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Statistiken über die Struktur landwirtschaftlicher Betriebe

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Daten von September 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Tabelle 1: Landwirtschaftliche Betriebe, 2000-2010 – Quelle: Eurostat (ef_ov_kvaa) und (ef_kvaareg)
Tabelle 2: Erzeugung, Arbeitskräfte und Viehbestand, 2000-2010 – Quelle: Eurostat (ef_ov_kvaa) und (ef_kvaareg)
Karte 1: Durchschnittliche landwirtschaftlich genutzte Fläche pro Betrieb, 2010 (1) – Quelle: Eurostat (ef_kvaareg)
Tabelle 3: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte, 2010 – Quelle: Eurostat (ef_lflegaa), (ef_lfwtime) und (ef_mpmanaa)
Tabelle 4: Bodennutzung, 2010 – Quelle: Eurostat (demo_r_d3area), (ef_oluft) und (ef_lu_ovcropaa)
Abbildung 1: Landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Bodennutzung, EU-27, 2010 (1)
(in % der landwirtschaftlich genutzten Fläche) – Quelle: Eurostat (ef_oluft) und (ef_lu_ovcropesu)

Die Struktur der Landwirtschaft unterscheidet sich in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in erheblichem Maße. Dies ist unter anderem auf Unterschiede bei der Bodenbeschaffenheit, der Topografie, dem Klima und den natürlichen Ressourcen zurückzuführen sowie auf die Vielgestaltigkeit der regionalen Aktivitäten, der Infrastruktur und der sozialen Gepflogenheiten. Die Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, die auch als Betriebsstrukturerhebung (FSS) bezeichnet wird, trägt dazu bei, die Lage der Landwirtschaft in der EU zu beurteilen und die Entwicklungstendenzen und Veränderungen hinsichtlich der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe zu beobachten; zugleich ermöglicht sie es, die Auswirkungen von äußeren Entwicklungen und politischen Vorschlägen anhand von Modellen aufzuzeigen.

In diesem Artikel werden statistische Daten der jüngsten Betriebsstrukturerhebung vorgestellt, die 2009/2010 im Rahmen einer Landwirtschaftszählung durchgeführt wurde. Diese Daten werden mit den Ergebnissen der vorherigen Betriebsstrukturerhebung von 2007 und der letzten Landwirtschaftszählung im Jahr 2000 verglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass es zwischen den Erhebungen 2007 und 2010 Veränderungen bei den Erhebungsmethoden und den Rechtsvorschriften gegeben hat: In einigen Mitgliedstaaten (z. B. Tschechische Republik, Deutschland, Slowakei und Vereinigtes Königreich) wurde die Größenschwelle für landwirtschaftliche Betriebe heraufgesetzt, so dass sich der Erfassungsbereich der Erhebung verkleinerte.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Entwicklungen zwischen 2000 und 2010

Im letzten Jahrzehnt war die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU rückläufig. In den 16 EU-Mitgliedstaaten, für die zum Zeitpunkt der Redaktion Ergebnisse der Landwirtschaftszählungen 2000 und 2010 vorlagen (siehe Tabelle 1), sank die Gesamtzahl der Betriebe um durchschnittlich 26,3 %. Dieser Negativtrend ist in allen 16 Mitgliedstaaten zu verzeichnen – besonders rasch vollzog sich der Strukturwandel in der Slowakei, Ungarn, Lettland und Deutschland. Wie oben bereits erwähnt, kann dies sowohl auf Änderungen der Erhebungsmethoden als auch auf Strukturveränderungen hinweisen.

Ein Vergleich der Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 und der jüngsten Daten der Betriebsstrukturerhebung von 2007 lässt darauf schließen, dass dieser Strukturwandel sich weiter fortsetzt; für diese Bezugszeiträume liegen für alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Belgiens, Luxemburgs, Rumäniens und des Vereinigten Königreichs Daten vor. In den meisten Ländern ging die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen diesen beiden Erhebungen zurück. Ausnahmen bildeten lediglich Irland, Malta und Portugal[1], wo die Zahl der Betriebe 2010 höher war als 2007.

