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Statistiken zur sozialen Eingliederung

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'‘Datenauszug vom Februar 2016. Neuste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Mai 2017.
Tabelle 1: Von sozialer Ausgrenzung bedrohte bzw. armutsgefährdete Bevölkerung, 2009–2014
Quelle: Eurostat (ilc_peps01)
Abbildung 1: Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen, aufgeschlüsselt nach Art der Gefährdung, EU-28, 2014 (1)
(in Mio.)
Quelle: Eurostat (ilc_pees01)
Abbildung 2: Anteile der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Bevölkerung, 2014 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_pees01) und (ilc_li02)
Abbildung 3: Armutsgefährdungsquote und Armutsgefährdungsschwelle, 2014
Quelle: Eurostat (ilc_li01) und (ilc_li02)
Abbildung 4: Quote der materiellen Entbehrung – Anteil von Personen, die sich bestimmte Waren nicht leisten können, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_sip8)
Abbildung 5: Personen im Alter bis 60 in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität, 2013–2014
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_lvhl11)

Die soziale Eingliederung stellt seit Langem einen Schlüsselaspekt der politischen Maßnahmen der Europäischen Union (EU) dar. Das übergreifende Ziel der EU-Politik in diesem Bereich besteht in einer wesentlichen Verringerung der Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen und somit in der Schaffung einer sozial integrativen Gesellschaft.

Als mehrdimensionale Konzepte lassen sich jedoch Erscheinungen wie Armut und soziale Ausgrenzung nur schwier mit statistischen Mitteln erfassen. Folglich wurden sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Indikatoren entwickelt, z. B. die Armutsgefährdungsquote, die Armutsgefährdungsschwelle, die Quote der erheblichen materiellen Entbehrung und der Prozentsatz von Personen, die in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung leben. Bei der Analyse der sozialen Eingliederung sollten noch weitere, ebenfalls relevante Faktoren in Betracht gezogen werden, so der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung, die Gesundheit und die Wohnsituation.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung

Die Situation im Jahr 2014

Im Jahr 2014 lebten 122 Mio. Personen in der EU-28 in Haushalten, die als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht eingestuft werden. Das entspricht einem Anteil von 24,5 % der Gesamtbevölkerung (siehe Tabelle 1). 2014 sank die Zahl der armutsgefährdeten bzw. von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen um 564 000, , womit sich der Anteil der betroffenen Personen an der Gesamtbevölkerung gegenüber 2013 um 0,1 Prozentpunkte verringerte.

Hinter diesem als gewogener Durchschnittswert der nationalen Angaben berechneten Gesamtergebnis für die EU-28 verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. So galten 2014 in Rumänien (40,2 %) und Bulgarien (40,1 %) knapp zwei Fünftel der Bevölkerung als von Armut bzw. sozialer Ausgrenzung bedroht, während dieser Anteil in Griechenland (36.0 %) über ein Drittel der Bevölkerung betrug. In zehn weiteren EU-Mitgliedstaaten, nämlich Litauen, Ungarn, Kroatien, Spanien, Italien, Portugal, Irland, Zypern, Litauen und Estland, galt 2014 über ein Viertel der Bevölkerung als von Armut bzw. sozialer Ausgrenzung bedroht. Unter den (in Tabelle 1 dargestellten) Drittstaaten meldeten die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien mit 43,2 % und Serbien mit 43,1 % sogar noch höhere Anteile ihrer jeweiligen Bevölkerung als von Armut bzw. sozialer Ausgrenzung bedroht.

Zu den EU-Mitgliedstaaten mit den geringsten Quoten der Armutsgefährdung bzw. Gefährdung durch soziale Ausgrenzung zählten 2014 die Tschechische Republik (14,8 %), die Niederlande (16,5 %), Schweden (16,9 %) und Finnland (17,3 %); auch Island (11,2 %), Norwegen (13,5 %) und die Schweiz (16,3 %, Daten von 2013 ) verzeichneten einen relativ niedrigen Anteil ihrer jeweiligen Bevölkerung als armutsgefährdet bzw. durch soziale Ausgrenzung gefährdet.

