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Archive:Löhne und Arbeitskosten

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Daten von August 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: April 2014. Die englische Version ist aktueller.
Tabelle 1: Verdienst in der gewerblichen Wirtschaft
(durchschnittlicher Bruttojahresverdienst Vollzeitbeschäftigter) 2008-2010 (1)
(in EUR) – Quelle: Eurostat (earn_gr_nace2)
Abbildung 1: Mittlerer jährlicher Bruttoverdienst Vollzeitbeschäftigter, 2006 (1)
(in EUR) – Quelle: Eurostat (earn_ses_adeci)
Abbildung 2: Geringverdienende: Vollzeitbeschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttojahresverdiensts beziehen, 2006 (1)
(in % der Beschäftigten) – Quelle: Eurostat (earn_ses_adeci)
Abbildung 3: Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, 2010 (1)
(Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter in % des durchschnittlichen Bruttoverdiensts der männlichen Beschäftigten, unbereinigt) – Quelle: Eurostat (tsdsc340)
Abbildung 4: Mindestlohn am 1. Juli 2012 (1)
(in EUR je Monat) – Quelle: Eurostat (tps00155)
Abbildung 5: Steuerquote Geringverdienender – Steuerlast auf Arbeitskosten, 2010
(in %) – Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge)
Tabelle 2: Indikatoren für die Steuerquote Geringverdienender, 2005 und 2010
(in %) – Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge), (earn_nt_unemtrp) und (earn_nt_lowwtrp)
Abbildung 6: Durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde in der gewerblichen Wirtschaft, 2010 (1)
(in EUR) – Quelle: Eurostat (lc_an_cost_r2)
Abbildung 7: Aufgliederung der Arbeitskosten in der gewerblichen Wirtschaft, 2010 (1)
(Anteil in % an den Gesamtarbeitskosten) – Quelle: Eurostat (lc_an_struc_r2) und (lc_an_struc)

In diesem Artikel werden Löhne und Arbeitskosten (Personalausgaben der Arbeitgeber) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), den Kandidatenländern sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verglichen und einander gegenüberstellt.

Höhe und Zusammensetzung von Löhnen und Arbeitskosten sind wichtige makroökonomische Indikatoren, die von politischen Entscheidungsträgern, Arbeitgebern und Gewerkschaften genutzt werden, um das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage nach Arbeitskräften am Arbeitsmarkt zu bewerten.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Bruttoverdienste

Die höchsten durchschnittlichen Bruttojahresverdienste von Vollzeitarbeitskräften in Unternehmen mit zehn und mehr Beschäftigen in der EU-27 wurden 2010 in Dänemark (58 840 EUR) erzielt; dahinter folgten Luxemburg (49 316 EUR), die Niederlande (45 215 EUR), Irland (45 207 EUR, 2009), Belgien (43 423 EUR) und Deutschland (42 400 EUR). Die niedrigsten Bruttojahresverdienste wurden dagegen in Rumänien (5 891 EUR) und Bulgarien (4 396 EUR) gemeldet (siehe Tabelle 1).

Beim mittleren jährlichen Verdienst im Jahr 2006 war die Rangfolge der EU-Mitgliedstaaten im Wesentlichen ähnlich (siehe Abbildung 1), wobei der durchschnittliche Verdienst 2006 in allen Ländern höher war als der mittlere Verdienst (da sehr gut Verdienende einen größeren Einfluss auf das Mittel haben als auf den Durchschnitt). Der Anteil der Geringverdienenden fiel 2006 in Lettland mit 30,9 % am höchsten aus; auch in Litauen, Bulgarien und Rumänien zählte jeweils mehr als ein Viertel der Beschäftigten zur Gruppe der Geringverdienenden (siehe Abbildung 2).

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Trotz gewisser Fortschritte besteht in der EU-27 weiterhin ein deutlicher Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Verdienst von Frauen und Männern. In der gesamten EU-27 verdienten Frauen im Jahr 2010 durchschnittlich 16,4 % weniger als Männer. In Slowenien, Polen, Italien, Malta und Belgien sind die Unterschiede beim durchschnittlichen Verdienst von Frauen und Männern am geringsten (weniger als 9 %). Am größten sind sie in Estland (2008), der Tschechischen Republik und Österreich (über 25 %). Zu den Faktoren, die diese geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede teilweise erklären, gehören Unterschiede in der Erwerbsbeteiligungsquote, Unterschiede bei den ausgeübten Berufen und Tätigkeiten, in denen meist entweder Männer oder Frauen vorherrschen, Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Grad der Teilzeitbeschäftigung sowie die Einstellung der Verantwortlichen in den Personalabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu beruflicher Entwicklung und unbezahltem Urlaub/Mutterschaftsurlaub.