Ausgehend von den jüngsten verfügbaren Daten (2007 oder 2010) gab es in der EU-27 rund 12 Mio. landwirtschaftliche Betriebe. In den 23 Mitgliedstaaten, für die Ergebnisse für 2010 mit einer Analyse nach wirtschaftlicher Betriebsgröße vorliegen (für Belgien, Luxemburg, Rumänien und Vereinigtes Königreich sind keine Daten verfügbar), gab es 7,8 Mio. landwirtschaftliche Betriebe, von denen 5,3 Mio. (67,9 %) einen Standardoutput von mehr als 2000 EUR verzeichneten. In diesen 22 Mitgliedstaaten lag die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit einem Standardoutput von mehr als 2000 EUR 2010 um 7,8 % niedriger als noch 2007; die Gesamtzahl der Betriebe war im gleichen Zeitraum um 16,4 % gesunken. Der Unterschied dieser Zahlen lässt sich mit der Wirkung der geänderten Erhebungsmethoden möglicherweise in Verbindung mit einer stärker sinkenden Zahl der kleinsten Betriebe (mit einem Standardoutput von weniger als 2000 EUR) erklären.

Den jüngsten Daten zufolge (2007 bzw. 2010) waren etwa 172 Mio. ha in der EU-27 (rund 37 % der gesamten Landfläche) als landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) ausgewiesen. Die durchschnittliche Größe eines landwirtschaftlichen Betriebs betrug somit 14,3 ha. Die Karte 1 gibt einen genaueren Überblick über die durchschnittliche Größe der landwirtschaftlichen Betriebe in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Knapp die Hälfte der 23 Mitgliedstaaten, für die Ergebnisse aus dem Jahr 2010 verfügbar sind, verzeichnete zwischen 2007 und 2010 eine Zunahme der landwirtschaftlichen Nutzfläche[2]; zusammengenommen ist keine Änderung (-0,1 %) bei der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in diesen 23 Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Der bei weitem größte Zuwachs zwischen 2007 und 2010 war in Bulgarien (46,7 %) zu verzeichnen, gefolgt von Irland (20,6 %), Ungarn und Malta (jeweils 10,8 %). Einer der stärksten Rückgänge der landwirtschaftlichen Nutzfläche war in Zypern zu beobachten ( 18,9 %). Zwischen 2000 und 2010 (Daten für 16 Mitgliedstaaten verfügbar) nahm die landwirtschaftliche Nutzfläche in Lettland um 25,4 % und in Irland um 12,3 % zu, während sie in Österreich um 15,1 % und in der Slowakei um 12,2 % abnahm.

Die wirtschaftliche Betriebsgröße landwirtschaftlicher Betriebe lässt sich nicht nur anhand der landwirtschaftlich genutzten Fläche bestimmen, sondern nach ihrem Standardoutput, d. h. dem Wert der landwirtschaftlichen Erzeugung zu Preisen ab Hof. Nach Maßgabe dieser Messgröße stieg die landwirtschaftliche Erzeugung (in jeweiligen Preisen ausgedrückt) zwischen 2007 und 2010 in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in der Slowakei, Lettland, Portugal, Italien und Estland, wo Zuwächse von über 20 % zu verzeichnen waren. In Zypern und Deutschland dagegen sank der Standardoutput zwischen 2007 und 2010. In Schweden blieb er mehr oder weniger unverändert.

Die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft fiel zwischen 2000 und 2010 in allen 16 EU-Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar sind. Insgesamt reichte die Veränderung in diesen zehn Jahren von -11,7 % in Deutschland bis 41,8 % in Finnland; Irland lag über diesem Bereich (-1,8 %), die Slowakei darunter (-58,9 %). In den meisten der 23 Mitgliedstaaten, für die Daten von 2010 vorliegen, ist ein Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte im Vergleich zu 2007 zu beobachten. Ausnahmen bilden Malta (mit einer Zunahme von 15,4 %), Irland (12,1 %), Portugal (7,5 %) und Ungarn (5,0 %). Am stärksten ging die Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte zwischen 2007 und 2010 in der Slowakei, Österreich, Zypern und Italien zurück, wo sie jeweils um mindestens ein Viertel sank. Insgesamt sank die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zwischen 2007 und 2010 um 14,2 % in den 23 Mitgliedstaaten, für die für beide Jahre Daten vorliegen. Nach den jüngsten verfügbaren Daten (2007 oder 2010) waren in der EU-27 insgesamt 10,4 Mio. Arbeitskräfte, umgerechnet in Jahresarbeitseinheiten, in der Landwirtschaft tätig.