Im Jahr 2014 waren 17,1 Mio. Personen in Italien, 16,5 Mio. Personen in Deutschland, 15,2 Mio. Personen im Vereinigten Königreich, 13,4 Mio. Personen in Spanien, 11,5 Mio. Personen in Frankreich, 9,3 Mio. Personen in Polen und 8,5 Mio. Personen in Rumänien von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht; dies waren die sieben höchsten Zahlen in den EU-Mitgliedstaaten, die zusammen nahezu drei Vierteln (74,9 %) des Gesamtwerts für die EU-28 entsprechen. In allen anderen Mitgliedstaaten waren jeweils weniger als 4,0 Millionen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Die Entwicklungen von 2013 bis 2014 zeigen, dass die Anteile der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten, vor allem in Ungarn ( 3,7 Prozentpunkte) und Litauen ( 3,5 Prozentpunkte) rückläufig. Der Rückgang in Ungarn ist zwar größer ( 7,9 Prozentpunkte), allerdings besteht hier ein Zeitreihenbruch. Drei Mitgliedstaaten – Luxemburg, Portugal und Slowenien – registrierten keine Veränderung beim Anteil ihrer von Armut bedrohten Bevölkerung. Die übrigen elf Mitgliedstaaten meldeten für 2014 einen Anstieg der Anteile der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung. Den stärksten Anstieg verzeichneten Spanien (1,9 Prozentpunkte) und Finnland (1,3 Prozentpunkte). Estland meldete mit 2,5 Prozentpunkten einen noch höheren Anstieg, aber auch hier besteht ein Zeitreihenbruch.

In absoluten Werten haben die Entwicklungen von 2013 bis 2014 in Spanien, Deutschland und Frankreich die stärkste Steigerungseffekt, was die Zahl der von Armut bzw. von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU-28 insgesamt betrifft, wobei Spanien einen Zuwachs von 772 000 und Deutschland und Frankreich ein Plus von knapp 300 000 verzeichneten. Im Gegensatz dazu wurden die stärksten Rückgänge bei der Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in Polen ( 411 000) im Vereinigten Königreich ( 398 000) und in Ungarn ( 353 000) festgestellt, wobei Bulgarien aufgrund eines Zeitreihenbruchs nicht einbezogen wird.

Mittelfristige Entwicklungen

Aus einer weiter zurückreichenden Analyse des Zeitraums 2009–2014 (siehe Tabelle 1) geht hervor, dass die Anteile der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in der EU-27 von 23,8 % im Jahr 2009 auf 24,7 % im Jahr 2012 anstiegen und in der Folge zwischen 2012 und 2014 um 0,3 Prozentpunkte fielen. Eine kürzere Zeitreihe für die EU-28 weist eine vergleichbare Entwicklung von 2010 bis 2014 aus.

Drei EU-Mitgliedstaaten – Dänemark, Irland und Italien – ließen eine ähnliche Entwicklung erkennen wie die EU-27 insgesamt: relativ hohe Anteile der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung im Jahr 2009; einen Anstieg dieser Anteile im Zeitraum 2009–2012 und einen Rückgang in den Jahren 2013 und 2014. Belgien und die Tschechische Republik durchliefen eine ähnliche Entwicklung, doch stieg hier der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung 2013 und 2014 an. Dies traf auch auf Frankreich und Finnland zu, wobei dieser Anteil in diesen beiden Mitgliedstaaten bereits 2011, und nicht 2012, seinen Spitzenwert erreicht hatte. Auch die folgenden sieben Mitgliedstaaten – Griechenland, Spanien, Zypern, Ungarn, Malta, Slowenien und das Vereinigte Königreich – verzeichneten zwischen 2009 und 2012 einen Anstieg, wie er auch in der EU-28 auftrat. Allerdings hielt in diesen Ländern der Anstieg weiter an und erreichte entweder im Jahr 2013 seinen Spitzenwert oder setzte sich bis 2014 fort. In Österreich zeichnete sich ein besonderes Muster ab: Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung fiel von 2009 bis 2010, stieg 2011 auf einen Spitzenwert, sank 2012 auf sein niedrigstes Niveau, nahm 2013 wieder zu und erreichte 2014 erneut seinen Spitzenwert von 2011.