Mindestlöhne

Am 1. Juli 2011 gab es in 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Dänemark, Deutschland, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden) sowie in Kroatien und der Türkei gesetzliche Regelungen oder branchenübergreifende Vereinbarungen zum Mindestlohn.

Beim monatlichen Mindestlohn gab es im Juli 2012 erhebliche Unterschiede (siehe Abbildung 4); die Spanne reichte von 1801 EUR in Luxemburg bis 148 EUR in Bulgarien. Nach der Kaufkraftbereinigung verringerte sich der Unterschied zwischen den EU-Mitgliedstaaten von einem Verhältnis von 12:1 (höchster Wert dividiert durch den niedrigsten Wert) in EUR auf 5:1 in Kaufkraftstandards (KKS). Dabei erzielte Luxemburg den höchsten Wert (1478 KKS), Rumänien hingegen den niedrigsten (272 KKS).

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Die Daten über die Steuerlast messen die Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu den Arbeitskosten – Abbildung 5 zeigt diese Angaben für Geringverdienende. Im Jahr 2010 betrugt die Steuerlast für die EU-27 39,3 % und war damit etwas geringer als fünf Jahre zuvor. Die höchsten Steuerquoten für Geringverdienende wurden 2010 für Belgien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland, Österreich und Rumänien ermittelt (jeweils über 40 %). Am geringsten war die Steuerlast für Geringverdienende hingegen in Zypern (2007: 11,9 %) und Malta (18,1 %). Nur im Vereinigten Königreich, in Luxemburg und Irland lag die Steuerbelastung für Geringverdienende zwischen 20 % und 30 %.

In den EU-Mitgliedstaaten war bei der Entwicklung der Steuerbelastung für Geringverdienende im Fünfjahreszeitraum zwischen 2005 und 2010 kein eindeutiges Muster zu erkennen (siehe Tabelle 2): Sie sank in dreizehn Mitgliedstaaten, stieg in zwölf und blieb in zwei Staaten unverändert. Die größten Absenkungen waren in den Niederlanden (um 7,6 Prozentpunkte) und Schweden (um 6 Prozentpunkte) zu beobachten. In Frankreich hingegen stieg die Steuerbelastung relativ stark (um 4,1 Prozentpunkte), während die Zunahmen in Irland, Italien und Lettland zwischen 1 und 2 Prozentpunkten betrugen.

Die drei übrigen Indikatoren in Tabelle 2 enthalten Informationen über den Anteil der Bruttoverdienste, der „weggesteuert“ wird (durch höhere Steuersätze und Sozialabgaben und/oder Verringerung oder Wegfall von Sozialleistungen), wenn eine Person wieder erwerbstätig wird oder ein höheres Einkommen erzielt als zuvor. Die Zahlen für die gesamte EU-27 zeigen, dass zwischen 2005 und 2010 für Geringverdienende der Anreiz, ein höheres Einkommen anzustreben, geringer wurde, da ein höherer Anteil ihrer Verdienste durch Abgaben verloren gegangen wäre („weggesteuert“). Bei Arbeitslosen, die eine Beschäftigung aufnahmen, gab es zwischen 2005 und 2010 keine Veränderung bei dem Anteil der „weggesteuerten“ Verdienste.

Arbeitskosten

Bei den durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde (siehe Abbildung 6) und der Struktur der Arbeitskosten (siehe Abbildung 7) bestanden 2010 erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der gewerblichen Wirtschaft reichten von Höchstwerten von 38,44 EUR in Dänemark und 35,99 EUR in Schweden bis zu 4,20 EUR in Rumänien und 3,10 EUR in Bulgarien. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen nicht nur die Entlohnung der Arbeitskräfte (Verdienst) einschließen, sondern auch die Kosten der beruflichen Bildung, andere Aufwendungen sowie von den Unternehmen gezahlte Steuern und erhaltene Subventionen umfassen.

Aus Abbildung 7 geht hervor, dass es auch bei der Verteilung der Arbeitskosten (Löhne und Gehälter gegenüber vom Arbeitgeber zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Arbeitskosten) erhebliche Unterschiede gibt. In Malta war der Anteil der Löhne und Gehälter an den Arbeitskosten insgesamt am höchsten (92,1 %), weit dahinter auf dem zweiten Platz lag Dänemark mit einem Anteil von 87,2 %. In Schweden, Frankreich und Belgien hingegen lag der Anteil der Löhne und Gehälter an den Gesamtarbeitskosten bei etwas über zwei Dritteln. Folglich war in diesen drei Ländern der Anteil der vom Arbeitgeber gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und anderer Arbeitskosten an den (Gesamt-)Arbeitskosten mit jeweils rund einem Drittel (33 %) am höchsten.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Bruttoverdienste