Die Gesamtzahl der Großvieheinheiten nahm zwischen 2000 und 2010 um 12,8 % in Dänemark und um 6,6 % in Lettland zu, den beiden einzigen der 16 Mitgliedstaaten mit Daten von 2000 und 2010, in denen die Zahl der Großvieheinheiten zunahm. Am stärksten ging der Viehbestand in der Slowakei und Ungarn zurück.

Die Zahl der Großvieheinheiten zwischen 2007 und 2010 folgt einer ähnlichen Entwicklung wie die landwirtschaftliche Nutzfläche: In einigen wenigen Mitgliedstaaten stieg die Zahl der Großvieheinheiten, während in den meisten Staaten ein Rückgang zu verzeichnen war. Insgesamt ergibt sich für alle 23 Mitgliedstaaten zusammen nur eine leichte Veränderung (-0,6 %). Die größte relative Zunahme bei den Großvieheinheiten zwischen 2007 und 2010 war in Portugal (8,7 %) und Dänemark (7,4 %) zu beobachten; am stärksten sanken die Zahlen in Zypern (-18,6 %), der Tschechischen Republik und Malta (jeweils -16,1 %).

Landwirtschaftliche Arbeitskräfte

In der Landwirtschaft waren 2010 insgesamt 10,4 Mio. Arbeitskräfte, umgerechnet in Jahresarbeitseinheiten (JAE), tätig (einschließlich Daten von 2007 für Belgien, Luxemburg, Rumänien und das Vereinigte Königreich); 9,6 Mio. (92,6 %) davon waren regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte (siehe Tabelle 3). Die Landwirtschaft ist in den meisten EU-Mitgliedstaaten immer noch ein sehr stark auf die Familie ausgerichteter Wirtschaftszweig; bei knapp vier Fünfteln (78 %) aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte handelte es sich um Betriebsinhaber oder ihre Familienangehörigen. Die wichtigsten Ausnahmen bildeten die Slowakei (28 %) und die Tschechische Republik (22 %), wo sich die Eigentumsstruktur von der in den meisten Mitgliedstaaten unterscheidet, sowie Frankreich (44 %). Gut ein Drittel (35 %) der in der EU-27 regelmäßig beschäftigten landwirtschaftlichen Arbeitskräfte waren Frauen, wobei diese Quote in den baltischen Mitgliedstaaten und Österreich fast die Hälfte erreicht und in Lettland mit 48 % am höchsten lag. In der EU-27 sind die allermeisten Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (97,1 %) natürliche Personen; nur in Frankreich wird rund die Hälfte der Betriebe von Rechtspersonen oder Konzernen kontrolliert.

Bodennutzung

Zwei Fünftel (schätzungsweise 40,1 %) der gesamten Landfläche der EU-27 waren 2010 als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen (eingeschlossen sind auch hier die Daten von 2007 für Belgien, Luxemburg, Rumänien und das Vereinigte Königreich). Dieser Anteil betrug in Irland fast drei Viertel (73,0 %) der Landfläche, im Vereinigten Königreich fast zwei Drittel (66,3 %), in Schweden und Finnland dagegen jeweils weniger als ein Zehntel (jeweils 7,5 %).