Die übrigen EU-Mitgliedstaaten lassen sich in zwei Gruppen einteilen: diejenigen, die im Zeitraum von 2009–2014 den höchsten Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung im Jahr 2014 verzeichneten (Deutschland, Estland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Schweden), und diejenigen, die im Jahr 2014 den niedrigsten Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung für diesen Zeitraum aufwiesen (Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und die Slowakei). In der Gruppe der sieben Mitgliedstaaten, die 2014 den niedrigsten Anteil für den Zeitraum von 2009 bis 2014 verzeichneten, fiel der Rückgang zwischen 2009 und 2014 in Bulgarien ( 6,1 Prozentpunkte, wobei hier ein Zeitreihenbruch zu beachten ist) und Lettland ( 5,2 Prozentpunkte) am stärksten aus. In der Gruppe der anderen Mitgliedstaaten wurden die höchsten Anstiege in Griechenland (8,4 Prozentpunkte), Spanien (4,5 Prozentpunkte), Zypern (3,9 Prozentpunkte), Malta (3,5 Prozentpunkte), Italien (3,4 Prozentpunkte) und Slowenien (3,3 Prozentpunkte) registriert.

Analyse nach Art der Gefährdung

Die allgemeine Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung lässt sich in drei Arten der Gefährdung einteilen: die Armutsgefährdung, die Gefahr der erheblichen materiellen Entbehrung und/oder das Leben in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsintensität (siehe Abbildung 1). Menschen gelten als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn sie mindestens einem dieser Risiken ausgesetzt sind, wobei 33,2 % der von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung in der EU-28 im Jahr 2014 zwei oder sogar allen drei Arten der Gefährdung ausgesetzt waren.

2014 lebten in der EU-28 49,0 Mio. Personen in Haushalten, die ausschließlich mit Einkommensarmut konfrontiert waren (dagegen weder erheblichen materiellen Entbehrungen noch niedriger Erwerbsintensität ausgesetzt waren). 18,6 Mio. Personen waren von erheblichen materiellen Entbehrungen betroffen (hingegen von keiner der beiden anderen Gefährdungsarten), und 14,1 Mio. Personen lebten in Haushalten mit niedriger Erwerbsintensität (waren jedoch von keinem der beiden anderen Risiken betroffen). Weitere 30,8 Mio. Personen lebten in Haushalten, die mit zwei der drei Gefährdungsarten konfrontiert waren. 9,8 Mio. Personen gehörten dagegen Haushalten an, in denen alle drei Risikofaktoren vorhanden waren.

Abbildung 2 zeigt eine nach EU-Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte, vereinfachte Analyse der Anteile der Bevölkerung, die mit den drei oben aufgeführten Gefährdungen konfrontiert sind, wobei folgende Aspekte dargestellt werden:

  • Der Anteil armutsgefährdeter Personen umfasst Personen in Haushalten, die ausschließlich armutsgefährdet sind, sowie armutsgefährdete Personen in Kombination mit einem der beiden anderen Risiken bzw. mit beiden; dieser Anteil belief sich im Jahr 2014 in der EU-28 auf insgesamt 86,2 Mio. Menschen.
  • Anschließend wird in der Analyse der zusätzliche Anteil der Bevölkerung dargestellt, die mit erheblicher materieller Entbehrung konfrontiert ist (entweder als Einzelrisikofaktor oder in Kombination mit dem Faktor sehr niedriger Erwerbsintensität); dieser Anteil betrug im Jahr 2014 in der EU-28 insgesamt 22,1 Mio. Menschen.
  • In der letzten Kategorie wird der Anteil der Bevölkerung in Haushalten dargestellt, die ausschließlich über den Faktor sehr niedriger Erwerbsintensität definiert sind (also unter Ausschluss der Faktoren Armutsgefährdung oder erhebliche materielle Entbehrung); dieser Anteil machte im Jahr 2014 in der EU-28 insgesamt 14,1 Mio. Menschen aus.

Insofern entspricht die Summe der drei Kategorien in Abbildung 2 dem Gesamtanteil der durch Armut oder soziale Ausgrenzung gefährdeten Bevölkerung.

Armutsgefährdung

Im Jahr 2014 wurden 17,2 % der Bevölkerung der EU-28 als armutsgefährdet eingestuft (siehe Abbildung 3) – die monetäre Dimension des Indikators für Armutsgefährdung oder soziale Ausgrenzung – wobei der Anteil im Bereich von 9,7 % in der Tschechischen Republik bis 25,4 % in Rumänien lag. In Abbildung 3 wird auch die Analyse der Armutsgefährdungsschwelle dargestellt, die als 60 % des Medianeinkommens des jeweiligen Mitgliedstaates definiert wird – die Daten berücksichtigen die Preisunterschiede in den einzelnen Ländern. 2014 reichten die Armutsgefährdungsschwellen von 2 400 KKS in Rumänien bis 13 000 KKS in Österreich; in Luxemburg lag die Schwelle (17 000 KKS) über dieser Spanne. Sozialschutzsysteme wirken sich auf den als armutsgefährdet betrachteten Anteil der Bevölkerung aus. Weitere Informationen zu den Themen Einkommen und Armut enthält der Artikel über die Einkommensverteilung.