Bruttoverdienstemachen den größten Teil der Arbeitskosten aus – hierzu werden Angaben über den durchschnittlichen (mittleren) jährlichen Bruttoverdienst veröffentlicht. Die wichtigsten Definitionen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 vom 21. Oktober 2005 festgelegt. Der Bruttoverdienst umfasst die vom Arbeitgeber direkt gezahlten Geldleistungen vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Er enthält alle regelmäßig oder unregelmäßig gezahlten Prämien und Gratifikationen (13. oder 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Zulagen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, gelegentliche Provisionen usw.). Die Daten beziehen sich auf die Vollzeitbeschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N). Statistische Einheit ist das Unternehmen oder die örtliche Einheit. Die Grundgesamtheit umfasst alle Einheiten, allerdings werden in den meisten Ländern in der Regel nur Einheiten mit mindestens zehn Beschäftigten erfasst.

Die Angaben zum mittleren Verdienst beruhen auf dem Bruttojahresverdienst und geben den mittleren Verdienst von Vollzeitarbeitskräften in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten an. Geringverdienende sind Vollzeitbeschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttojahresverdiensts beziehen.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (in unbereinigter Form) ist definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter und wird in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der männlichen Beschäftigten angegeben. Die Methodik zur Erstellung dieses Indikators wurde vor kurzem geändert und beruht jetzt auf Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) statt (wie zuvor) auf anderen, nicht harmonisierten Quellen.

Nach der neuen Methodik umfasst der Indikator für das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle alle Beschäftigten (ohne Beschränkungen hinsichtlich des Alters und der geleisteten Arbeitsstunden) von Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) der Wirtschaftszweige Industrie, Bau und Dienstleistungen (der NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N und P bis S). Einige Länder erfassen auch Daten unter NACE Rev. 2 Abschnitt O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung), obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Angaben sind ferner aufgeschlüsselt nach Sektor (öffentlicher Sektor oder Privatwirtschaft), Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) und Alter der Beschäftigten verfügbar.

Mindestlöhne

Statistiken über Mindestlöhne beziehen sich auf die nationalen monatlichen Mindestlöhne; die veröffentlichten Daten entsprechen dem Stand der Mindestlöhne am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres. Die nationalen Mindestlöhne werden entweder gesetzlich festgelegt – oftmals nach Konsultationen der Sozialpartner – oder direkt in landesweit geltenden branchenübergreifenden Vereinbarungen. Der nationale Mindestlohn gilt in der Regel für alle Beschäftigten, zumindest aber für die große Mehrheit der Beschäftigten eines Landes. Mindestlöhne sind Bruttolöhne, d. h. Löhne vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. wobei sich die Abzüge von Land zu Land unterscheiden. In einigen Ländern wird der Mindestlohn nicht auf Monatsbasis festgelegt, sondern auf Stunden- oder Wochenbasis. Die Stunden- oder Wochensätze für diese Länder werden nach Umrechnungsfaktoren, die direkt von den Ländern übermittelt werden, in monatliche Mindestlöhne umgerechnet:

  • Irland: Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate
  • Frankreich für Daten von Januar 1999 bis Januar 2005: Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate; für Daten ab Juli 2005: Stundensatz x 35 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate
  • Malta: Wochensatz x 52 Wochen / 12 Monate
  • Vereinigtes Königreich: (Stundensatz x mittlere Basiswochenstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte aller Wirtschaftszweige x 52,18 Wochen) / 12 Monate
  • Vereinigte Staaten: Stundensatz x 40 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate

Ferner werden die Daten für Länder, in denen der Mindestlohn für mehr als 12 Monate im Jahr gezahlt wird (wie Griechenland, Spanien und Portugal, wo er für 14 Monate pro Jahr gezahlt wird), bereinigt, um diese Zahlungen zu berücksichtigen.

Nettoverdienste und Steuersätze

Der Nettoverdienst wird vom Bruttoverdienst abgeleitet und ist der Teil des Entgelts, der den Beschäftigten tatsächlich zur Verfügung steht. Im Gegensatz zum Bruttoverdienst umfasst er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließt aber Familienzulagen ein.

Die Indikatoren für die Steuerquote (Steuerlast auf Arbeitskosten, Arbeitslosigkeitsfalle und Niedriglohnfalle) dienen der Beobachtung der Attraktivität der Erwerbstätigkeit. Die Steuerlast auf die Arbeitskosten ist definiert als Lohnsteuer auf den Bruttoverdienst zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgedrückt als Prozentsatz der Arbeitskosten insgesamt. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Arbeitslosigkeitsfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und den Wegfall von Arbeitslosigkeits- und anderen Sozialleistungen verloren geht („weggesteuert“ wird). Dieser Anteil ist definiert als die Differenz zwischen dem Bruttoverdienst und der Steigerung des Nettoeinkommens bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausgedrückt in Prozent des Bruttoverdiensts. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Niedriglohnfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts durch die Auswirkungen von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie durch den Wegfall von Sozialleistungen verloren geht, wenn der Bruttoverdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) steigt. Der Indikator wird für Ledige ohne Kinder sowie für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit einem Einkommen sowie zwei Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren erstellt.

