiligungsquoten und Bildungsgrad. Die Normen für die internationale Bildungsstatistik werden von drei internationalen Organisationen festgelegt:

Wichtigste Datenquelle ist der gemeinsame Fragebogen von UNESCO, OECD und Eurostat (UOE Fragebogen) zu den Bildungssystemen, der den wesentlichen Komponenten der Eurostat-Datenbank für die Bildungsstatistik zugrunde liegt. Eurostat erhebt außerdem Daten über die regionale Bildungsbeteiligung und den Fremdsprachenerwerb. Die Daten über Bildungsgrad und Erwachsenenbildung stammen überwiegend aus Haushaltserhebungen, insbesondere aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE) der Europäischen Union, ergänzt durch eine Erhebung über die Erwachsenenbildung.

Weitere Informationen von Eurostat

Spezieller Bereich

Allgemeine und berufliche Bildung

Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung

Weblinks

Siehe auch

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