Materielle Entbehrung und erhebliche materielle Entbehrung

Im Hinblick auf eine umfassendere Sicht der sozialen Eingliederung bzw. Ausgrenzung können neben den einkommensbezogenen Kennzahlen für die Armut eine Reihe weiterer Faktoren, wie z. B. materielle Entbehrung, analysiert werden. Eine solche Analyse stellt im Gegensatz zum relativen Ansatz bei der Analyse der Einkommensarmut einen auf absoluten Zahlen basierenden Ansatz dar. Grundlage der Definition der materiellen Entbehrung bildet die Unerschwinglichkeit einer Auswahl von Gütern, die als erforderlich oder wünschenswert betrachtet werden, bzw. die Unfähigkeit, für folgende Ausgaben aufkommen zu können: Hypotheken- oder Mietschulden, Schulden bei Rechnungen für Versorgungsleistungen, Mietkaufraten oder sonstige Kreditzahlungen; einen einwöchigen Jahresurlaub an einem anderen Ort; jeden zweiten Tag eine Fleisch-, Geflügel- oder Fischmahlzeit bzw. eine entsprechende vegetarische Mahlzeit; unerwartete Ausgaben; ein Telefon (einschließlich Mobiltelefon); einen Farbfernseher; eine Waschmaschine; ein Auto; eine angemessene Beheizung der Wohnung.

Die Quote der materiellen Entbehrung gibt an, wie viele Menschen sich aus dieser neun Posten umfassenden Liste mindestens drei nicht leisten können. Diejenigen, die sich vier und mehr Posten nicht leisten können, gelten als von erheblicher materieller Entbehrung betroffen.

Im Jahr 2014 war fast jeder fünfte Einwohner der EU-28 (18,6 %) von materieller Entbehrung betroffen, bei knapp der Hälfte dieser Personen (9,0 % der Gesamtbevölkerung) wurde eine erhebliche materielle Entbehrung festgestellt (siehe Abbildung 4). Die höchsten Anteile der von materieller Entbehrung betroffenen Bevölkerung unter den EU-Mitgliedstaaten verzeichnete Bulgarien (46,9 %), wobei fast zwei Drittel dieser Personen in die Kategorie der erheblichen materiellen Entbehrung fiel. Eine ähnliche Situation meldeten Rumänien (44,0 %), Ungarn (39,6 %) und Griechenland (39,5 %), wo die nächsthöheren Quoten der materiellen Entbehrung festgestellt wurden und mehr als die Hälfte derer, die als von materieller Entbehrung betroffen galten, unter erheblicher materieller Entbehrung litt; dies galt auch für Lettland, Italien und Malta.

In Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und den nordischen Mitgliedstaaten war weniger als jeder zehnte Einwohner von materieller Entbehrung betroffen, und weniger als 5,0 % der Gesamtbevölkerung dieser Länder fiel in die Kategorie der erheblichen materiellen Entbehrung (siehe Abbildung 4). Die Situation in Island, Norwegen und der Schweiz (Daten aus dem Jahr 2013) stellte sich gleichermaßen dar.

Erwerbsintensität

Die Erwerbstätigkeit bietet in der Regel eine wirkungsvolle Absicherung gegen Armut. Der Indikator für Personen in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsintensität erfasst Personen im Alter bis 60 Jahre, die in Haushalten leben, in denen erwachsene Haushaltsmitglieder im Jahr vor der Erhebung eine Erwerbstätigkeit im Umfang von weniger als 20 % ihres gesamten Erwerbspotenzials ausübten; diese Personen sind häufiger von sozialer Ausgrenzung betroffen.