Arbeitskosten

Die Arbeitskosten sind die Ausgaben, die Arbeitgebern durch die Beschäftigung von Arbeitskräften entstehen. Sie beinhalten das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich der Bruttolöhne und -gehälter in Form von Geld- und Sachleistungen und der Sozialbeiträge der Arbeitgeber), Kosten der beruflichen Bildung sowie sonstige Aufwendungen (z. B. Personalgewinnungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüsse). Diese Bestandteile der Arbeitskosten und das, was sie beinhalten, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1737/2005 vom 21. Oktober 2005 definiert. Die Daten betreffen drei Kernindikatoren:

  • durchschnittliche monatliche Arbeitskosten, definiert als Gesamtarbeitskosten dividiert durch die betreffende Zahl der Beschäftigten, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten;
  • durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde, definiert als Gesamtarbeitskosten dividiert durch die betreffende Zahl der geleisteten Arbeitsstunden;
  • Struktur der Arbeitskosten (Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, sonstige Arbeitskosten), ausgedrückt in Prozent der Gesamtarbeitskosten.

Kontext

Struktur und Entwicklung von Arbeitskosten und Verdienst sind wichtige Aspekte des Arbeitsmarkts, an denen sich das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften ablesen lassen.

Um Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, bemühte sich die Politik in der Vergangenheit in erster Linie darum, die Menschen zur (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung zu bewegen. Mittlerweile ist jedoch die Gruppe der „Niedriglohnbeschäftigten“ oder der „erwerbstätigen Armen“ Gegenstand politischer Diskussionen: Aufgrund der großen Verdienstunterschiede innerhalb der EU sind 12,1 % der Beschäftigten von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und haben daher große Schwierigkeiten, einen Mindestlebensstandard zu halten.

Zu den zugrunde liegenden Faktoren, durch die sich geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede zumindest teilweise erklären lassen, gehören sektorale und berufliche Segregation, allgemeine und berufliche Bildung, Sensibilisierung und Transparenz sowie unmittelbare Diskriminierung. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ist auch ein Anzeichen für andere Ungleichheiten – insbesondere für den unverhältnismäßig hohen Anteil, den Frauen bei der Verantwortung für die Familien übernehmen, und die damit verbundenen Schwierigkeiten, Beruf und Familie vereinbaren. Viele Frauen üben eine Teilzeittätigkeit aus oder sind in anderen atypischen Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Dadurch verbleiben sie zwar im Arbeitsmarkt und können ihre Aufgaben in der Familie wahrnehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Vergütung, berufliche Entwicklung, Beförderungsaussichten und Rentenansprüche auswirken.

Die EU strebt die Förderung der Chancengleichheit an, was voraussetzt, dass das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle nach und nach abgebaut wird. In Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit festgelegt, und Artikel 157 Absatz 3 bildet die Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Im September 2010 verabschiedete die Europäische Kommission die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer 2010-2015, die auf den Erfahrungen eines Fahrplans für den Zeitraum 2006-2010 aufbaut. Ziel dieses Fahrplans war die Schaffung eines umfassenden Rahmens für das Engagement der Kommission, die Gleichstellung in allen Politikbereichen voranzubringen. Die Strategie verdeutlicht den Nutzen der Gleichstellung der Geschlechter für das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung und soll zur Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Strategie Europa 2020 beitragen. Vor diesem Hintergrund rief die EU den 5. März 2011 zum „Equal Pay Day“ (Tag der Lohngleichheit) aus. Dieses Datum wurde aus einem besonderen Grund gewählt: Um so viel zu verdienen, wie ein Mann durchschnittlich in einem Jahr erhält, müsste eine Frau durchschnittlich etwas mehr als zwei Monate länger arbeiten (bis zum 5. März des Folgejahres) als der Mann.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Durchschnittlicher Bruttojahresverdienst in der Industrie und im Dienstleistungssektor, nach Geschlecht (tps00175)
Geschlechtsspezifischer Lohnunterschied ohne Anpassungen (tsdsc340)
Mindestlöhne (tps00155)
Arbeitskostenindex (teilm100)
Bruttolöhne und Gehälter insgesamt (tps00113)
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und sonstige Arbeitskosten (tps00114)
Arbeitskosten – jährliche Daten – NACE Rev. 2 (tps00173)

Datenbank

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks

Siehe auch