Der Anteil an Ackerland (hierzu zählen Getreideanbauflächen und sonstiges Ackerland) machte drei Fünftel (60,0 %) der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU-27 aus, während auf Dauergrünland (hierunter werden Weideland, Wiesen und ertragsarme Weiden erfasst) ein Anteil von 32,6 % entfiel. Der Anteil der Dauerkulturen wie Rebflächen, Olivenhaine und Obstbaumanlagen betrug 6,1 %, die Haus- und Nutzgärten machten rund 0,2 % aus.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die EU-Mitgliedstaaten führen alle zehn Jahre eine umfassende Betriebsstrukturerhebung durch (Vollerhebung ist die Landwirtschaftszählung); zwischen diesen Grunderhebungen finden drei Zwischenerhebungen auf Stichprobenbasis statt. Die EU-Mitgliedstaaten erfassen Daten zu einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben, wobei Angaben zu folgenden Aspekten gesammelt werden:

  • Bodennutzung;
  • Viehbestand;
  • Entwicklung des ländlichen Raums (z. B. außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten);
  • Betriebsleitung und landwirtschaftlicher Arbeitseinsatz (einschließlich Alter, Geschlecht und Beziehung zum Betriebsinhaber).

Die Erhebungsdaten werden auf verschiedenen geografischen Ebenen (Mitgliedstaaten, Regionen und bei Grunderhebungen auch Bezirken) aggregiert und nach Größenklasse, Gebietsstatus, Rechtsform des Betriebs, Zielgebiet und betriebswirtschaftlicher Ausrichtung aufbereitet.

Als Vorbereitung für die Erhebung 2010 wurde als neue Rechtsgrundlage die Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden ausgearbeitet.

Als Basiseinheit wird bei der Betriebsstrukturerhebung ein landwirtschaftlicher Betrieb zugrunde gelegt, d. h. eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einheitlicher Betriebsführung, die landwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Bis 2007 berücksichtigte die Erhebung alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar (ha) sowie Betriebe mit einer LF von weniger als einem Hektar, sofern ihre für den Markt bestimmte Produktion gewisse natürliche Schwellen überschritt. Gemäß der neuen Rechtsvorschrift wurde für die Erhebung 2010 die Erhebungsschwelle für landwirtschaftliche Betriebe von einem auf fünf Hektar heraufgesetzt. Die neue Erhebungsschwelle von fünf Hektar wurde in der Tschechischen Republik, in Deutschland und im Vereinigten Königreich angewandt. In Luxemburg wurde die Schwelle auf drei Hektar angehoben, in Schweden auf zwei; in den Niederlanden wurde die Erhebungsschwelle auf einen Standardoutput von mindestens 3000 EUR festgesetzt (s. u. für nähere Informationen).

Durch die neue Rechtsvorschrift wurde außerdem der Erfassungsbereich der Erhebung so geändert, dass nicht mehr 99 % des Standarddeckungsbeitrags, sondern 98 % der LF (ohne Gemeindeland) und 98 % des Viehbestands abgedeckt werden. Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Ungarn, Slowenien und das Vereinigte Königreich zählen Gemeindeland (Land, das mehrere Betriebe nutzen) nicht zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. In allen anderen Ländern existiert es entweder nicht oder wurde von der Erhebung erfasst.

Der Standardoutput eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses (pflanzlichen oder tierischen Ursprungs) entspricht dem durchschnittlichen Wert der landwirtschaftlichen Erzeugung zu Preisen ab Hof, in Euro je Hektar oder je Stück Großvieh. Für jedes Erzeugnis existiert ein regionaler Koeffizient, der auf einem über fünf Jahre ermittelten Durchschnittswert beruht. Bis 2007 nutzte die Landwirtschaftszählung den Standarddeckungsbetrag, um die landwirtschaftlichen Betriebe nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung und wirtschaftlicher Größe einzuordnen; diese Methode wurde in der Erhebung 2010 durch das Konzept des Standardoutputs ersetzt. Der Standardoutput umfasst keine Direktzahlungen.