2014 lebten 11,2 % der Bevölkerung der EU-28 im Alter bis 60 Jahre in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität (siehe Abbildung 5); dies stellt einen leichten Anstieg gegenüber dem Jahr 2013 (10,9 %) dar. Der Anteil der Bevölkerung im Alter bis zu 60 Jahren in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität lag 2014 in Belgien, Kroatien, Spanien und Griechenland bei mindestens 14,0 %, während Irland mit 21,0 % den höchsten Anteil meldete. Die niedrigsten Anteile der Bevölkerung in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität in den EU-Mitgliedstaaten wurden 2014 in Polen (7,3 %), der Slowakei (7,1 %), Rumänien, Schweden (beide 6,4 %) und Luxemburg (6,1 %) registriert. In Norwegen (5,9 %), Island (4,9 %) und der Schweiz (4,1 %, Daten aus dem Jahr 2013) fiel dieser Anteil sogar noch niedriger aus.

Zwischen 2013 und 2014 wurde der rascheste Anstieg des Anteils der Bevölkerung im Alter bis zu 60 Jahren in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität in Zypern (um 1,8 Prozentpunkte), gefolgt von Frankreich (um 1,5 Prozentpunkte), Spanien (um 1,4 Prozentpunkte) und Österreich (um 1,3 Prozentpunkte), gemeldet.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) stellt Statistiken über Einkommen, Lebensbedingungen und die soziale Eingliederung bereit und deckt dabei monetäre und nichtmonetäre Aspekte für private Haushalte und Einzelpersonen ab. Weitere Informationen über EU-SILC, die Berechnung des verfügbaren Haushaltseinkommens sowie die Berechnung der Haushaltsgröße anhand von „Erwachsenenäquivalenten“ sind im Artikel zum Thema Statistiken über die Einkommensverteilung enthalten.

Kontext

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 sprachen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs für einen ersten Satz einheitlicher statistischer Indikatoren für soziale Ausgrenzung und Armut aus, der von der Untergruppe „Indikatoren“ des Ausschusses für Sozialschutz weiter verfeinert wird. Diese Indikatoren sind ein wesentlicher Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung (OMK), mit der die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung überwacht werden. Im Mai 2006 nahm der Ausschuss für Sozialschutz ein Portfolio übergreifender Indikatoren an, das durch spezifische Indikatoren zu sozialer Eingliederung, Rente und Gesundheit ergänzt wird.

Die „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (KOM(2010) 758 endgültig) stellt eine der sieben Leitinitiativen der im Jahr 2010 angenommenen Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum dar. Sie soll

  • für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sorgen;
  • die Anerkennung der Grundrechte der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen auf ein Leben in Würde und auf aktive Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten;
  • die Eingliederung von Menschen in ihr lokales Umfeld, die berufliche Ausbildung, die Arbeitsuche und den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern.

Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 vereinbarte der Europäische Rat im Juni 2010 ein Leitziel für die soziale Eingliederung: Die Zahl der von Armut und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2020 in der gesamten EU um mindestens 20 Millionen gesenkt werden. Die EU-SILC bildet die Datenquelle für die drei Unterindikatoren zu diesem Ziel –„Armutsgefährdungsquote“, „Quote der erheblichen materiellen Entbehrung“ und „In Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität lebende Personen“.

Eine der Leitinitiativen im Zusammenhang mit dem im Rahmen der Strategie Europa 2020 formulierten Leitziel wurde in der Mitteilung der Europäischen Kommission zu einer Reihe von „Nationalen Strategien zur Integration der Roma’ (COM(2012) 226 final) dargelegt. Im Rahmen dieser Strategien wird versucht, auf die Situation der Roma – die als die größte Minderheitengruppe Europas gelten und zwischen 10 und 12 Mio. Personen zählen – aufmerksam zu machen und im Hinblick auf ihre Integration und Einbindung in die Gesellschaft eine spürbare Verbesserung zu erreichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf die Herausstellung des Kampfes gegen Armut und soziale Ausgrenzung, die Anhebung des Beschäftigungsniveaus und die Senkung der Schulabbruchquote – bei allen drei Maßnahmen handelt es sich um Leitziele der Strategie Europa 2020.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Statistische Bücher

Pressemitteilungen und Statistik kurz gefasst (Statistics in focus)

Haupttabellen

Datenbank

Von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Bevölkerung (Strategie Europa 2020) (ilc_pe)
Einkommensverteilung und monetäre Armut (ilc_ip)
Lebensbedingungen (ilc_lv)
Materielle Entbehrung (ilc_md)
EU-SILC ad-hoc Module (ilc_ahm)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1553/2005 vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 vom 20. Oktober 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen ... in den Bereichen ... Statistik,... anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens

Weblinks