Zu den landwirtschaftlichen Arbeitskräften des Betriebs werden alle Personen nach Absolvierung der Schulpflicht (d. h. nach Vollendung des schulpflichtigen Alters) gerechnet, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Tag der Erhebung landwirtschaftliche Arbeiten im erhobenen Betrieb verrichtet haben. Hierzu gehören auch Betriebsinhaber, selbst wenn sie nicht im Betrieb arbeiten, wohingegen die Ehegatten von Betriebsinhabern nur dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich landwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb verrichten. Als Betriebsinhaber gilt diejenige natürliche Person (alleiniger Inhaber oder Gruppe natürlicher Personen) oder die juristische Person (z. B. eine Genossenschaft oder ein sonstiger Zusammenschluss), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist, d. h. die mit dem Betrieb verbundenen wirtschaftlichen Risiken trägt. Bei Gruppenbetrieben wird nur der Hauptinhaber (eine Person) erfasst. Zu den regelmäßig beschäftigten Arbeitskräften gehören die Familienarbeitskräfte sowie die dauerhaft (regelmäßig) beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte. Zu den Familienarbeitskräften zählen der Betriebsinhaber und seine Familienangehörigen, die landwirtschaftliche Arbeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs verrichtet haben (einschließlich aller Personen, die das Ruhestandsalter erreicht haben, aber weiterhin im Betrieb arbeiten). Eine Jahresarbeitseinheit (JAE) entspricht der von einer Vollzeitkraft in einem landwirtschaftlichen Betrieb geleisteten Arbeit. Vollzeit bedeutet die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für Arbeitsverträge geltenden Mindestarbeitsstunden. Ist in diesen Vorschriften die Anzahl der Stunden nicht ausdrücklich angegeben, so wird von mindestens 1800 Stunden ausgegangen (225 Arbeitstage je acht Stunden).

Kontext

Mit der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen Verbesserungen in folgenden Bereichen erzielt werden: bei der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, beim Umweltschutz und bei der Landschaftspflege, bei der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie bei der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Durch die Modernisierung der Landwirtschaft und die stärkere Ausrichtung der Volkswirtschaft auf Industrie und – in jüngerer Zeit – Dienstleistungen hat die Landwirtschaft als Arbeitgeber sehr stark an Bedeutung verloren. Dadurch gewinnen Aufgaben zunehmend an Bedeutung, die die Landwirte bei der Entwicklung des ländlichen Raums, unter anderem in den Bereichen Forstwirtschaft, biologische Vielfalt, Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Umweltschutz in ländlichen Gebieten übernehmen können. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll bis 2013 abgeschlossen sein; die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums dürften davon betroffen sein. Die Betriebsstrukturerhebung wird laufend angepasst, um möglichst aktuelle und relevante Daten für die Analyse und Überwachung dieser Entwicklungen bereitstellen zu können. Nähere Informationen zur Reform der GAP finden sich in dem Artikel der Einführung zum Thema agriculture, forestry and fisheries introduced Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei]].

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (t_ef)

Datenbank

Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (ef)
Überblick über die landwirtschaftlichen Betriebe (ef_ov)
Bodennutzung (ef_lu)
Viehhaltung (ef_ls)
Spezielle Themen von besonderem Interesse (ef_so)
Standarddeckungsbeitragskoeffizienten (SDB) zur Bestimmung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (ef_tsgm)
Standardoutputkoeffizienten (SO) zur Bestimmung der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (ef_tso)
Struktur landwirtschaftlicher Betriebe in regionaler Gliederung, Hauptindikatoren (ef_r_main)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks

Siehe auch

Betriebsstrukturerhebung 2007, Länderartikel

Anmerkungen

  1. Die Zunahme der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe in Portugal ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Erhebung von 2007 auf einer Stichprobe aus dem im Rahmen der Landwirtschaftszählung 1999 erstellten Register beruhte; aufgrund des langen Zeitraums von acht Jahren zwischen der Zählung 1999 und der Stichprobe von 2007 waren die Ergebnisse durch das relativ überholte Register beeinflusst.
  2. In Bulgarien, Deutschland, Irland, Frankreich, Ungarn und Slowenien wurde 2010 zum ersten Mal Gemeindeland in die Erhebung eingebunden; ausgenommen ist Gemeindeland in Griechenland (1,7 Mio. ha) und im Vereinigten Königreich (2,4 Mio. ha)